Herkunftsnachweis für Korallen / CITES

  • Hallo zusammen,

    mich beschäftigt jetzt schon lange das Thema "Welche Voraussetzungen muß man erfüllen um Korallen legal im Aquarium zu halten und deren Ableger legal weitergeben zu dürfen?"

    Da Korallen ja nicht zu den Wirbeltieren (Washingtoner Artenschutzübereinkommen [WA]
    Anhang: II) zählen sind sie ja auch nicht meldepflichtig. Aber trotzdem muß man einen Nachweis (Cites Papiere, oder EU-Importbescheinigung) über die gekauften Tiere die man pflegt vorweisen können.

    Meines Wissens nach ist man als Händler dazu verpflichtet dem Kunden diese Nummern auszuhändigen und dann auch die Kontaktdaten des Kunden zu dem abgegebenen Stock zu notieren.

    Aber was ist zum Beispiel mit Ablegern, die von alten Korallen stammen als es noch keine Cites gab oder Ableger von einem Freund erhällt?

    Die Abgabe von Ablegern ist ja nun eigentlich auch im Interesse des Naturschutzes, weil man ja so die Zahlen der Korallenimporte reduzieren kann. Nur eigentlich darf man es ja nicht, wenn man keine legalen Tiere besitzt.

    Gibt es Möglichkeiten den Korallenbestand zu legalisieren?

    Wie geht ihr mit diesem Thema um?

    Bekommt ihr von euren Händlern immer die EU-Nummern oder Cites-Papiere?

    Viele Fragen wenig Antwoten, ich würde mich freuen, wenn ihr eure Erfahrungen und Lösungsvorschläge hier mal mitteilt.

    Viele Grüße

    Andre

  • Hallo Andre,

    ein interessantes Thema welches du da ansprichst, hier wurde meines Wissens auch schon mal darüber diskutiert wobei da auch ein recht interessanter Link in ein anderes MW-Forum gab.

    Persönlich habe ich mir darüber auch schon Gedanken, allerdings bin noch nicht über dieses Stadium hinausgekommen :O da die gängige Praxis ja weit von Cites bzw. Herkunftsbescheinigungen entfernt ist. Ich habe in den vergangen Jahren einige Importtiere und Nachzuchten bei verschiedenen Händlern und Züchtern gekauft und noch nie einen Nachweis erhalten, naja, ich habe auch noch nicht danach gefragt werde es aber mal demnächst ausprobieren ;).

    Ansonsten gebe ich meine Nachzuchten auch ohne Nachweis ab, mache ich damit nun eigentlich strafbar bzw. welche Folgen könnte dies haben?

    Gruß Henry

  • Hallo Andre!

    Ich denke das ist recht einfach. Du frast einfach den Schmied und nicht den Schmiedel! :-))

    In Österreich ist für Citesimporte ein Ministerium zuständig. also wird es in Deutschland nicht anders sein. Dort wirst du sicher geholfen. Also anrufen und zum richtigen Bürohengst verbinden lassen! :-))

    Servus,
    Peter

  • also theoretisch reicht soviel ich weiß ein kaufbeleg des händlers aus als herkunftsbescheinigung . Normalerweise muss man also für alle Korallen eine Rechnung haben und wenn man sie weiter gibt muss man dann eine "Herkunftsbescheinigung" ausstellen .

    Das ganze verfällt aber wenn man die Korallen länger als 30 ?! Jahre in Besitz hat, dann ist es auch so legal ...

  • Zitat

    Original von Matthias Kapaun
    Das ganze verfällt aber wenn man die Korallen länger als 30 ?! Jahre in Besitz hat, dann ist es auch so legal ...


    Woher weißt Du das?

