Genehmigung bei Wohnungsvermieter

  • Hey,
    ich habe ein 2000 l Aquarium und die Wohnungsgesellschaft hat heut gesagt das, das nicht genehmigt wurde. Und jetzt frag ich mich, ob der Vermieter das einfach verbieten darf?
    Darauf gekommen sind sie, weil wir einen Wasserschaden hatten, von etwa 50 l, die durch gesickert sind.

    was meint ihr dazu? dürfen die mir das verbieten?

    Lg Marcus

  • Hallo,

    wie hast du denn das statik-problem bei der mietwohnung und 2.000l gelöst?

    mfg

    Peter

  • für mich klingen 2.000l schon nicht mehr nach "normaler" haustierhaltung. eine suche im internet bestätigt das auch. wenn du es schriftlich von nem architekten hast das die statik ok ist und ne zusatzversicherung für das aquarium und die möglichen schäden hast, könntest du damit versuchen deinen vermietet zu besänftigen. wenn er sich darauf nicht einlässt heisst es wohl wieder abbaun, da ein so großes aquarium auch einen großen schaden an der mietwohnung anrichten kann. Da hat der vermieter ein berechtigtes interesse daran dass das teil verschwindet. Naja, oder es darauf ankommen lassen und einen anwalt einschalten.

    das ist meine persönliche meinung.

  • Soweit ich informiert bin darf der vermieter es garnicht verbieten.
    Weil dann dürften ja viele haushalte auch kein wasserbetten haben denn das wiegt auch fast 1,5 tonnen und kann auslaufen.

    Und in unserem Mietvertrag steht auh nirgendswo geschrieben das wir kein Aquarium haben dürfen.

    Den vermieter sollte man nur fragen wegen der deckenbelastung doch dieses wurde ja durch einen architekten geprüft ob die decke das hält und die hält es ja.

    Eine versichrung haben wir (Hausrat und haftpflichversichrung).

    Werd aber mit dem vermieter nochmals reden wenn er sagt das ding soll raus gehts auf zum rechtsstreit.

    Achso und der wasserschaden ist nicht durch das 2000l aquarium passiert sondern durch ein 60l aquarium

    2 Mal editiert, zuletzt von marcus1986 (24. Oktober 2006 um 18:44)

  • Hi,

    ich weiß zwar nicht wie das bei euch ist, aber bei uns in Österreich sind Aquarien nur dann in der Hausrat und Haftpflicht drinnen, wenn man es expizid reinschreiben lässt und damit auch versichert. In der "normalen" Hausrat sind max nur Kleinaquarien drinnen.

    Liebe Grüße Uschi

  • Da ich selbst Vermieter bin, weiß ich, daß man Aquarien normalerweise nicht verbieten kann. Bei deiner Aquariengröße ist aber fraglich, ob das nicht doch genehmigungspflichtig ist, da es die normale Haustierhaltung überschreitet.
    Ich frage mich trotzdem, warum du deinen Vermieter nicht vorher gefragt hast, bei der Aquariengröße? Ich meine, das kann man doch vorher absprechen. Oder hattest du Angst, daß er es verbietet? Und ich finde deine Haltung auch nicht ok, es dann auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Dem Vermieter gehört die Wohnung und dann kann er auch entscheiden, ob er das Aquarium in dem Ausmaß ok findet.

    Sonja
    :jumping:

  • Mit der vermieter so hatte ich nicht direkt gesprochen jedoch hatte ich den mitarbeiter gesagt das ich mir ein 3m aquarium anschaffe.
    Und das ist aber 4 wochen her.
    Dann hätten die mir dort schon sagen müssen doch daswurde ja nicht gehen.

  • Zitat

    Original von Sonja Burk
    Ich frage mich trotzdem, warum du deinen Vermieter nicht vorher gefragt hast, bei der Aquariengröße? Ich meine, das kann man doch vorher absprechen. Oder hattest du Angst, daß er es verbietet? Und ich finde deine Haltung auch nicht ok, es dann auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Dem Vermieter gehört die Wohnung und dann kann er auch entscheiden, ob er das Aquarium in dem Ausmaß ok findet.

    Also ich kenne selbst einen der bei der gleichen wohnungsgenossenschaft ist wie wir und er hat selber ein 1000L aquarium, daher verstehe ich das theather auch nicht so ganz da ich das den mitarbeiter erwähnt hatte das ich mir ein 3 m langes aquarium anschaffe.

  • Hi Marcus

    Zitat

    .... Eine versichrung haben wir (Hausrat und haftpflichversichrung).


