Frage zu Online Shop

  • Hey zusammen
    mal eine frage
    wenn ein online shop seine preise online angibt.
    z.b. stehen da 400€ aber der artikel kostet normalerweise 700€.
    wenn man dann zu dem preis bestellt ist der shop verpflichtet das zu liefern oder kann er sich darauf berufen und sagen er macht das nicht.
    kenne es nur aus unserem geschäft wenn da ein computerteil falsch ausgezeichnet ist müssen wir das auch zu dem preis abgeben wenn ein kunde drauf besteht.
    weiß da jemand besacheid ?


    gruß stephan

  • Hallo Stefan



    Nein muss er nicht


    Auch wenn es immer wieder gerne behauptet wird.
    Ihr müsst eure Teile auch nicht günstiger abgeben wenn ein Kunde darauf besteht.
    Das musste nur wenn du ein verbindliches Angebot vorher abgegeben hast.


    Gruss Claude

  • Hallo Stephan,


    ich würde mal sagen, es kommt auf einen Versuch an.
    Wenn er dir den Kauf zu diesem Preis per Mail bestätigt, er den Fehler also nicht merkt, dann muß er dir den Artikel zu dem Preis abgeben.


    Noch ein Tipp: Wenn Du 5 bestellst, wird der Fehler bestimmt auffallen !


    Andreas

  • hi,


    ich würde sagen, dass ist so wie mit werbeprospekten, wo darauf steht, dass sie für druckfehler nicht haften.


    außerdem meine ich, und mir ist das passiert, denn wenn man seine shop neu anlegt und 1000 artikel auspreisen muss kann das schon passieren, man sollte den shopbetreiber auf den günstigen preis aufmerksam machen und nachfragen ob der preis stimmt!


    robert

  • Hallo Leute
    Nein muss er nicht selbst wenn er es schon versendet haben sollte.


    Es gab in den letzten Woche neue Urteile dazu.


    Nur bei der Abgabe eines verbindlichen Angebotes in Schriftform ist man zur Abgabe verpflichtet.

  • Ausserdem find ich es echt nicht in Ordnung aus Fehlern anderer Kapital zu schlagen und dann auch noch so tun als sei das ein Kavaliersdelikt.


    Stephan frag Ihn einfach an und dann siehste es ja
    mir ist das auch schon passiert und als Dank hat der Kunde dann es sogar zu dem Preis bekommen.


    Nur bei denen die es hintenrum versucht haben war ich dann auch stur..


    Gruss Claude

  • claud da hast recht.
    aber mußt zugeben für den preis ist der kit schon klasse.
    vielleicht hat tunze ja gerade weihnachtswochen :winking_face:
    will auch niemand ausnehmen.
    habe den artikel mal bestellt vielleicht bekomm ich den ja tatsächlich zu dem preis geliefert.
    kommende woche wird man sehen.


    gruß stephan

  • Zitat

    Original von Stephan.Suchanek
    habe den artikel mal bestellt vielleicht bekomm ich den ja tatsächlich zu dem preis geliefert.
    kommende woche wird man sehen.


    gruß stephan


    Hi Stefan,


    und was Passiert wenn du den Kit nicht zu dem Preis bekommst?




    Hi Claude,


    feiner Zug von dir :smiling_face:


    bei der aktuell herrschenden Wirtschaftslage aller, ist das aber weder seitens Käufer noch Verkäufers Selbstverständlich. Leider. Aber ist so.


    Grüße Thilo

    Einmal editiert, zuletzt von Esther&Thilo ()

  • hi thilo
    ja was ist dann.
    wenn ich dir ein angebot für einen neuen computer mach und das ist für bsp. 700€ und am schluß sage ich nee jetz kostet er doch 1200 was machst du dann ?


    dann sagst bestimmt nee so war das nicht abgemacht ich nehme ihn doch nicht.


    gruß stephan

  • Hallo!