  • .. und soviel ich weiß, regelt das "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" den Im- und Export von Tieren und Pflanzen, dazu werden die CITES Listen herangezogen. Der innerdeutsche Handel wird durch die Bundesartenschutzverordnung geregelt. Also CITES nur international.
    [hr] [/hr]
    Im Internet kann man sich beim BfN eine PDF-Datei herunterladen: Beantragung einer Bescheinigung zur Befreiung vom Vermarktungsverbot
    In diesem Antrag hat man dann die Auswahl, wofür die Bescheinigung ausgestellt werden soll:

    Zitat

    [1] zur Bestätigung, dass das (wieder-)auszuführende Exemplar unter Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften zu Schutz der betreffenden Arten erworben wurde.
    [2] zur Befreiung von Exemplaren der Arten in Anhang A vom Verbot kommerzieller Tätigkeiten gemäß Absatz 1 der Verordnung (EEG) Nr. 338/97.
    [3] zur Genehmigung der Verbringung lebender Exemplare der Arten in Anhang A von dem in der Einfuhrgenehmigung oder in einer anderen Bescheinigung angegebenen Ort.


    Vorher kann man bestätigen, "dass das oben beschriebene Exemplar in Gefangenschaft geboren und gezüchtet oder künstlich vermehrt wurde".

    [hr] [/hr]
    Immer wieder taucht in dem Zusammenhang der Begriff "gewerbsmäßig" auf, ob ein privater Tauschhandel ebenfalls diesen strengen Auflagen unterliegt, sollte man mal mittels einer Email an das BfN klären.

    Zitat

    Bitte wenden Sie sich bei Fragen und für die Erteilung von Genehmigungen an das:

    Bundesamt für Naturschutz / Abt. Z.3
    Konstantinstr. 110 * 53179 Bonn
    Tel.: 0228/84 91-443
    Fax: 0228/84 91-470
    PBox-CitesMA@BfN.de

    Einmal editiert, zuletzt von Riffbarsch (30. März 2005 um 19:52)

  • Zitat

    Original von KS


    Woher weißt Du das?

    BNatSchG 2002 § 49 Nachweispflicht, Einziehung

    (1) Wer
    1. lebende Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten, ihre lebenden
    oder toten Entwicklungsformen oder im Wesentlichen vollständig erhaltene
    tote Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten,
    2. ohne weiteres erkennbare Teile von Tieren oder Pflanzen der streng
    geschützten Arten oder ohne weiteres erkennbar aus ihnen gewonnene
    Erzeugnisse oder
    3. lebende Tiere oder Pflanzen der in § 42 Abs. 3 Nr. 2 genannten Arten

    besitzt oder die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, kann sich gegenüber den nach Landesrecht zuständigen Behörden auf eine Berechtigung hierzu nur berufen, wenn er auf Verlangen diese Berechtigung nachweist oder nachweist, dass er oder ein Dritter die Tiere oder Pflanzen vor ihrer Unterschutzstellung als besonders geschützte Arten oder vor ihrer Aufnahme in eine Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 4 in Besitz hatte

  • Hallo zusammen!

    Wer sich für die Gesetzeslage allgemein interessiert, kann ja mal da nachlesen:

    http://forum.korallenriff.de/index.php?page…hen+artenschutz

    Zitat

    Immer wieder taucht in dem Zusammenhang der Begriff "gewerbsmäßig" auf, ob ein privater Tauschhandel ebenfalls diesen strengen Auflagen unterliegt, sollte man mal mittels einer Email an das BfN klären.

    Das Problem ist, dass der Besitzer in jedem Fall beweispflichtig dafür ist, dass die von ihm gehaltenen Exemplare rechtmäßig eingeführt oder vermehrt worden sind.

    Gruß

    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

  • Hallo Thomas!

    Zitat

    oder vor ihrer Aufnahme in eine Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 4 in Besitz hatte


    Das muss aber festgehalten oder anderweitig zu beweisen sein! Ich war zufällig im Artenschutz tätig, als Elfenbein aufgenommen wurde und es gab Tausende von Einzelstücken, die als Vorbesitz registriert wurden (mit Beschreibung, Nummern, Fotos). Da waren auch so Sachen wie Klaviertasten dabei :grinning_squinting_face: . Wer aber hat seine Steinkorallen bei Inkrafttreten des Schutzes als bereits im Besitz befindlich gemeldet und dafür eine Bescheinigung?

    Gruß

    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

  • Zitat

    Original von Wolfgang S
    Wer aber hat seine Steinkorallen bei Inkrafttreten des Schutzes als bereits im Besitz befindlich gemeldet und dafür eine Bescheinigung?


