Hallo liebe Salzwasserfreunde,
mir stellt sich aktuell die Frage, ob ich bei einem Verkauf von Ablegern aus Steinkorallen an einen Händler, diesem auch Cites-Nummer vorweisen muss?
Das Problem an dieser Stelle ist, das ich gar keine Cites da habe, da ich viele meiner Steinkorallen aus privaten Ablegern gezogen habe, bzw. bei den Steinkorallen die ich kaufte nie die Cites mitbekommen habe.
Hat sich schon wer mit dem Thema beschäftigt? Brauche ich das überhaupt nach der momentanen bzw. nahen zukünftigen Gesetzgebung?
Eigentlich braucht die Cites ja nur der Händler, um nachzuweisen das die Korallen eines Importes angemeldet waren (Einfuhr/Ausfuhr). Aber welchen Nachweis hat er sonst für Korallen, die er z.B. von Privat bezogen hat? Kann man das überhaupt regeln? Normalerweise sieht das uralte Gesetz ja nicht vor, das Korallen in unseren Landen überhaupt vermehr bar sind... ![]()
