Hilfe Vermieter

  • Hallo ihr Lieben,
    habe gerade von meiner Vermieterin ein Fax bekommen, dass Sie mir meinen roßen geplanten Tank nicht genehmigt :frowning_face:
    Trotz Statikgutachten und dem Angebot das Zimmer Wasserdicht zu machen...
    Ich glaube sogar, dass Sie es mir nur mit einer guten Begründung ablehenen darf...und da Statik geklärt ist,alle Versicherungen vorhanden sind und wir das ganze Haus nebst Gewerbeeinheit alleine bewohnen...
    Und das gute Stück würde sogar im gewerblich gemieteten Bereich steht, da weiß ich auch nicht ob das gleiche gilt wie bei Privatvermeitungen (Gewerbe im Vertrag nicht näher bestimmt)...
    1. Kann sie es überhaupt verbieten ohne driftigen Grund?


    2. Nun ist meine Frage, da ich laut Mietvertrag Fische halten darf ohne Genemigung, bis zu welchem Volumen das erlaubt ist, ohne dass sie ihr Einverständnis gibt...


    Hm vielleicht hat von euch ja jemand Erfahrungen und kann mir weiter helfen!


    Viele Grüße
    Daniela


    P.S. jetzt starte ich erst mal mein Würfelchen :face_with_tongue:

  • Hallo


    Soweit das bei meinen wohnungen war können Becken bis 200l ohne genemigung aufgestellt werden.


    Alles was drüber war konte der Vermieter ablehnen,nur ob er einen Grund angeben muß weiß ich nicht.


    Gegen mein neues hat der Vermieter nix zum Glück



    MFG Hawkeye

  • Hi


    mein Versicherer meinte bis 500 l sei normale Größe. Salzwasser sollte aber dem Vermieter bekannt gemacht werden.

  • Hi ihr,


    ...na wenn ich ad hoc 400.00 Euronen übrig hätte würde ich kaufen :smiling_face:


    ...wissen tut sie es ja schon :ylol


    Bin im Moment etwas ratlos...


    Mal sehen wer so noch eine Idee hat


    Ich werde jtzt gaube ich erst mal mein Würfelchen starten und dann mal sehen ob mir der Sinn noch nach einem 1500l Tank steht :smiling_face:


    Viele Grüße
    Daniela

  • Hallo


    Was ich nicht verstehe das einige Vermieter was gegen ein Aquarium haben???
    1500l sind ne menge Holz aber wenn der Statiker sagt es geht ok und alles Versichert ist
    spricht doch nix dagegen...................


    Also ich hätte nix dagegen.
    Aber vielleicht kann ja auch mal jemand was dazu sagen der selbst vermietet.........


    MFG Hawkeye

  • Ich kann Dir nur sagen, dass bei meiner Hausratversicherung Wasserschaeden bis 500l versichert sein sollen. Ein anderer Berater der Versicherung meinte allerdings, dass das unbegrenzt sei (500l sind schnell mal aus ner Wasch- oder Spuelmaschine ausgelaufen wenn man das nicht gleich merkt). Die Hausrat zahlt allerdings nur den Schaden an eigenen Dingen in der Mietwohnung. Fuer den Rest ist dann die Haftpflicht da und die zahlt ja auch, imho unabhaengig von Groesse.


    Ansonsten dachte ich, dass Aquarien nicht zustimmungspflichtig sind.

  • Hallo ,


    Martin
    ...bezüglich der Versicherungen bin ich fit und das gute Stück wäre gegen alle Eventualitäten versichert!


    Dirk
    Danke für die Links...aber es bestätigt mein Gefühl, dass es nicht wirklich eine verlässliche Bestimmung gibt...


    Mal sehen was sich die nächsten Monate tut..


    Ich halte euch auf dem Laufenden!