    Also in Österreich gibt es die sogenannte Preisauszeichnungspflicht, dh jeder Artikel der ausgestellt ist muß mit einem Preis versehen sein, und dann auch zu diesem Preis abgegeben werden. Bei einem Onlineshop nehme ich an ist das Schaufenster das Internet. Außerdem gibt es dann noch den § gegen den"Unlauteren Wettbewerb", der wahrscheinlich dann zum Tragen käme ,wenn wenn der Preis in der Werbung und der Preis zu dem verkauft wird, nicht übereinstimmen
    Ich bin allerdings kein Jurist, habe allerdings lange eine Firma geführt.
    Gruß
    Aquarius

  • ..ja... wo kämen wir denn da hin.... da könnte doch jeder Onlineshop Werbung machen, für, sagen wir mal..... 300er Bubble-King für 300.- Euro... und dann, wenn die erste Bestellung reinkommt, zu jammern: ... sorry, war ein Fehler, aber ich mach Dir nun einen Super-Sonderpreis, wenn ich Dich einmal dranhab...
    Ne... so geht es nicht. Dann würde jeder mit sog. Lockangeboten Werbung machen. Erinnert Ihr euch an das Angebot von Lidl, Deutsche Bahnkarten für 2 Tage lang zu Superkonditionen ? Als nach 2 Stunden alle Karten verkauft waren, hat sich Lidl eine fette Wettbewerbsklage eingehandelt.
    Wenn Produkt xy, zu Preis x,y beworben wird, muss es auch dafür verkauft werden. So sieht es das Verbraucherschutzgesetz vor.


    Grüße ... Klaus

  • hallo,
    ich bin ja auch geschäftlich tätig (nicht im meerwasserbereich) und ich bin der meinung, wenn ICH meinen kram falsch preise, geb ich ihn dann auch- vielleicht zähneknirschend-dafür ab. Ich bin der Meinung von Klaus Jansen, man muss als verkäufer halt sorgfältig sein bei seinen onlineangeboten sein und lieber 3 mal kontrollieren und erst danach ins netz stellen. Ich würde als Kunde NIE WIEDER bei jemand bestellen, der sich nicht an seine angegebenen Preise hält! Wenn man einen Fehler macht als Verkäufer sollte man dafür auch gradestehen. Ärgern kann ich mich als Händler danach, aber mehr über mich selbst als über den kunden der das angebotene produkt erworben hat, zu dem preis den ICH eigenhändig angegeben habe.
    Mir ist sowas ähnlilches auch schon passiert, die Konsequenz für MICH war, daß ich meine Angebote doppelt und dreifach kopntrolliere, bevor sie in die öffentlichkeit gehen.
    edit: rechtschreibfehler:-)

  • HI


    Also ich mach dir mal ein Beispiel


    bei mir war eine !!! HQI mit 10,50 statt 1050,-- ausgezeichnet
    Ein etwas sehr unfreundlicher Testeinkäufer eines Mitbewerbers meinte dann genau darauf ein Recht zu haben.


    Und genau das hat er eben nicht
    und es ist auch gut so denn wir sind alle Menschen


    Welcher Laden lebt denn lange der es so machen würde ???
    schliesslichen kann jeder Kunde die Waren 14 Tage lang zurücksenden


    GRuss Claude

  • @claude: oh das ist natürlich krass.. 8obei mir gings um wesentlich weniger, aber wehgetan hats trotzdem. na, Brombeere hat ja grade die aktuelle rechtslage gepostet, das ist eindeutig. Wobei ich mit meinen mit claudes verglichen "kleckerbeträgen" auch weiterhin so verfahren werde wie bereits beschrieben..

  • Zitat

    Original von C. Schuhmacher
    Ausserdem find ich es echt nicht in Ordnung aus Fehlern anderer Kapital zu schlagen und dann auch noch so tun als sei das ein Kavaliersdelikt.


    Gruss Claude


    moin,


    völlig meine meinung,aber leider scheinen wir immer mehr in diese richtung zu driften.und die ehrlichen und die weniger dreisten sind leider auch noch die dummen.


    :winkm
    mbb

  • Hallo Claude


    Das ist ja wohl echt die Höhe. Wer sowas macht hat für mich keinen grossen Charakter. Aus Fehlern einer software oder aus menschlichen Fehlern profitieren?