    Hi Wolfgang,
    ich hatte nach dem Verkaufsverbot für Kaiserfische meine am Ordnungsamt gemeldet. Eine Bestätigung gab es nicht, aber vor einigen Monaten wurde angerufen ob die Fische noch in meinem Besitz sind.
    Das hat allerdings nichts mit Cites zu tun, zeigt aber daß es oftmals auch von den Behörden lasch gehandhabt wird.

  • Hi Andre,

    wo bitte sind im WA-Abkommen Korallen gelistet? Nämlich gar NICHT!
    Also erledigt sich die Debatte und von Pseudo "Naturschützern" habe ich und viele andere mehr als die :::::::::: voll! :sense:

    mfg
    Rüdiger
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    200*70*70
    Giesemann 260 moonlight plus, 2*250W Coral
    ATI Powermodul 4*80W Aquablue Spezial
    2*Stream 6100, Multikontroller
    Tunze Wavebox
    ATI Abschäumer
    ATI Kalkreaktor Typ 2
    200l Jaubert
    IKS-Steuerung ph, Redox, Temp, Pegel
    Spuris nach erweiterter Balling-Methode mit drei Lösungen

  • ich glaube das wir nicht sonderlich streng verfolgt wenn man privatbesitzer ist und privat korallen abgibt ...
    bei korallen ist ja auch die menge schlecht überprüfbar , d.h. wenn du dir heute eine bescheinigung für einen kleinen"montipora digitata" ableger holst dann kannst du damit warscheinlich deine ganzen digitatastöcke "rechtfertigen" ...

  • Zitat

    Original von Rüdiger Schulz
    Hi Andre,

    wo bitte sind im WA-Abkommen Korallen gelistet? Nämlich gar NICHT!
    Also erledigt sich die Debatte und von Pseudo "Naturschützern" habe ich und viele andere mehr als die :::::::::: voll! :sense:

    Haallo Rüdiger,

    dort zum Beispiel:

    ...............................................
    Anhang B

    enthält die Arten des WA-Anhangs II (Arten, deren Erhaltungssituation zumeist noch eine geordnete wirtschaftliche Nutzung unter wissenschaftlicher Kontrolle zuläßt) und Arten, die international in solchen Mengen gehandelt werden, die das Überleben der Art oder von Populationen in bestimmten Ländern gefährden können.

    Dieser Anhang umfaßt u.a. alle Affen, Bären, Katzen, Papageien, Greifvögel, Eulen, Flamingos und Kraniche, alle Landschildkröten, Krokodile, Riesenschlangen, Warane, Pfeilgiftfrösche, Riesenmuscheln und Steinkorallen sowie alle Kakteen, Orchideen, Euphorbien, Alpenveilchen und Aloe-Arten, soweit sie nicht bereits den Schutz des Anhangs A genießen.
    .........................................................
    reicht dir das als info

    ansonsonsten dürfte die seite http://www.cites.org hilfreich sein oder übr http://www.bfn.de, oder http://www.zoll.de überall dort findest du auszüge aus dem WA mit auflistung der Arten un Gattungen.

    mfg Frank Welk

  • Zitat

    Original von Rüdiger Schulz
    Hi Andre,

    wo bitte sind im WA-Abkommen Korallen gelistet? Nämlich gar NICHT!
    Also erledigt sich die Debatte und von Pseudo "Naturschützern" habe ich und viele andere mehr als die :::::::::: voll! :sense:

    dann bring mir doch bitte mal von deinem nächsten Tauchurlaub einige Steinkorallen und einige Riesenmuscheln mit... :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: (Wenn Du im Urlaubsland erwischt wirst, komm ich Dich dann aber nicht im Knast besuchen)

    MfG, Frank


    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Bremsen ist die Umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme....

  • Hallo zusammen,

    also ich habe gestern mit dem Bundesamt für Naturschutz telefoniert. Die sind nur zuständig, was die Ein- und Ausfuhr über die EU-Grenze betrifft. Was man innerhalb der EU mit den Korallen macht ist denen total egal.

    Die zuständige Behörde bezüglich dieses Themas ist das Umweltamt und dort der Artenschutzbeauftragte.

