Neues Becken in Mietwohnung

  • Hallo zusammen !

    Ich habe mal bei folgendem Vorhaben einige Fragen und würde mich freuen die ein oder andere Info zu bekommen !

    Derzeit haben wir ein 200 Liter Becken (Gramma von Aqua Medic) mit dem wir auch sehr zufrieden sind, aber der Wunsch
    nach etwas größerem soll nun umgesetzt werden.
    Wir haben uns dazu entschlossen im Esszimmer ein neues Becken einzurichten (160*70*70).
    Nun ist die Situation so, dass wir in einem Mietshaus aus dem Jahre 1960 wohnen (2. OG).
    Die Geschossdecken sind aus Beton. Bei der Größe des Beckens (und des Technikbeckens) stellt sich wohl auch die Frage
    ob die Statik des Hauses hierfür ausgelegt ist. Das Becken sollte entweder an einer tragenden Wand stehen, oder in einer Ecke
    an 2 tragenden Wänden. Macht dies einen Unterschied (1 oder 2 tragende Wände) ? Hierzu habe ich nämlich schon die verschiedensten
    Meinungen gehört. Ich müsste mir wohl eine Genehmigung vom Hausbesitzer holen um einen Statiker zu beauftragen, korrekt ?
    Wäre so weit alles kein Problem, wenn nicht die Wasseruhr wäre. Es gibt nämlich nur eine für das ganze Haus. Und bei dem aufkommenden
    Wasserverbarauch könnte ich verstehen, wenn sich der ein oder andere Nachbar darüber beschwert, mein Hobby mitzufinanzieren.
    Deswegen scheue ich derzeit noch den Schritt zum Hausbesitzer. Hat jemand von Euch eine ähnliche Situation und kann mir evtl. einen
    Tip geben ?

    Viele Grüße
    Lars

  • Zur Statik kann ich nichts sagen aber um den Wasserverbrauch würde ich mir keine großen Gedanken machen.

    Je nachdem wie ihr sonst mit Wasser umgeht seid ihr mit dem Becken evtl noch sparsamer im Verbrauch als
    die Nachbarin die 3 mal die Woche ein Vollbad genießt.

    Wenn ihr nur einen Stromzähler hättet wär das was anderes :winking_face:

    Wie bezahlt ihr dann Euer Wasser ? Pro Kopf ?
    Das ist doch heutzutage echt nicht mehr zeitgemäß,
    wenn sich da jemand aufregt soll der Vermieter gefälligst
    Wasseruhren anbringen lassen, das ist eh mehr als überfällig!

    Einmal editiert, zuletzt von Steffen Schwarz (27. Juni 2009 um 11:43)

  • Bei unserem Nachbarhaus werden die Wasserkosten durch die Wohneinheiten geteilt. Da zahlt die alte Frau, die einmal die Woche badet genau so viel, wie eine 5 köpfige Familie.
    Vermieter wollen halt die Kosten sparen für neue Wasseruhren! Aber ich denke auch, dass diese nicht dein Problem sein sollte!

    Das größere Problem ist die Statik. Ich kenne mich da auch nicht aus, aber da solltest du zur Sicherheit lieber einen Statiker schauen lassen! Aber darüber gabs auch schon einige Diskussionen im Forum. Musst mal etwas suchen im "Meerwasser Allgemein", denn sogar wenn der Statiker sagt es hält und es wird nicht halten, dann kann es sein, dass du zahlen musst, da der Statiker nicht weiß ob sich beim Bau damals an die Bauvorschriften gehalten wurde.

    Aber ich würde in jedem Fall erstmal mit einem Statiker oder dem Vermieter reden bzw. andersrum. Sonst hast am Ende das Problem und hast im schlimmsten Fall ein teures Becken verloren und musst auch noch für die "Reparaturen" am Haus aufkommen.

