Haftpflichtversicherung

  • Hi,ich wollte eigentlich nur mal fragen ob eine Haftpflichtversicherung ausreicht,d.h sollte mein neues Becken undicht werden und den Boden durchnässen(bzw. vom Hauseigentümer) oder sogar beim Nachbarn etwas passieren,müsste doch die Haftpflicht dafür aufkommen. Die Hausrat bezahlt doch nur meinen Schaden ,ist das richig? Bin bei der DEVK..
    Sollte das so sein müsste ich keine Hausrat abschließen,da im Falle eines Falles ,ich meinen Laminat und paar Möbel selber kaufen würde .

  • Moin.


    Näheres kann Dir sicher der Versicherungskaufmann Deines Vertrauens erzählen :winking_face:


    Die Haftpflichtversicherung bezahlt m. W. JEDEN Schaden, den der Versicherungsnehmer verursacht hat. Und dazu gehört wohl auch ein Wasserschaden durch ein leckgeschlagenes Aquarium.


    Für die Hausratversicherung muss in den meisten Fällen eine separate Glasbruch- bzw. Aquariumsklausel bestehen. Ansonsten bleibt man auf den eigenen Kosten für diese Schadensfälle sitzen. Der Wert der Tiere wird übrigens NICHT erstattet, sondern nur rein sachbezogene Schäden an der Wohnungseinrichtung!

  • Hallo ,
    das der Inhalt nicht mitversichert ist, dachte ich bis eben auch.
    Habe eine neue Hausratversicherung abgeschlossen und auf genaues nachfragen habe ich heute eine Email bekommen in der auszugsweise folgendes stand:


    Der Inhalt Ihrer Aquarien ist über die Hausratversicherung mit versichert, vorausgesetzt die Versicherungssumme wird angepaßt!
    Natürlich betrifft das nicht jeden technischen Effekt sondern nur die versicherten Gefahren: Sturm, Leitungswasser, Feuer, Einbruch u. Vandalismus.


    Klären muss ich diesbezüglich allerdings noch, was passiert wenn meine Infinity ins Becken kracht und/oder wenn das Glas kaputt geht ob der Inhalt dann auch in diesem Fall versichert ist, laut Aufzählung würde nichts ersetzt werden.


    Die Informationen beruhen auf einer Fachabteilung(so nannte es meine Beraterin) der Allianz Versicherung


    Gruss Florian

  • Also die Haftpflichtversicherung bezahlt nur das was durch das Wasser beschädigt worden ist außer schäden am Gebäude die muss oder sagen wir mal kann dann die Gebäudeversicherung über nehmen... Also so ist es auf jeden fall be mir...




    MFG Pepe

  • hiho


    die hausrat übernimmt alles was "rausfällt " wenn mann das haus auf dem kopf stellen würde...


    die gebäudeversicherung halt alles was übrig bleibt...btw schädem die dem haus zugefügt werden z.b. hagel sturm.....
    (privat)haftpflicht übernimmt schäden die du einer sache anfügst ..z.b. beim hochtragen eines aq geht dieses zu bruch ...


    gebäudehaftpflicht(grundundeigentümer) übernimmt schäden die dein z.b. haus einem andern zufügt z.b. wenn sich mal ne schindel vom dach in nen autodach bohrt ...oder wenn im winter z.b. nicht gestreut ist und ein fußgänger sich nen bein bricht


    alle angabe ohne gewähr und laienhaft ausgedrückt .....


    habe bei meiner hausrat glasbruch mit drinne (das becken ist eine sonderanfertigung) und wasserschaden bis 1000 l
    musste die wassermenge anheben lassen in der police weil standartmässig nur 500 l in der police waren ..ebenso habe ich nen vermeerk mit drinne das es sich um ein salzwasserbecken handelt weil hier mit problemem gerechnet werden kann (aussage von meinem versicherungfuzzie hm salzwasser ist aber umgansgprachlich kein leitungs bzw "normales" aquariumwasser )bezahle aber nur für den glasbruch und für die anhebung auf 1000l etwas mehr wie normal ....


    gruss dirk

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  • Hi,


    die Priavathaftpflicht ist das absolut allerwichtigste was man als Aquarianer haben muß. Die deckt m.W alles ab, was nicht durch Vorsatz, Hunde und Pferde verursacht wird. Die Meerwasseraquarianer haben die Versicherungsleute wohl noch nicht entdeckt :smiling_face:
    Ich hab mal richtig Glück gehabt weil ich nachts um 3 senkrecht im Bett stand und gelcih wußte ewas zu tun..
    Hausrat ist just for Fun, wenn man wertvolle Möbel etc hat.