    Das du eine Versicherung hast möchte ich nicht bestreiten, mit Sicherheit kann ich dir aber sagen das Aquarien über 200 Liter nicht über eine normale Hausratversicherung versicherbar sind. Auch mit der Haftpflicht kommst du im Fall eines Schadens nicht weiter wenn du keine schriftliche Bestätigung eines Statikers hast.
    Du forderst dein Glück aber bis zum letzten, an deiner Stelle könnte ich keine Nacht mehr ruhig :schlaf:

  • Zitat

    Original von KlausS
    , mit Sicherheit kann ich dir aber sagen das Aquarien über 200 Liter nicht über eine normale Hausratversicherung versicherbar sind. Auch mit der Haftpflicht kommst du im Fall eines Schadens nicht weiter wenn du keine schriftliche Bestätigung eines Statikers hast.

    moin,

    das stimmt so nicht, mag aber von versicherung zu versicherung verschieden sein.

    bei mir sind becken jeder größe in der versicherung enthalten. hab für mein neues becken extra nachgefragt :winking_face:

    genauso wie in der normalen glasbruchversicherung auch mein wintergarten(ca. 600m² glas) ohne mehrkosten enthalten ist!!!

    mfg
    michael

  • Zitat

    Original von KlausS
    Hi Marcus


    Das du eine Versicherung hast möchte ich nicht bestreiten, mit Sicherheit kann ich dir aber sagen das Aquarien über 200 Liter nicht über eine normale Hausratversicherung versicherbar sind. Auch mit der Haftpflicht kommst du im Fall eines Schadens nicht weiter wenn du keine schriftliche Bestätigung eines Statikers hast.
    Du forderst dein Glück aber bis zum letzten, an deiner Stelle könnte ich keine Nacht mehr ruhig :schlaf:


    Hallo Klaus,

    doch warum bieten dann die versichrungen überhaupt wasserschaden für aquarium/wasserbetten an?

    Ein wasserbett hat 800-1200l wasser und warum sollte die versichrung dann bei einem aquarium nicht zahlen?

    Dann wäre es doch sogesehen reine abzocke von den versichrungen.
    Gruß
    Marcus

  • Zitat

    Original von marcus1986

    Ein wasserbett hat 800-1200l wasser und warum sollte die versichrung dann bei einem aquarium nicht zahlen?

    Dann wäre es doch sogesehen reine abzocke von den versichrungen.
    Gruß
    Marcus

    Hallo Marcus,

    um jede richtig aufgebaute Wasserbettmatraze ist so etwas wie eine Auffangschale. Da kann kein Wasserschaden entstehen.

    :wink
    Micha

  • hi marcus,

    irgendwoher kenn ich grad das Problem :grinning_squinting_face:

    hab zwar nur ca.1500L im umlauf, aber mein Vermieter war auch vor ein Monat der Meinung, er müsse vorbei kommen und schauen wie groß mein Becken ist, weil der Besitzer darunter,angeblich angst hat, das Becken könnte mal platzen.Die Wohnung aber auch vermietet ist.
    Das Becken steht aber schon 2 Jahre............ na meinste ich bau das ab *piepmatz*
    Er war bis heut auch noch nicht da, weils ihm einfach zu blöd is.. :grinning_squinting_face:

    Hab mich beim Anwalt erkundigt; wenn du ausreichend abgesichert bist, zwecks Versicherung und Statik, dann kann dir keiner was....es sei denn die ganze Hausgemeinschaft würde was dagegen haben.

    Aber wenn du ne gute Rechtschutz hast würd ich mal das locker übern Anwalt laufen lassen.........

  • Zitat

    Original von KlausS
    mit Sicherheit kann ich dir aber sagen das Aquarien über 200 Liter nicht über eine normale Hausratversicherung versicherbar sind.
    ****Weshalb sollen Aquarien in der Hausratvers.nicht versichert sein? Hier wird ja nur der Eigenschaden versichert und eigene Wasserschäden werden in der Regel anstandslos bezahlt. Glasbruch muß extra versichert werden.

    Auch mit der Haftpflicht kommst du im Fall eines Schadens nicht weiter wenn du keine schriftliche Bestätigung eines Statikers hast.
    ****Eine Haftpflichtvers. zahlt die Fremdschäden bei schuldhaftem (fahrlässigem) Verhalten. Nur bei Vorsatz entfällt der Versicherungsschutz

    @Sonja,

    Zitat

    Da ich selbst Vermieter bin, weiß ich, daß man Aquarien normalerweise nicht verbieten kann. Bei deiner Aquariengröße ist aber fraglich, ob das nicht doch genehmigungspflichtig ist, da es die normale Haustierhaltung überschreitet.
    ****Was ist eine normale Haustierhaltung? In einer 40m[h]2[/h] Wohnung mögen 2000l viel sein, in einer 120m[h]2[/h] Wohnung normal

