Gelber Pinzettfisch

  • Hallo Zusammen,


    wer möchte einen gelben Pinzettfisch haben. Er müsste nur recht bald abgeholt werden.
    Auf die Frage: "Geht der irgendwo dran?" Na klar wie jeder Nahrungsspezialist eben.


    Er geht besonders gerne an Teppichanemonen, Glasrosen .... Beim Rest ob SPS oder LPS ist er ein Gelegenheitsnascher, aber nicht so das die Tiere eingehen.
    Standort ist Bonn.


    Viele Grüße


    Eric


    Pinzettfisch.jpg

  • Schreibe am besten dazu, ob er auch Frostfutter akzeptiert oder nur Korallen auf seiner Speisekarte sind. Das dürfte sonst die Zahl der möglichen Interessenten ziemlich stark einschränken. Verträglichkeit mit Chelmon rostratus?

  • moin eric,


    für mich ist es neu, dass die an glasrosen gehen!?!


    und gelegentliches picken an sps-lps bringt ja keine koralle um.


    da sie futtermäßig im gegensatz zum chlemon wenig probleme machen, wäre das fast "die" alternative.


    muss ich testen.


    geht er auch an die kupfernen oder andere monen?

  • Hi Joe,
    er geht nicht an andere Anemonen. Ich habe die Erfahrung gemacht das man bei einigen Themen etwas Geduld aufbringen muss.
    Bei mir hat er anfänglich nichts gemacht, dann hat er irgendetwas von den Korallen gepickt. Ich konnte danach keine Frassstellen sehen. Ich habe schonmal an Strudelwürmer o. Ä. gedacht.
    Im Verlauf hat er dann an der Teppich erst in der Mitte gepickt und wenn sie sich zusammengezogen hat aussen. Das sah dann nicht mehr so schön aus.


    Dann war die Zeit gekommen in der er die Wohnungskündigung bekommen hat.


    LG


    Eric

  • Dann war die Zeit gekommen in der er die Wohnungskündigung bekommen hat.

    Pinzettfisch, Wohnungskündigung?


    Der Mietvertrag kann gekündigt werden, wenn die Substanz oder Inhalt des Mietobjektes (Korallen) angegriffen wird.
    Mietvertragsverletzung nach Paragraph 543 Absatz 2 S.1 Nr.2 BGB.
    Das ist hier der Fall.


    Eine fristlose Kündigung ist nur zulässig wenn dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
    Auch das ist hier der Fall.


    Die Kündigung ist nicht zu Unrecht ausgesprochen.
    Sonst könnte dein "Mieter" Schadensersatz verlangen.
    Oder nach dem Ausländerrecht (andere Staatsangehörigkeit) Antrag auf Wiedereinbürgerung stellen. Paragraph 13 STAG Staatsangehörigkeitsgesetz .
    Dann hast du ihn wieder an der Backe.
    :face_with_tongue:


    Gruß
    Hajo

    Trenne dich nicht von deinen Illusionen!
    Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren,
    aber aufhören zu leben.
    (Mark Twain)


    Wenn ich die See seh, brauch ich kein Meer mehr!

  • Viel einfacher! Wenn sie/er durch die Kündigung obdachlos geworden ist, kann sie/ihn die Sicherheitsbehörde in die bisherige Wohnung (mittels Beschlagnahme dieser) wieder einweisen, wenn ihr keine anderen Unterkünfte für eine Unterbringung unter Wahrung der Fischwürde zur Verfügung stehen! :grinning_squinting_face:


    Gruß


    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

  • Hallo,


    Wolfgang möge mich verbessern.


    Mietvertragsverletzung nach Paragraph 543 Absatz 2 S.1 Nr.2 BGB.

    Wo es eine Nr.1 gibt, gibt es oft auch eine Nr. 2. Viel wichtiger ist hier aber der Abs.1 Satz 2. Da steht nämlich: Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien,...

    Und was hat Eric oben geschrieben?

    Ich konnte danach keine Frassstellen sehen.


    Also hat die Pinzette sich gar nichts zuschulden kommen lassen und wurde zu unrecht ausgebürgert. Da fehlt nicht mehr viel zum §164 StGB.


    LG
    Daniel

  • Wolfgang möge mich verbessern.

    Nene, nix zu verbesser; alles in allem sieht es wirklich nicht gut aus für Eric. Vor allem kommt noch § 239 StGB dazu, wobei ein Mensch im Sinne der Norm natürlich auch ein Fisch sein kann! Wobei man besonders Abs. 3 Nr. 1 beachten soll! :grinning_squinting_face:



    Gruß


    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

  • Es kann noch schlimmer kommen.
    Es liegt ein Gesetz vor, das Subjekten im Betreuten Wohnen mehr Schutz und Sicherheit vor Wohnungskündungen bietet.
    Das wird für Eric eine Zwickmühle.
    Denn, wenn der Fisch nicht unter den Begriff des betreuten Wohnens fällt, dann kann er theoretisch gekündigt werden.
    Was aber das BGB verhindert.
    Der Fisch muss also wieder her. :ylol


    Gruß
    Hajo

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    Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren,
    aber aufhören zu leben.
    (Mark Twain)


    Wenn ich die See seh, brauch ich kein Meer mehr!

  • Ihr seid super! Genau soetwas bringt doch ein wenig mehr Unterhaltung in das arg gescholtene Forenleben!


    Aber zurück zur Pinzette, ich setze den ganz sicher nicht wieder in diesen Pott (dann bekomme ich den garantiert nicht her heraus, auch nicht mit der Megafalle).
    Wenn ihn keiner nimmt muss er im 400l Korallenbecken sein pinzettiges Unheil verbreiten.


    Also Freiwillige vor, wer möchte ihn haben?


    Viele Grüße


    Eric

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