    Dort sagte man mir, daß der Besitz von Steinkorallen nur dann rechtmäßig ist, wenn man nachweisen kann, daß sie mit gültigen Papieren importiert worden sind. (Die Nachweispflicht liegt bei dem Halter der Tiere.) Und nur in diesem Fall sind die Nachzuchten legal. Bei der Abgabe der Ableger ist man verpflichtet dem Empfänger eine Nachzuchtbescheinigung mitzugeben.

    Soweit die Theorie...

    Mir kommt es aber auf den bisherigen Bestand der Korallen an, die ich mal als kleines Fragment ohne Papiere erhalten habe. Es muß doch auch hier Möglichkeiten geben das zu legalisieren.

    Viele Grüße

    Andre


    Die wissen auch, daß

  • am einfachsten wäre es, wenn du einfach befreundete aquarianer mit einer cites fragst, ob sie dir nicht eine "pseudo"-weitergabebescheinigung austellen. denn ob das fragment tatsächlich mal am darauf angeführten mutterstock war oder nicht läßt sich im nachhinein sowieso nicht mehr ohne profis feststellen.

    ist natürlich nur theorie denn sowas ist ja illegal und drum tut mans nicht... :grinning_squinting_face:

  • @ ixware

    Zitat

    dann bring mir doch bitte mal von deinem nächsten Tauchurlaub einige Steinkorallen und einige Riesenmuscheln mit... großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen (Wenn Du im Urlaubsland erwischt wirst, komm ich Dich dann aber nicht im Knast besuchen)

    Taucher sammeln nicht!!!!!!!!!!!

    Im Übrigen: "Wenn eine Minderheit die Mehrheit beherscht, ist das Ende nicht mehr fern!"

    "Dumm ist, wer dummes tut!" Forrest Gump

    mfg
    Rüdiger
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  • Zitat

    Original von Andre Jonas
    Mir kommt es aber auf den bisherigen Bestand der Korallen an, die ich mal als kleines Fragment ohne Papiere erhalten habe. Es muß doch auch hier Möglichkeiten geben das zu legalisieren.


    Weshalb soll eine Möglichkeit bestehen illegale Korallen (klingt krass, stimmt aber) zu legalisieren. Da könnte dann jede geschmuggelte Koralle nachträglich legalisiert werden.

  • Zitat

    Original von Rüdiger Schulz
    Taucher sammeln nicht!!!!!!!!!!!


    Aber der Naturschutz interessiert sie auch nicht :grinning_squinting_face: (siehe oben)


  • Hi Thomas,
    das sagt aber nicht daß illegal gehaltene Tiere nach 30 Jahren legal werden :confused_face:

  • Hallo Rüdiger!

    Siehe Verordnung (EG) Nr. 1497/2003 Anhang B (L 215/64):

    SCLERACTINIA spp. / Steinkorallen

    Die Unkenntnis bzw. Igrnoranz vieler Meerwasseraquarianer hinsichtlich artenschutzrechtlicher Bestimmungen wird in naher Zukunft den Fortbestand der Meerwasseraquaristik ernsthaft gefährden! Wenn wir uns mit dem Thema nicht aktiv auseinandersetzen und weiter nach dem Motto: "Augen zu und durch!" handeln wird wohl schneller Ende sein, als sich so manche vorstellen können. So einige Beiträge in dem Thread hier sind im Übrigen jede Menge Wasser auf die Mühlen derer, die die Meerwasseraquaristik lieber heute als morgen abschaffen wollen. Einige Äußerungen wecken aber auch Hoffnung, dass es doch auch viele Leute mit Einsicht und Überlegung gibt.

    Andres Bemühungen um legale Zustände kann ich nur als vorbildlich bezeichnen!

    Ach ja: Ich bin kein "selbsternannter" Naturschützer sondern habe das mal eine Zeitlang beruflich gemacht - und dazu hat mich der Staat ernannt :winking_face: .