    Viele Grüße
    Daniela

  • Hallo Daniela,


    hier ist es sehr deutlich entschieden:


    BGH zur Tierhaltung in Mietwohnungen
    17.12.2007


    Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) äußerte sich jüngst zur Frage des Verbots der Tierhaltung in - deutschen - Wohnungen.


    Die Haltung von Kleintieren, von denen eine Störungen schon naturgemäß gar nicht ausgehen könne, wie von Fischen im Aquarium, dürfe nicht untersagt werden.


    Fehle eine vertragliche Regelung, dann seien bezüglich der Haltung von größeren Tieren wie Katzen oder Hunden die verschiedenen Interessen aller Betroffenen im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände abzuwägen.


    Ein Mieter, dem vom Vermieter die Haltung von zwei "reinen Wohnungskatzen" der Rasse Britisch-Kurzhaar untersagt worden war, klagte diesen auf Zustimmung zur Tierhaltung.


    Im Mietvertragsformular hieß es: "Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters. Dies gilt nicht für den vorübergehenden Aufenthalt von Tieren bis zu ... Tagen. Die Zustimmung kann widerrufen bzw. der vorübergehende Aufenthalt untersagt werden, wenn von dem Tier Störungen und/oder Belästigungen ausgehen."


    Diese Klausel erachtete der BGH als unangemessene Benachteiligung des Mieters, weil sie eine Ausnahme von dem Zustimmungserfordernis des Vermieters nur für Ziervögel und Zierfische vorsehe, hingegen nicht für andere Kleintiere wie etwa Hamster oder Schildkröten- diese hätten schon von Natur aus keinen Einfluß auf die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter von Wohnraum, könnten von ihrer Haltung (in Behältnissen) doch keinerlei Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter ausgehen.


    Selbst wenn der Vermieter dem Mieter nur aus an rein sachlichen Gründen die Hausierhaltung verbieten könne, müßte er der Haltung anderer Kleintiere als wie hier Fischen und Ziervögeln zustimmen, weil von diesen eben gar keine Beeinträchtigungen ausgehen könnten. Die Klausel suggeriere aber, dass nur die genannten Arten gehalten werden dürften, das heißt, dem Mieter werde die wahre Rechtslage verschleiert, weshalb der BGH die Klausel auch als intransparent qualifizierte.


    Durch die Unwirksamkeit der Klausel blieb es für den BGH zu beurteilen, ob die gesetzliche Regelung des BGB die Haltung von größeren Haustieren, wie etwa Hunden und Katzen rechtfertige, dh ob die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne von § 535 Abs. 1 BGB gehöre. Diese Frage ist in Lehre und Rechtsprechung umstritten, wobei sich der BGH der vermittelnden Ansicht anschloß, dass die Frage der Zulässigkeit der Tierhaltung im Einzelfall unter Abwägung der divergierenden Interessen zu entscheiden sei:


    Die Beantwortung, ob eine Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehöre, erfordere eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lasse sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig seien, dass sich jede schematische Lösung verbiete. Zu berücksichtigen seien insbesondere Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, Art, Größe, Zustand und Lage der Wohnung sowie des Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, Anzahl, persönliche Verhältnisse, namentlich Alter, und berechtigte Interessen der Mitbewohner und Nachbarn, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus, bisherige Handhabung durch den Vermieter sowie besondere Bedürfnisse des Mieters.


    Der Anlassfall wurde zwecks Klärung weiterer Tatsachenfragen an die Erstinstanz zurückverwiesen.


    BGH GZ: VIII ZR 340/06 vom 14.11.2007



    Also rein rechtlich kann dein Vermieter es dir nicht verbieten. Gegen evtl. Schäden bist du ja versichert.


    Hoffe es hilft
    Gruß
    Thorsten

  • Zitat

    Also rein rechtlich kann dein Vermieter es dir nicht verbieten. Gegen evtl. Schäden bist du ja versichert.


