Gutachter gesucht

  • Hallo zusammen,
    wir hatten von der Firma *edit* ein Aquarium 280X120X120 bauen und komplett einrichten lassen (74232 Abstatt bei Heilbronn). Das Aquarium ist auch nach 2 Versuchen des Händlers nicht zum Laufen gekommen. Nach mehrfachen Mängelrügen ist es schließlich auch noch undicht geworden und hat das Haus unter Wasser gesetzt. Im Zuge der Rettungsmassnahmen des Händlers sind fast alle Fische u.a. ein 30cm Sohal :loudly_crying_face: uvm. gestorben. Die überlebenden Fische und Korallen haben jetzt ein 600l Notaquarium und es geht ihnen prächtig seit der Händler sie nicht mehr pflegt.


    Wir wollen das Aquarium neu aufbauen (aber nicht mehr mit diesem Händler!).


    Da *edit* zu keiner Einigung bereit ist haben wir Klage eingereicht, die Aquariumsruine steht seit 15 Monaten nun mitten im Raum *edit* . Im Prozess wird jetzt von *edit* mit allen Mitteln verzögert und auf Zeit gespielt u.a. muss jetzt erneut ein Gutachter ran, nach dem ein erstes Gutachten von *edit* nicht anerkannt wird (der Gutachter kam bezeichnender Weise von der Versicherung von *edit*). Wer kennt Sachverständige, die sich mit solchen Merrwasseraquuarien auskennen, da *edit* natürlich eigene Gutachter vorschlägt, denen wir aber nicht trauen.


    Biite um Hilfe und eventuell Infos über ähnlich gelagerte Fälle.


    Gruß
    Mike Groß

  • Hallo
    das hört sich ja echt übel an,
    was da nur Sinn macht ist ein ÖbV Sachverständiger, der vom Gericht bestellt wird,
    das ist aber etwas was Dein Anwalt wissen muss.
    Gruß
    Thomas

  • Hallo Mike,


    du kannst auch bei Deiner Versicherung (z.B. Hausrat) nachfragen. Die Versicherungen haben z.T. eigene Sachverständige, bzw. arbeiten mit Sachverständigen der betreffenden Sachgebiete zusammen.


    Gruß und viel Erfolg
    wünscht Sina

  • Guten Morgen,


    aus rechtlichen Gründen bitten wir, bei derartigen Situationen, wie laufende Rechtsstreits mit einem Händler, Namen und verallgemeinerte rufschädigende Äußerungen wegzulassen.
    Beitrag wurde entsprechend editiert.


    Vielen Dank.


    Gruß, Sabine

    Hobby zum Beruf gemacht - daher keine Privatbecken mehr :smiling_face:
    www.seaspirits.de
    ________________________________


    Nur was Menschen kennen, können sie lieben.
    Nur was Menschen lieben, werden sie schützen.

  • Moin,


    mich würde mal interessieren was Du unter "nicht ins laufen kommen" verstehst.
    Ständige technische Probleme? Irgendwelche Plagegeister? Miese Wasserwerte??
    Bei der Undichtigkeit gibt´´s natürlich nix zu beschreiben. Das ist ja die volle Katastrophe.

  • Ich frage mich auch gerade, was der Gutachter begutachten soll.
    Die Kompetenz deines Händlers oder mangelhafte Technik?


    Wenn es ein gerichtliches Verfahren ist, wird ein Gutachter in der Regel vom Gericht bestellt.
    Bei technischen Defekten kannst du auch mal bei der IHK oder der Handwerkskammer nachfragen.


    Gruß
    Thorsten

  • Hallo Mike,
    der Gutachter wird von Gericht bestellt.
    ABER:
    So etwas geht meist äußerst unbefriedigend aus. Welchen Sachverständigen man zugeteilt bekommt, kann man nicht beeinflussen. Ich kenne das von Handwerkern. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Der Richter hat von der Materie keine Ahnung und verlässt sich zu 100% auf den Sachverständigen. Gutachten werden mit Gegengutachten entkräftet, das ganze dauert Jahre, die Kosten wachsen ins unverhälnismäßige und zum Schluß gibt es dann einen Vergleich, wo jeder auf seinen Kosten sitzen bleibt und der Schaden aufgeteilt wird.
    mein Tipp:
    Ich würde so etwas nicht noch einmal beginnen, sondern einen Kompromiss mit dem Händler suchen!
    Das ist zwar äußerst ärgerlich, aber das kleinere Übel!


