Ausfuhrverbot Steinkorallen

  • Mein Händler hat gesagt, daß sein Händler gesagt hat das dessen Händler meint, daß großpolypige Steinkorallen unter Artenschutz gestellt wurden, und er deshalb keine mehr ausführen Darf.


    Kann dieses "Gerücht" jemand bestätigen?

  • HI


    Diverse Arten von Grosspolypigen duerfen schon seit graumer Zeit entweder nur noch ganz begrenzt oder garnicht mehr nach Deutschland eingefuehrt werden.
    Welche Arten betroffen sind weis ich auch nicht. Hier in USA ist alles zu kriegen, ob das so erstrebenswert ist moechte ich mal bezweifeln......


    Gruesse


    Jens

    Von all den Dingen, die ich in meinem Leben bisher verloren habe vermisse ich meinen Verstand am meisten (Ozzy Osbourne)

  • Zitat

    Original von Jens Kallmeyer
    Diverse Arten von Grosspolypigen duerfen schon seit graumer Zeit entweder nur noch ganz begrenzt oder garnicht mehr nach Deutschland eingefuehrt werden.
    Welche Arten betroffen sind weis ich auch nicht. Hier in USA ist alles zu kriegen, ob das so erstrebenswert ist moechte ich mal bezweifeln......


    Das stimmt so nicht ganz. Entscheidend ist aus welchem Land der Import erfolgen soll.


    @jens,
    das LPS durch das Sammeln von Aqua.tieren in der Existenz bedroht sein sollen kann ich mir schwer vorstellen.

  • Hallo Gerd,


    alle Steinkorallen stehen unter Artenschutz, ich weiss jetzt nicht auswendig, welcher Anhang, aber schon relativ strenge Kategorie.
    Meines Wissens werden je nach festgestelltem Bestand Kontingente festgelegt und wenn diese erschöpft sind oder der Bestand stärker schrumpft, gibt´s, in der Regel zeitlich begrenzt, keine Korallen dieser Gattungen mehr im Handel.
    Die Umsetzung des WA ist scheinbar von Land zu Land verschieden, war schon früher bei den Kaiserfischen so, wobei dei EU mittlerweile eine einheitliche Umsetzung praktiziert.


    Grüße


    Hans-Werner

  • Hi Hans-Werner,


    alle Steinkorallen stehen unter Artenschutz, ich weiss jetzt nicht auswendig, welcher Anhang, aber schon relativ strenge Kategorie.
    richtig alle Steinkorallen (und Feuerkorallen und Orgelkorallen) fallen unter das WA (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) Anhang B und dürfen nur mit Cites gehandelt werden.Die Schutzwürdigkeit wird meines Wissens alle 2 Jahre neu diskutiert.


    Meines Wissens werden je nach festgestelltem Bestand Kontingente festgelegt und wenn diese erschöpft sind oder der Bestand stärker schrumpft, gibt´s, in der Regel zeitlich begrenzt, keine Korallen dieser Gattungen mehr im Handel.
    ****Dies ist meines Wissens eine Regelung der EU und betrifft nur die Einfuhrerlaubnis. Es werden dann halt nur begrenzt Cites-Bescheinigungen ausgestellt, obwohl mehr beantragt wurden. Andere Länder erkennen die Zahl der Cites-Ausfuhrbescheinigungen der Exportländer an und beschränken die Einfuhr nicht.


    Die Umsetzung des WA ist scheinbar von Land zu Land verschieden, war schon früher bei den Kaiserfischen so, wobei dei EU mittlerweile eine einheitliche Umsetzung praktiziert.
    Das WA muß in den Mitgliedstaaten gleich ausgelegt und durchgesetzt werden, nur die EU hat das WA noch etwas verschärft (scheinbar waren einige Bürokraten überzählig). Bei der Einfuhrsperre für Kaiserfische war das WA unschuldig. Das war ein Alleingang der BRD.

  • hi klaus,


    also kann man davon ausgehen das die steinis die im laden angeboten werden entweder nachzuchten sind oder mit citesbescheinigungen überwacht werden?(Fänd ich ja super..)Und noch ne frage: ein händler in der nähe sagte mir, das LIVESAND auch demnächst nur noch begrenzt zu haben sein soll, weil er ja aus dem meer entnommen wird und alles was aus dem meer käme, würde unter cites laufen in zukunft..Weißt du ob das stimmt?


    Grüßis!


  • alle Steinkorallen (Scleractinia spp.) sind nach Anhang II des WA und
    Anhang B der VO (EG) Nr. 338/97 geschützt und daher
    genehmigungspflichtig. Dies gilt sowohl für lebende Exemplare als auch
    für Teile und Erzeugnisse daraus. Bitte beachten Sie dazu die
    anhängende Datei.