    Grüße
    Ulrike

  • Zitat

    Original von Ulrike Hardt
    Hausrat ist just for Fun, wenn man wertvolle Möbel etc hat.


    Hi,
    das würde ich nicht so sehen. Z.B. bei ein Wasserrohrschaden für den es keinen Schuldigen gibt (trifft meistens zu) oder in der Wohnung über dir gibt es einen Wasserschaden (Badewanne läuft über, Waschmaschine läuft aus) und der Bewohner hat keine Haftpflichtversicherung und auch kein Geld hat bekommst du deinen Schaden von der Hausrat ersetzt.

  • Hasllo Klaus


    Zitat

    Original von KS


    Hi,
    das würde ich nicht so sehen. Z.B. bei ein Wasserrohrschaden für den es keinen Schuldigen gibt (trifft meistens zu) oder in der Wohnung über dir gibt es einen Wasserschaden (Badewanne läuft über, Waschmaschine läuft aus) und der Bewohner hat keine Haftpflichtversicherung und auch kein Geld hat bekommst du deinen Schaden von der Hausrat ersetzt.


    das wußte ich nicht und ist ne interessante Info.
    Worauf ich aber hinauswollte letztendlich, ist daß Schäden an Fremdeigentum gnadenlos eingefordert werden können, eigene durchweichte Möbel kann man vielleiht noch tolerieren odre zu geringen Koste selbst reparieren.
    Wennich bei dem Beinahegau nicht da gewesen wär hätts das marmorgefließte Treppenhaus geschwemmt. Und Marmor (sowie Putz und sonst allles mögliche) ist nicht Salzwasserfest. Das wär richtig teuer gekommen bei Handwerkerlöhnen.

    Das iist halt die Frage gegen was man sich absichern wiill- gegen ein paar Tausend oder ein paar hunderttausend Euro.. Komischerweise ist Hausrat bedeutend teuer als Haftpflicht mit praktisch unbegrenzter Scahhdenssummme.


    Grüße
    Ulrike

  • [quote]Original von Dirk Mollink
    hiho


    die hausrat übernimmt alles was "rausfällt " wenn mann das haus auf dem kopf stellen würde...



    Wichtig wäre aber zu wissen das Parkett oder jeder andere festverbundene Bodenbelag mit dem Fussboden nicht zum Hausrat gehört. Ausnahmen sind da schwimmend verlegtes Laminat oder Parkett. Zudem sind normalerweise Allmählichkeitsschäden aussgeschlossen, das heisst, das wenn jemandem beim Wasserwechsel regelmässig ein paar Tropfen aufs Parkett regnen und dadurch ein Schaden entsteht, zahlt den Schaden die Versicherung nicht. Es sei denn, ihr habt die Wohnung gemietet und das Parkett ist Vermietereigentum, dann tritt wieder die Haftpflicht in Kraft.


    Gruss Florian

  • wenn jemandem beim Wasserwechsel regelmässig ein paar Tropfen aufs Parkett regnen und dadurch ein Schaden entsteht, zahlt den Schaden die Versicherung nicht.Es sei denn, ihr habt die Wohnung gemietet und das Parkett ist Vermietereigentum, dann tritt wieder die Haftpflicht in Kraft.


    Die Haftpflichtversicherung übernimmt keine Allmählichkeitsschäden. :yidee



    Die Haftpflichtversicherung bezahlt m. W. JEDEN Schaden, den der Versicherungsnehmer verursacht hat. Und dazu gehört wohl auch ein Wasserschaden durch ein leckgeschlagenes Aquarium.