    Gruß
    Hermann

  • Hallo Mike,


    ich rate Dir dringend, die Sache mit dem Händler in Ruhe und Vernunft zu besprechen. Das hört sich vielleicht jetzt für Dich übel an. Aber bitte versuche diesen Schritt. Ein Streit vor Gericht wird Dir nur weitere Kosten verursachen. Und es wird garantiert nur ein Vergleich dabei rauskommen. So sollte es auch der Händler sehen. Wenn schon zuviel böse Worte gewechselt wurden, suche Dir einen Dritten der neutral vermittelt. Das sollte nicht unbedingt ein Anwalt sein. Oft lässt ich so eine Sache richten, wenn die Beteiligten sich wieder etwas beruhigt haben. Doch erst musst Dir auch klar werden, dass Du nicht ohne Verlust aus der Sache rauskommst.


    Heinz

  • Hallo zusammen,
    danke für die Ratschläge bisher.
    @Sabine: Sorry, ich werde es beherzigen.
    Bloom: Es gab schon viele Einigungsversuche, der Händler hat u.A. auf viele Mängelrügen schon mehrfach nachgebessert, der Schaden ist jetzt auch schon mehr als 1 Jahr her. Die bisherigen Nachbesserungen waren aber immer nur erzwungen worden, so hat er zuerst 100kg Lebendgestein aus dem Roten Meer geliefert. Als das Aquarium nicht funktionierte und die Biologie nicht in Gang kam hatten wir nach gefragt und um ein Zertifikat gebeten, dass es sich tatsächlich um Rottmeergestein handelte. Dieses Zertifikat konnte nicht vorgelegt werden und der Händler hat das Gestein gegen anderes ausgetauscht.


    Ich halte auch den gerichtlichen Weg für den denkbar schlechtesten und wir sind uns im Klaren, dass wir auf einen Gutteil des Schadens sitzen bleiben. Der Riss in der Silikonfuge ist aber nicht mehr einfach zu flicken und auch die Blasen in den anderen Fugen lassen eine "nicht fachgerechte" Arbeit vermuten. Beid er Größe des Aquariums trauen wir der Festigkeit auch nicht mehr.


    Daher die Frage: Wie kann man gute von schlampigen Fugen unterscheiden, sind Blasen in den Silikonnähten normal?
    Gruß und danke einstweilen an Alle
    Mike

  • uiuiui - ich glaube hier werden 2 Dinge auf einmal diskutiert.


    Ein funktionierendes Meerwasseraquarium im Sinne von "funktionierender Biologie"
    kann man aus meiner Sicht nicht einklagen. Also wenn er nicht gerade tote Gehwegplatten verbaut
    hat ist da sicher auch gerichtlich wenig zu machen, auch wenn ein Austausch und mangelhafte Dokumentation beim LS nicht unbedingt professionell klingt.


    Die technische Seite und die Dichtigkeit des Beckens ist dagegen etwas ganz anderes.
    Wenn das Backen nach kurzer Zeit undicht wird ist das ja wohl offensichtlich ein Mangel -
    oder macht der Händler dich dafür verantwortlich dass die Nähte nicht gehalten haben ?

  • tja Steffen, wenn das Leben nur so einfach wäre ....


    ... ist es aber nicht.



    Im ersten Absatz - Biologie, hast Du die Sache richtig erkannt.


    Im zweiten Absatz, ist es nicht so einfach, wie Du es glaubst. Die Gerichte tun sich da hart.