    Weiterhin solltest du auch das nicht vergessen, dass ein größeres Becken in der Regel auch mehr Wasser verdunsten lässt, sprich höhere Feuchtigkeit. Nur so als Nebenhedanke :winking_face:

    Viele Grüße und viel Erfolg dir!

  • hi lars,
    also wenn du nicht gerade in einem bauerhaus aus der vorkriegszeit wohnst, würde ich mich ohne mit der wimper zu zucken ein becken auf eine vollbeton decke (boden) zu stellen trauen. je mehr stöcke das gebäude hat, je stärker ist die bausubstanz. ich bin kein statiker und auch kein fachmann, ich hab aber schon aquarien in gebäuden gesehen wo ich mir gedanken gemacht hätte, und diese stehen heute noch einwandfrei. ein becken an der wand oder gar in einer ecke wird immer halten.
    schlimmer ist es mit bodenheizungen und estrichen, da muss man wirklich aufpassen weil es sonst einen schaden geben könnte.
    das geld für den übervorsichtigen statiker der hinterher keine haftung übernimmt würd ich lieber ins becken stecken ...
    wenn dann würde ich mir vorher gedanken über ein gebrochenes becken machen, was sicher häufiger passiert als eins das durch die decke bricht. aber auch hier denk ich nicht drüber nach wenn du ein gutes becken verwendest das auf einem ordentlichen schrank oder gestell steht.

    immer wieder lese ich hier und anderswo das thema tragkraft des wohnungsbodens. ich hab aber ehrlich gesagt noch nie gelesen, dass mal wer nen schaden hatte - estrichschäden ausgenommen!!!

    lg
    gerd

    edit: das ist meine persönliche meinung!

    Einmal editiert, zuletzt von happyday (27. Juni 2009 um 13:24)

  • Hallo Lars,


    Also bei der Beckengröße sehe ich jetzt auch nicht wirklich
    ein Problem, sofern das Becken nicht mittig im Zimmer steht
    sondern direkt an der Wand.

    Aber ! Ich gehöre zu denen die sich gerne absichern.
    Das Becken (und entsprechende Schäden) ist ja bis zu einer
    bestimmten Litergröße in Deiner Hausratversicherung mit drin.
    Die wird im Schadensfall aber prüfen ob Du Dich auch entsprechend
    abgesichert hast, sprich Eigentümer oder Statiker. Ob der
    Statiker haftet oder nicht, das ist nicht Dein Bier. Du hast es
    schriftlich vom Statiker und alles andere muss die Versicherung
    dann mit dem klären.

    So, Du musst also selber entscheiden was Du jetzt machst. Und
    abklären bis zu welcher Beckengröße Deine Versicherung mitmacht :smiling_face_with_sunglasses:

    Grüße,
    Chris

    Einmal editiert, zuletzt von 12R-CHRIS (27. Juni 2009 um 15:16)

  • Zahlt die Hausrat bei Schäden am Gebäude?
    Ich dachte das zahlt nur die Haftpflicht! Und bei der Wassermenge kann es teuer werden...

    th

  • Hi,

    erstmal, der Einbau von Wasseruhren und die Mietgebühr ist auf dem Mieter umzulegen. Zweitens gibt es Häuser, wo der Einbau der Wasseruhren jegliche wirtschaftliche Vernunft sprengt. Es kann sogar sein, dass an jede Leitung eine Uhr muss.

    Du kannst aber mit den Stadtwerken sprechen, ob diese Dir nur EINE sep. Zwischenuhr einbauen. Machen auch viele, die einen grossen Garten haben.

    Zur Statik kann ich Dir nur sagen ........ Immer einen Architekt oder Statiker beauftragen.

    Bis dann

    Karsten

  • Moin,

    zum Thema Statik und Beckengröße gibt es doch hier schon unzählige Threads....die Suche gibt da reichlich Aufschluß...

