Das mit der EU-Richtlinie hatte ich so gemeint, nur falsch ausgedrückt.
Der Schaden am Schrank wird nicht ersetzt, alles drumherum ja. Wenn sichergestellt ist, dass ein Fehler des Herstellers vorliegt. Sobald er Unterschrank aber unsachgemäß aufgestellt wurde wirds schon schwer.
Schadenersatz nach dem ProdHaftG
Die Produkthaftung erstreckt sich gemäß § 1 Abs. 1 ProdHaftG ausschließlich auf folgende Schäden:
Tod einer Person
Verletzung der Gesundheit/des Körpers eines Menschen
Schäden an anderen Produkten als dem fehlerhaften Produkt, die zum privaten Gebrauch bzw. Verbrauch bestimmt sind
Das mit der Überprüfung wurde uns so gelehrt, kann es aber derzeit nicht belegen. Werde noch ein wenig suchen