Genehmigung für Fuchsgesicht in München

  • Hallo Zusammen,
    da lese ich immer wie alle ihr Fuchsgesicht lieben und hab mal beim Händler angeklopft.
    Ja aber iss nicht, in München braucht man eine Genehmigung. :aetsch:
    Liste gefährlicher Tiere ..
    Hat einer von Euch schon so eine Genehmigung? :angeltu:

    Gruß
    Bernd

  • Hallo Forianer,

    das Gesetz sagt aus, dass man sich die Erlaubnis der Gemeinde holen muß, wenn man ein Fuchsgesicht (oder z.B. auch einen Rotfeuerfisch) halten will.
    Ganz abgesehen davon, dass ich - zumindest meinen - Verwaltungsangestellten die Qualifikation hierzu absprechen würde, wer ist denn "im Schadensfall" eigentlich in der Verantwortung/Haftung? Der Händler, der einem so ein Tier verkauft, ohne dass der Käufer die Erlaubnis schriftlich vorlegen kann, oder der Käufer, der diese Erlaubnis nicht einholt?

    Ich habe zumindest bei mir in Franken (und das gehört angeblich auch zu Bayern) noch nie erlebt, dass ein Händler beim Verkauf sich so eine Erlaubnis zeigen hat lassen - also wieder mal ein völlig an der Realität vorbeigehendes Gesetz :grinning_squinting_face:

    VG,
    Bernhard

  • ich glaub bei uns wüste auf dem gemeinde amt eh niemand was er machen muss....

    das endet doch dann in entweder die schreiben einem auf was man ihnen sagt.
    oder es dauert jahrzehnte bis man denn wisch bekommt bis es einmal durch alle abteilungen durchgegangen ist.

    gruss

    markus

  • Ich gehe davon aus, dass der Amtsveterinär der Behörde diese Bedingungen überprüft und gegebenenfalls die Bescheinigung dann ausstellt. Der muss dann halt sehen, ob man die Kenntnisse hat, das Tier verantwortlich zu pflegen, so dass man weder sich selbst, das Tier oder andere gefährdet. Bei einer Privatperson sollte dies in einem Gespräch mit dem Amtsveterinär möglich sein. Wenn man da dann direkt auf eine Beckendokumentation verweisen kann, die jahrelange Erfahrung bezeugt und das Becken mit Besatz für das Tier geeignet ist sollte das eine relativ unkomplizierte Sache sein.

    Hat jemand dies schon praktisch gemacht, der keinen Sachkundenachweis nach §11 hat? Das würde mich jetzt auch interessieren. Hier in NRW ist das lockerer.

    Viele Grüße

    Sandy

  • In Bayern ist das in der Realität auch locker^^

    Bei mir wurde noch nie ein solcher Nachweis gefordert.
    Denke auch, dass das eine Gesetz für die Theorie ist :winking_face:
    Dabei wird es aber wohl weniger um das Tierwohl gehen (sonst müsste die Prüfung unabhängig von deren Gefährlichkeit sein), als um die Gefahr, die von ihnen ausgeht..

    Grüße,
    Gregor

    Grüße,
    Gregor

  • Hallo,

    das Problem in Bayern ist, dass man ein "berechtigtes Interesse" an der Tierhaltung bei der Erteilung einer Genehmigung nachweisen muss. Reine Liebhaberei reicht hierfür nicht aus!
    Ich glaube aber auch, dass niemand die Haltung überprüft. Auch zweifle ich, dass überhaupt ein Betretungsrecht der Wohnung für Kontrolleure ohne konkrete Tatsachen besteht. Wer sich den Fisch andernorts beschafft - z.B. in einem anderen Bundesland - dürfte kaum Probleme bekommen.

    Gruß

    Bernd

  • Hallo

    Ich hab Zwar keine Fische mehr aber dafü Schlangen und ich kann euch von meiner Gemeinde erzählen.

    Also ich habe Anhang B Tiere und die sind meldepflichtig. Also dachte ich rufst mal in der Gemeinde an und fragst wo man se melden muss. Damals wusste ich das noch nicht das man se bei der Unternennaturschutzbehörde melden muss. Also werde zu dem der für die Genemigungen zuständigen durchgestellt. Ich sage ihm ich möchte meine Schlange anmelden, er so sich wollen eine genemigen lassen ich nein, noch mal ich wills anmelden. Dann fängt er an ohne zu wissen was für eine Art es ist rum zu stressen das ich das nicht darf das ich ne hohe Geldstrafe bekomm.
    ich so ich muss die nur anmelden und nicht gehnehmigen, dann fängt er an mir zu verklickern das ich keine Ahnung habe und er es besser weis, biss jetzt hat er immer noch nicht nach der Art gefragt. Dann sag ich ihm die Art, Morelia Viridis und dann kommt was ist den das. Aber ich habe keine Ahnung.

    Die entscheidung zur genehmigung ist komplett willkürlich aber die Strafen sind sehr hoch wenn man eine genehmigungspflichtigest Tier ohne genemigung holt.
    Ich weiss es sind Fische die kommen nicht aus dem Aquarium und stechen einen zu tode, wollte nur warenen nicht das euch jemand verpeift und ihr habt so einen wie ich in der Gemeinde.
    Weil bei uns macht sich das der Heer einfach ( weil er ja eh keine ahnung hat ) alles was auf der Liste ist bekommt man nicht.
    Die die Liste erstellt haben, haben auch Tiere ausgelassen die hätten drauf gehört wenn man der Logik der Leute geht. Werde jetzt keine Beispiele nennen nicht dass das wer hier liest und die dann auch auf die nächste Liste kommen, will ja schließlich den Haltern nicht schaden.

    grüße Ayhan

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