Herkunftsnachweis für Korallen / CITES

  • Hallo Wolfgang,

    Wir lesen dieselben Gesetze und verstehen sie doch jeweils anders.

    Meiner Nachweispflicht genüge ich im Bedarfsfall, wenn ich den Händler oder Privatmann angebe, von dem ich die Tiere erworben habe. Mehr ist nicht nötig, um das Gesetz einzuhalten.

    Im übrigen sind im Zweifelsfall alle Tiere legal, da sie ja den kontrollierten Importweg Großhandel/Einzelhandel durchlaufen haben und andere Tiere gar nicht erhältlich bzw. beschaffbar sind.

    Persönlich halte ich es aber für sinnvoll, selber einen Herkunftsnachweis zu führen, auch wenn es etwas Arbeit macht. Mich interessiert es halt, von wo ein Tier stammt. Dies ist sowohl für die Identifizierung alsauch für die Vermehrung wichtig. Und gerade bei den Ablegern möchte ich nicht nur genetisch identische Klone im Becken haben.

    Gruss
    Uwe

  • Zitat

    Original von Frank Mohr
    Hallo Wolfgang


    in wie fern siehst du hier Schaden für unser Hobby? :confused_face: :confused_face: Da einen grossen Molli zumachen und bei Ämtern anrufen, wird denke ich ehr Schaden anrichten.
    Wie stellst du dir das vor? Angenommen ein Händler kauft 100 Ableger, soll er da für jeden einen Nachweis ausstellen? Das macht Arbeit...Arbeit kostet Geld....Geld das dann auf die Preise der Tiere aufgeschlagen wird.
    Scheinbar haben einige von euch einfach zuviel Zeit. :face_with_rolling_eyes: :face_with_rolling_eyes:
    Gruß Frank

    Halllo!

    Ja das denke ich auch. Aber Frank wir sind doch in Deutschland dem Land der Gesetze,Verbote,der Ordnung und der Beamten u. Ämter :grinning_squinting_face: :D. Ich denke das bringt doch alles nichts weil Gesetze eben gemacht sind um Sie dann irgendwie wieder zu umgehen. Verbote für diverse Korallen gibt es doch schon so lange ich denken kann und genau diese Korallen waren bei allen Händlern die ich kenne das sind nicht wenige meistens verfügbar legal o. illegal!!! Weis doch eh keiner was gerde legal oder illgeal oder sonstwas ist :angry_face: :angry_face: Waaansinn!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Sorry aber das ist wieder so eine Diskussion die ich einfach nicht verstehe.

    Gruss

    Christian

  • Hallo Christian :smiling_face:

    Zitat

    Aber Frank wir sind doch in Deutschland dem Land der Gesetze,Verbote,der Ordnung und der Beamten u. Ämter großes Grinsen


    Du hast sicher recht, auch wenn ich es manchmal nicht wahrhaben will :frowning_face: Was nützt es zujammern wenn sogar die normalen Bürger nach unnötiger Bürokratie schreien. :face_with_rolling_eyes:

    Zitat

    Verbote für diverse Korallen gibt es doch schon so lange ich denken kann und genau diese Korallen waren bei allen Händlern die ich kenne das sind nicht wenige meistens verfügbar legal o. illegal!!!


    Das gabs sogar schon bei Fischen, ich kann mich noch an meinen ersten lori und argi erinneren, die ich 1985 bei einem Händler im Hinterzimmer gekauft habe :tongue:

    Zitat

    Waaansinn!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Auch hier hast du natürlich recht.

    Zitat

    Sorry aber das ist wieder so eine Diskussion die ich einfach nicht verstehe.


    Ich auch nicht, sieht so aus als ob sich manche Probleme machen wollen, wo normal keine sind. Bin mal gespannt was für Argumente noch so kommen. :face_with_rolling_eyes: Bin gespannt wann der erste wegen Artenschutz kommt :tongue:
    Gruß Frank
    P.S. Uwe
    wenn du ein Büchlein führst wo du deine Tiere her hast usw kann man nix dagegen sagen, das machen viele hier. Mir gehts ehr darum das hier Ämter auf Dinge aufmerksam gemacht werden was wie ich finde total schwachsinnig ist. Aber vieleicht sieht ja der ein oder andere Beamte dann eine neue Einnahmequelle. Nur mal zur Info...ich hab damals für die Genehmigung zur Haltung von bestimmten Tieren 350 DM bezahlt.

  • Hallo Uwe,

    Zitat

    Original von Uwe Dolling
    Hallo Wolfgang,

    Wir lesen dieselben Gesetze und verstehen sie doch jeweils anders.


    in diesem Fall würde ich mich aber unbedingt an Wolfgangs meinung halten, er liest die Resetze nicht - er kennt sie auswendig (das ist bei seinem Beruf Pflicht 8o)

    Zitat

    Original von Uwe Dolling
    Meiner Nachweispflicht genüge ich im Bedarfsfall, wenn ich den Händler oder Privatmann angebe, von dem ich die Tiere erworben habe. Mehr ist nicht nötig, um das Gesetz einzuhalten.


    wie willst Du denn im Zweifelsfall vor Gericht etwas nachweisen, wenn Du keine Schriftstücke hast - eine mündliche Erklärung hat sogut wie keinen Wert

    MfG, Frank


    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Bremsen ist die Umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme....