    Ich frage mich trotzdem, warum du deinen Vermieter nicht vorher gefragt hast, bei der Aquariengröße? Ich meine, das kann man doch vorher absprechen. Oder hattest du Angst, daß er es verbietet? Und ich finde deine Haltung auch nicht ok, es dann auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Dem Vermieter gehört die Wohnung und dann kann er auch entscheiden, ob er das Aquarium in dem Ausmaß ok findet.
    ***Der Vermieter hat die Wohnung vermietet und kassiert dafür Geld. Der Mieter zahlt dafür das Mietobjekt ordnungsgemäß nutzen zu können und dieses Recht würde ich auch mit Hilfe eines Anwaltes durchsetzen. Diese Recht hat sowohl Mieter und Vermieter

  • KS:
    Die Frage ist hier aber, ob ein 2000l Aquarium zur ordnungsgemäßen Nutzung des Mietobjekts gehört oder die ordnungsgemäße Nutzung überschreitet. Im Endeffekt kann das nur ein fachlich zuständiger Anwalt beurteilen. Aber ich meine, daß man solche Probleme vorher ausräumen könnte, wenn Vermieter und Mieter miteinander sprechen, und zwar direkt und nicht über irgendwelche Mitarbeiter etc.
    Marcus hat in meinen Augen den Vermieter "übergangen" und das Ganze in Eigenregie entschieden und das ist nicht in Ordnung. In manchen Mietverträgen gibt es sogar eine Klausel, die die fristlose Kündigung seitens des Vermieters erlaubt, wenn der Mieter solche Dinge einfach macht, ohne vorher den Vermieter gefragt zu haben. Und da sollte Marcus mal in seinen Mietvertrag schauen, ob da nicht sowas in irgendeiner Form drinsteht. Sonst sieht er nämlich alt aus, wenn er zum Anwalt geht :grinning_squinting_face:

    Sonja
    :jumping:

  • Zitat

    Original von Sonja Burk
    In manchen Mietverträgen gibt es sogar eine Klausel, die die fristlose Kündigung seitens des Vermieters erlaubt, wenn der Mieter solche Dinge einfach macht, ohne vorher den Vermieter gefragt zu haben.


    Hi Sonja,
    nicht alles was im Mietvertrag steht entspricht der Rechtslage. Eine solche (wie oben beschrieben) Klausel dürfte vor keinem Gericht bestand haben. Manchen Vermietern fällt es halt schwer zu begreifen daß ihre Mitbestimmung am vermieteten Objekt sehr gering ist (nicht böse gemeint =)).

    Zitat

    Die Frage ist hier aber, ob ein 2000l Aquarium zur ordnungsgemäßen Nutzung des Mietobjekts gehört oder die ordnungsgemäße Nutzung überschreitet. Im Endeffekt kann das nur ein fachlich zuständiger Anwalt beurteilen.


    Vorhin hast du noch geschrieben "Und ich finde deine Haltung auch nicht ok, es dann auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen."

    Zitat

    Aber ich meine, daß man solche Probleme vorher ausräumen könnte, wenn Vermieter und Mieter miteinander sprechen, und zwar direkt und nicht über irgendwelche Mitarbeiter etc.


    Es handelt sich hier um eine Wohnungsbaugenossenschaft, da gibt es nur Mitarbeiter :grinning_squinting_face:

  • @Michael, Marcus und Klaus,

    ihr seit da etwas auf dem Holzweg.
    Schaut euch mal eure Police der Hausratversicherung genau an. U.A. werdet ihr dort finden:
    „Leitungswasserschäden sind Schäden, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstanden sind."
    Der Begriff Leitungswasser ist exakt definiert und besagt, daß es sich um Wasser handeln muß, das in den Zu- und Ableitungsrohren der Hauswasserversorgung des Gebäudes geführt wird. Es gelten also Schäden, wie ein Rohrbruch in der Wand oder ein abgeplatzter Waschmaschinenschlauch als versichert.

    Aquariumwasser ist kein Leitungswasser und daher gelten solche Schäden eben als nicht versichert!

    Man sollte sich seine Hausratversicherung genau ansehen oder bei einem Neuabschluss folgendes beachten:
    Es gibt eine Klausel, über die Aquarienwasser dem Leitungswasser gleichgestellt wird. Somit gelten dann auch durch bestimmungswidrig ausgetretenes Aquariumwasser verursachte Schäden versichert.
    Diese Klausel die viele Versicherer sogar kostenlos mit einschließen, muss aber bei den meisten bestehenden Verträgen extra beantragt werden, andernfalls geht Ihr im Schadenfall leer aus.