    Gruß

    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

  • Hallo
    Ich kann fast nicht glauben was ich hier lese. :angry_face:
    Wo kein Kläger auch kein Richter. Ich muß mir echt an den Kopf langen wenn ich hier lese das Ämter angerufen werden. Ich hab lange Zeit wegen sowas mit Ämtern (Umweltamt, Amt für öffentliche Ordnung) zutun gehabt.
    Es ist ganz einfach...für Tiere die im Anhang B oder 2 stehen gilt eine Meldepflicht.....hierfür ist ein Herkuftsnachweis nötig (keine Cites)...desweiteren muß für diese Tiere ein Zucht bzw Bestandsbuch geführt werden. In diesem Buch müssen ALLE Zu und Abgänge einzutragen weden. Ich mach gern mal ein Bild von meinem wenns jemand sehen will wie sowas aussieht.
    Wollt ihr das wirklich? Dieses Buch ist nämlich dem Amt regelmässig vorzulegen und ich denke mir nach einem Gau, sieht unser Hobby richtig gut aus. :face_with_rolling_eyes: :frowning_face:
    Also Leute hört auf schlafende Hunde zuwecken, es macht eine schei.ss Arbeit sowas.
    Gruß Frank

  • Hallo,

    ich weiß nicht, ob es mir nur so geht, aber ich verstehe das Ganze nicht so recht.

    Habe zwar schon mal was von CITES gehört aber nur am Rande.
    Was ich hier nun lese, kann ich ja fast nicht glauben.

    Was bedeutet das nun alles? Heißt das, dass man alle Korallen illegal hält? Also mir hat noch nie ein Händler eine Bescheinigung angeboten. Ich glaube, wenn ich hier einen Händler nach einer Bescheinigung frage würde, würde ich nur fragende Blicke ernten. Abgesehen davon, dass manche Händler nicht einmal den ganauen Namen einer Koralle kennen.

    Ist das nur so in Deutschland?

    Gruß
    Reinhard

  • Hallo Marroc
    Streng genommen kann man sagen JA wir halten alle die Korallen die im WA aufgeführt sind Ilegal, egal ob WF oder NZ. Auser du hast einen Nachweis woher die Korallen stammen.
    @All
    Ich bekomme seit einiger Zeit sehr schöne Improtlisten wo sehr viel NZ Korallen aus Indonesien angeboten weden, Auch Grosshändler wie Transmarin importieren regemässig NZ Acros aus Bali. Als hat sich hier schon einiges getan.
    Aber selbst wenn es das nicht geben würde ist die Aquaristik mit Sicherheit nicht schuld am Aussteben von Korallen. Was da entnommen wird ist zum Vergleich was für Strassenbau usw rausgebaggert wird ein Witz.
    Gruß Frank
    P.S. hab grade Bilder von so einem Bestandsbuch gemacht, werd sie dann mal einstellen.

  • So hier mal die Bilder wie sowas aussieht.

    3 Mal editiert, zuletzt von Frank Mohr (31. März 2005 um 20:47)


  • Yep!!!!!!

  • Hallo Frank,

    ich gebe dir in vielen Punkten Recht. Ich bin auch nicht heiß darauf ein Zuchtbuch zu führen.

    Allerdings gibt es nun mal in Deutschland Gesetze, an die man sich halten muß oder sollte. Und wenn man nach diesen Gesetzen handelt muß man das nach deiner erwähnten Methode nunmal so machen. Ob diese Gesetze nun in unserem Fall richtig oder sinnvoll sind mag dahin gestellt sein.

    Wenn keiner mal auf die Nichttauglichkeit hinweist wird sich daran auch nie etwas ändern. Ich stehe derzeit mit dem Umweltamt Düsseldorf in Kontakt. Die Artenschutzbeauftragte dort ist sehr koorperativ und wir sind dabei eine Lösung zu finden.

    Es gibt eine recht große Grauzone in diesem Bereich. Was ist beispielsweise mit der so berühmten Koralle von Enzmann? Die ist sicherlich importiert worden als es Cites noch nicht gab?

    Es steht ja jedem frei seine eigenen Entscheidungen zu treffen und jeder muß für sich selber entscheiden wie er mit dieser Problematik umgeht.


