Hallo zusammen,
mich beschäftigt jetzt schon lange das Thema "Welche Voraussetzungen muß man erfüllen um Korallen legal im Aquarium zu halten und deren Ableger legal weitergeben zu dürfen?"
Da Korallen ja nicht zu den Wirbeltieren (Washingtoner Artenschutzübereinkommen [WA]
Anhang: II) zählen sind sie ja auch nicht meldepflichtig. Aber trotzdem muß man einen Nachweis (Cites Papiere, oder EU-Importbescheinigung) über die gekauften Tiere die man pflegt vorweisen können.
Meines Wissens nach ist man als Händler dazu verpflichtet dem Kunden diese Nummern auszuhändigen und dann auch die Kontaktdaten des Kunden zu dem abgegebenen Stock zu notieren.
Aber was ist zum Beispiel mit Ablegern, die von alten Korallen stammen als es noch keine Cites gab oder Ableger von einem Freund erhällt?
Die Abgabe von Ablegern ist ja nun eigentlich auch im Interesse des Naturschutzes, weil man ja so die Zahlen der Korallenimporte reduzieren kann. Nur eigentlich darf man es ja nicht, wenn man keine legalen Tiere besitzt.
Gibt es Möglichkeiten den Korallenbestand zu legalisieren?
Wie geht ihr mit diesem Thema um?
Bekommt ihr von euren Händlern immer die EU-Nummern oder Cites-Papiere?
Viele Fragen wenig Antwoten, ich würde mich freuen, wenn ihr eure Erfahrungen und Lösungsvorschläge hier mal mitteilt.
Viele Grüße
Andre