    Wisst Ihr was ein vollgeräumtes Bücherregal/Geschirrschrank wiegt? In der Regel mehr als ein 500 Liter fassendes Meerwasseraquarium....
    Selbst in Fachwerkhäusern mit intakter Balkenlage ist ein solches Becken kein Problem. Da brauchts keinen Beton....
    Billiger als ein Statiker ist übrigens ein Zimmerer(meister)....die dürfen/können auch Statiken berechnen. Nach neusten statischen Berechnungen mit den derzeitigen Sicherheiten, dürften übrigens Fachwerkhäuser wegen Einsturzgefahr nicht betreten werden.... :winking_face:
    ....die dürften gar nicht von allein stehen können....
    ....und Architekten geben statische Berechnungen meist ab. gehört nicht zum Studium....

    M.f.G

    Markus

  • Wegen der Versicherung meine ich gehört zu haben, dass die bis ca. 200 oder 300 Liter zahlen.
    Größere Becken sind da dann nicht mehr dabei!

    Natürlich kann man das Becken einfach mal hinstellen, aber auch ein Riss im Becken oder ähnliches, dass einen Wasserschaden verursacht, wird dann nicht billig. Da wo möglich die Decken getrocknet werden müssen etc.
    Außerdem wäre im Fall der Fälle das schöne Becken futsch.

    700-800L ist auch noch nicht sooo tragisch vom Gewicht her, aber ich denke letzlich musst du entscheiden.
    Einige (wie ich) würden sich lieber absichern, andere stellen einfach mal auf und es geht auch gut.
    Dem Vermieter würde ich sicherheitshalber bescheid geben.

    Ich werde mal bei Gelegenheit einen Bekannten befragenm der Architekt ist. Du sagtest ja, dass du im 2. Stock wohnst und dass du Betondecken drin hast.
    Weiß jemand wieviel so ein Becken wiegt, dass 700L hat?


    Gruß!

    Einmal editiert, zuletzt von Paulie (28. Juni 2009 um 02:18)

  • Hallo zusammen !

    Erst einmal "Vielen Dank" allen für die vielen Tips und Infos !
    Ich hatte in meinem Anfangspost vergessen zu erwähnen, dass unterhalb des Beckens noch
    das Technikbecken kommt. Da werden ja wohl auch ein paar Kilos zusammen kommen.

    Ich werde mal in den nächsten Tagen ein wenig rumtelefonieren und mal bei Statikern, Architekten
    usw. nachfragen. Ebenfalls werde ich bei meiner Versicherung mal bzgl. des Aquariums vorbeischauen.

    Zum Thema Wasseruhr kontaktiere ich mal unsere Stadtwerke. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit
    einer separaten Uhr für unsere Wohnung. Die Kosten dafür würde ich ja auch gerne übernehmen,
    schliesslich möchte ich ja unbedingt das neue Becken :smiling_face:

    Unseren Vermieter würde ich erst kontaktieren wenn das Thema der "Wasserversorgung" geklärt ist,
    sonst entsteht noch ein neues Diskussionsthema *LOL*

    Einen schönen Sonntag Euch allen und Viele Grüße
    Lars

  • Hi

    Gerd

    Hallo Gerd. Ich frage mich wie du auf die 1,4 kommst. Ist das ein statistischer Wert oder so?
    Die Frage ist ernst gemeint und keine Polemik.

    lg Lino

    Edit :

    Der cm³ Glas wiegt 2,5g

    Einmal editiert, zuletzt von Lino (28. Juni 2009 um 13:15)

  • Moiin,

    Zitat

    Original von Paulie
    Wegen der Versicherung meine ich gehört zu haben, dass die bis ca. 200 oder 300 Liter zahlen.
    Größere Becken sind da dann nicht mehr dabei!

    ...kann man nicht verallgemeinern, meine Versicherung zahlt jeden Schaden der durch meine insgesamt 2700 Liter verursacht werden....ohne Aufpreis! Ich habe extra nachgefragt und es sogar schriftlich bekommen.