    Bei den sog. "lebenden Steinen" handelt es sich in der Regel um
    abgestorbene Steinkorallen mit lebendem Bewuchs.
    Ein- und Ausfuhrdokumente hierfür sind notwendig, wenn der Durchmesser
    dieser Steinkoralle mehr als 3 cm beträgt.
    Kleineres Material oder Sand sind vom Genehmigungsverfahren
    ausgenommen.


    Du hast Dir doch in Sifi auch SPS mitgenommen. Hast du Fotos davon?

  • huhu klaus,
    leider ist von denen keine mehr am leben, dank super beratung beleuchtungstechnisch. Das wars auch bei mir in sachen steinis,nie wieder- das einzige was super wächst an steinis bei mir ist euphyllia und galaxea.
    danke für die info..ich dacht mirs schon..derjenige hat schon soviel +++ erzählt, da wundert mich das jetzt auch nicht.Er hat aber die beste auswahl an wirbellosen, weichis etc das ich doch immer mal wieder hingeh.


    sorry fürs OT, ich hör dann jetzt auf...Grüße
    simone

  • Hi Joe


    Bis auf zwei Korallen sind unsere Tiere alle aus Nachzuchtkorallen :smiling_face:
    Natürlich haben wir früher auch Tiere aus Importen gekauft aber so die letzten Jahre gar nicht mehr.



    Ich denke auch das man mittlerweile viel über Zuchbetriebe wie deinem oder Jörgs und Claudis decken kann. Es gibt ja noch einige andere wie den Jürgen Schmidt etc.

  • Zitat

    Original von Robert Baur
    Bis auf zwei Korallen sind unsere Tiere alle aus Nachzuchtkorallen :smiling_face:
    Natürlich haben wir früher auch Tiere aus Importen gekauft aber so die letzten Jahre gar nicht mehr.



    Ich denke auch das man mittlerweile viel über Zuchbetriebe wie deinem oder Jörgs und Claudis decken kann. Es gibt ja noch einige andere wie den Jürgen Schmidt etc.


    Nachzuchtkorallen gibt es auch als Import. Sicherlich kann viel lokal durch Ableger und Nachzuchten abgedeckt werden, aber eben nicht alles. Ich habe sehr viele Korallen aus kleinen Ablegern groß bekommen und bin froh, da die meisten Tiere besser an die Umgebung des Aquarium "gewöhnt" sind, als Importstöcke.

  • Hallo Gerd


    Richtig ist, dass es teilweise keine Einfuhrcites für diverse Korallen gibt und daher in der BRD diese nicht legal zu kaufen sind.
    Dies sind zum Beispiel
    Blasenkoralle( Die mit den großen Blasen aus Indonesien, nicht die "Lichtensteini", diese gibt es noch), Wulstkoralle,Catalaphyllia,Blastomussa, Nemenzophyllia.


    Lobophyllia,Euhyllia Caulastrea, Favia oder Favites und einige mehr sind über Quoten zu bekommen.


    Gruss Michael

  • Zitat

    Original von Michael Mrutzek
    Richtig ist, dass es teilweise keine Einfuhrcites für diverse Korallen gibt und daher in der BRD diese nicht legal zu kaufen sind.
    Dies sind zum Beispiel
    Blasenkoralle( Die mit den großen Blasen aus Indonesien, nicht die "Lichtensteini", diese gibt es noch), Wulstkoralle,Catalaphyllia,Blastomussa, Nemenzophyllia.


    Lobophyllia,Euhyllia Caulastrea, Favia oder Favites und einige mehr sind über Quoten zu bekommen.


    Ich hab erst vorletzte Woche einen Blastomussa-ableger gekauft.
    Ist angeblich ein Ableger von einem Kunden der nen größeren Stock hat,
    sowas darf dann hoffentlich trotzdem legal erworben weden oder ?

  • Hallo zusammen!


    Das mit der Cites ist ja nur für die EU!
    in der Schweiz z.b. kann man alles bekommen oder bestellen!
    Gut das mit dem Zoll an der Grenze muss jeder für dich entscheiden!


    Und ich hab da schon sachen gesehen die bekommt man Hier nie!

  • Zitat

    Original von Robert Baur
    Logo die F2 Tiere zähle ich auch zu den Nachzuchten auch wenn sie importiert werden. Es sind aber eben Ableger.


    jau, nur sind diese Fingerbruchstücke, die man hier oft als Ableger bekommt von der wuchsform mit den Importnachzuchten, (oder Ableger) nicht zu vergleichen.