  • Hallo IX
    die gültigen Papiere liegen beim Importeur und können eingesehen werden. Im übrigen wird es da nie zu einer Verhandlung kommen. :face_with_rolling_eyes:
    Ich klink mich jetzt aus, mir wird das echt zudoof. :angry_face:

  • Zitat

    Original von iXware
    wie willst Du denn im Zweifelsfall vor Gericht etwas nachweisen, wenn Du keine Schriftstücke hast - eine mündliche Erklärung hat sogut wie keinen Wert

    Hallo iXware,

    Ich muß nichts nachweisen. Wie Wolfgang schon schrieb, führt der Händler das Aufnahme- und Auslieferungsbuch. Insofern muß ich nur den Händler angeben. und das kann normalerweise jeder.

    Frank
    Ein von den Vorschriften her völlig unabhängiger eigener Herkunftsnachweis sollte die Herkunft der Tiere belegen. Also nicht der Händler ist interessant, sondern das möglichst genaue Fanggebiet. Und im Fall der Nachzuchten bzw. Ableger die jeweiligen Elterntiere.

    Gruss
    Uwe

  • Hallo Uwe und alle anderen!

    Ganz so einfach ist es nicht. Die Pflicht zum Berechtigungsnachweis nach § 49 Abs. 1 BNatschG trifft den Halter! Die Vorschrift lautet:

    (1) Wer
    1. lebende Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten, ihre lebenden oder toten Entwicklungsformen oder im Wesentlichen vollständig erhaltene tote Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten,
    2. ohne weiteres erkennbare Teile von Tieren oder Pflanzen der streng geschützten Arten oder ohne weiteres erkennbar aus ihnen gewonnene Erzeugnisse oder
    3. lebende Tiere oder Pflanzen der in § 42 Abs. 3 Nr. 2 genannten Arten
    besitzt oder die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, kann sich gegenüber den nach Landesrecht zuständigen Behörden auf eine Berechtigung hierzu nur berufen, wenn er auf Verlangen diese Berechtigung nachweist oder nachweist, dass er oder ein Dritter die Tiere oder Pflanzen vor ihrer Unterschutzstellung als besonders geschützte Arten oder vor ihrer Aufnahme in eine Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 4 in Besitz hatte.

    Allerdings gibt uns das Gesetz - anders als bei den Gewerbetreibenden - nicht vor, in welcher Form der Nachweis zu führen ist. Die bloße Behauptung aber, eine bestimmte Koralle stamme von einem bestimmten Händler, reicht aber kaum als Nachweis (das ist im rechtstechnischen Sinne mehr als bloße Glaubhaftmachung!). So kann der Händler sich vielleicht nach geraumer Zeit gar nicht an den Verkauf erinnern oder er kann die Behauptung nicht bestätigen, weil es gar keine Einfuhrgenehmigung gab :angry_face: . Also zumindest eine Rechnung mit Datum und Artangabe wäre schon zu verlangen. Wie gesagt, nach meiner Kenntnis verlangen manche Naturschutzbehörden auch die Nr. der Einfuhrgenehmigung (schon um zu sehen, wie oft sie auftaucht). Aber kein Grund zur Panik! Die Fälle, in denen plötzlich die Natursschutzbehörde in der Wohnung steht, sind selten. Aber aus meiner beruflichen Erfahrung heraus kann ich aber sagen, man glaubt es kaum, wie verschlungen oft Informationswege sind. Mir geht es aber gar nicht um Kriminalisierung der Aquarianer (bin ja auch einer :grinning_squinting_face: ) oder Angstmache. Ich halte es für den Fortbestand der Aquaristik einfach für absolut erforderlich, sich nicht mit Wurschtigkeit gegenüber artenschutzrechtlichen Regeln angreifbar zu machen, denn das kann das Aus bedeuten. Mir wäre es viel lieber, ich könnte argumentieren, die Meerwasseraquarianer halten sich an die gegebenen Regeln, weitergehender Verbote bedarf es daher nicht. Und glaubt mir: Es gibt genügend Leute und Organisationen, die das Geschehen sehr genau beobachten (ist auch ihr gutes Recht). Also irgendwann sollten wir uns des Themas ernsthaft annehmen und nicht nur abblocken.

    Gruß

    Wolfgang
    (der im Urlaub eigentlich keine Gesetzte wälzen will :grinning_squinting_face: )

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfgang S (1. April 2005 um 23:04)

  • Hallo Richter Wolfgang :winking_face:
    Klingt alles ganz nett. Betrifft das jetzt alle WA Tiere oder nur die im Anhang A aufgeführt sind?
    Regel mögen ja ganz gut sein, nur wer will diese Regeln kontrulieren? Die armen Beamten in den Natur und Umweltbehörden sind mit einem normalen Leguan ja schon überfordert.
    Lebendgestein ist übrigens meines Wissens auch Citespflichtig, zumindest die die grösser als 5x5cm sind. Also müsste auch hier eine Vermarktungsgenehmigung vorhanden sein, für jeden Stein und auch jeden Substratstein. Also fast jede Koralle egal ob Stein, Horn oder Weich. Denkst du nicht auch, das das alles dann etwas weit geht? Ich blocke sicher nicht ab, doch ich für meinen Teil hab wirklich keine Lust hier schlafende Hunde zuwecken, ganau das wäre nämlich der Tot der Meeresaquaristik.
    Gruß Frank

  • Zitat

    Original von Frank Mohr
    Ich blocke sicher nicht ab, doch ich für meinen Teil hab wirklich keine Lust hier schlafende Hunde zuwecken, ganau das wäre nämlich der Tot der Meeresaquaristik.
    Gruß Frank

    Genau das denke ich eben auch. Am besten bis einer dieser Hunde aufwacht und die anderen auch noch weckt!