    Obwohl bei einem ausgelaufenen Aquarium, das Aquarium selbst kaputt ist, vielleicht Fische und Pflanzen geschädigt wurden und auch trocken gelaufene Elektrogräte zerstört sein können, werden euch diese, im Gegensatz zu den anderen Hausratgegenständen von der Versicherung nicht ersetzt werden, obwohl es sich zweifelsfrei um Hausratgegenstände handelt.
    Warum ist das so?
    Das Aquarium ist die Ursache für den Wasserschaden. Zeitlich gesehen liegt das Zerbrechen oder Undicht werden des Aquariums vor dem Wasserschaden. Somit hat der Wasserschaden nicht das Aquarium beschädigt. Das Aquarium ist zwar kaputt, aber es wurde nicht durch die versicherte Gefahr (=Wasser) beschädigt und damit handelt es sich auch nicht um einen Versicherungsfall, der ersetzt werden muss.

    Bei den Fischen, Pflanzen und Elektrogeräten liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
    Die Definition eines Wasserschadens ist, dass ein Gegenstand durchfeuchtet und dadurch beschädigt wird. Genau das ist hier aber nicht der Fall. Fische, Pflanzen und Elektrogeräte werden nicht durch ein durchfeuchten mit Wasser geschädigt, sondern dadurch, dass kein Wasser mehr vorhanden ist. Und somit ist auch dieses kein Versicherungsfall.

    Ich kann euch nur dringenst empfehlen unbedingt auf einen schriftlichen Eintrag in der Police zu achten. Im übrigen ist schon bei einer falschen Angabe der Literzahl die Versicherung aus dem Schneider und braucht garnicht zu zahlen.

    Die Mitversicherung von Aquarien in der Glasbruchversicherung muss im übrigen auch extra beantragt werden. Nicht jeder der eine Glasbruchversicherung hat, hat automatisch sein Aquarium mitversichert!


    Nadine,

    wenn einer meiner Mieter sich ein 2000L Aquarium ohne mein Wissen und ohne schriftliche Bestätigung eines Statikers in seine Wohnung stellt, ist das mit Sicherheit innerhalb weniger Tage dort wieder verschwunden. Da kannst du noch so gut versichert sein. Ein Schaden an der Immobilie, Gefahr das die Decke bricht und daraus resultierende Personenschäden in der Wohnung darunter dürften ausschlaggebend für eine sofortige Beseitigung des Gefahrenherdes sein.

    Genauere Auskünfte werdet ihr bei eurer jeweiligen Versicherung bekommen.

  • mfg
    michael

  • Hi,

    Zitat

    Original von KlausS
    Aquariumwasser ist kein Leitungswasser und daher gelten solche Schäden eben als nicht versichert!
    ***mir wurden halt schon Schäden (z.B. Teppich) ersetzt (HUK Coburg)

    wenn einer meiner Mieter sich ein 2000L Aquarium ohne mein Wissen und ohne schriftliche Bestätigung eines Statikers in seine Wohnung stellt, ist das mit Sicherheit innerhalb weniger Tage dort wieder verschwunden.
    ***Und wie willst du das durchsetzen (vor allem in diesem Zeitraum)?

  • Hi Marcus

    Zitat

    die statik hatte ich vorher geregelt, das war alles okay.
    ...........
    Den vermieter sollte man nur fragen wegen der deckenbelastung doch dieses wurde ja durch einen architekten geprüft ob die decke das hält und die hält es ja.


    Hast du deinen Vermieter gefragt?
    Hast du das schriftlich?
    Lagen dem Architeten ausführliche Pläne der Bewährung vor?
    Hast du das schriftlich bekommen das die Decke hält?

    Von wegen Deckenbelastung und Statik gibts eine schöne Seite im Web, find ich nur grad nicht.

    Zitat

    Und in unserem Mietvertrag steht auh nirgendswo geschrieben das wir kein Aquarium haben dürfen.


    Das erlaubt dir als Mieter dann aber noch lange nicht einen Gefahrenherd in der Wohnung zu installieren. Eine Gefahr besteht so lange bis du durch einen Statiker die Deckenbelastung hast ermitteln lassen und er sein schriftliches OK. gegeben hat.


    Zitat

    Eine versichrung haben wir (Hausrat und haftpflichversichrung).


    Dazu hab ich ja schon was geschrieben.

    Zitat

    Werd aber mit dem vermieter nochmals reden wenn er sagt das ding soll raus gehts auf zum rechtsstreit.


    Den du wegen deinem fahrlässigen vorgehen hoffentlich verlieren wirst.

  • Hi Klaus

    Zitat

    ***mir wurden halt schon Schäden (z.B. Teppich) ersetzt (HUK Coburg)


    Wie schon von mir geschrieben kommt es auf die Versicherung an und was in der Police steht. Ich vermute das so etwas in den meisten fällen nicht die Regel sein wird, zumindest dann nicht wenn man eine 0-8-15 Hausratversicherung hat und ein AQ mit einem Inhalt von über 200L.