    Ein Beispiel: - aber die Sache bitte nicht in den falschen Hals bekommen. Ich will nur auf das Problem der neutralen Rechtsprechung hinweisen - : Der Kunde streitet sich mit seinen Händler, weil das Becken nicht funktioniert. Aber er sieht keine Chance über den Funktionsstreit Recht zu bekommen. Und er kommt auf die Idee das Becken "anzustechen" nach dem Motto: "Jetzt ist es auch noch undicht ... "


    So eine Manipulation, um Recht zu bekommen, gibt es in vielen Fällen. Deshalb endet so ein Streit vor Gericht in den meisten Fällen bei einem Vergleich.


    Heinz

  • Wasserverlust, begünstigt durch eine fehlerhafte Abdichtung Seitens des Herstellers, macht den Hersteller selbst, sofern sich der Schaden innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung befindet, haftbar. ( Sachmangelhaftung ) Aber vorsicht, der H Ä N D L E R ist in diesem Fall passiv legetimiert.

  • Sorry Frank, auch das ist nicht ganz richtig. Da kann auf Transportschaden oder unsachgemäße Aufstellung und Belastung wärend der Einrichtung argumentiert werden. u.s.w. Endet alles bei einem Vergleich.


    Aber bitte richtig verstehen. Ich will Mike nur vor weiteren Kosten schützen und habe einen anderen Vorschlag gemacht, siehe oben.

  • Hi Mike,


    In Deinem Fall handelt es sich ja, wie gesagt, gleich um mehrere verschieden gelagerte Fälle.


    Zu der gerissenen Silikonfuge wollte ich auch etwas beitragen:


    Das wichtigste ist die Art des zwischen euch geschlossenen Vertrags, die Art der Garantieleistung und evtl. Ausschlüsse durch die evtl. zugrundegelegten Geschäftsbedingungen.


    Wenn das Becken von Deinem Händler aufgebaut und gestellt wurde kann er eine unsachgemäße Handhabung, Transport o.ä. nicht geltend machen (davon gehe ich mal aus - so ein Becken transportiert der "Laie" ja nicht mal eben so).


    Wurde das Becken vertraglich gem. einer DIN-Norm gefertigt (ich glaube DIN 32622 - Glasstärkenberechnung, Unterpunkt Dauerbelastbarkeit von Kleb- und Dichtstoffen) und der Händler hat sich keinen Fehler zuschulden kommen lassen, könnte ein Gutachter feststellen, dass KEIN Mangel vorliegt, obwohl das Becken undicht ist. Kein Mangel - keine Schuld.


    Hast Du allerdings eine vertragliche Garantie auf die Dichtigkeit des Beckens erhalten, spielt es überhaupt keine Rolle ob das Becken an sich mit Mängeln behaftet ist oder nicht. Dann liegt der Mangel schon durch die Undichtigkeit vor.


    Allerdings kann der Händler deine Gewährleistung durch seine Geschäftsbedingungen trotzdem wieder einschränken z.B. Haftung nur bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz.


    Ich drücke dir die Daumen, daß Du deine Ansprüche durchsetzen kannst. Trotzdem würde ich auch die Hausrat- und die Gebäudeversicherung ansprechen, ob die zumindest für Teile des Schadens aufkommen (obwohl eine Schadensmeldung nach 1 Jahr warscheinlich sofort abgeschmettert wird).


    Ich würde allerdings auch nochmal versuchen eine gütlich Einigung zu erzielen, weil ich das Prozessrisiko für ziemlich hoch halte.


    Viele Grüße


    Kristof

  • Die Frage an Dich ist was wurde denn vereinbart und wie genau wurden diese Vereinbarungen fixiert?
    Davon kann sehr viel abhängen.
    Wenn Du Dir ein Privatgutachten erstellen lässt sind das Kosten die in den meisten Fällen auch später nicht erstattet werden. Davon kann jede Seite so viele erstellen lassen wie sie will .
    Deswegen werden dann vom Gericht Öb&V Sachverständige herangezogen die oft sehr kompetent sind um etwaige "Gefälligkeitsgutachten" zu entkräften und den Sachverhalt zu klären.
    hast Du eine Rechtschutzversicherung?
    auch die können im Vorfeld hilfreich sein
    Gruß
    Thomas

  • Hi,
    ich hätte zwei Fragen:
    1. Von welchem Händler sprechen wir ( kannst mir eine private Nachricht schicken)?
    2. Ist es möglich, dass das Becken nicht gerade gestanden hat, dann platzen auch gerne dei Nähte?