    Die Haftpflichtversicherung deckt auch nicht ein leckgeschlagenes Aquarium, wen eine Silikonfuge undicht wird, das zählt als Allmählichkeitsschäden. :yidee


    Wen das Glas ohne das der Versicherungsnehmer etwas damit zu tun hat platzt ist das auch nicht über die Haftpflicht versichert. :yidee



    Klären muss ich diesbezüglich allerdings noch, was passiert wenn meine Infinity ins Becken kracht und/oder wenn das Glas kaputt geht ob der Inhalt dann auch in diesem Fall versichert ist, laut Aufzählung würde nichts ersetzt werden.


    In diesem fall ist nur das Becken versichert wen die entsprechende Klausel (Glasbruch)vereinbart ist. :yidee


    Der Inhalt ist nur über eine versicherte Gefahr mitversichert zB. Feuer :yidee

  • Allmählichkeitsschäden
    Ein Allmählichkeitsschaden ist dann entstanden, wenn das schadenauslösende Ereignis über einen längeren Zeitraum auf Sachen eingewirkt hat. Der Schaden kann dabei auch plötzlich eingetreten sein. Diese Klausel kann bei einigen Gesellschaften miteingeschlossen werden. In der Regel ist aber der Allmählichkeitsschaden bei Sachschäden ausgeschlossen. Bei Personen- und Vermögensschäden ist er wiederum mitversichert.
    Allmählichkeitsschäden werden inzwischen häufig - abweichend von § 4 Ziff. I 5 AHB - in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sowie in der Umwelthaftpflichtversicherung mitversichert. In besonderen Versicherungskonzepten für das Baugewerbe werden Allmählichkeitsschäden ebenfalls häufig mitversichert.

  • Guten Morgen


    den Beitrag zum Allmählichkeitsschaden


    kann man zum Teil nachlesen bei:


    http://www.aspect-online.de/pr…maehlichkeitsschaeden.htm


    finde ja gut, wenn sich Allmählichkeitsschäden einschliessen lassen, gegen Aufpreis wahrscheinlich, jedoch lehnt das meine Allianzagentur strikt ab.Möglicherweise deshalb, weil die Grenze zwischen Abnutzung und Schaden manchmal sehr schwer zu erkennen ist.


    Gruss Florian

  • Zitat

    Original von wiki911
    Hi,ich wollte eigentlich nur mal fragen ob eine Haftpflichtversicherung ausreicht,d.h sollte mein neues Becken undicht werden und den Boden durchnässen(bzw. vom Hauseigentümer) oder sogar beim Nachbarn etwas passieren,müsste doch die Haftpflicht dafür aufkommen. Die Hausrat bezahlt doch nur meinen Schaden ,ist das richig? Bin bei der DEVK..
    Sollte das so sein müsste ich keine Hausrat abschließen,da im Falle eines Falles ,ich meinen Laminat und paar Möbel selber kaufen würde .

  • Zitat

    Original von KS


    Hi,
    das würde ich nicht so sehen. Z.B. bei ein Wasserrohrschaden für den es keinen Schuldigen gibt (trifft meistens zu) oder in der Wohnung über dir gibt es einen Wasserschaden (Badewanne läuft über, Waschmaschine läuft aus) und der Bewohner hat keine Haftpflichtversicherung und auch kein Geld hat bekommst du deinen Schaden von der Hausrat ersetzt.


    Wenn jemand anderes einen Schaden induziert, dann kommt seine Haftpflicht sowieso nur für den Zeitwert auf. Deine Hausrat würde dir in dem Fall die Differenz zahlen bzw. zunächst alles und sich einen Teil von der entsprechenden Haftplicht wiederholen.

  • Hi Wikki...
    lch ,melde mich erst heute zum Thema Haftpflichtversicherung.
    Zu Deiner anfrage genau..
    Habe mit Schmunzeln all die Meinungen zum Thema Versicherung Aquarium gelesen.
    " Bin bei einer Versicherung als Trainer"
    Vielleicht nun für alle in versuchter umgangssprache.