    Einfach unglaublich. Ich kanns einfach nicht verstehen. :confused_face: :confused_face: :confused_face: :confused_face:

    Gute Nacht!!!!

    Christian

  • @All,
    wozu die Aufregung. Wenn jemand seine Steinkorallen legal halten will kann er das doch machen. Weshalb wollen ihm hier einige vorschreiben wie er sich zu verhalten hat :confused_face:

    Früher mußte bei jedem Verkauf einer Steinkoralle/Riesenmuschel die dazugehörende Citesbescheinigung (Muster siehe Anlage) mitüberreicht werden. Also vom Importeur dem Großhändler, vom Großhändler dem Einzelhändler, vom Einzelhändler dem Kunden und dieser bei weiterveräußerung dem nächsten. Mittlerweile ist dies vereinfacht worden und der Importeur bekommt keine Einzelcites (für jedes Tier) mehr, sondern eine Sammelcites auf der eine höhere Stückzahl eingetragen ist. Diese bleibt bei ihm und beim Weiterverkauf muß er halt Buch führen. So setzt sich die Kette fort. Für den Einzelhändler sollte es kein Problem sein auf dem Kassenzettel die Art und Stückzahl zu vermerken. Aber wo bekommt man eigentlich beim Tierkauf immer einen Kassenbon? Ich würde jedem der regelmäßig Steinkorallenableger verkauft/anbietet raten diesen Nachweis zu führen um notfalls den legalen Besitz bestätigen zu können.


    Frank,

    Zitat

    Das gabs sogar schon bei Fischen, ich kann mich noch an meinen ersten lori und argi erinneren, die ich 1985 bei einem Händler im Hinterzimmer gekauft habe


    hatte der Händler (Centropygeverkäufer) kein Vorderzimmer? Der Handel mit Kaiser- und Falterfischen war doch erst ab 1987 verboten :grinning_squinting_face:


    Zitat

    die gültigen Papiere liegen beim Importeur und können eingesehen werden. Im übrigen wird es da nie zu einer Verhandlung kommen.


    Das erste stimmt, das zweite nicht. In unserer Gegend wurden erst vor kurzem mehrere Riesenschlangenhalter zu Geldstrafen von mehreren hundert Euros verurteilt weil sie ihre Tiere nicht gemeldet hatten. Ich weiß, daß Korallen müssen nicht gemeldet werden müßen, aber ein fehlender Herkunftsnachweis kann wahrscheinlich die selben Folgen haben und auf anonyme Beschuldigungen reagieren halt manche Behörden schnell.

    Ich habe mir heute eine A. solitariensis gekauft und einen Kassenbon, aber keine Bestätigung bekommen :angry_face:

  • Hallo Klaus

    Zitat

    hatte der Händler (Centropygeverkäufer) kein Vorderzimmer? Der Handel mit Kaiser- und Falterfischen war doch erst ab 1987 verboten


    Na du machst mir Spaß :tongue: hab grade nachgeschaut, was 1988 :face_with_rolling_eyes: was aber auch egal ist :winking_face: falls du wieder einmal vorbei kommst zeig ich dir die schönen Bilder von damals :winking_face:
    Gruß Frank

  • Hi Frank,

    Zitat

    Original von Frank Mohr


    Na du machst mir Spaß :tongue: hab grade nachgeschaut, was 1988 :face_with_rolling_eyes: was aber auch egal ist :winking_face:
    ****1987-1997 :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face:

    falls du wieder einmal vorbei kommst
    ****Renate sagt am 9.04.2005 :grinning_squinting_face:

  • Hallo Frank!

    Das betrifft alle Tiere der "besonders geschützten Arten" und das sind nach dem BNatSchG alle "Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. EG 1997 Nr. L 61 S. 1, Nr. L 100 S. 72, Nr. L 298 S. 70), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1579/2001 vom 1. August 2001 (ABl. EG Nr. L 209 S. 14) geändert worden ist, aufgeführt sind". Alles klar? Also auch Anhang B-Arten wie die Steinkorallen. Für Anhang A-Arten und Wirbeltiere (wie Seepferdchen) gelten halt noch wesentlich weitergehende Bestimmungen. Da ist die Sache mit den Korallen doch eher glimpflich abgegangen.

    Im übrigen meine ich nicht, dass rechtmäßiges Verhalten eine Gefahr für die Meeresaquarisatik ist oder glaubst du tatsächlich, dieses Hoibby könnte nur in der Illegalität überleben? Dann hätten ja die Gegner der Meeresaquarisatik recht, und das kann und will ich nicht glauben.
    Recht gebe ich dir darin, dass der Vollzug der Bestimmungen durchaus Probleme bereitet, nicht überall gleichmäßig durchgeführt wird und man über die Regelungen selbst natürlich vortrefflich diskutieren könnte. Vieles ist nur schwer zu praktizieren, aber in aller Regel findet man schon gangbare Wege.