    Zu 2. , das kenn ich von einem kleinem Ablegerbechen, da war die Unterlage- Holzplatte verzogen bzw verdreht, nach einer Weile floss da ordendlich Wasser aus den Nähten. In diesem Punkt solltest Du Dir absolut sicher sein, sonst geht der Schuss nach hinten los!
    MfG Alex

  • Hallo,
    weitab von Gutachterempfehlung mein persönlicher Senf, aber als doch mit der Betreibbarkeit eines größeren Beckens Beleckten:
    ich habe mir das Aqua auf der Website gerade einmal angesehen.
    Ich habe bereits ein Großbecken selbst erlebt (meines), das fachmännisch geklebt wurde.
    Bei dem Bild mit dem Tesa Krepp Abgeklebe kann mir niemand glaubhaft machen, dass die Klebekanten sauber bleiben; und mit Handspritzpistole verwundern mich die angeblichen, zumindest sporadisch auftretenden Blasen im Silikon bei Glasstärke schätzungsweise um VSG 2x15mm oder höher nicht. Ich habe nun bei Becken bis 1000L auch schon Übung mit Silikon. Es ist aber schon schwer genug, bei 15mm Glas die Höhe der Silikonwulst blasenfrei zwischen die Gläser mit Handspritze zu bekommen. Dies aber als Angabe eines fortgeschrittenen Hobbiesten zu betrachten. :winking_face:
    Für einen Fachmann mag ein Becken der abgebildeten Größe mit Handspritze vlt. dennoch machbar sein. Aber in meinen Augen spricht der Tesa-Film nicht für den tagtäglichen Umgang mit der Materie.
    Zur Undichtigkeit: bei Großbecken spritzt einer innen, außen kontrolliert ein anderer beim Arbeitsvorgang sofort die Blasenfreiheit. Linksseitig vom Becken unmöglich, da direkt an Absatzstufe angebracht.


    Dass das Becken nicht ans laufen kommt, kann viele Gründe haben. Dass die Steine nun eines des Übels ist, kann nicht ausgeschlossen werden, wage ich aber als einen der Hauptgründe zu bezweifeln. Ich glaube vielmehr, dass vieles an unterdimensionierter Technik (von Normal- auf Großbecken hochgerechnet) liegt.
    Ein Becken dieser Höhe braucht zumindest einmal Licht satt. Niur durch den seltsam anmutenden , -was soll eigentlich das architektonische Gimmick des Glasschrägbaus unter der Treppe darstellen?-, dadurch fallen schon 1/4 -1/3 des Beckens der Schummrigkeit zum Opfer, da kein Licht angebracht werden kann. Die Filter- und Umwälztechnik spielt sich schätzungsweise eine Etage tiefer ab. Auch hier: Power satt wird benötigt. Und dies alles mit 2 (zumindest sehe ich nicht mehr) Löchern in der Bodenscheibe? Das stimmt mich sehr nachdenklich.


    Alles in allem: eine verzwickte Situation, da solch ein James Bond Requisite (und nicht mehr stellt es jetzt auch dar) nicht tagtäglich gebaut wird. Gutachter möchte ich hier nicht sein wollen.
    Ich denke auch, dass nichts anderes als eine Einigung mit dem Händler in Frage kommt. Wenngleich das am in meinen Augen komplett vermurksten Beckenaufbau (Geometrie!; Klebung ist die andere Geschichte) nichts ändern wird.

