Hallo zusammen, ich habe bei ati bzgl Herstellung/Verkauf von Röhren nach 08/23 nachgefragt und nun folgende Antwort erhalten:
laut der SLR-Richtlinie greift hier die Ausnahmeregelung keine Lichtquelle gemäß Artikel 2 (1) (a).
Daher dürfen unsere Leuchtstoffröhren auch nach August 2023 produziert werden.
Somit dürfen unsere Stromzähler weiterhin Party machen und die Korallen sich über top Licht freuen.
VG Tina