    Prima,
    dann sind die besten Voraussetzungen für ein freunschaftliches Verhältnis Mieter/Vermieter geschaffen :ylol



    Edit: so wie ich das Wischiwaschi-Urteil deute, wird wohl nicht von einer Beeinträchtigung des Wohngegenstandes durch Vogel, Hamster, Fisch ausgegangen.
    Nur in diesem Fall handelt es sich um abnormale 1500 L Wasser um den Fisch herum. Das Wasser ist dazu noch gut mit Salz versetzt, um einen daraus entstehenden Schaden am Bauwerk nur nicht zu lapidar erscheinen zu lassen :wink .


    Hallo, liebe Versicherungen!
    habt ihr eure Vertragsbedingungen dem entsprechend gut verklausuliert? :grinning_squinting_face: Wenns so ist, habt ihr die Beiträge hoffentlich abschreckend hoch genug angesetzt? :winking_face:

    Servus
    Stefan

    2 Mal editiert, zuletzt von Stefan C. ()

  • Also, wenn mein Vermieter mir mein Becken verbieten würde, wäre das freundschaftliche Verhältnis
    eh gegessen. Ein Wasserbett verbietet auch niemand.


    Un zu den Versicherungen:
    Wenn jemandem die Heizung platzt laufen da auch mal schnell 1000 Liter aus, noch dazu schön heiß.



    Gruß
    Thorsten

  • Hallo,


    nach meiner Erfahrung haben die meisten Vermieter weniger Probleme mit einem potentiellen Wasserschaden (dagegen kann man sich ja wie gesagt versichern) als vielmehr mit Schäden durch die hohe Wasserverdunstung. Ein Bekannter von mir z.B. bekam seinen Aquarienkeller erst genehmigt, als er in dem Raum einen leistungsstarken Entfeuchter installierte.


    Da die Vermieterin das Vorhaben ja nun schon kennt (ich hätte wahrscheinlich gar nicht erst gefragt), würde ich halt mal in einem persönlichen Gespräch abzuklären versuchen, wo genau denn ihr Problem mit dem Becken zu suchen ist. Wenn sie bestimmte Einwände hat, kann man die ja eventuell argumenatativ entkräften.


    Und mal ehrlich, wenn bei mir ein Mieter gleich damit anfängt, dass er das Zimmer wasserdicht machen will, würden bei mir auch alle Alarmglocken schrillen. Man muss ja nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen...


    Grüße, Florian

  • Hallo ihr zusammen,


    herzlichen Dank für eure Anteilnahme!


    So dass mit dem wieso habe ich überhaupt gefragt ... diese Fage habe ich mir auch schon mehrfach gestellt!
    Wollte halt ne brave Mieterin sein, da wir ja auch ein freundschaftliches Verhältnis pflegen...


    @Florian
    Dieses sachliche persönliche Gespräch hat bereits samt der Unterlagen vom Statiker stattgefunden!
    Auf die Frage hin was sie denn nun braucht um ein sicheres Gefühl zu haben, konnte sie keine Antwort geben...aber sie
    hat wohl am meisten Angst vor dem möglichen Wasserschaden, der dann ggf. über vier Etagen (unser Haus das wir alleine bewohnen hat ca. 500-600qm Nutzfläche!) auftreten würde! Daher kam von uns der Vorschlag, dss der Boden wasserdicht verfleist wird und das AQ so gebaut wird, dass auch wenn Wasser ausläuft das ganze wie in einer Art Wanne stehen bleibt. So dass genau der Supergau mit 4 Etagen nicht passieren kann...


    Rational gibt es keinen Grund...Versicherung, zur Not wasserdicht verfliest..statisches Gutachten


    Sie ist einfach ängstlich, aber die Frage ist halt, ob ich bereit bin für ein Aqua bis vors Gericht ziehen will.
    Auch wenn ich denke, dass die Gerichte vermutlich für unse entscheiden würden wie gesagt 500qm vovon ca. 350qm Gewerbefläche (wo das Aqua auchsteht in meinem Büro) und ca. 20.000 Euronen Miete die wir im Jahr bezahlen sind unsere Cahncen glaube ich groß...