    Servus
    Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan C. ()

  • HI Stefan


    Man kanns schon so machen .... das Krepp dient dann dazu das es besser abziehbar ist
    in so einem Fall wird die Naht schon vorab gesetzt und das das Becken drauf.
    Auf den anderen Bildern wird dann aber mit der Spritze per Hand gearbeitet.
    So ein Becken von Hand ?? Wow die Unterarme hätte ich gerne :grinning_squinting_face:


    Du musst nicht warten auf einen gerichtlichen Gutachter
    Du kannst dir von jedem Aquarienbauer ein Gutachten erstellen lassen.
    Der Richter kann dann einen zusätzlichen dazuziehen wenn er der Meinung ist noch mehr Meinungen zu benötigen.



    Gruss Claude

  • Claude,
    nicht dein Ernst, oder? :grinning_squinting_face:
    Bei Becken mit den Glasdimensionen Krepp? Das mach ich vielleicht bei bis 15er Stärke und da hab ich dann zu rödeln, weil bis zum Krepp abziehen das Silikon schon die Haut gezogen hat. Es geht einfach besser ohne Krepp, so meine Meinung.
    Jetzt kommt aber Popeye im Bild mit der Handspritze, schafft das Silikon in die Fuge, glättet und zieht gleich noch das Krepp ab? nene, Sachen und Könner gibts :] , das glaub ich nicht.

  • Angeregt durch @Stefans posting und der Neugier, wo er das alles gesehen hat, habe ich mir auch mal das Projekt angesehen. Und kann dazu nur abschließend sagen: Mike vergiss einen Rechtsstreit, diese Sache ist so individuell, dass ein Rechtsstreit in allen Bereichen in verschiedenen (teuren) Gutachten ersticken wird.
    Und wie schon @Stefan angedeutet hat. Wenn ich mir die Bilder so ansehe, gebe ich ebenso 50% dem Auftraggeber einer solchen Bastellei schuld. Und wenn ich schon so etwas individuelles und exklusives gestalte, vergebe ich es an Spezialisten, wie zum Beispiel RoyalExclusiv oder Schuhmacher. Da hättest Du nicht nur ein funktionierendes System bekommen, sondern auch eine Gewährleistung, weil das dort Ehrensache ist. Aber .... die hätten Dir vielleicht (verantwortungsvoll) sowieso diese Art von Becken ausgeredet.


    Nix für Ungut. Heinz

  • So dann will ich auch mal meinen Senf dazugeben.
    Das sichern mit Tesa ist glaube ich normal. Was mich wundert ist ein kleben mit Handspritze. Bei solchen Becken (hab selber ein XL Aquarium) wird mit einer Druckspritze gearbeitet um eine erstklassige, blasenfreie Verklebung zu bekommen.


    Zu den vorgebrachten Mängeln:


    - Der Mangel einer nicht funktionierenden Biologie ist wahrscheinlich nicht einklagbar
    - Die Undichtigkeit des Aquariums ist sicher anfechtbar. Es gibt hier Garantieanspruch (siehe AGB)


    Mein Rat, versuch es ohne Anwalt. Setz Dem Händler einen Termin an dem Ihr euch zusammensetzt und mache eine Liste von dem, was Du von dem Händler erwartest z.B. fachmänische Verklebung nach DIN ????
    oder einer Norm, da gibt es doch sicher was (oder nicht Claude?? )
    Dann soll er Dir die Herstellung nach dieser Norm schriftlich bestätigen, dann kannst Du Ihn relativ leicht drankriegen, wenn es dann noch Probleme gibt.
    Wenn das Aquarium neu verklebt wurde beauftrage einen Sachverständigen der Glaserinnung zur Kontrolle. Der müsste sehen, ob fachmänisch verklebt wurde oder nicht. Einen Aquarienbauer würde ich hier nicht nehmen.


    Wenn das Aquarium wieder betriebsbereit ist wende Dich an eine Fachfirma oder andere Aquarianer zur Einrichtung. Bedenke aber, dass Aquarien dieser Größe eine lange Einlaufzeit benötigen.

