Hallo Zusammen,
eben hat mich DHD 24 darüber informiert das ich meine Korallen nicht mehr über dieses Portal abgeen darf. Im Prinzip ist es ja ok das man versuchen möchte den Wildtierhandel einzudämmen, aber jetzt auch noch den Heimaquarianer als "böse Buben*innen" hinzustellen, finde ich äusserst fraglich. Hier mal das was man mir geschrieben hat:
... wir können Deine Anzeige "LPS/SPS Korallen, Weichkorallen von Privat" leider nicht veröffentlichen.
Als Marktführer mit dem seriösesten Angebot in der Online-Tiervermittlung in Deutschland steht das Tierwohl bei DeineTierwelt an erster Stelle. Deshalb setzen wir uns unter anderem durch die aktive Zusammenarbeit mit internationalen Vereinen für den Tier- und Artenschutz ein.
Nun weiten wir unsere Artenschutz-Maßnahmen weiter aus: Anzeigen, in denen Tierarten, die international durch das Washingtoner Artenschutz-Abkommen (CITES) (Anhang I und II) geschützt sind, akzeptieren wir in unserem Tiermarkt ab sofort nicht mehr, selbst wenn eine Vermarktungsgenehmigung vorliegt. Desweiteren dürfen auch keine Riesenschlangen oder Königspythons mehr inseriert werden, egal ob Sie aktuell Handelsbeschränkungen unterliegen oder nicht.
Das CITES -Abkommen umfasst aktuell ungefähr 29.000 Pflanzenarten und 5.000 Tierarten und dient "dem Schutz von Tieren und Pflanzen in ihrer Schönheit und Vielfalt". Handel mit Exemplaren einer durch das Abkommen geschützten Art darf nur dann stattfinden, wenn sich dieser als unschädlich für den Erhalt der Art erwiesen hat.
Der Grad der Schutzbedürftigkeit einer Art ist in den Anhängen der CITES-Liste (I, II und III) geregelt. In der EU-Artenschutzverordnung (Nr. 338/97) entspricht das den Anhängen EU A, EU B, EU C und EU D:
- EU Anhang A (Anhang I): Hier gelistete Arten sind vom Aussterben bedroht. Der internationale Handel mit diesen Arte ist generell verboten.
- EU Anhang B (Anhang II): umfasst Arten, die potenziell vom Aussterben bedroht sind. Daher unterliegen sie einem kontrollierten Handel. Außerdem sind hier Arten gelistet, die den bedrohten Arten ähneln. Dadurch soll eine effizientere Kontrolle ermöglicht werden.
- EU Anhang C (Anhang III): Arten, die in Anhang C gelistet sind, sind innerhalb eines Landes bedroht. Um die Ausrottung zu verhindern, ist die Zusammenarbeit mit anderen Parteien erforderlich. Der internationale Handel ist kontrolliert erlaubt.
- EU-Anhang D: Anhang D gilt nur in der Europäischen Union und umfasst Arten, bei denen der Umfang der Einfuhren in die EU eine Überwachung rechtfertigt
Eine vollständige Liste aller CITES-geschützten Arten findest Du hier: http://www.wisia.de/FsetWisia1.de.html bzw. https://cites.org/eng/app/appendices.php
Da in Deiner Anzeige Exemplare von Arten, die in Anhang A beziehungsweise Anhang B gelistet sind, angeboten werden, haben wir sie aus unserem Tiermarkt entfernt.
Es dürfen auch keine Suchanzeigen oder Anzeigen von sogenannten privaten Auffangstationen in diesen Rubriken mehr aufgegeben werden. In den Anzeigen muss auch die genaue Bezeichnung der zu verkaufenden Tiere genannt werden, damit geprüft werden kann ob die Tiere dem Artenschutz unterliegen. Anzeigen mit allgemeinen Texten ( z.B. "verkaufe Papageien" oder nur Unzertrennliche oder Sperlingspapagei) werden auch gelöscht, wenn nicht die konkrete Unterart benannt wird. ...
Natürlich habe ich geantwortet, weiss aber natürlich das es zu nichts führt.
Viele Grüße
Eric