    Liebe Grüße
    Daniela


    P.S. das Fax ist unterschrieben mit in LIEBE und FREUNDSCHAFT :uzi:

  • Jetzt hast Du zwar gefragt, aber zur Not einfach machen und schauen, ob Deine Vermieterin den Schritt vor Gericht wagt. Denke mal das wird sie sich zweimal überlegen. Bekommt sie überhaupt mit, wenn Du so ein Becken aufstellst?
    Die Chance vor Gericht sehe ich auch für Dich, obwohl Mietkosten und Größe da wohl keine Rolle spielen.

  • Nun, wenn du es jetzt einfach hinstellst, müsste deine Vermieterin vor Gericht und zunächst die
    Gerichtskosten auslegen. Das ihre Chancen das evtl. Verfahren zu gewinnen äußerst gering sind,
    wird ihr jeder Anwalt schon vorab sagen.


    Gruß
    Thorsten

  • Hallo


    Also einfach so aufstellen würde ich auch nicht machen damit hintergeht man ja den vermieter
    und das verhältnis Mieter/Vermieter wäre dann wohl auch nicht mehr das beste,
    Mal ganz davon abgesehen ob es vor Gericht geht oder nicht...


    Vielleicht mal einfach fragen mit welcher Aqua größe man sich einigen kann.....


    vielleicht läßt Sie sich ja zu 1000 l überreden...


    MFG Hawkeye

  • Hallo ihr beiden,


    ..tja ist wirklich die frage ob sie es überhaupt bemerkt...und wenn ja was sie tun will...


    Aber spätestens dann ist es mit der Freundschaft aus :face_with_tongue: denn dann habe ich mich über ein klares Verbot hinweggesetzt.
    Bzgl. Größe und Miete dachte ich nur in Anlehnung an das Gerichtsurteil, da hörte sich das schon so an, als wenn das ein Thema wäre...
    Die Frage ist halt immer ob es noch als "normal" durchgeht.


    Ob sie klgen würde oder nicht weiß ich nicht, denn sie ist für ihr Hobby klagen und sich streiten bekannt (Es gibt z.B. kaum mehr einen Handwerker im ganzen Landkreis der für sie arbeiten möchte)...ich bin mir nicht sicher...


    Werde einfach vorher noch schön ne Rechtsschutz abschliessen und dann kann mir ja erst mal nichts passieren... (oder zahlt die nicht, wenn ich gegen ein Verbot verstossen habe?)


    Mich äfrgert das Verbot vor allem, weil wir sonst s viel an dem Haus machen, was nicht wirklich Mietersache ist...und dann behandelt sie mich wie so´n Kleinkind! Und mich ärgert es, weil es ja keinn rationalen Grund gibt!


    Viele Grüße von der etwas zermürbten Daniela

  • Zitat

    Original von Martin S.
    Fuer den Rest ist dann die Haftpflicht da und die zahlt ja auch, imho unabhaengig von Groesse.
    Ansonsten dachte ich, dass Aquarien nicht zustimmungspflichtig sind.


    His,
    naja so einfach ist es auch nicht. Die Haftpflichtversicherung zahlt ja nur wenn ein Verschulden vorliegt.
    Da kann dann schon ein Streit aufkommen, wer dann haftbar ist.
    > Eventuell der Hersteller der Anlage, im Rahmen seiner Gewährleistung.
    > DEr Mieter, wenn er selbst geschlammpert hat.
    > oder keiner, z. B, bei unerklärlichen Schäden.
    (Es wurden schon von einigen Gesellschaften die Haftung bei Undichtigwerden abgelehnt, da dies
    nicht voraussehbar war und so auch den Vertreiber kein Verschulden anzulasten war.)