    Nun ja, sag mir mal bei Gelegenheit wer das war.

  • Zitat

    Original von C. Schuhmacher


    schliesslichen kann jeder Kunde die Waren 14 Tage lang zurücksenden


    Wie oft machen die Leute eigentlich von diesem Recht gebrauch?
    Ich hab das erst einmal bei Amazon gemacht und einen TFT der nicht meinen Vorstellungen entsprach zurückgeschickt und selbst da hatte ich fast schon ein schlechtes Gewissen.


    Was macht man dann mit der ausgepackten und benutzten Ware?
    Ich stell mir das echt ärgerlich vor, vor allem wenn Kunden das Zeug aufgrund eigener Dummheit falsch kaufen bzw. ohne triftigen Grund nicht mehr haben wollen.

  • Hallo Steffen


    Also bei mir ist es echt ganz selten und ich biete es ja sogar 30 Tage lang an
    Es ist eh witzig wie unterschiedlich so manche Rechtsauffassung ist, und wie manche meinen das man mit Drohungen weiterkommt.
    Ich glaube wirklich das wir sehr kulant sind


    Aber ein Fall hatte ich mal


    BLV Brenner , langes Beratungsgespräch dann der Kauf nach genau 28 Tagen bekommen ich einen Anruf Brenner kaputt ganz gelbe Farbe hat das Licht solle ich umtauschen , also was soll gesagt getan Der alte Brenner kommt und ich teste den .... alles ok naja kommt vor .


    Wieder etwa 3 Wochen später wieder ne Meldung
    diesemal der BRenner gefalle ihm doch nicht und er mache Gebrauch vom Rückgaberecht.


    Da war ich dann ehrlich gesagt etwas unkulant und hab es verweigert.
    Vor allem als man mir dann mit Anwalt und Forum gedroht hatte. :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face:


    Aber solche Deppen sind selten und ich und meine Kollegen kennen die meist auch.


    Die absolute Masse sind wie hier freundliche und sehr nette Menschen mit denen es mir auch sehr viel Spass macht zu arbeiten.


    Gruss Claude

  • Zitat

    Original von C. Schuhmacher
    .
    Vor allem als man mir dann mit Anwalt und Forum gedroht hatte Aber solche Deppen sind selten und ich und meine Kollegen kennen die meist auch.



    Gruss Claude



    @Claude...
    stimmt.... Du glaubst gar nicht, wie manche glauben, das Forum hier als Druckmittel zu gebrauchen....


    Grüße ... Klaus

  • HI,


    Also ich bin zwar kein Jurist, gebe aber trotzdem mal meine Meinung dazu ab...


    Auf jedem Webeprospekt u. ä. steht etwas in der Art wie "Druckfehler vorbehalten" ect. drauf... Und das ist auch völlig OK so...


    Wenn zB wie bei Claude ein Komma um 2 Stellen verrutscht, ist das ein offensichtlicher Fehler, und der Kunde hat kein Recht darauf, auf diesen Preis zu bestehen....


    Anders bei extrem günstigen Angeboten, welche aber im "normalen" Bereich liegen...
    Wenn ein Teil mit 350€ ausgeschrieben ist, welches normalerweise aben mit 500-700 zu Buche schlägt, dann ist das immer noch ein"normaler" Preis und der Kunde hat meiner Meinung nach, zumindest das moralische Recht, den Artikel auch für diesen Preis zu erhalten... Woher soll der Kunde wissen, ob das Absicht ist oder nicht... könnte ja ein Restpostenverkauf o. ä. sein...


    Warum sollte ich als Kunde dann noch nachfragen, ob der Preis wirklich stimmt...Wenn der Preis falsch ausgeschrieben wurde, muß die Info vom Händler kommen, und zwar VOR der Lieferung...


    Die größte Frechheit wäre nämlich, den Artikel zum "chtpreis" einfach zu liefern, ohne vorher nachzufragen, ob der Artikel trotz höheren Preises überhaupt noch gewünscht ist...


    Gruß Mike

    Who the f*** is General Failure, and why is he reading my harddisk ??

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