    Zitat

    Original von Paulie
    Natürlich kann man das Becken einfach mal hinstellen, aber auch ein Riss im Becken oder ähnliches, dass einen Wasserschaden verursacht, wird dann nicht billig. Da wo möglich die Decken getrocknet werden müssen etc.
    Außerdem wäre im Fall der Fälle das schöne Becken futsch.

    ....klar ist das Becken dann kaputt :confused_face: und die Schäden sind nicht zu verachten....passieren kann immer etwas....deshalb sollte man eine versicherung haben!
    Wenn ich mir im vornherein Gedanken machen würde, was alles passieren kann, bleibe ich doch lieber morgens im Bett und ziehe mir die Decke über den Kopf....ach nee, die meisten Menschen sterben im Bett...

    Zum errechneten Gewicht von Gerd: es gibt hier irgendwo einen Link zu einem Igenieurbüro das solche Berechnungen vereinfacht online und für jedermann zugänglich bereitstellt....
    Die Suchfunktion ist Dein Freund...

    M.f.G

    Markus

  • hi,
    ich hab das auch im ernst gemeint, das ist so ...
    klar ist das glas schwerer, aber der rest dafür wieder etwas leichter. wenn du dann die brutto liter mal 1,4 rechnest, dann kommst du immer wieder auf so ziemlich auf den wert den das becken gesamt haben wird. gestein ist im schnitt pro kg auch etwas schwerer als 1 ltr und wenn mal gesamt mal diese 1,4 rechnet, dann wird sich dies immer wieder so in etwa hinspielen.
    wir rechnen brutto liter, also die aussenmaße des beckens. oben bleiben ein paar cm ohne wasser, glas, gestein, andere deko, beleuchtung, etc ...
    ich hab das sogar mal mit einem kleinen becken mal nach gewogen - da kam ich auf 1,3 - allerdings was das nur 8 mm glas und kein 12er oder wie er es verwenden werden wird.

    wenn jemand einen normalen holzschrank verwendet, dann kommt das hin. wenn wer natürlich ein untergestell aus was weiß ich für schweren materialien macht, dann kommt das entsprechend dazu. nicht zu vergessen, dass das TB auch noch hinzu kommt.


    lg
    gerd

  • Zitat

    Original von Fischsuppe
    Moiin,


    ...kann man nicht verallgemeinern, meine Versicherung zahlt jeden Schaden der durch meine insgesamt 2700 Liter verursacht werden....ohne Aufpreis! Ich habe extra nachgefragt und es sogar schriftlich bekommen.


    Wobei man dann noch den feinen Unterschied zwischen Hausrat und Haftpflicht beachten sollte...!
    th

  • Gerd

    Das ist ja prima. x1,4 kann man ratz fatz über den daumen Peilen ohne gross pipapo etc. :grinning_squinting_face:
    Also haben MeWaAquas eine Statistische Dichte von ~1,4 :yidee :thup

    .. das werd ich mir merken :smiling_face:

    lg Lino

    2 Mal editiert, zuletzt von Lino (30. Juni 2009 um 01:07)

  • Hi,

    Für den Fall, dass der Mietergemeinschaft das nicht passt, dass es nur einen Zähler gibt: mittlerweile (ich glaube seit 4 Jahren) ist diese Art der Abrechnung nicht mehr zulässig! Ich halte sie auch für höchst unfair... Du könntest also mit dem AQ ein Exempel statuieren und den Einbau vernünftiger Wasseruhren einfordern :winking_face: . Den Einbau der Uhren habt Ihr nicht zu zahlen, die Miete der Zähler kann aber umgelegt werden. Hier reden wir aber von wenigen Euro im Jahr, die ggf. über den niedrigeren Verbrauch wieder reingeholt werden.