    1. Aquarium zerbricht.
    > kann in Hausratversicherung (Glasbruch) eingeschlossen werden
    > inhalt nicht versichert. siehe unter 2.
    2. Aquarium wird undicht
    > für Inhalt gibts keine Versicherung. (Wenigsten mir nicht bekannt fürs Auslaufen)
    Die Hausratversicherung kommt nur für den Inhalt bei Feuer/Sturm/Einbruchdiebstahl auf...


    3. So nun Schäden von 1. 2.
    > Eigenes Inventar das dadurch beschädigt wurde, kann in eine Hausratversicherung
    eingeschlossen werden. Dazu gehört auch z. B. in einer Mietwohnung der selbstverlegte
    Teppichboden.


    > Fremdes Eigentum. z. B. vom Vermieter, Nachbarn
    Dafür ist ein Haftpflichtversicherung unabdingbar.
    Nicht nur wegen dem Aquarium. Es gibt eine Fülle von Risiken wofür diese gut ist.
    z.B. Radfahren, Sport, Kinder u.s.w.


    Nur diese deckt so einen Wasserschaden und klärt für den Versicherungsnehmer den
    Schaden. Durch die sogenannte Verkehrsversicherungspflicht ist es unerheblich ob der
    Wasserschaden fahrlässig oder unabsichtlich entstanden ist. Vorsatz ist ja sowieso nicht
    versichert


    Also liebe Mwler, unbedingt eine Haftpflichtversichererung und wenn man wertvollen Hausrat hat ,
    natürlich eine Hausratversicherung. Bei Häuslebauer käme dann noch die sogen. Wohngebäudeversicherung dazu. Diese deckt die Schäden am Gebäude durch Leitungswasser/Sturm und Feuer ab. (auch da sind Schäden durch auslaufende Becken versicherbar.)


    @ mario R.
    Allmählichkeitsschäden Absicherung gibt es nur im gewerblichen Bereich. So für Installateure/Maurer/Maler
    u.s.w.


    Gruß Jim

  • hi,


    wollte euch nur kurz mal meine vor einem Monat gemachten Erfahrungen in diesem Zusammenhang schildern.


    Vor ca. 1 Monat wurde bei meinem 1000 Liter Aquarium eine Silkonnaht (ca.1 cm über der Bodenplatte !!) undicht. Ich musste das komplette Aquarium ablassen und alles ausräumen um eine Reparatur durchzuführen. Bis ich die Undichtheit feststellte, ergossen sich ca. 100 Liter Salzwasser über den Parkettboden.
    Auch 4 Steinkorallen und eine Grundel überlebten die abermalige Übersiedelung nach der Reparatur nicht.


    So nun telefonierte ich mit meiner Versicherung und gab die Schadensmeldung per E-Mail ab. 3 Tage später kam auch bereits ein Sachverständiger und nahm den Schaden auf. Also den aufgezogenen Parkettboden, das undichte Aquarium, den alten entsorgten Bodengrund usw.


    Ich holte einen Kostenvoranschlag für einen neuen Parkettboden ein und machte einen Kostenaufstellung der bisher angelaufenen Reparturkosten und den bisherigen Ausfall von Steinkorallen und Fischen. Diese Unterlagen übergab ich meiner Versicherung und wartete auf die Reaktion.


    Vor einer Woche hat mich nunmehr mein Schadensfeferent angerufen und mitgeteilt dass der komplette Schaden bezahlt wird. Also das ist:


    Reparatur vom Aquarium inkl. neues Silikon neue Eckglasstreifen. Neuer Bodengrund (LifeSand und Agronitsand) alten Bodengrund habe ich zu Gänze entsorgen müssen. 1 neue Grundel und 4 neue Steinkorallen, sowie ein neuer Eichenparkettboden im Wert von € 2.300,--


    Meine Versicherungspolizze nennt sich Haushalt-Exklusivschutz und als besondere Vereinbarungen wurden noch mit aufgenommen:


    -Mitversicherung von Aquarien (da über 300 Liter) und
    -generelle Neuwertentschädigung


    Dies ist meine soeben erlebte Erfahrung und kann nur sagen, dass ich nie Gedacht hätte, dass alles so Problemlos und relativ schnell über die Bühne geht. Ob ich nur besonderes Glück oder einen großzügigen Schadensreferenten zugeteilt bekommen habe, kann ich nicht beurteilen, aber bei mir hat es sich genauso abgespielt.


