Hallo Wolfgang,
Wir lesen dieselben Gesetze und verstehen sie doch jeweils anders.
Meiner Nachweispflicht genüge ich im Bedarfsfall, wenn ich den Händler oder Privatmann angebe, von dem ich die Tiere erworben habe. Mehr ist nicht nötig, um das Gesetz einzuhalten.
Im übrigen sind im Zweifelsfall alle Tiere legal, da sie ja den kontrollierten Importweg Großhandel/Einzelhandel durchlaufen haben und andere Tiere gar nicht erhältlich bzw. beschaffbar sind.
Persönlich halte ich es aber für sinnvoll, selber einen Herkunftsnachweis zu führen, auch wenn es etwas Arbeit macht. Mich interessiert es halt, von wo ein Tier stammt. Dies ist sowohl für die Identifizierung alsauch für die Vermehrung wichtig. Und gerade bei den Ablegern möchte ich nicht nur genetisch identische Klone im Becken haben.
Gruss
Uwe
