ZitatProdukthaftungsgesetz bezieht sich hier auf den Händler. Der Händler kann sich dann von seinem Lieferanten die Kohle holen bzw. einklagen.
Aha? Ich glaube du verwechselst da was.
Produkthaftungsgesetz: wenn das Produkt und die Überprüfung des Produktes nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Kommt es durch ein Produkt zu einem Schaden haftet der HERSTELLER für Schäden die daraus entstanden sind (nicht das beschädigte Produkt).
Der Händler ist nur darin verwickelt wenn
A: der Hersteller nicht mehr haftbar gemacht werden kann, z.B. durch Auflösung oder Tod
B: der Hersteller ausserhalb von Europa seinen Sitz hat.
Zurück zum Thema Unterschrank.
Ich bekomme das Gefühl nicht los, dass es nicht der Aufwand ist, der dich vom Abbau abhält. Vielleicht ein ungutes Gefühl dem Händler gegenüber.
Aber was machst du wenn der Schrank Samstag Abend, während ihr bei Freunden seit, bricht?
Es gibt meiner Meinung nach nur 2 Möglichkeiten.
- Abbauen, Schrank zurückbringen und nen gescheiten geben lassen
- Abbauen, Schrank zurück, Geld zurück, neuen Unterbau kaufen oder machen.
Jeweils schauen, dass das Gewicht ordentlich verteilt wird, wenn der Boden sowieso schon uneben ist, entsprechend unterlegen.