    Lg
    Dietmar

    Aquarium 250 x 60 x 60 cm, Technikbecken, Beleuchtung 3x250 Watt HQI & 4x54W T5, Abschäumer, Inneneinrichtung komplett mit Lebendgestein, Wasserströmung das 20-fache des Beckenvolumens.

    3 Mal editiert, zuletzt von Dietmar W. ()

  • Hi Dietmar,


    ich hab auch so eine Exclusiv-Hausratsversicherung (gibts auch in Ö) :winking_face: .


    Hier habe ich schriftlich! in der Polizze festgelegt: Bei Glasbruch, Brand, Blitzschlag! usw. (also alle generellen versicherbaren Ereignisse) werden mir die Folgekosten komplett ersetzt. In den Folgekosten sind auch explizied die Tiere, LS, Technik! usw aufgeführt.

  • Zitat

    Original von Hera
    Hi Dietmar,


    ich hab auch so eine Exclusiv-Hausratsversicherung (gibts auch in Ö) :winking_face: .


    Hier habe ich schriftlich! in der Polizze festgelegt: Bei Glasbruch, Brand, Blitzschlag! usw. (also alle generellen versicherbaren Ereignisse) werden mir die Folgekosten komplett ersetzt. In den Folgekosten sind auch explizied die Tiere, LS, Technik! usw aufgeführt.


    Hallo Uschi, ich bin ja aus Österreich :winking_face: also sind wir froh darüber, den den Inhalt kann man anscheinend in Deutschland nicht versichern lassen, oder doch ?


    Lg
    Dietmar

    Aquarium 250 x 60 x 60 cm, Technikbecken, Beleuchtung 3x250 Watt HQI & 4x54W T5, Abschäumer, Inneneinrichtung komplett mit Lebendgestein, Wasserströmung das 20-fache des Beckenvolumens.

  • Hi,


    ups überlesen :wink


    kA aber ich denke das es Verhandlungssache ist. Wir haben jetzt die Versicherungen gewechselt und die neue meinte auch, das geht nicht. Alles geht :grinning_squinting_face: Jetzt stehts in der Polizze.

  • HI


    Ich bin einfach in einen Verein des VDA eingetreten, da haben Mitglieder automatisch eine Aquarien Versicherung, und zwar eine die explizit für Aquarien, egal wie groß und egal ob Süß oder Seewasser, konzipiert ist. Dieses ganze Gehacke mit den Hausrat und Haftpflicht Versicherungen war ich irgendwann so leid, denn diese Mokel von den Versicherungen haben von Aquarien normalerweise soviel Ahnung wie eine Kuh vom Fliegen. Manche sind ehrlich und geben das zu, wenn sie gut sind versuchen sie sich bei den Zentralen schlau zu machen, aber selbst von denen kommen z.T. Antworten die nicht das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt stehen.
    Bei manchen Leuten scheint es ja echt gut geklappt zu haben, aber es gibt genügend Fälle in denen es nicht geklappt hat.
    Manch einer mag ja über deutsche Vereine schimpfen, ich finde es auch übertrieben wenn in meinem Verein bei einem Quasseltreffen ohne jegliches Programm eine Teilnehmerliste rumgeht. Aber für ein paar Euro im Monat bin ich garantiert versichert, und aus den Erfahrungen der Vereinsmitglieder weis ich auch, dass diese Versicherung bei einem Schaden auch zahlt.