  • Zitat

    Original von Ilja Maeckel
    jau, nur sind diese Fingerbruchstücke, die man hier oft als Ableger bekommt von der wuchsform mit den Importnachzuchten, (oder Ableger) nicht zu vergleichen.


    moin ilja,


    ich schon wieder....


    nun, stimmt schon, ableger sind in der regel kleiner.


    allerdings wird ein dünner, einem telefonmast gleichender pinn einer s. hysterix immer den ihm seit äonen eigegebenem wuchscode folgen und zu einem s.hysterixtypischen stock heranwachsen.


    genauso kann ( wird ) sich ein meergewachsener, dicht und mit dicken ästen ausgestatteter importableger im aqua zu einem spargelähnlichen gebilde entwickeln.

  • *** unnötiges Zitat entfernt ***



    Moin Joe, nun ich dann auch schon wieder
    Mir geht es nicht um die Größe des Ablegers, denn ich habe Zeit und kann dem Wachsen zuschauen. Die Entwicklung des Aquariums ist das Spannende, nicht das fertig kaufen. Deine Erfahrungen sind sicherlich aufgrund Deiner Zuchtfarm andere, als meine als Greenhorn, aber Du solltest Dir dann zB die Importableger von Stefan C. anschauen. Diese wachsen so weiter, wie sie importiert wurden und werden eben nicht diese dünnen spargelähnlichen Gebilde. Dieses ist wahrscheinlich kein representatives Aqua aufgrund der Größe und des Lichts obendrüber, aber es gibt wie immer Ausnahmen von der Regel. Bei mir im Becken und da stimme ich Dir zu, gibt es Importableger, die sich inzwischen von ihrer ursprünglichen wuchsform entfernt haben. Wobei meine Import "Acroplatten" so wachsen wie ich sie bekommen habe. Da ist kein verändertes Wachstum festzustellen. Bei den "buschigen", kompakten, mit dicken Ästen gebe ich dir, wie schon im Satz vorher geschrieben, recht.


    Nachtrag: Joe die Mehrheit meiner Korallen sind lokale Ableger aus anderen Aquarien und ich bin über das Wachstum sehr zufrieden.

  • Zitat

    Original von Ilja Maeckel
    Nachtrag: Joe die Mehrheit meiner Korallen sind lokale Ableger aus anderen Aquarien und ich bin über das Wachstum sehr zufrieden.


    jau, das freut den züchter :]


    nun, mir war/ist es wichtig daruf hinzuweisen, dass man beim kauf einer nachzuchtkoralle nicht unbedingt die schönheit des ablegers zum anlass des kaufes nimmt sondern auch ggfls. die vielleicht seltene art.


    so ist es - du hast tischacros angesprochen - aus diesen unmöglich runde ableger zu schneiden (fast) aber auch der mit dem drehmel aus dem rand geschnittene, ( 3 gerade schnittkanten und ein originalrand )
    wird später wiederum seine arttypische wuchsform einer runden platte erreichen ( gilt in der regel auch für andere plattenförmige ).


    bei solchen, recht seltenen nachzuchten, sollte m.e. dann nicht die schönheit des ablegers selbst, sondern das glück, einen solchen zu finden, im mittelpunkt der kaufentscheidung stehen.


    :]

  • Zitat

    nun, mir war/ist es wichtig daruf hinzuweisen, dass man beim kauf einer nachzuchtkoralle nicht unbedingt die schönheit des ablegers zum anlass des kaufes nimmt sondern auch ggfls. die vielleicht seltene art.


    bei solchen, recht seltenen nachzuchten, sollte m.e. dann nicht die schönheit des ablegers selbst, sondern das glück, einen solchen zu finden, im mittelpunkt der kaufentscheidung stehen.


    Auch bei diesen beiden Punkten stimme ich Dir voll zu! Nur Tiere, die man ggf NICHT aus lokalen Nachzuchten erhalten kann, kommen überhaupt erst in Betracht. Leider bin ich gerade jetzt auf der Suche nach Tieren, die Michael als nicht einfuhrberechtigt genannt hat....und Ableger scheinen wohl selten bis nicht vorhanden zu sein.....


    Nachtrag: selbst Du hast (gerade) keine :winking_face:

  • Zitat

    Original von Actros
    Das mit der Cites ist ja nur für die EU!


    Was haben Cites mit der EU zu tun?
    Die Cites-Pflicht gilt für alle Länder die dem Washingtoner Artenschutzabkommen beigetreten sind


  • Hi Joe,


    das sehe ich genauso, nur weiss ich aus eigener Erfahrung, dass es die meisten Käufer leider nicht interessiert, wie selten eine Koralle ist. Es wird i.d.R. "nur" auf die Schönheit geachtet. Z.b. eine recht unscheinbare, aber seltene Anacropora wird bei mir praktisch nie gefragt. Schade eigentlich, selbst nach dem Hinweis auf die Seltenheit der Art bleibt diese uninteressant :frowning_face:

    Gruß
    Sven

    Einmal editiert, zuletzt von Sensay ()

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