    Gruß

    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

  • :face_with_rolling_eyes: :face_with_rolling_eyes: :face_with_rolling_eyes:

    :grinning_squinting_face: iP!!

    iP's Most Rated Sept/06:
    1. ENUR - Calabria 2006
    2. Pete Heller - Big Love[Steven Lee Remix]
    3. Roger Sanchez - Lost[Eddie Thoneick Remix]
    4. Mashtronic - Supernova[Demis 16 Bit Remix]
    5. Justin Timberlake - Sexy Back[Dean Coleman Remix]

  • Hi zusammen

    Ich kann mich erinnern das wir so eine Diskussion schon mal hatten, wenn auch sie schon einiges her ist.

    Ich habe bis heute, im Jahr 2005, keine einzige Bestätigung erhalten über egal für welchen Kauf. Das sind immerhin nun gut 14 Jahre...

    Ich weiss im Gro wo meine korallen herkommen, aber in den meisten Fällen gibt es nicht mal einen Kassenzettel.
    Zudem denke ich das die meisten Aquarianer das gar nicht wissen :grinning_squinting_face: Und was jemand nicht weiss ................
    Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber liegt hier nicht nicht beim handel eine gewissen Sorgfaltspflicht ? Ich meine im Gro geht jemand her findet das Meer so toll und will ein Aquarium machen. Woher soll der Neuling den wissen das er Bestätigungen für seine korallen braucht ? Das wissen ja meist nicht mal langjährige Aquarianer da sie mit dem ganzen kaum in Kontakt kommen.

    Scherz an:
    ich bin sicher das die Hälft der hier mitlesenden schwer überrascht war, und nun bibbern sie zu Hause wenn es klingelt, könnte ja jemand vom Amt sein :grinning_squinting_face:

    Ich sehe es aber schon als nicht unwichtig an das man in Zukunft auf solche Dinge achtet und sich einen Kauf-Beleg mit dazu geben lässt. Das Problem ist nur was ist mit den ganzen Ablegern die man über die jahre erworben hat..... dafür gibt es wohl kaum mehr eine Lösung..

    So nett sich das Unwissenheit schützt vor Strafe nicht anhört, es ist in dem Falle hier eine echter Stolperstein für MW Aquarianer.
    Wir sind demanch alle Illegal an unsere korallen gekommen, nur das wir dafür sauber gelascht haben....

    Nur der Ordnung halber, unsere Steinkorallen stammen fast alle aus Ablegern, (drei Ausnahmen von Importen aus dem Hause coburg) die von drei Händlern (halbkommerziellen) stammen.
    Denen schiebe ich dann die Nachweispflicht zu :grinning_squinting_face:

    Und die Muscheln.... was mach ich nur damit :confused_face: ?(.... auch hier wurde mir noch nie eine Bescheinigung gegeben oder wenigstens angeboten. #Wird wohl jedem so gehen ..

    Lösungsvorschlag:
    Jeder der sich eine Koralle kauft frägt ab jetzt nach einer gescheiten Bestätigung oder wenigstens Kennzeichnung auf dem Kassenzettel das der Korallenname drauf steht... Wenn er denn richtig ist...., was halt leider oft nicht der fall sein wird :grinning_squinting_face:

  • Hallo Robert!

    Ist schon klar, dass viele über die zugegebenermaßen sehr verworrene Rechtslage nicht Bescheid wissen. Dafür gibt es ja das Meerwasserforum, damit man sich fortbildet :grinning_squinting_face: . Auch wenn man den jetzigen Bestand nicht mehr so astrein nachvollziehen kann, sollte man doch für die Zukunft vielleicht mal "Einsteigen in die Legaliutät". Wie gesagt, ist das bei den Korallen mangels Meldepflicht eigentlich gar nicht so schwer.

    Zitat

    Lösungsvorschlag:
    Jeder der sich eine Koralle kauft frägt ab jetzt nach einer gescheiten Bestätigung oder wenigstens Kennzeichnung auf dem Kassenzettel das der Korallenname drauf steht...


    Genau darauf soll es hinauslaufen! Wenn die Kunden die ihnen zustehende Betätigung verlangen, wird sich das m. E. einschleifen und zur Selbstverständlichkeit. Dann wäre das Problem schon gelöst. Und ich gehe zunächst davon aus, dass der Großteil der Händler ordentlich arbeitet und daher auch zutreffende Nachweise ausstellt. Ist sicher etwas mühsam und lästig, aber an der Gesetzeslage kommen wir halt nicht vorbei, mag man sie noch so bedauern. Und wie wäre es, wenn ein Händler damit wirbt: "Verkauf mit vorgeschriebenem Herkunftsnachweis!" Das wäre mein Mann!

    Ich war heute übrigens bei Dehner und da stand bei einer Vogelspinne: "Achtung Meldepflicht". Das hat mich gerade dort etwas erstaunt, aber auch gefreut.

    Gruß

    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

  • Hallo,

    also ich habe bis jetzt nur in einem Laden selbständig und unaufgefordert einen
    Kaufnachweis mit Name und dazugehörender Citesnummer erhalten und zwar im tropic international in Kingersheim(Frankreich) wenige km von der deutschen Grenze entfernt und als Gr0ß und Einzelhändler tätig, als ich mir im Juli 03 dort meine Tubi kaufte.
    Gelten in Frankreich eventuell strengere Bestimmungen allgemein oder machen sie das weil sie auch Gr0ßhändler sind.
    So was ist ja Vorbildwirkung.