    Grüße


    Jens

    Von all den Dingen, die ich in meinem Leben bisher verloren habe vermisse ich meinen Verstand am meisten (Ozzy Osbourne)

  • Hi Jens,


    Zitat

    Original von Jens Kallmeyer
    Manch einer mag ja über deutsche Vereine schimpfen, ich finde es auch übertrieben wenn in meinem Verein bei einem Quasseltreffen ohne jegliches Programm eine Teilnehmerliste rumgeht.
    ***Ich glaube dies ist im Vereinsrecht so geregelt


    Aber für ein paar Euro im Monat bin ich garantiert versichert, und aus den Erfahrungen der Vereinsmitglieder weis ich auch, dass diese Versicherung bei einem Schaden auch zahlt.
    ***Das kann ich aus pers. Erfahrung voll bestätigen. Absolut problemlose Regulierung.

  • Zitat

    Original von Dietmar W.


    Meine Versicherungspolizze nennt sich Haushalt-Exklusivschutz und als besondere Vereinbarungen wurden noch mit aufgenommen:
    -Mitversicherung von Aquarien (da über 300 Liter) und
    -generelle Neuwertentschädigung
    Lg
    Dietmar


    Das ist der kleine Unterschied.. haushaltsversicherung ist ein allgefahrenschutz.
    Leider gibts den nicht überall. In ostdeutschland gibts die noch von der Allianz, die die von der ehemaligen DDR übernommen hat. In Österreich und von einigen Spezialversicherungen über die Aquavereine..


    Die Hausratversicherung deckt nur Schäden und auch den Inhalt, durch Feuer.Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm. Es steht nirgends etwas von Auslaufen..
    Man kann aber wasserschäden durch auslaufende Aquarien mit einschließen.


    Gruß Jim

  • Zitat

    Original von VISREF
    Das ist der kleine Unterschied.. haushaltsversicherung ist ein allgefahrenschutz.
    Leider gibts den nicht überall. In ostdeutschland gibts die noch von der Allianz, die die von der ehemaligen DDR übernommen hat. In Österreich und von einigen Spezialversicherungen über die Aquavereine..


    Zumindest bei der Allianz in Ö ist es eine gewöhnliche Hausratversicherung mit gekoppelter Haftpflicht.
    Der Begriff Haushaltversicherung wird in D aber bei vielen Versicherungen für eine Hausratversicherung benützt. Suche mal mit Google.

  • Zitat

    Original von VISREF
    Die Hausratversicherung deckt nur Schäden und auch den Inhalt, durch Feuer.Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm. Es steht nirgends etwas von Auslaufen..
    Man kann aber wasserschäden durch auslaufende Aquarien mit einschließen.


    Gruß Jim


    Bei meiner Police ist es so, dass in der Hausrat auch Aquarienwasser mit aufgeführt ist. Kann aber daran liegen, dass ich ein Pluspaket habe, mit Überspannung und höheren Beträgen für Fahrräder etc,...

  • Hi Martin,
    das steht doch auch im Zitat drin.
    Wasserschäden an eigenen Mobilar durch auslaufende Aquarium , kann man explzit mit einschließen.
    Das heißt bei jeder Versicherung etwas anders.... Hauptsache es steht so in der Police.


    Für Wasserschäden durch auslaufende Aquarien an fremden Eigentum, wie in der Mietswohnung, der Fußboden oder Wände, ist eine Haftpflichtversicherung notwendig.


    Gruß 'Jim

  • Hallo,
    ich habe als Mieter mal bei meiner Versicherung nachgehakt,Glasbruch kann ich abschließen,übersteigt aber bei einer Laufzeit von 5 Jahren den Wert des Beckens beiweitem,zumal die Fenster vom Vermieter abgedeckt sind,und ich diese Glasflächen,die extrem Groß sind mitversichern müßte.Auslaufendes Aquarienwasser wird von der Hausrat als Leitungswasserschaden mitversichert,wobei der Grund egal ist,ob eine Leitung oder das Becken kaputt geht.
    Schäden an Fremdeigentum wird von der Haftpflicht übernommen,soweit ich nicht selbst zum Hammer greife,oder einen Sprengsatz lege.
    Eine Versicherung für den Inhalt,würde im Sturm oder Blitz falle die Hausrat übernehmen,ist aber unwahrscheinlich.Wenn zum beispiel der Strom ausfällt,durch Sturm oder Gewitter ist dies ein folgeschaden,der nicht versichert ist.Da gibts denke ich nur eine Vereinsversicherung,oder irgend jemand muß Schuld haben.Da kann man ja überlegen,wer den Inhalt auf dem Gewissen hat.
    Gruß Stephan

    140x60x60,200er MWT-Abschäumer.,OR3500,Tunze6025+6060 ,20W-UV,4xT5(Aqua-conect),Technikbecken

  • Hallo Zusammen,


    ich rate jedem das Gespräch mit Seinem Versicherungsberater zu führen!