    Andre


  • Hallo,

    habe mal aus Interesse bei Händlern nachgefragt, wie es mit Herkunftsbescheinigungen aussieht. Einer wäre so freundlich, zumindest eine Bestätigung herzugeben, dass man Korallen bei ihm gekauft hat (er hat alle Unterlagen und so wäre eine Rückverfolgung zum Großhändler (der die ganzen Papiere hat) möglich). Ein anderer denkt gar nicht daran, Kunden etwas auszustellen (zu viel Arbeit) und er wäre als Händler dazu auch nicht verpflichtet - toll, die brauchen nichts auszustellen, aber der Kunde muss etwas haben. (Es scheint übrigens so zu sein, dass die Händler von der Herkunftsbescheinigung wissen, dem Kunden aber die lästige Zettelwirtschaft "ersparen" wollen :frowning_face: )

    Stimme übrigens mit Wolfang überein: Es ist vielleicht zur Zeit nicht wirklich ein Problem, nur wie sieht es in ein paar Jahren aus und was ist, wenn z.B. ein Nachbar auf blöde Gedanken kommt.

    Bin ein wenig angfressen, dass eine doch recht einfache Sache (Herkunftsbescheinigung) durch die Händler möglicherweise zu einem Problem führen kann (habe übrigens in einem anderen Forum eine ausführliche Diskussion mit Berichten über bereits erfolgte Besuche von "Beamten" gelesen).

    Gruß
    Reinhard

  • also so lange sich die Händler die Arbeit nicht machen wollen - warum sollte das dann der Kunde tun ? Unwissenheit schütz zwar bekanntlich nicht vor Strafe aber ich wäre nicht auf die Idee gekommen dass ich beim Zoohändler Tierarten kaufen kann die geschützt sind und irgendwo angemeldet werden müssen etc.
    Die Ämter interessiert es ja offensichtlich auch nicht so brennend also könnte man von mir aus ebenfalls die Hunde schlafen lassen und den Artenschutz beim Import belassen. Was mal hier in D ist kommt sowieso nicht wieder zurück ins Meer!

  • Steffen,

    Korallen sind definitiv nicht meldepflichtig. Du mußt nur nachweisen können das sie mal legal in die EU eingeführt wurden.

    Andre

    Zitat

    Original von Steffen Schwarz
    also so lange sich die Händler die Arbeit nicht machen wollen - warum sollte das dann der Kunde tun ? Unwissenheit schütz zwar bekanntlich nicht vor Strafe aber ich wäre nicht auf die Idee gekommen dass ich beim Zoohändler Tierarten kaufen kann die geschützt sind und irgendwo angemeldet werden müssen etc.
    Die Ämter interessiert es ja offensichtlich auch nicht so brennend also könnte man von mir aus ebenfalls die Hunde schlafen lassen und den Artenschutz beim Import belassen. Was mal hier in D ist kommt sowieso nicht wieder zurück ins Meer!

  • Finde das Thema ja mal sehr interessant. Habe mich auch noch nie damit beschäftigt. Falls das wirklich mal größere Bahnen ziehen sollte müssen die Händler mitspielen. Sonst wird dort nicht mehr "illegal" eingekauft. Sondern nur noch mit Herkunftspapieren.

  • Hallo Andre
    Was soll das für ein Gesetz sein, wo nicht einmal ein Amt weiß was es machen soll?
    Fakt ist einfach das du so sicherlich viele Aquarianer ankacken wirst. Was ist wenn plötzlich dann alle Ämter so einen Schwachsinn wollen? Willst du für jeden kleinen Ableger einen Herkuftsnachweis ausstellen? Das würde bei vielen dicke Ordner geben. :face_with_rolling_eyes: Was ist wenn ein Amt sich dann quer stellt? Ich weiß ja nicht was dich da reitet, nur glaube mir ich hab viel Erfahrungen mit diesen Ämtern gemacht und die waren fast ausschliesslich negativ. Aber was mich ehr interessiert, was willst du damit erreichen?
    Gruß Frank

  • Zitat

    Original von Wolfgang S
    Hallo Frank!


    Denkste!!!!!! :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face:

    Wolfgang


    so nach dem Motto: Das Auge des Gesetzes ist überall... :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face:

    MfG, Frank


    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
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  • Hallo Andre

    Zitat

    Du mußt nur nachweisen können das sie mal legal in die EU eingeführt wurden.


