Hallo,
ich möchte die Frage von Stefan noch einmal aufgreifen, ab wann ein Becken denn artgerecht ist.
Ich persönlich halte solche Aussagen, wie 100 m[h]2[/h] sind für einen Großkaiser notwendig oder noch zu klein, für absurd. Letztlich ist m. E. der artgerechten Haltung bezüglich Größe genüge getan, wenn der Fisch seinem Bewegungsbedarf nachkommen kann und das Becken die Möglichkeit zu einer angemessenen Strukturierung bietet (Verstecke, sonstige notwendige Strukturen, z. B. zum Graben, Fortbewegen, Futteraufnahme oder Fixpunkte im Revier).
Schließlich bekommt der Fisch das Futter vor das Maul geliefert, braucht also kein riesiges Fressrevier. Er wird (hoffentlich) auch nicht auf Rivalen treffen, gegenüber denen er sein Laichrevier abgrenzen muss. Was ist also nun angemessen?
Den Ansatz, das Becken muss so groß sein wie das natürliche Revier oder Streifgebiet halte ich für völlig fehlgeleitet. Da geht m. E. mit manchen ein seltsamer Tierschutzgedanke und eine Ökoromantik durch, die mit objektiven oder wissenschaftlichen Kriterien nicht zu begründen ist. Objektiv gesehen lebt das Tier auch in der Natur in alles anderem als in einem Paradies. Letzteres existiert nur im Kopf der menschlichen Besucher. Soll es also bei Forderungen Narrenfreiheit geben?
Grüße
Hans-Werner