    Gruß,
    christian

    Edit: Wobei du es bei dem Wunsch nach einem doch recht großen Becken nicht drauf ankommen lassen solltest. Ich meine max. 200 Liter fallen unter die gängige "Kleintierhaltung" gegen die sich kein Vermieter wehren kann...

    Einmal editiert, zuletzt von Chrille (30. Juni 2009 um 14:12)

  • Zitat

    Original von Chrille
    Für den Fall, dass der Mietergemeinschaft das nicht passt, dass es nur einen Zähler gibt: mittlerweile (ich glaube seit 4 Jahren) ist diese Art der Abrechnung nicht mehr zulässig! Ich halte sie auch für höchst unfair... Du könntest also mit dem AQ ein Exempel statuieren und den Einbau vernünftiger Wasseruhren einfordern.


    Hi,
    das ist Quatsch. Diese regel gilt nur für Neubauten. Die alten Häuser haben Bestandsschutz und bei den meisten ist ein nachträgliches Umrüsten sowieso nicht möglich. Bei der Abrechnung ist sowohl nach m[h]2[/h] als auch nach Personenzahl erlaubt. Gültig ist was im Mietvertrag steht.


    Zitat

    Den Einbau der Uhren habt Ihr nicht zu zahlen, die Miete der Zähler kann aber umgelegt werden.


    Dies würde als Modernisierung gelten (Vorteil für den Mieter) und wäre auf die Miete umlegbar. Hierzu sind die Gerichtsurteile allerdings noch strittig.

  • hi,
    zum thema versicherung könnte ich auch meinen teil dazu beitragen.
    ich hab damals - allerdings vor etwa 15 jahren - einfach eine zusätzliche aquarium-versicherung abgeschlossen. heute kostet diese versicherung - bei der ea generali österreich - etwa 12 euro im jahr. zusätzlich bin ich mit dem aquarium über die haushaltsversicherung versichert, da die osmose fix angeschlossen ist und das quarium einen überlauf besitzt der ans abwasser angeschlossen ist. somit wiederum das selbe als wenn die badewanne überlaufen würde.
    wenn wirklich mal was passieren sollte (was sich schon mal mit etwa € 7.000 versicherungsschaden zu buche gefallen ist ), dann kann die versicherung intern darüber streiten mit welchem teil der versicherung sie es zahlen wollen, da wie gesagt doppelt versichert ist.
    falls die beiden sich nicht einig werden sollten, gibts eine rechtschutz die bei einer anderen versicherung liegt und mich gegebenenfalls vertritt. finde ich einen wichtigen punkt, wenn auch die rechtschutz bei der selben versicherung liegt, müssten sie ja einen anwalt gegen sich selbst zahlen und was da raus kommen kann, stellt sich mal jeder selber vor ... darum, rechtschutz immer woanders abschließen, auch wenn diese im paket inkludiert ist!!

    gruß
    gerd
    :wink

  • @Klaus: Danke für Deinen Einwand aber das ist kein Quatsch! Ich weiß nicht woher Du Dein "Wissen" beziehst und möchte das hier auch nicht weiter mit Dir diskutieren. Ich würde mich aber freuen, wenn du mal Deinen Schreibstil überdenken könntest. (Forenregeln, Stichwort respektvoller Umgang)

    @all: Da es jetzt zwei verschiedene Meinungen hier gibt, kann ich dem interessierten Leser nur raten sich -je nach Sichtweise- mit dem örtlichen Mieterverein oder dem örtlichen Grundeigentümerverband zu unterhalten. Die werden es wissen...

    gruß,
    christian

  • Moin,

    mal aus der Sicht eines Wohnungsbesitzers mit Eigennutzung: ich wohne in einem 1964 erbauten Haus und es gibt meines Wissens nach nur eine zentrale (Kalt)Wasseruhr für das komplette Haus (14 Wohnungen). Wasser wird mir pauschaliert übers Wohngeld in Rechnung gestellt. Und ich glaube damit fahr ich besser, wie mit dem Einbau neuer Wasseruhren (den letztendlich ja der Eigentümer zu zahlen hat). Bei den Eigentümern, die die Wohnung vermietet haben, wird als Verbrauchsmaßstab die Grundfläche der Wohnung herangezogen.