    Gruß Frank

  • Zitat

    Lösungsvorschlag:
    Jeder der sich eine Koralle kauft frägt ab jetzt nach einer gescheiten Bestätigung oder wenigstens Kennzeichnung auf dem Kassenzettel das der Korallenname drauf steht...


    Den Namen kann ich ja auch selbst nachträglich auf den Kassenzettel schreiben :grinning_squinting_face:

  • Zitat

    Original von KS

    Den Namen kann ich ja auch selbst nachträglich auf den Kassenzettel schreiben :grinning_squinting_face:

    Hi Klaus,

    jo,dann steht zumindest der richtige name drauf :winking_face:

    Gruß Jürgen

    Panoramabecken 200x70x60, Photon Plus 2x400W Megachrome Coral 14K E40 + 4x54W T5 Aqua Science Special 15K, 2x Tunze Stream 12000 l/h,ATK Abschäumer150cm mit The Pump 40

    Die Summe der auf der Erde vorhandenen Intelligenz bleibt ewig gleich. Nur die Bevölkerung wächst ständig...

  • Hi,

    also ich stelle mir jetzt gerade vor wie Stefan C. vor einem Kubikmetergroßem Aktenordner sitzt und verzweifelt versucht mit dem netten Mann vom Naturschutzamt herauszubekommen welche Koralle zu welchen Papieren gehört :tongue:

    Mal ehrlich. Selbst bei meinen paar Dingern könnte ich nicht mehr zuordnen welche Koralle ich wann und wo gekauft habe. Von der Gattung "Grüne Steinkoralle" habe ich nämlich ein paar die meistens noch Ableger von Ablegern der Ableger von irgendeinem Import sind, den irgendwann mal jemand gekauft hat und davon Ableger gegen Ablegervon Korallen die ich irgendwann mal gemacht habe eingetauscht hat.
    Von den Ablegern die sich auf natürliche Weise im AQ gebildet haben mal ganz zu schweigen. Oder denkt jemand ernsthaft er könnte über seine Xenias etc. Buch führen?
    Übrigends ist mir letztens ein Ast der Euphylia abgestorben - muß ich dann 1/10tel des Tieres als tot erklären oder hätte ich vorher bei jedem neuen Ast eine Vermehrung ins Kontrollbuch eintragen müssen???

    Das ganze ist doch so weltfremd das noch nicht mal die Beamten die es wissen sollten so richtig wissen wie sie denn das realisieren sollten.

    mfg Uwe

  • Hallo
    Irgendwie läuft hier gerade was falsch. Ich lese das wir illegale Korallen halten, das ist aber so nicht richtig. Die Korallen sind ganz Legal (vieleicht mit wenigen Ausnahmen) eingeführt worden, mit allen dazugehörugen Papieren usw. Also sind diese Tiere NICHT illegal! Da für Korallen wie es aussiegt KEINE Meldepflicht besteht, brauche ich auch keinen Herkunftsnachweis. Für was auch?
    A) interessiert es eh keinen
    B) kann das nie jemand nachvollziehen der nichts über Korallen weiß (Selbst hier ist man sich manchmal nicht über Arten einig und hier sind ja die Leute die es wissen müssen)
    Also sag ich es nochmal: Diese Disukusion ist sinnfrei.
    Gruß Frank

  • Hi Frank,

    Zitat

    Original von Frank Mohr
    Ich lese das wir illegale Korallen halten, das ist aber so nicht richtig. Die Korallen sind ganz Legal (vieleicht mit wenigen Ausnahmen) eingeführt worden, mit allen dazugehörugen Papieren usw. Also sind diese Tiere NICHT illegal!
    ****Das mußt der Halter aber beweisen können

    Da für Korallen wie es aussiegt KEINE Meldepflicht besteht, brauche ich auch keinen Herkunftsnachweis. Für was auch?
    ****Um die legale Herkunft nachweisen zu können im Falle einer Kontrolle oder bei einem Weiterverkauf

    A) interessiert es eh keinen
    ****So wie es aussieht interessiert es schon einige

    B) kann das nie jemand nachvollziehen der nichts über Korallen weiß (Selbst hier ist man sich manchmal nicht über Arten einig und hier sind ja die Leute die es wissen müssen)
    ****Das interessiert im Falle einer Kontrolle die Behörden nicht. Außerdem haben sie mittlerqweile teilweise gut ausgebildete Beamte oder holen Fachleute dazu


    Das wurde weiter oben doch schon mehrmals erklärt, aber Du bist als Fisch-/Weichkorallenhalter doch sowieso (vorerst ?() nicht betroffen :grinning_squinting_face: Ich habe ja auch nur eine Cites und einen Kassenbon für meinen Bestand :D, aber wenn ich Ableger in größerem Umfang (z.B. Internet/Homepage) verkaufen möchte würde ich meine Tiere schon legalisieren und §11 ablegen um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen

  • Hallo Frank

    Ich finde die Diskussion schon recht interessant, alleine schon das keiner weiss was eigentlich wirklich zu tun ist und was bei der Sache wichtig ist. Na ja diese Diskussion muss ja nicht jeder gleich wichtig einschätzen, wie schon mal treffend geschrieben kein Kläger kein Richter.