    Der hat zwar nicht immer Ahnung von Aquarien, er kann aber auch nicht ein Experte von Allem sein. Schließlich gibt es noch mehr "Sonderlinge" neben uns Aquaristen. Aber man kann dem Berater ja alles erklären.


    Wichtig zu wissen ist:
    Versicherungsprodukte sind nicht genormt, Ihr tut gerade so, als ob Ihr ein "Auto" kauft und davon ausgeht, dass ein Golf das Gleiche ist / bzw. kann wie ein Porsche.


    Also: Jedes Versicherungsprodukt ist inhaltlich anders und die Qualität des Versicherers erkennt man nicht am günstigen Preis, sondern an der Leistung im Schadensfall.
    Wer also auf den Preis schielt, sollte sich nicht wundern wenn er das Aqua oder den Inhalt nicht bezahlt bekommt.


    Ich bin bei meinem Arbeitgeber versichert (Hausrat und Haftpflicht) :winking_face: und dort ist Alles inklusive - ohne extra Einschluss bzw. Aufpreis. Kost aber auch ne Mark ...


    Viele Grüße
    Christian

  • Zitat

    Original von Stephan71
    Auslaufendes Aquarienwasser wird von der Hausrat als Leitungswasserschaden mitversichert,wobei der Grund egal ist,ob eine Leitung oder das Becken kaputt geht.

    ß
    Falsch beraten.
    Defination:
    Schäden durch Leitungswasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen, den daran angeschlossenen Einrichtungen der Wasserversorgung oder aus deren wasserführenden Teilen (z.B. Heißwasserboiler, Waschmaschinen, Spülmaschinen), den Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung, den Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
    Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten z.B. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel sind dem Leitungswasser gleichgestellt.
    Versichert sind auch Schäden durch Frost an sanitären Anlagen (z.B. Badewannen, Badeöfen, Waschbecken) und sonstigen wasserführenden Installationen, Bruch an den Zu- und Ableitungsrohren, wenn der Kunde diese Anlagen als Mieter auf seine Kosten beschafft hat und für sie die Verantwortung trägt.


    Das ist Wasser aus Aquarien nicht. Darum muß es extra im Vertrag eingeschlossen werden.
    Gruß Jim

  • Hi Jim,


    danke dass Du mich auf die Thematik aufmerksam gemacht hast,. Eine gute Sache die bestimmt sogar eine Zusammenfassung wert ist. Ganz sicher gibt es hier viel zu viele Sorglose die denken dass .... sie versichert wären es aber gar nicht sind.

  • Hi,
    ich denke auch,daß viele nicht versichert sind,und alle Versicherer ander Bestimmungen und Auflagen haben.
    So kann man nicht verallgemeinern,was alles Abgedeckt ist.Ein Gespräch mit einem Vertreter ist notwendig,auch wenn diese meißt nachfragen müssen.
    Ich habe alles Schriftlich in den Vertrag aufnehmen lassen,was von Nöten ist.
    Gruß Stephan

    140x60x60,200er MWT-Abschäumer.,OR3500,Tunze6025+6060 ,20W-UV,4xT5(Aqua-conect),Technikbecken

  • Hallo Jim,


    tja, dann sind aber nicht alle Versicherungen so, dass sie Aquarienwasser als Leitungswasser ausschließen.