    Beleuchtung: ATI Sunpower 8x80 Watt T5,Strömung: 2x Tunze 6105, Abschäumer: RE Double Cone 180 mit RD3 speedy, Balling Zeo und blaue Flaschen nach Gusto
    Extra bavariam non est vita et si est vita non es ita


    Viele Grüße
    Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan_Servus (30. Juni 2009 um 15:46)

  • Zitat

    Original von Chrille
    Hi,

    Für den Fall, dass der Mietergemeinschaft das nicht passt, dass es nur einen Zähler gibt: mittlerweile (ich glaube seit 4 Jahren) ist diese Art der Abrechnung nicht mehr zulässig! Ich halte sie auch für höchst unfair... Du könntest also mit dem AQ ein Exempel statuieren und den Einbau vernünftiger Wasseruhren einfordern :winking_face: . Den Einbau der Uhren habt Ihr nicht zu zahlen, die Miete der Zähler kann aber umgelegt werden. Hier reden wir aber von wenigen Euro im Jahr, die ggf. über den niedrigeren Verbrauch wieder reingeholt werden.

    Gruß,
    christian

    Edit: Wobei du es bei dem Wunsch nach einem doch recht großen Becken nicht drauf ankommen lassen solltest. Ich meine max. 200 Liter fallen unter die gängige "Kleintierhaltung" gegen die sich kein Vermieter wehren kann...

    Hi,
    Klaus hat recht. Es gilt hier der Bestandsschutz, da ein nachträglicher Einbau von Wasseruhren längst nicht immer möglich ist. Neubauten müssen heute mit Wasseruhren ausgestattet werden
    Bis dann
    Karsten

  • Hi Karsten,

    dies gilt zumindest im Bundesland Hamburg so nicht! Aus welcher Quelle hast Du das? Ich habe das von meiner Freundin, die sich im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Immobilienkauffrau schon des öfteren mit genau dieser Fragestellung auseinandersetzen musste.

    Warum sollte ein Einbau eines Zählers auch nicht möglich sein? Wo eine Wasserleitung in eine Wohnung geht, kann auch ein Zähler montiert werden. Aber wie gesagt, ich denke das sollte jeder für sich selber prüfen, wenn es notwendig erscheint. Ggf. ist die Gesetzeslage in den Bundesländern auch unterschiedlich, müsste ich meine bessere Hälfte noch mal fragen.

    Bevor der Thread aber zu sehr off topic wird, sollten wir das hier vielleicht lieber beenden?.
    Gruß,
    christian

  • Hi,
    ich weiß nicht wie die Rechtslage aussieht, aber meine Meinung ist halt dass Wasser (und Abwasser!)
    inzwischen teuer genug ist, dass man eine pauschale Abrechnung zumindest hinterfragen sollte.

    In dem Haus in Stuttgart in dem ich mal gewohnt habe wurden auch Wasseruhren in jeder Wohnung nachgerüstet. Das hat die jährliche Abrechnung ziemlich deutlich verändert.
    Die Abrechnung war davor "pro Kopf" und es zeigte sich halt, dass auch eine Person
    so viel Wasser wie eine Familie brauchen kann.

    So oder so sollte sich der Threadersteller um die Ungerechtigkeit gegenüber seinen Mit-Mietern
    wegen einem Aquarium in der Größe keinen Kopf machen.

  • Hallo zusammen,

    hier mal ein kleines "Update" :

    Den befreundeten Architekten konnte mein Schwiegervater leider nocht nicht erreichen, Urlaub.
    Also bleibt's hier erstmal spannend :smiling_face:

    Mit meiner Versicherung habe ich gestern gesprochen, hier bekomme ich eine schriftliche Bestätigung.
    dass Salzwasseraquarien bis 1000 Liter in meiner Hausratversicherung eingeschlossen sind. Somit wäre ich dort schon mal auf der sicheren Seite.