    Zitat

    ***Und wie willst du das durchsetzen (vor allem in diesem Zeitraum)?


    Wenn mir ein Statiker sagt das die Decke nicht für diese Belastung ausgelegt ist, rückt als erste ein Bautrupp an der die Decke oder Decken unterhalb des überlasteten Bodens abstützt. Als nächstes kommt die Feuerwehr und pumpt das AQ leer. Das alles unter dem Gesichtspunkt das es sich hier um einen Gefahrenherd handelt! Was allein dieser Aufwand an Kosten für den Verursacher bedeutet, den wohl keine Versicherung decken wird, kann man sich vorstellen.

    Ihr seid schon recht drollig, macht euch Gedanken über Versicherungen und sonstigen Kleinigkeiten aber an das wesendliche, den etwa betroffenen Menschen, verliert keiner ein Wort. Wer in einer normalen Wohnung ein Aquarium mit was weis ich nicht wie vielen Litern aufstellt und vorher die Belastung nicht durch einen Statiker überprüfen lässt handelt fahrlässig!
    Beim Einbruch einer Decke können Menschen zu Schaden oder sogar zu Tode kommen. Wenns glimpflich abgeht, wird eine oder mehrere Wohnungen für einige Zeit unbewohnbar. Wer will dann einer Familie die nach solch einem Schaden in einer Notunterkunft, womöglich noch mit mehreren Kleinkindern, leben muss, lachend in die Augen schauen und sagen "Sorry, zahlt doch alles meine Versicherung"?

  • Hallo Klaus,

    Zitat

    Original von KlausS
    Ihr seid schon recht drollig, macht euch Gedanken über Versicherungen und sonstigen Kleinigkeiten aber an das wesendliche, den etwa betroffenen Menschen, verliert keiner ein Wort. Wer in einer normalen Wohnung ein Aquarium mit was weis ich nicht wie vielen Litern aufstellt und vorher die Belastung nicht durch einen Statiker überprüfen lässt handelt fahrlässig!
    Beim Einbruch einer Decke können Menschen zu Schaden oder sogar zu Tode kommen. Wenns glimpflich abgeht, wird eine oder mehrere Wohnungen für einige Zeit unbewohnbar. Wer will dann einer Familie die nach solch einem Schaden in einer Notunterkunft, womöglich noch mit mehreren Kleinkindern, leben muss, lachend in die Augen schauen und sagen "Sorry, zahlt doch alles meine Versicherung"?


    also ich find Dich eher drollig... oder besser noch sehr phantasievoll :grinning_squinting_face:
    Wieviele solcher Fälle hast Du inzwischen gehört? Also ich bisher noch keinen und ich bin mir sehr sicher, das wäre eine Meldung in sämtlichen Medien wert.
    Sehr viel realistischer ist dann allerdings, dass bei unzureichender Statik sich die Decke anfängt abzusenken und das führt dann zu Spannungen. Nun, da geht dann das Aquarium kaputt... sicherlich auch nicht der Hit, aber eben "nur" ein Wasserschaden.

    Aber mal noch ein anderes Beispiel: wenn sich ein dickes Ehepaar ein Wasserbett kauft und darin Liebe macht, werden die Kräfte, die auf den Boden wirken, sicherlich mit einem grossen Aquarium gleichzusetzen sein. Und auch da hab ich noch niemals gehört, dass es "flusch..." macht und plötzlich steht das Bett eine Etage tiefer und die Mieter drunter wurden erschlagen. Aber es könnte nach Deiner These ja passieren, also was tun wir nun? Verbieten dicken Menschen Wasserbetten und Sex? Oder vermieten gar nicht mehr an solche Leute? :winking_face:

    Also ich glaube, man sollte irgendwo bei der ganzen Diskussion nicht vergessen, dass wir in der Realität leben und genauso diskutieren und nicht einen moralischen Zeigefinger erheben, wo es nicht angebracht ist.

    Viele Grüsse Kathrin

    150x50x60=450l, 2x4x54Watt Lumimaster, Tunze DOC Skimmer 9015, Tunze Stream 6060, Marea Stream 6000

  • Hier im Haus ist mal ein Ofen, der bestimmt nicht so schwer war wie ein Aq, durch die Decke gegangen.

    Schlaf gut und werde glücklich, ansonsten kannste mich kreuzweise.....