    Wir haben ja auch keinerlei Nachweise.... wozu auch sind meist eh alles Ableger von Kollegen. Da den Nachweis zu verlangen geht ganz sicher zu weit....solang es von privat ist. Gewerbetreibende sollten das aber schon machen...

    Aber auch ich werde garantiert bei evtl neukäufen mir das bestätigen lassen.. Nur ist das Becken voll so das ich wohl kaum in Genuss komme!

    Wenn das jeder macht kommt doch schon mal ein Anschub in die Sache.
    Und so verkehrt ist es nicht, schliesslich verlangt es das Gesetz. Natürlich verstehe ich es ebensowenig wie andere, da an sich die Händler den Nachweis weitergeben müssten, aber wie geschrieben das macht bisher eh keiner, nicht mal die grossen auf dem Markt.

    Ich glaube letztlich geht es nur darum das halt jeder der eine Steinkoralle etc. kauft sich das einfach nur kurz bestätigen lässt. (Name auf den Kassenzettel) Wo sollte da das Problem sein ?

    Hoffe du hast gut gefeiert :smiling_face:

  • Hallo Frank!

    Zitat

    Die Korallen sind ganz Legal (vieleicht mit wenigen Ausnahmen)


    Das sehe ich auch so. Man muss ganz streng unterscheiden zwischen der Frage, ob ein Tier legal eingeführt/gezüchtet wurde und der Frage des Nachweises, dass das Tier berechtigt gehalten wird. Aber wenn du die Berechtigung nicht nachweisen kannst, gelten die Tiere per gesetzlicher Vermutung als illegal und können ohne weiteres eingezogen werden. Ist halt so.

    Zitat

    Da für Korallen wie es aussiegt KEINE Meldepflicht besteht, brauche ich auch keinen Herkunftsnachweis.


    Das ist eindeutig falsch! Die Pflicht zum Berechtigungsnachweis besteht nach dem BNatSchG unabhängig von einer Meldepflicht, die sich aus der BArtSchV ergibt. Freilich: So lange dich niemand danach fragt, hast du kein Problem - wenn dich mal jemand fragt, hast du ein großes und sehr schnell ein leeres Becken :frowning_face: . Ich verstehe nicht recht, warum man sich so vehement gegen die bestehende und eh nicht änderbare Rechtslage wehrt statt die Energie darauf zu verwenden, mit der Schaffung ordnungsgemäßer Zustände zu beginnen, wie das Andre/andere beispielhaft vorexerzieren.

    Gruß

    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

  • Nachtrag:
    Ich lese hier immer wieder, dass die bestehenden Regelungen nicht umsetzbar und kontrollierbar seien. Die Argumentation ist aus meiner Sicht gut nachvollziehbar aber sehr gefährlich!!!! So argumentieren nämlich genau diejenigen, die sich für ein völliges Verbot der Haltung geschützter Tiere und Pflanzen stark machen (weil nur das leicht durchsetzbar und kontrollierbar sei).

    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

  • Was sagen denn die Händler die hier im Board vertreten sind und mit Steinkorallen handeln zu diesem Thema?
    Bekommt der Kunde eine Bestätigung über die gelieferten Korallen - die er ja scheinbar braucht - oder bekommt er die nur auf nachfrage oder wie? Ich hab noch keine Steinkorallen gekauft und deshalb keine Ahnung.

  • Hallo Klaus

    Zitat

    aber Du bist als Fisch-/Weichkorallenhalter doch sowieso (vorerst verwirrt ) nicht betroffen


    Falsch, hab zwar nur LPS aber sind ja auch Steinkorallen :winking_face:

    Zitat

    Außerdem haben sie mittlerqweile teilweise gut ausgebildete Beamte oder holen Fachleute dazu


    *lol* das weiß ich, ich wurde damals vom Amtsvet gefragt ob ich nicht bei Kontrollen mitkommen will, weil er halt nicht alles kennt :tongue: Doch ist es bei Korallen oder Meerwasser noch viel viel umfangreicher. Ich kann mir nicht vorstellen das es da eine Möglichkeit gibt. :winking_face:
    Wolfgang (Herr Salesch :grinning_squinting_face: :winking_face: )

    Zitat

    Aber wenn du die Berechtigung nicht nachweisen kannst, gelten die Tiere per gesetzlicher Vermutung als illegal und können ohne weiteres eingezogen werden. Ist halt so.


    Das mag stimmen, nur der Nachweis sollte ja im Ernstfall kein Problem sein. :winking_face:
    Ein formloser Nachweis ist überall zubekommen. :tongue:

    Zitat

    Ich verstehe nicht recht, warum man sich so vehement gegen die bestehende und eh nicht änderbare Rechtslage wehrt statt die Energie darauf zu verwenden, mit der Schaffung ordnungsgemäßer Zustände zu beginnen, wie das Andre/andere beispielhaft vorexerzieren.