    Zitat Generali:

    Zitat

    Im Komfort-Schutz bieten wir Ihnen zusätzlich Vorteile:

    Schutz von Gartenmöbeln und -geräten, Rollstühlen, Kinderwagen, Spielgeräten auf umzäunten Grundstücken, in Gemeinschaftsräumen gegen einfachen Diebstahl bis 0,5 % der Versicherungssumme (im KomfortPlus-Schutz 1 %).
    Schutz bei Überspannungsschäden bis 10 % der Versicherungssumme (KomfortPlus-Schutz unbegrenzt).
    Schlossänderungskosten bei einfachem Diebstahl.
    Mitversicherung von Leitungswasserschäden durch Aquarien und Wasserbetten.


    Okay, dass ist das sogenannte Komfort-Paket, aber da sind dann auch Überspannungsschäden und Fahrräder zu einem höheren Prozentsatz als "normal" drinnen.

  • Moin,


    das mit Leitungswasser und Aquarienwasser ist so ne sache. Kenne den fall von nem bekannten, dessen süßwasserbecken "umgefallen" ist. die versicherung hat anstandslos becken und schrank ersetzt jedoch nicht den entstandenen wasserschaden.
    begründung: aquarienwasser ist KEIN leitungswasser und hätte als zusatz extra mitversichert werden müssen.
    sein glück war, das es "nur" 200l süßwasser auf fliesen boden waren, sodaß ein paar möbel nu nimmer sooo hübsch aussehen :smiling_face:


    grüße


    joe

  • Hi,
    bei mir hat die Versicherung 2004 anstandslos einen Teppich ersetzt der mit Salzwasser getränkt war. Ohne daß eine Aquarienklausel enthalten wäre.

  • Hi,


    irgendwie kann ich mich hier nur immer wiederholen: :sheep


    Jedes Produkt eines jeden Versicherungsunternehmen ist anders!


    Nicht ohne Grund wird derzeit das VVG von 1908 (Versicherungsvertragsgesetz) reformiert, mit dem Ziel mehr transparenz für den Kunden zu schaffen.


    Wenn Ihr noch warten wollt ... das Gesetz wird am 01.01.2008 in Kraft treten und vermutllich wird es dann Produktdatenblätter geben, die es erlauben die Produkte der Unternehmen zu vergleichen. Aber vermutlich werden solch Spezialfälle wie Aquarien weiterhin eine Nachfrage beim Versicherungsbearter erfordern.


    Gruß
    Christian

  • Hallos zusammen,
    Ichwürde gerne für das Korallenriff.de eine Zusammenfasssung der Versicherungs-problematik/Arten für Aquarien erstellen . Dazu wären mir Informationen von Versicherungsverträgen hilfreich.
    Also wer möchte könnte mir aus seinem Vertrag den part Einschluß Aquarium zufaxen.
    Auch fachliche Statements von Versicherungsexperten unter den Teilnehmern wären mir hilfreich.
    Hier meine Fax Nr. 09622/704988, oder gescannt an aqua.jim@online.de.
    Das würde bestimmte einigen helfen seine Versicherungsverträge dahin zu aktualisieren.


    Danke im Voraus Jim

  • Hallo zusammen


    Jim war so nett und hat uns eine Zusammenfassung geliefert so dass man Versicherungtechnisch auf der richtigen Seite sein sollte. Wer mal drüberlesen mag...


    Aquarien versichern, aber Wie?

  • Moin zusammen !


    Zitat

    Original von Christian aus Kiel
    irgendwie kann ich mich hier nur immer wiederholen: :sheep


    Jedes Produkt eines jeden Versicherungsunternehmen ist anders!


    Sehe ich genauso ! Einige von euch werden sich auf den hintern setzen "wenn" mal was passieren sollte.
    Plötzlich zahlt die Versicherung nicht und dann !?


    Eine hundertprozentiges ding ist es einem Verein beizutreten ! ! !
    Im Jahresbeitrag von ca 40 Euronen ist das ist ein Schaden bis 500.000 Euro abgedeckt.
    Für zusätzliche 21Euronen "im Jahr" kann man eine Eigenschadenversicherung abschliessen !
    Vorraussetzung ist das der Verein dem VDA angehört !


    Viele Grüße, Gerd

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