  • Zitat

    Original von KlausS
    Schlaf gut und werde glücklich, ansonsten kannste mich kreuzweise.....


    tz.. tz.... zu mehr reichts nicht an Argumenten? Das ist nun wieder arg jämmerlich... bisher haste doch auch deutlich besser diskutieren können.... :grinning_squinting_face:

    Viele Grüsse Kathrin

    150x50x60=450l, 2x4x54Watt Lumimaster, Tunze DOC Skimmer 9015, Tunze Stream 6060, Marea Stream 6000

  • Zitat

    Original von KlausS
    Hier im Haus ist mal ein Ofen, der bestimmt nicht so schwer war wie ein Aq, durch die Decke gegangen.
    ***Dann ist die Bude baufällig und gehört gesperrt

    Schlaf gut und werde glücklich, ansonsten kannste mich kreuzweise.....
    ***Dich als Vermieter würde ich bestimmt lieben :grinning_squinting_face:

  • Also von wegen "gehören"...

    Dein Vermieter ist Eigentümer; Du aber für die dauer des Mitverhältnisses besitzer und kannste darin ziemlich alles tun machen lassen was Du willst.

    Was viel schwerwiegender ist... 2000L... das bedarf s.g. Baulicher veränderungen, sprich ausparungen im Estrich (zumindest würde ich mich nicht traue 2000L einfach so auf den Estrich zu stellen) somit begehst Du eine Bauliche veränderung in der Wohnung, welche Du (vorzugweise schriftlich) genemigt bekommen musst!


    Was die "zweckentfremdung" bzw. nicht zweckgemäße nutzung von Wohnräumen angeht; ich habe einmal in einer Mitwohnung einen Bestand von über 40 Reptilien gehalten, darunter auch einige, welche eine Gesammtlänge von 2m überschritten haben und auch einige giftige Exemplare. Nun es ist anzumerken, dass ich mir die Haltung der "übergrossen" und der giftigen Tiere habe schriftlich vom Vermieter genehmigen lassen (bin ich selbst in NRW zu verpflichtet!); allerdings nirgends ein Wortlaut von der "menge" der Tiere, welche ich dort Pflege, was wiederum "vergleichbar" mit der Grösse Deines Beckens ist. Hier ist es soweit gekommen, dass mein Anwalt meinem Vermieter ein schreiben hat zukommen lassen, dass das verbieten bzw. mich dazu zu zwingen meinen Bestand zu verringern einen Einggriff in meiner persönlichen Entfaltung darstellen würde und somit nicht legetim ist.

    Da auch von den restlichen Bewohnern des Hauses sich keiner an meinem "Hobby" gestört hat musste mein Vermieter klein bei geben (ok, hatte auch noch ein gutachtem vom Amtsveterinär).

    Sprich das einzige wo Dein Vermieter Dir ernsthaf was könnte wäre aufgrund der Baulichen veränderung bzw. seine (berechtigte) Sorge, dass das Mietobjekt darunter leiden könnte.

    Nunja ich würde an Deiner stelle versuchen mal "vernüftig" mit ihm zu reden, ein Statikergutachten und einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorlegen.

  • Mal kurz off topic:

    Zu Hausratversicherung:
    Aquarienwasser zählt zu Leitungswasser, denn da kommt es ja ursprünglich her.
    Es ist egal was Ihr mit Leitungswasser macht, Salz reinschüttet oder rote Farbe. Es bleibt Versicherungstechnisch Leitungswasser.
    Meiner Versicherung ist es auch egal, ob es im Wasserbett oder Auqarium steht ( ja auch beides ist ok) , solange das Behältnis dafür vorgesehen und im Handel zu kaufen ist, wird es nie Einwände geben.

    Das habe ich von meiner Versicherung schriftlich, da sich mein Verwandter Versicherungsvertreter öfters mit solchen Fragen auseinadersetzt.

    Wenn eure Versicherung einen Schaden ablehnt, habt Ihr euer Becken selber zusammengepappt ( da gab es mal Schwierigkeiten, da laut Gutachten falsches Silikon verwendet wurde ), oder seid bei der falschen Versicherung.

    Punkt, aus

    Jetzt dürft Ihr euch weiter beschimpfen und anspucken :grinning_squinting_face:

  • Hi Leute

    Ich bin nicht aus Deutschland, habe aber
    einen Link von einem Landesmann von euch.

    Der hat sich sehr ins Zeug gelegt und was
    dazu geschrieben bzw. nachgeforscht
    betreffend der Versicherung fürs Aqua!

    http://www.firstfish.de/cms/front_content.php?idcat=27


    Schlagt euch nicht die Köpfe ein! :peace:


    Grüsse Simm

    Liebe Grüsse Andi


    80x80x70 Becken mit Filterbecken im Nebenraum, insgesamt 524Lt.
    Beleuchtung: 1x AI Hydra, 2x AI Sol, 160er Mini Bubbel King, Rück-
    förderung Red Dragon 3, 50W, Closed Loop Strömung mit
    2x Abyzz A200 gesteuert über GHL Profilux 3,Theiling Rollermat,
    Bubbel-Magnus Wirbelbettfilter Zeitweise mit Kohle.