    So kann ein Hausbesitzer auf seine Erstattung der Schäden u.U. sehr lange warten oder auf seinen
    Kosten sitzen bleiben. Vom Ärger mal abgesehen.
    Dann das Bedenken der hohen Raumfeuchtigkeit bei größeren Becken ist auch nicht von der Hand zu weisen.Da ist es dann nicht verwunderlich, wenn sich ein Vermieter dagegen sträubt.


    Gruß Jim

  • Na ja, gegen ein klares Verbot verstößt Du nach meinem Rechtsempfinden nicht, da die Haltung von Zierfischen halt nicht genehmigungspflichtig ist und auch nicht verboten werden kann gem. der Rechtsprechung, die ich so gelesen habe. Heißt, man kann zwar vieles verbieten, aber wenn dies nicht zulässig ist dann ist dieses Verbot ungültig.
    Ich würde ihr nochmal klipp und klar sagen, dass sie generell eine Zierfischhaltung nicht verbieten und alle anderen Einwände durch Statiker und div. Versicherung entkräftet werden und dass Du das Becken so oder anschaffts, mal gucken wie Sie reagiert.

  • Zuständig ist da auch nicht die Haftpflicht- sondern die Hausratversicherung.
    Bei meiner konnte ich das AQ mitversichern und zahle pro 100 Ltr. schlappe 2,60 pro Jahr.


    Gruß
    Thorsten

  • Hallo


    Die Hausratversicherung für schäden in der Wohnug und die Haftpflich für schäden auserhalb der Wohnung
    zB. für die Wohnung eine Etage tiefer und deren Einrichtung..


    MFG Hawkeye

  • Hallo,


    ich sehe das nicht so rosig, weil Daniela für ihr AQ bauliche Veränderungen vornehmen will/muß.
    Und denen muß der Hausbesitzer zustimmen, und das sogar schriftlich.
    Im Schadensfall (wovon ja niemand ausgeht, außer der Vermieterin) ist dann die Frage, welche Versicherung wirklich zuständig ist, da das Becken ja "fest mit dem Gebäude verbunden" wird.


    @ Daniela: kannst Du Dein Traumbecken nicht etwas kleiner bauen, ohne die Wandverankerung?
    Dann kann die Vermieterin Dir das nicht verbieten :smiling_face:


    Gruß
    Sina

  • Hi Daniela,


    ich kann dich zu deiner Einstellung nur beglückwünschen. Du hast alle nötigen Punkte berücksichtigt bzw. abgesichert und bist ehrlich und offen auf deine Vermieterin zugegangen.


    Dass du nun trotz der (berechtigten/unberechtigten) Ablehnung deine Vermieterin nicht hintergehen möchtest, ehrt dich sehr. Denn diese Vorgehensweise wäre nach meiner Einschätzung völlig kontraproduktiv. Ich selbst bin auch Vermieter und ich wäre mit Sicherheit ziemlich angefressen, wenn sich meine Mieter über meine möglicherweise unzulässige Entscheidung ungeklärt und ungeprüft hinwegsetzen würden.
    Allerdings beim Wunsch eines Meerwasserbeckens gäbe es natürlich von mir keine Ablehnung. Hab ja selber zwei :grinning_squinting_face:


    Aber vielleicht ist das ja genau der Grund. Ich hätte mit deinem Vorhaben überhaupt gar kein Problem, wäre ich dein Vermieter. Frage: Warum nicht? Antwort: Weil ich selber Aquarianer bin.


    Möglicherweise fehlt es deiner Vermieterin nur an der nötigen Vorstellungskraft und an entsprechendem Vertrauen in die heutige doch zuverlässige Technik.


    Hast du ihr schon mal traumhafte Fotos von beispielhaften Becken ähnlicher Größe gezeigt? Ihr die technische Ausstattung, z.B. in Form von Berichten im Internet vorgestellt, die sehr zuverlässig helfen den angenommenen Supergau zu verhindern?


