ZitatIch glaube der Name eines Mehls ist in dem Falle nicht besonders relevant. Solange er seine Lampe nicht Giesemann nennt
Mag sein, mag nicht sein. Ich bin kein Markenrechtsspezialist, aber da gibt es schon überraschende Dinge. Ist aber - wie gesagt - nicht das Problem des Vorschlagenden sondern Claudes Problem :wink. Wollte nur mal auf die Problematik hinweisen zu einem Zeitpunkt, wo man Ärger noch vermeiden kann.
BTW: Da hätte ich noch ein paar (ohne urheberrechtliche Prüfung 8)).
MARILI T5 (=MarinLicht T5)
MARILIT 5
MARLI T5
MARLIT 5
Gruß
Wolfgang