    Einmal editiert, zuletzt von Andi S. (25. Oktober 2006 um 08:21)

  • ist ja lustig diese Diskussion.

    Aber eigentlich eindeutig:

    1. Der Vermieter kann die Aufstellung eines Aquariums nicht verbieten. Die Hundehaltung, die Haltung von großen Reptilien oder die Massenhaltung von Hamstern bis zur Züchtung etc. in einer Wohnung aber sehrwohl.
    Dies aber auch nur, wenn dies zuvor im Mietvertrag so geregelt ist.
    Ausnahmen gelten für Kampfhunde, ggf. auch für Krokodile, giftige Schlangen etc.

    2. Richtig ist, dass bauliche Veränderungen in der Wohnung mit dem Vermieter abgesprochen werden müssen. Sofern diese reversibel sind, darf der Vermieter aber auch hier nicht einfach ohne triftigen Grund ablehnen.

    3. Sicherlich ist es schon richtig, dass eine ausreichende Versicherung und die Prüfung durch einen Statiker bei der Beckengröße von Vorteil ist. Sofern der Vermieter eine ausreichende Hausratversicherung im Mietvertrag aber nicht fordert besteht aber auch hierzu keine Pflicht.

    4. Auf jeden Fall kann der Vermieter trotz eiens Schadens von 50 Liter ausgelaufenem Wasser nicht die Abschaffung des Beckens verlangen.

    5. Wie hier so einige einfach so dem Mieter das Becken wegnehmen würden. Find ich schon sehr amüsant. Solltet doch mal schreiben, wie Ihr das anstellen wollt. Verbotene Selbsthilfe oder Hausfriedensbruch..... dann habt Ihr eine Anzeige am Hals.

    Nun letztendlich würde ich mich ruhig zurücklehnen und abwarten was da kommt.
    Wenn ich jedoch noch länger in der Wohnung wohnen möchte und Frieden mit dem Vermieter liebe, würde ich zumindest ein Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihm erklären, dass er eh nichts daran ändern kann, ihm aber eine Bestätigung vom Statiker und eine passende Versicherungspolice vorlegen.
    Und ja, man kann Schäden durch Aquarien versichern. Braucht nur die richtige Versicherungsgesellschaft und den richtigen Versicherungsvertreter. Übrigens auch jenseits der 200 Liter Marke.

    Allerdings muss ich auch aus ERFAHRUNG darauf hinweisen, dass ein gewitzter Vermieter auch ohne Anwalt dem Mieter das Leben zur "Hölle" machen kann.
    Ich glaube nicht, dass DU/Ihr als Mieter dann noch Spaß am Hobby haben würdet.


    Also bitte mal die hitzige Diskussion runterfahren. Sie ist es nicht Wert.

    Gruß

    G. Immeln
    Fachwirt der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
    Prokurist in einem Wohnungsunternehmen

  • Zitat

    Original von brombeere
    Hallo Klaus,


    also ich find Dich eher drollig... oder besser noch sehr phantasievoll :grinning_squinting_face:
    Wieviele solcher Fälle hast Du inzwischen gehört? Also ich bisher noch keinen und ich bin mir sehr sicher, das wäre eine Meldung in sämtlichen Medien wert.
    Sehr viel realistischer ist dann allerdings, dass bei unzureichender Statik sich die Decke anfängt abzusenken und das führt dann zu Spannungen. Nun, da geht dann das Aquarium kaputt... sicherlich auch nicht der Hit, aber eben "nur" ein Wasserschaden

    Aber mal noch ein anderes Beispiel: wenn sich ein dickes Ehepaar ein Wasserbett kauft und darin Liebe macht, werden die Kräfte, die auf den Boden wirken, sicherlich mit einem grossen Aquarium gleichzusetzen sein. Und auch da hab ich noch niemals gehört, dass es "flusch..." macht und plötzlich steht das Bett eine Etage tiefer und die Mieter drunter wurden erschlagen. Aber es könnte nach Deiner These ja passieren, also was tun wir nun? Verbieten dicken Menschen Wasserbetten und Sex? Oder vermieten gar nicht mehr an solche Leute? :winking_face:

    Also ich glaube, man sollte irgendwo bei der ganzen Diskussion nicht vergessen, dass wir in der Realität leben und genauso diskutieren und nicht einen moralischen Zeigefinger erheben, wo es nicht angebracht ist.