  • je länger ich mir die Bilderserie ansehe, desto suspekter wird mir der Aufbau des Glases.
    Die Zugspange des Beckens ist doch mindestens 50cm breit :winking_face_with_tongue: ?
    Das Becken steht auf schätzungsweise 3cm starken blauen Styrodur-Platten? ...und die Glaser treten auch noch bei auslegen der Bodenscheibe munter drauf rum. Styrodur bei der Beckendimension als Unterlage :face_with_rolling_eyes:.
    Dann sind zumindest bei Bodenscheibe (aus einem Stück?) die Haftbrücken schaffenden Glasstreifen schon zuvor aufgeklebt? Der Glaser mit dem mächtigen Unterarm schafft es, das Silikon dann über die gesamte Stärke des gedoppelten Glases zu drücken? Respekt.
    Ich glaube auch nach genauer Sichtung nicht mehr an VSG. Eben wegen der überbreiten Glasspange und weil ich nicht den typischen Falz einer VSG-Scheibe erkenne. Floatglas gibts aber nur bis 19mm Stärke. Aber dann diese Höhe??
    OK, ich höre mit Mutmassungen auf...


    Edit:
    Kai,
    nicht sichern des Glases, sondern das Krepp läuft parallel entlang der Scheibenkante. Also das Lätzchen fürs kleckern.

    Servus
    Stefan

    Einmal editiert, zuletzt von Stefan C. ()

  • Dieser Fall erinnert mich an einen benachbarten Aquarianer.


    Er hatte sich vor ca drei Jahren ein 3500ltr Becken von einem gut bekannten Aquarienbauer von der Umgebung Köln's aufstellen lassen.


    Nach ca einem Jahr fing das erste große Problem an. Da musste ich ihm eigene Dummheit vorwerfen. Der Händler hat ihn damals mal gefragt, ob er sein neues Salz mal ausprobieren möchte, das noch nicht auf dem Markt ist.
    Er war natürlich stolz und testete das Salz in seinem 3500er Becken, was ich bis heute immer noch irgendwie nicht glauben kann. Denn wer testet den einen Salz -das noch nicht Marktreif ist- in einem so großem Becken? Bei einem 200ltr Becken, keine Frage. Kann jeder machen.


    Nun nach zwei Wochen ging ihm alles kaputt. Korallen alle weiß und keine Fische mehr im Becken. Ein Nitratwert jenseits von gut und böse.


    Er war stinksauer auf seinen Händler (Klage) und bat eine andere Firma darum, sein Becken aufzuräumen und quasi neuzustarten. Als die andere Firma anmarschierte, entdeckte sie jede Menge an Statik-Fehler am Unterbau und eine mangelhafte Glasdicke an allen Scheiben . Man hat ihn darauf hingewiesen und er musste tief schlucken. Über 100.000 EUR investierte er in die Spitzenanlage und nun das.


    Er wollte es irgendiwe nicht wahrhaben und hat das Becken doch wieder besetzen lassen, trotz Warnung des zweiten Händlers.


    Nun, letztes Jahr hat er einen richtig großen Riss an der Unterschreibe bekommen. Das Becken steht seit dem leer und die zweite Klage gegen den Bekannten Aquarienbauer in der Umgebung Köln's läuft schon seit 1,5 Jahren.


    Er hat ihn zum zweiten Mal angeklagt ohne das die erste Klage schon durch ist. Mike, ich kann dir sagen, das eine Klage Jahre dauern kann, bis sie beim Gericht endet.

  • Dann will ich dazu mal ne kleine Anekdote erzählen:


    Ein Richterehepaar sitzt am Frühstückstisch als es klingelt.
    Der Mann geht zur Tür und ist eine Weile verschwunden, kommt in die Küche, nimmt 100,- aus dem
    Portemonaie und geht wieder zur Tür.
    Als er zurückkehrt fragt seine Frau, was denn gewesen sei.
    Er sagt, es sei der Nachbar gewesen, der wollte 100,- Schadenersatz für seine kaputte Hose.
    Sie stutzt und fragt welche Hose und warum. Er führt weiter aus, dass der Hund die Hose zerissen hätte.
    Sie runzelt die Stirn und sagt: "Aber wir haben doch gar keinen Hund und du gibst dem Nachbarn
    100,- Euro?"
    Darauf er: "Ach Schatz, stell dir vor ich hätte sie ihm nicht gegeben und er hätte uns verklagt. Weißt du
    welcher Kollege den Fall bekommt?"