    Wer ein Telefax mit "Liebe und Freundschaft" beendet, dem muss an der Aufrechterhaltung einer guten Beziehung liegen. Mal unterstellt es ist so, vielleicht wäre deine Vermieterin auch bereit mit dir zusammen zu einem Fachhändler zu gehen und sich Vorort von der Fazination des Hobbys einerseits und von den Aussagen eines Fachmanns andererseits überzeugen zu lassen.


    Möglicherweise schiessen meine Vorschläge übers Ziel hinaus, aber ich denke, deine Vermieterin wird nur dann aus Überzeugung und guten Gewissens zustimmen, wenn man ihr die Angst und die Emotionen vor der vermeindlichen Katastrophe nimmt.


    Ich bin der Meinung, einen Versuch ist es wert, wenn noch nicht geschehen. Es müsste mit dem Teufel zugehen, wenn eure Vermieterin danach und bei all euren bereits getroffenen Vorbereitungen, immer noch ablehnt.


    Ich wünsche dir jedenfalls weiterhin viel Glück und Erfolg.

  • Zitat

    Original von jailwarrior
    Upps, habe ich das mit den baulichen Veränderungen überlesen ode nicht wahrgenommen?


    Hallo Dirk,


    hier und hier hatte Daniela u.a. von ihren ganzen Mühen bei der Planung berichtet.


    Gruß
    Sina

  • Hallo alle zusammen,


    ich finde es wirklich so toll, dass ihr alle versucht mir dabei zu helfen mein Projk doch noch durchzuführen...


    @all
    naja eine versicherungsdisskussion möchte ich hier nicht führen, dann eine Haftpflicht plus Hausrat plus Aufnahme in die Gebäudeversicherung ist natürlich Pflicht!


    @Sina
    Ja es ist die Frage, ob es eine bauliche Veränderung ist, und ob die über das normale Maß hinaus geht, denn im Prinzip werden nur Dübel in die Wand gemacht die die Unterkonstruktion halten. Und Dübel (von innen wohlgemerkt, von aussen sieht die Rechtslage da ein wenig anders aus) in die Wand machen = bauliche Veränderung = Streitfall und nicht klar definiert. Denn um de Küche aufzustellen sind auch x Dübel in der Wand...
    Aber in der Tat, das könnte strittig sein
    Kleiner bauen bringt nichts, weil ich darf nur 250kg/qm (ist laut Statiker übrigens die Tragkraft die in Wohngebäuden zu Grunde gelegt wird und es wird nur ein sehr kleiner Spielraum dazugerechnet...für alle die hier immer großzügig tönen ja ja 500kg/qm ist kein Problem! Und unser Haus ist erst 8 Jahre alt!). Also mein 60er Würfel geht gerade so noch...müsste also auf Höhe verzichten...die andere Frage wäre, ob der Statiker einen Unterbau hinbekommt der keiner baulihen Veränderung bedarf (würde dann halt mehr Platz einnehmen, wielich ja einerecht gr0ße Fläche bräuchte (6 bis 8 qm!)...
    Davon mal abgesehen, haben wir im gemeinsamen Gespräch festgestellt, dass es auch keinen erheblichen Unterschied mehr macht ob 1000l oder 1500l durch die Hütte sprudeln (wovon ja keiner ausgeht)...deshalb bringt kleiner auch nichts


    Ralf
    Danke für die Blumen! Ich habe die vergangenen Jahre so viel mit Gerichten gestritten (wo ich mich einfach wehren musste) und habe da summa sumarum bestimmt 10000 Euronen in Anwälten versenkt...und da habe ich keine Lust zu.
    Deshalb habe ich ja auch gesagt, da müsste ich mir überlegen, ob mir das das Aqua wert ist.
    Tja...meine Verieterin lebt in der Schweiz, also mal eben zum nächsten Aqua Laden ist net, aber ja ich denke ihr liegt auch daran, dass unser Verhältnis gut bleibt...
    Und ihr ist auch daran gelegen, dass sie so schnell keine neuen Mieter suchen muss...
    Vielleicht zeige ich ihr das Kleine mal wenn sie wieder da ist...