    Sollte sich das Becken auf Grund der Statik nicht realisieren lassen, so werden wir eine Nummer kleiner bauen (600 Liter). Alternativ sind wir schon mal auf Haussuche :smiling_face:

    Viele Grüße
    Lars

  • Zitat

    Original von LarsV
    Mit meiner Versicherung habe ich gestern gesprochen, hier bekomme ich eine schriftliche Bestätigung.
    dass Salzwasseraquarien bis 1000 Liter in meiner Hausratversicherung eingeschlossen sind. Somit wäre ich dort schon mal auf der sicheren Seite.


    Hi,
    wichtiger ist die Haftpflichtversicherung.

  • Hi,

    nochmal Thema Wasseruhren : Das ist Ländersache. In Hamburg (m.W. auch in MCPom) ist der Einbau / das Vorhandensein von Wasserzählern seit 2004 Gesetz. Dies gilt selbstverständlich auch für Altbauten. Einen Bestandschutz gibt es nicht, denn selbstverständlich kann überall wo eine Wasserleitung ist auch eine Uhr gesetzt werden ...

    Gruss
    Stephan

  • Zitat

    Original von Stephannochmal Thema Wasseruhren : Das ist Ländersache. In Hamburg (m.W. auch in MCPom) ist der Einbau / das Vorhandensein von Wasserzählern seit 2004 Gesetz. Dies gilt selbstverständlich auch für Altbauten. Einen Bestandschutz gibt es nicht, denn selbstverständlich kann überall wo eine Wasserleitung ist auch eine Uhr gesetzt werden ...


    Hi,
    hast Du eine Quelle für Deine interessante Behauptung :confused_face:
    Vom Hamburger Mieterverein (und das gilt Bundesweit):
    Wasserzähler
    Ob und wenn ja, wann Wasseruhren in einem Mehrfamilienhaus eingebaut werden, ist allein die Entscheidung des Vermieters. Lediglich für Neubauwohnungen könnten Landesbauordnungen etwas anderes bestimmen. Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes hat der Mieter keinen Anspruch darauf, dass sein Vermieter derartige eichpflichtige Wasserzähler installiert und so eine verbrauchsabhängige Wasserabrechnung ermöglicht. Solange in der Mietwohnung nicht an allen Wassersträngen Wasseruhren angebracht sind, müssen die Wasserkosten - wie die übrigen "kalten" Betriebskosten auch - nach Personenzahl oder nach Wohnfläche abgerechnet werden.

  • Hallo Klaus,

    meine Behauptung ist keine Behauptung sondern eine Tatsache. Woher ich das weiss ? Weil ich in HH wohne und mich beruflich u.a. auch mit solchen Themen beschäftige (muss...).

    Wenn Mietervereine o.ä. Institutionen eine vertrauenswürdige Quelle für Dich sind, kannst Du dies u.a. hier nachlesen :

    http://www.mhmhamburg.de/mieterhelfenmi…56/artikel.html

    PS
    Der von Dir zitierte Artikel zum Thema Wasserzähler galt hier auch mal - das war aber kurz nachdem der Kaiser abgedankt hatte ...

    Gruss
    Stephan

    Einmal editiert, zuletzt von Stephan (10. Juli 2009 um 19:12)

  • Danke Stephan, dass Du dir die Mühe gemacht hast, noch mal mittels Link die Fakten zu untermauern. Werde ich wohl nächstes Mal auch gleich machen. Wobei die Mietervereine nicht immer so up-to-date sind und auch gerne mal daneben hauen. :winking_face: Das lese ich aus Deiner Anmerkung auch ein wenig heraus..

    Gruß,
    christian

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