    Da liegst du völlig falsch. Diesen Nachweis muß der erbringen der die Tiere eingeführt hat. Ich muß garnix. Die Einfuhrpapiere bleiben immer beim Importeur. Bei einer Kontolle durch den Amtsvet muss der Händler angeben wer die Tiere eingeführt hat, der Vet hat sich dann dort Einsicht in die Papiere zuverschaffen um die legale Einfuhr zuprüfen. Erzähl hier bitte keine Sachen die nicht den Tatsachen entsprechen und hör bitte auf den Leuten Angst zumachen.
    Gruß Frank

  • Hallo zusammen!

    Ich glaube nicht, dass es dem Gutdünken eines jeden einzelnen überlassen sein soll, ob er bestehende Gesetze respektiert oder nicht. Aber darum geht es gar nicht. Das Problem wäre recht einfach zu lösen, wenn sich die Händler an die Rechtslage und an ihre Nebenpflichten aus dem Kaufvertrag halten würden. Nochmal:

    Steinkorallen stehen in Anhang B (wie übrigens auch Blaue Korallen - Helioporidae- und Orgelkorallen - Tubiporidae-). Weil sie keine Wirbeltiere sind, besteht keine Meldepflicht nach der Bundesartenschutzverordnung. Die Haltung der Tiere ist auch legal, wenn sie
    - innerhalb der EU mit Genehmigung der zuständigen Behörde der Natur entnommen wurden oder
    - in die EU mit entsprechender Einfuhrgenehmigung legal eingeführt wurden oder
    - Nachzuchten von legalen Exemplaren sind.

    Nach § 49 Abs. 1 BNatschG besteht aber die Pflicht zum Berechtigungsnachweis! Das heißt, wer besonders geschützte Tiere (z. B. Steinkorallen) besitzt, muss im Zweifel nachweisen, dass er sie legal erworben hat oder er bzw. der Vorbesitzer sie bereits bei Unterschutzstellung in Besitz hatte. Warum sich die Händler da so zieren, ist für mich nicht recht nachvollziehbar. Denn für sie gilt (jedenfalls nach der mir vorliegenden Fassung der Bundesartenschutzverordnung):

    BArtSchV § 5 Aufnahme- und Auslieferungsbuch (zu § 26 Abs. 1 BNatSchG)
    (1) Wer gewerbsmäßig Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten erwirbt, be- oder verarbeitet oder in den Verkehr bringt, hat ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch mit täglicher Eintragung zu führen; alle Eintragungen in das Buch sind in dauerhafter Form vorzunehmen.......

    Dann müsste es doch möglich sein, eine Rechnung mit der Nr. der Einfuhrgenehmigung auszustellen bzw. bei Nachzuchten die Nr. des Mutterstockes und den Namen des Züchters. Natürlich ist der Händler - zumindest auf Aufforderung - vertraglich auch verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Betätigungen auszustellen. Freilich ist das irgendwie "bürokratisch" - aber was hilfts? Im Zweifel droht nämlich die Beschlagnahme sämtlicher Tiere ohne Herkunftsnachweis und ein saftiges Bußgeld. Der Dumme ist dann der Endverbraucher = Aquarianer. Und Wegducken wird auf Dauer nicht helfen und der Meerwasseraquaristik eher schaden.

    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

  • Hallo Wolfgang

    Zitat

    Und Wegducken wird auf Dauer nicht helfen und der Meerwasseraquaristik eher schaden.


    in wie fern siehst du hier Schaden für unser Hobby? :confused_face: :confused_face: Da einen grossen Molli zumachen und bei Ämtern anrufen, wird denke ich ehr Schaden anrichten.
    Wie stellst du dir das vor? Angenommen ein Händler kauft 100 Ableger, soll er da für jeden einen Nachweis ausstellen? Das macht Arbeit...Arbeit kostet Geld....Geld das dann auf die Preise der Tiere aufgeschlagen wird.
    Scheinbar haben einige von euch einfach zuviel Zeit. :face_with_rolling_eyes: :face_with_rolling_eyes:
    Gruß Frank

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