    Ich wehre mich nicht, doch ich sehe es als sinnlos an. Warum sollten jetzt plötzlich Dinge gemacht werden, wo sich jahrzehnte lang kein Schwein drumgekümmert hat? Du solltest die Jungs von den Ämtern mal sehn, wenn da jemand mit Nachweisen usw ankommt. :grinning_squinting_face: Ich hab einen Bekannten der jedes Jahr sehr viele Landschildkröten züchtet (Anhang A) diese meldet er an, braucht natürlich auch ne Vermarktungsgenehmigung. Die weinen im Amt immer wenn er mit nem Stappel Bilder reinkommt :grinning_squinting_face:
    Aber naja soll jeder machen was er für richtig hält und wenn dann einer ruhiger schlafen kann, gönne ich ihm seinen Spaß.
    Gruß Frank

  • Hallo!

    Zitat

    Was sagen denn die Händler die hier im Board vertreten sind und mit Steinkorallen handeln zu diesem Thema?

    Das würde mich auch interessieren. Vielleicht gibt es ja Schwierigkeiten, von denen man als Nicht-Händler nix weiß - vielleicht aber auch nicht und das ganze wäre gar kein Problem :confused_face: .

    Gruß

    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

  • Hallo Frank!

    Was die Vollzugsschwierigkeiten betrifft, gebe ich dir völlig recht. Aber da alle Steinkorallen in Anhang B stehen, braucht es im Zweifel keinen Spezialisten, der die genaue Art identifiziert. Und dass die Qualität der Ämter und dortigen Bediensteten sehr unterschiedlich ist, liegt in der Natur der Sache. Es geht ja auch gar nicht darum, dass jetzt alle Steinkorallenhalter zu den Behörden laufen und Selbstanzeige erstatten. Aber was spricht dagegen, künftig ein bisschen mehr auf die bestehenden Regeln - die ich auch nicht gemacht habe - zu achten?

    Zitat

    Wolfgang (Herr Salesch)

    Das verstehe ich nicht; ich gehe aber zunächst einmal nach dem Grundsatz in dubio pro reo davon aus, dass es sich nicht um eine Beleidigung handeln soll.

    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

  • Hallo Wolfgang
    du meinst also damit sich zunotieren wo man welche Koralle gekauft hat? Ich sagte doch wenn jemand dadurch besser schlafen kann...... :winking_face:

    Zitat

    Das verstehe ich nicht; ich gehe aber zunächst einmal nach dem Grundsatz in dubio pro reo davon aus, dass es sich nicht um eine Beleidigung handeln soll.


    :grinning_squinting_face: Musst du nicht verstehn, war ein Scherz :winking_face: ich werd jetzt §55 machen und nix mehr sagen, da ich mich ja sonst selbst belaste :winking_face: :tongue:
    Gruß Frank

    Einmal editiert, zuletzt von Frank Mohr (3. April 2005 um 14:45)

  • Hallo Frank!

    Musst dich nicht selber belasten - hier gibts doch genügend, die das für dich im Zweifel übernehmen (dich zu belasten) :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face:

    Aber ich glaube auch, die Standpunkte sind hinreichend dargelegt und jeder kann sich seine eigene Meinung bilden. Dazu ist so ein Forum ja da.

    Gruß

    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

  • Ich belaste hiermit offiziell Frank Mohr!!!! Der typ, der damals seine leguane gefresselt hat :D:D:D:D


    Mal ehrlich: wo kommen wir hin, wenn wir all dieses zeugs sammeln sollen? Ich hab schon probleme, rechnungen oder garantiewische von elektrogeräten zu sammeln....

    Und was ist wenn das cites buch mal schnell ins aquarium fällt, und unkenntlich wird :winking_face: Was wenns brennt?! Fragen über fragen....

    :grinning_squinting_face: iP!!

    iP's Most Rated Sept/06:
    1. ENUR - Calabria 2006
    2. Pete Heller - Big Love[Steven Lee Remix]
    3. Roger Sanchez - Lost[Eddie Thoneick Remix]
    4. Mashtronic - Supernova[Demis 16 Bit Remix]
    5. Justin Timberlake - Sexy Back[Dean Coleman Remix]

  • Hallo zusammen,

    also ich kann ja mal kurz erklären, wie ich auf dieses Thema gekommen bin:

    Ich habe neulich einem Händler einige Steinkorallenableger vorbeigebracht, der mir dann sagte daß er diese Korallen eigentlich gar nicht annehmen dürfte, weil er dann nicht nachweisen kann, wo die Tiere herkommen. Er sagte auch er wird regelmäßig vom Amt kontrolliert und bräuchte zukünftig eine Zuchtbescheinigung von mir.

    Darauf hin habe ich mich erst mal mit diesem Thema beschäftigt. Und habe nachgeforscht, welche Voraussetzungen man für die Ausstellung von solch einer Nachzuchtbescheinigung erfüllen muß.

    Mir geht es nicht darum hier die große Welle zu machen, sondern ich will das was ich mache zukünftig einfach legal machen dürfen.

    Der Händler hat ja nichts davon, wenn er von mir Korallen nimmt, die bei einer Prüfung dann eingezogen werden.

    Solange man die Sache privat macht ist man ja auch nicht zur Buchführung für Ableger verpflichtet. Für mich ist es aber auch okay dem, der eine Nachzuchtbescheinigung haben will, eine auszustellen.

    Bei den Behörden weckt man keine schlafenden Hunde, die sind sich dieser Problematik durchaus bewußt.

    Wolfgang: Vielen Dank für die sehr hilfreichen Beiträge.

    Andre

  • Hallo Andre!

