Hallo Robert,
ich kann die VDA-Geschichte nur unterstreichen, die wissen worüber geredet wird.
Zum Text:
"je nach Bundesland ist die Feuerversicherung eines Hauses ein extra Vertrag"
-> Es gibt keine Vorschriften im Versicherungsvertragsgesetz, die auf Landesebene abweichend sind. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein Bundesgesetz und regelt die Rechte und Pflichten für Versicherte und Versicherer einheitlich. Im übrigen gibt es in Österreich (und anderen europäischen Ländern) ein ähnliches Gesetz, dass nicht besonders weit abweicht.
Die angesprochenen Unterschiede je Versicherungsumfang hängen tatsächlich von der Qualität des einzelnen Versicherungsunternehmens ab!
Zudem fehlt in der Beschreibung der ausdrückliche Hinweis, dass ein Aquarium nicht zur Wasserversorgung eines Hauses gehört und somit bei Hausrat, Wohngebäude und damit verbundenen Risikoabsicherungen nicht automatisch eingeschlossen ist.
Gute Versicherer sind hier kulant und rechnen ein Aquarium zum Leitungswassergefahrenbereich (manchmal aber nur bis 200l), dieses sind dann auch die Versicherer, die in der Regel nen Euro mehr kosten.
Bei anderen Versicherern bekommt man im Schadenfall zu hören, dass dieser Schaden nicht reguliert wird, dieses sind in der Regel die aus der Werbung bekannten Niedrigpreisversicherer.
Fazit:
Versicherungsverträge sind verhandelbar!
Also, bei Vertragsschluss explizit ein Aquarium mit Literzahl als Größenangabe) einschließen lassen. Wenn dieses zur Prämienerhöhung führt, sollten andere Versicherer ebenfalls die Möglichkeit bekommen ein Angebot abzugeben.
Gruß
Christian