    :rofl: :rofl: :rofl:

    Tsunami im ersten Stock! Kann die geschilderte Situation nur mit Wasserbett funktioniern? Gibt es demnächst Klauseln in Mietverträgen, die das Sexualleben der Mieter nach "Gewichtsklassen" regelt?? :grinning_squinting_face: :ylol :grinning_squinting_face: :ylol

    Sorry, ich weiß das war "off topic" :winking_face:

    Sei wer du bist und sag, was du fühlst! Denn die, die das stört, zählen nicht und die, die zählen, stört es nicht!

    Einmal editiert, zuletzt von Siegfried (25. Oktober 2006 um 08:40)

  • Hallo Klaus S,

    also wenn ich deine Komentare so lese, könnt ich mich kringeln vor Lachen :rofl: :rofl:

    ich glaub du bist neidisch, weil andere nicht nur ne Pfütze im wohnzimmer zustehen haben.

    also so wie "Klausi Schatzi" :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: schon schreibt, dich als Vermieter zuhaben, wäre ne nette Herausforderung.

    Bei mir kam auch mal Wasser durch die Decke, da ein Rohr von der Dusche meiner Nachbarn über mir, undicht war, so.......müssen die dann die Dusche ausbauen??Ist das auch ein Gefahrenherd, wenn die Dusche ca. 15min läuft??!! :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face:

  • Hy Klaus,

    ich frage mich wie die Feuerwehr in die Wohnung gelangen will. Das ganze hoert sich ziemlich illegal an von Deiner Seite.

    Aber ok, das ist genau der Grund wieso ich mir mein eigenes Haeusle gekauft hatte - weil ich genau auf solche Vermieter keinen Bock mehr hatte.

    Gruß
    Roger

  • Ich glaube hier wird es keine eindeutige Antwort geben können, da es rechtlich nicht geregelt ist. Vermutlich wird man bei 3 Gerichten auch 3 Meinungen bekommen - alle extrem vom Einzelfall abhängig. Sicher kann niemand ein normales Aquarium verbieten. Aber sind 2000l in einer Mietwohnung noch 'normal' ? Niemand kann und wird den Einbau eines Whirlpools im Bad verbieten (können), den Einbau eines Pools dagegen wahrscheinlich schon ...

    Kenne den Einzelfall auch nicht - aber ich hätte vermutlich auch VORHER mit dem Vermieter gesprochen um mir Probleme im nachhinein zu ersparen - auch wenn es sicher kein grundsätzlich gesetzlich geregeltes Verbot gibt. Allerdings vermutlich genauso wenig wie einen grundsätzlichen Freibrief ...

    Gruss
    Stephan

  • Ich denke, wenn alle, die "Pro 2000l Auqa"-Argumente vorgebracht haben, auch in der mehr oder weniger glücklichen Lage wären, Vermieter zu sein, sähen die Meinungen grad andersrum aus.

    Sonja
    :jumping:

  • Hallo,

    ich habe seit 2 Wochen ein 200l Becken (brutto. Das Becken steht in der Ecke zwischen 2 tragenden Aussenwänden. Ein Einschluss in unsere Hausratversicherung ist ebenso vorhanden.

    Mal eine grundsätzliche Frage: hätte ich unter diesen Umständen unseren Vermieter vorher informieren müssen?

    Vielen Dank schon vorab und viele Grüße

    Sandra

  • Nö, da dies in jeglicher hinsicht vollkommen ok, bzw. "normal" ist.

    Solange Du nicht gerade im Dachboden eines Fachwerkhauses wohnst sind bei einem 200L Becken weder Statisch noch sonst irgendwelche bedenken zu Äussern!

    Denn dies und da sei Dir sicher würde jeder als "Haushaltsübliche" Tierhaltung einstufen.

  • hi,

    ich habe 300 l und es bisher nicht gemeldet (ausser bei der versicherung)

    ich wohne nun 5 jahr in dem gebäude aus dem jahr 1906 und wir hatten zweimal einen wasserschaden im haus durch andere bewohner.

    einmal über mir durch kaputte dichtung (mieter hatte es nicht für erforderlich gehalten trofenden wasserhahn zu reparieren) drei wohnungen wurden zum teil erheblich geschädigt. meine am meisten.

    vor zwei wochen hatte die neue mieterin unter mir beim kücheneinbau den syphon komplett abgebaut. dadurch ist das abwasser aus der fallleitug gesprudelt. wieder wasserschaden.

    toi, toi, toi aber ich denke das solche wasserschäden der normalfall sind und der aquarium gau eher selten (wenn man nicht einen kompletten wahnsinn installiert)

    prinzipell kann ich sonja als vermieterin verstehen, allerdings hätte ich als vermieter den personen über und unter mir auch keine wohnung vermietet. auswahl gibts zumindestens in stuttgart genügend.

    gruss bernd

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!