    Gruß
    Thorsten

  • Eigentlich tut Mike mir leid. Der postete hier in seinem Zorn oder Schmerz und hoffte auf Hilfe. Jetzt ziehen ihm alle das Fell über die Ohren. Er wird unsere Kommentare nicht gerne lesen.


    WER DEN SCHADEN HAT SPOTTET JEDER BESCHREIBUNG
    oder
    DAS LEBEN IST HART


    Heinz

  • HI Stefan


    Haste nicht mein Smilie gesehen ? :grinning_squinting_face:


    Ich dachte teils schon das die Bodenplatte durchgeht
    schwer zu sehen bei den Bildern.
    Gruss

  • moin,


    nunja, viele recht gleiche meinungen > vergleich.


    ich bin da jedoch anderer meinung, zumindest was die undichtigkeit betrifft.


    ich hab mich vor dem bau meines beckens auch erkundigt, ich wollte ja nicht meine hütte aufs spiel setzen.


    die biologie kannst du vergessen, es sei denn, du hast ein biologisch funktionierendes becken vertraglich ausdrücklich und nachweißbar !!! gefordert und vereinbart! ansonsten helfen da nur grobe, nachweißbare!!! fehler.


    für die undichtigkeit haftet im ersten halben jahr eindeutig der händler, danach bist du nachweißpflichtig, daß der fehler von anfang an bestand, es gilt also das normale gewährleistungsrecht!

  • Zitat

    für die undichtigkeit haftet im ersten halben jahr eindeutig der händler, danach bist du nachweißpflichtig, daß der fehler von anfang an bestand, es gilt also das normale gewährleistungsrecht!


    so wie ich das aus den Bildern und Hausentstehung ersehe, ist das Glas höchstwahrscheinlich Sommer 2003 (genauso alt wie meins ) gepappt worden.
    Also auch schon leicht über Datum:-)

  • Hallo Leute,
    leider war ich gestern arbeiten daher jetzt erst weitere Infos: Der Händler hat ausdrücklich 5 Jahre Gewährleistung auf Dichtigkeit gegeben und eine funktionierende Biologie schriftlich zugesichert. Ansonsten hätte ich auch keine Chance gesehen, den Schaden durch den handwerklichen Murks einzuklagen - der Händler hatte ja auch mehrfach nachgebessert und schon mehrfache Vergleiche hinnehmen müssen bis der Kapitalschaden eintrat.


    Das Aquarium ist tatsächlich aus 2 Bodenplatten und mit 24mm Glas verklebt. 2 Löcher mit einem Kanal nach oben dienen der Versorgung der Technik im Keller, Licht waren 2 X 150 + 3 X 400 Watt. 3 Delco Strömungspumpen sind seitlich unter der Treppenschräge mit Löchern in der Seitenwand eingebaut worden. Das Styrodur unter dem Aquarium wurde auf Wunsch des Händlers angebracht, da der Händler beid er Hausplanung komplett mit einbezogen wurde (inklusive Abzug über dem Aquarium, Deckenbelastung, Technikkeller mit allen Anschlüssen etc. Fall jemand aus der Nähe das Aquarium sehen will ist er gerne eingeladen vorbeizukommen.


    Wir hatten uns tatsächlich bei der Planung mehrere Angebote eingeholt und uns dann für den Händler "vorort" entschieden, da er groß und nach eigenen Aussagen kompetent bei Großaquarien war. Wir hatten dazu auch Referenzen von ihm angesehen. Dass das Projekt so in die Hose gehen würde war nicht abzusehen, aber deshalb hatten wir entsprechende Zusagen und Gewährleistungen der Händlers verlangt und bekommen.


    Vielen Dank auf jeden Fall erstmal für die Tipps und Meinungen,
    Mike

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!