    Zitat

    Ich habe neulich einem Händler einige Steinkorallenableger vorbeigebracht, der mir dann sagte daß er diese Korallen eigentlich gar nicht annehmen dürfte, weil er dann nicht nachweisen kann, wo die Tiere herkommen. Er sagte auch er wird regelmäßig vom Amt kontrolliert und bräuchte zukünftig eine Zuchtbescheinigung von mir.

    Wenn der Händler nun beim Verkauf von Steinkorallen seinen Kunden auch einen Herkunftsnachweis mitgibt, gehört er als Vorbild hervorgehoben! Im übrigen ist es schon fast ein wenig skuril, dass man sich für rechtmäßiges Verhalten auf diesem Gebiet rechtfertigen, ja fast schon entschuldigen muss :frowning_face: . Lass dich nicht beirren - dein Weg ist der richtige und zukunftsweisende!

    Gruß

    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

  • Hallo Andre
    Ich weiß ja nicht wieviele Ableger du so verkaufst, aber denk auch daran hier ein Gewerbe anzumelden, sollten nämlich plötzlich sehr viele Herkunftsnachweise von dir auftauchen bekommst du von einem anderen Amt Besuch. :winking_face:
    Übrigens räumt keiner irgendwelche Becken aus, selbst wenn Tiere beschlagnahmt werden, bleiben sie bis zur Klärung im Normalfall da wo sie sind.
    Gruß Frank

  • Zitat

    Original von Frank Mohr
    Hallo Andre
    Ich weiß ja nicht wieviele Ableger du so verkaufst, aber denk auch daran hier ein Gewerbe anzumelden, sollten nämlich plötzlich sehr viele Herkunftsnachweise von dir auftauchen bekommst du von einem anderen Amt Besuch. :winking_face:

    Gewerbe ist doch in den meisten Fällen gar nicht nötig - aber hast Recht, wenn man die Gewinngrenze überschreitet (wo liegt die jetzt eigentlich - waren das 800€/Jahr - ich bin mir da nicht sicher) dann muß man soweit ich weiß ein Gewerbe anmelden, wenn man drunter bleibt nicht, dann reicht es die Einnahmen bei der Einkommenssteuererklärung mit anzugeben

    MfG, Frank


    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Bremsen ist die Umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme....

  • Hi Frank,

    das ist in der Tat ein wichtiger Punkt, über den ich auch schon mal nachgedacht habe.

    In der Regel versuche ich Korallen nur zu tauschen.

    Aber selbst wenn es über 800 Euro pro Jahr wäre, würde es trotzdem noch nicht die Kosten der Nachzuchtanlage decken. (Strom, Leuchtmittel, Salz, Wasser, Verbrauchsmaterial, etc.) Das Finanzamt würde das doch sicherlich schnell unter Scheingeschäft abstempeln, oder nicht?

    Das mit dem Beschlagnahmen der Tiere (Ich wäre weiterhin Besitzer, aber nicht Eigentümer) hat man mir in der Tat schon vorgeschlagen, aber wie ich schon sagte bemüht sich das Amt hier sehr mir entgegen zu kommen und eine Lösung zu finden, die für beide Seiten vertretbar ist.

    Andre


    Zitat

    Original von Frank Mohr
    Hallo Andre
    Ich weiß ja nicht wieviele Ableger du so verkaufst, aber denk auch daran hier ein Gewerbe anzumelden, sollten nämlich plötzlich sehr viele Herkunftsnachweise von dir auftauchen bekommst du von einem anderen Amt Besuch. :winking_face:
    Übrigens räumt keiner irgendwelche Becken aus, selbst wenn Tiere beschlagnahmt werden, bleiben sie bis zur Klärung im Normalfall da wo sie sind.
    Gruß Frank

  • Hallo,

    also ich habe mich auch mal hier in Österreich schlau gemacht. Eins vorweg: die Behörde ist sich der Lage vollkommen bewusst (wegen schlafender Hunde... und so). Die freundliche Dame hat gemeint, dass sie wissen, dass die Händler nicht auf die Herkunftsbescheinigungen achten und dass daher, sollte ich mal Besucht bekommen, eine Rechnung vom Händler reicht. Auf die Frage was ich machen soll, wenn ich keine mehr habe --> dann sollte man wissen, wann man wo etwas gekauft hat (ist in meinem Fall nicht schwer, da ich über jede Koralle Buch führe (woher und an welchem Tag)).
    Mit diesen Daten können sie dann zum Händler gehen und dort genauere Daten erhalten.
    Nur zukünftig soll ich mir jedesmal ein Rechnung geben lassen (denn Kontrollen werden durchgeführt)!

    Nun 2 Erfahrungen:
    * Mein Stammhändler wird mir zukünftig die nötige Rechnung mit Art. Nummer geben (und ich habe von ihm auch alte Käufe bestätigt bekommen).

    * Ein anderer Händler war nicht sehr entgegenkommend, obwohl er sich dann doch zu einer Rechnung überreden ließ (er meint, dass nie jemand kommen wird und sie sowas noch nie ausgestellt haben,...usw. (nur wenns mal soweit ist, kennt mich der Händler dann nicht mehr :winking_face: )).

    Gruß
    Reinhard

  • Oliver, noch nicht wirklich...


    Zitat

    Original von Oliver Landwehr
    ich habe keine Lust alles durchzulesen, deshalb frag ich mal ganz dreist:

    gibt es schon ein ergebnis ?

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!