    Was mich wie gesagt ärgert, ist dass sie ohne fundierte Begründung ablehnt (Fachleute hätten ihr abgeraten aber ohne genaue Beschreibung!). Vielleicht hilft es sie mit der Rechtslage noch mal zu konfontieren und ihr klar zu machen, dass das vermutlich die Folge hätte, das wir uns dann in (3 Jahren so lange läuft der Mietvertrag noch) auch definitiv was anderes suchen werden. Hab nämlich gestern mit meiner besseren Hälfte besprochen, dass wir dann vielleicht doch kaufen (falls das in drei Jahren finanziell alles so ist wie geplant)...


    Immer noch ratlos und weiß nicht was richtig ist...


    Liebe Grüße
    Daniela

  • Hi alle,
    was Ihr nicht gerücksichtigt habt, ist die Tatsache des gewerblichen Mietvertages !!!

    Zitat


    Und das gute Stück würde sogar im gewerblich gemieteten Bereich steht, da weiß ich auch nicht ob das gleiche gilt wie bei Privatvermeitungen (Gewerbe im Vertrag nicht näher bestimmt)...
    1. Kann sie es überhaupt verbieten ohne driftigen Grund?


    2. Nun ist meine Frage, da ich laut Mietvertrag Fische halten darf ohne Genemigung, bis zu welchem Volumen das erlaubt ist, ohne dass sie ihr Einverständnis gibt...


    Der Vermieter kann problemlos kündigen, wenn Ihm was nicht passt.


    Im gewerblichen Mietvertrag hat der Mieter nur sehr, sehr schwache Rechte, es können Klauseln rechtswirksam eingebaut werden, die wären im privaten Mietertrag sogar gegen die guten Sitten. Ebenfalls gelten prakisch alle vorgenannten Meinungen für private Mietverträge, haben hier also keinerlei Wirksamkeit.


    Die Schutzklauseln für Mieter z.B. in Sachen Kündigungsfristen oder Kündigungsgründen oder Schutzvorschriften für Mieter gelten nur bei privaten Mietverträgen, alle diese Gesetze, Verordungen und Gerichtsurteile gelten nicht für gewerbliche Mietverträge !.


    Also wäre meine Einschätzung :
    zu 1: Ja, sie kann uneingeschränkt.
    zu 2:Da Du ja durch die Vorlage einen statischen Gutachten und eines Maßnahmenkatalogs zur Gefarenabwehr bereits deutlich gemacht hast, dass es sich um eine erhebliche Veränderung handelt, gehst Du das Risiko einer fristlosen Kündigung ein.


    Also hat Du das schon absolut richtig gemacht, mit dem Versuch zur Einigung - Du würdest im Rechtsstreit immer "den kürzeren ziehen" - wegen gewerbl. Vertrag.


    Vieleicht würde es helfen, wenn Du von Deiner Versicherung eine extra Bestätigung vorlegst, dass alle Schäden durch austretendes Salzwasser zum Neuwert versichert sind. Extra für Deinen Fall, nicht irgendwelches "Rechtsgelabere" aus den allgemeinen Bedingungen, da hätte ich als Vermieter auch immer den Verdacht, daß sich die Versicherung dann irgendwie aus der Verplichtung mogelt.


    Dann würde sich die Vermieterung durch einen Schaden verbessern, da altes Geschädigtes duch Neues ersetzt wird, und eben nicht der Zeitwert. Ich würde meinen, hier liegen die Ängste.


    u.U. wäre im Gewerbe noch der Ausfall der Mieteinnahmen zu versichern.


    Gruß


    Konrad

  • Hallo Konrad,


    das ist ja ein interessanter Aspekt...


