Hallo,
Ich habe mal unsere Tierhaltungsverordnung (Österreich/ab 2005) rausgesucht und nicht wenig gestaunt. Erstens stehen relativ genaue Haltungsbedingungen drinnen (z.B. KH darf nicht außerhalb 7-9° liegen, ... Nitrit darf in der ersten Einlaufphase von zwei Wochen nur in geringen Mengen bis höchstens 0,2 mg/l NO² nachweisbar sein..., Phosphat höchstens 0,5mg/l, usw....). Ebenfalls wurden Mindestvolumina für die Haltung von Fischen vorgeschrieben (z.B. alle Doktorfische bis 25cm in mind. 1000L, Kaiserfische bis 25cm in mind. 5000L!,....). Wenn ich mir das so ansehe, verstoßen so gut wie alle Meerwasseraq. gegen geltendes Gesetz (zumindest hier in Österreich).
Komisch finde ich auch, dass die AQ-Größe nur Familien zugeordnet wurden --> d.h. es fallen alle Fische (ob klein oder groß) einer Familie hinein, obwohl sie vielleicht unterschiedliche Anforderungen an Reviergröße, Schwimmplatz,... haben.
Wie ist das in Deutschland?
Gruß
Reinhard