    Es gibt keine zwei getrennten Mietverträge für den privaten und den gewerblichen Bereich (Räume sind nur separat ausgewiesen und werden separat mit MwSt überwiesen)...d.h. so einfach kündigen is nich :ylol


    Zumal Sie den gewerblichen Bereich dann nicht mehr separat vermieten kann, da diese nicht von den privaten Räumen so abgetrennt werden kann, dass ein anderer Nutzer keinen Zugang zu privaten Räume hätte...
    Ausserdem sind Strom und Wasser auch nicht getrennt angelegt worden :face_with_tongue: also wenn sie uns die Gewerberäume kündigt kann sie die nur zusperren und auf die 600€ im Monat verzichten...


    Das bereitet mir also nicht wirklich Bauchschmerzen...


    Bezüglich der Versicherung kenne ich keine Möglichkeit, dass ich die Haftpflichversicherung zu Neuwert abschließen kann...
    Oder irre ich mich da?


    Die andere Frage ist natürlich strategischer Natur, wenn wir wirklich in 3 Jahren (01.04.2011) wenn der Mietvertrag das erste mal kündbar ist uns was eigenes zulegen...macht es dann Sinn ein solches Projekt noch zu starten. Denn bis ich starten würde wäre es zumindest Ende 2008 und dann für knapp zwei Jahre jetzt den Aufstand zu machen? Denn mal so eben umgezogen ist das gute Stück dann auch nicht... :confused_face:


    Liebe Grüße
    Daniela

  • Wenn Du wirklich in Betracht ziehst in absehbarer Zeit umzuziehen, da zähle ich jetzt mal drei mit hinzu, dann würde ich ein solch großes Projekt wahrscheinlich nicht realisieren, zumal nicht wenn ich dadurch jetzt schon Stress und Probleme habe.

  • ...tja bis zu diesem Fax hatten wir nicht vor so schnell überhaupt wieder umuziehen (weil uns das HAus sehr sher gut gefällt)


    Aber jetzt denken wir schon darüber nach dann doch was eigenes zu kaufen/bauen...


    Lg
    Daniela

  • ...na grundsätzlich nicht...wollten das aber zum momentanen Zeitpunkt nicht...


    Mit dem entsprechenden Eigenkapital baut sichs halt leihcter und günstiger...und das dauert halt noch mind. 3 Jährchn...


    Lg
    Daniela

  • Zitat

    Original von elasalsera
    Bezüglich der Versicherung kenne ich keine Möglichkeit, dass ich die Haftpflichversicherung zu Neuwert abschließen kann...
    Oder irre ich mich da?


    Hi Daniela,
    da irrst Du Dich nicht. Eine Haftpflichtversicherung ersetzt immer nur den Zeitwert.
    Oben wurde auch die Gebäudeversicherung erwähnt. Die nutzt Dir nichts, bist ja nicht Besitzer der Immobilie. Wenn dann müsste diese auf den Vermieter lauten, vielleicht wäre ja dann die Vermieterin bereit. Denn da wäret ihr und die Vermieterin auf der sicheren Seite bei einem Chrash.
    Denke bitte auch daran, wenn Ihr nach einigen Jahren ausziehts ( klingt ja immer wieder an), muß ja der Originalzustand der Räume wieder hergestellt werden.
    Gruß jim

  • Hallo Jim,


    das weiß ich schon mit der Gebäudeversicherung, das habe ich ihr schon angeboten...und ist halt dazu da, falls meine Haftpflicht aus welchen Gründen auch immer nicht zahlen würde (im Fall der Fälle)


    Raum im originalzustand heißt Schienen von der Wand Schrauben...fertig...also ist nicht wirklich mehr Aufwand als bei jedem Oberschrank von einer Küche...nur dass die Schiene natürlich etwas stabiler ist (14 cm T-Stahl) :ylol


    Lg
    Daniela

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!