Haftpflichtversicherung

  • Hi Gerd

    Hmm, ich glaub nicht das ein Verein durch einen Beitritt zum VDA erreicht das jedes Mitglied automatisch versichert ist, ausser jede einzelne ist dann beim VDA Mitglied? Oder irre ich mich?

    Ansonsten ist die VDA Geschichte sicher auch eine Überlegung wert. Vor allem im Hinblick auf die Versicherung

  • Hi Robert,
    wenn der Verein dem VDA angeschlossen ist, ist jedes Mitglied automatisch Haftpflichtversichert (Aquarienmässig :D). Aus eigener Erfahrung kann ich sagen daß die Schadenregulierung schnell, kulant und unbürokratisch erfolgt. Die Eigenschadenversicherung muß extra bezahlt werden.

  • Hallo Robert !

    Zitat

    Original von KS
    Hi Robert,
    wenn der Verein dem VDA angeschlossen ist, ist jedes Mitglied automatisch Haftpflichtversichert (Aquarienmässig :D). Aus eigener Erfahrung kann ich sagen daß die Schadenregulierung schnell, kulant und unbürokratisch erfolgt. Die Eigenschadenversicherung muß extra bezahlt werden.

    So ist es, besser kann man mit seinem Becken nicht Versichert sein ! ! !
    Jedes Vereinsmitglied ist automatisch Mitgleid beim VDA. Viele Aquarianer mit großen Becken treten einem Verein nur deshalb bei. Ich kann nur jedem dazu raten.

    Viele Grüße, Gerd

  • Zitat

    Original von Gerd Guddat
    Jedes Vereinsmitglied ist automatisch Mitgleid beim VDA.


    Hi HGerd,
    nicht jeder Verein ist dem VDA angeschlossen

  • Zitat

    Original von KS


    Hi HGerd,
    nicht jeder Verein ist dem VDA angeschlossen

    Hallo Klaus !

    Ich weiß, hatte ich weiter oben auch geschrieben.
    Um die Versicherung voll nutzen zu können "muss" der Verein dem VDA angehören !


    Viele Grüße, Gerd

  • Hallo Robert,

    ich kann die VDA-Geschichte nur unterstreichen, die wissen worüber geredet wird.

    Zum Text:

    "je nach Bundesland ist die Feuerversicherung eines Hauses ein extra Vertrag"

    -> Es gibt keine Vorschriften im Versicherungsvertragsgesetz, die auf Landesebene abweichend sind. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein Bundesgesetz und regelt die Rechte und Pflichten für Versicherte und Versicherer einheitlich. Im übrigen gibt es in Österreich (und anderen europäischen Ländern) ein ähnliches Gesetz, dass nicht besonders weit abweicht.
    Die angesprochenen Unterschiede je Versicherungsumfang hängen tatsächlich von der Qualität des einzelnen Versicherungsunternehmens ab!

    Zudem fehlt in der Beschreibung der ausdrückliche Hinweis, dass ein Aquarium nicht zur Wasserversorgung eines Hauses gehört und somit bei Hausrat, Wohngebäude und damit verbundenen Risikoabsicherungen nicht automatisch eingeschlossen ist.
    Gute Versicherer sind hier kulant und rechnen ein Aquarium zum Leitungswassergefahrenbereich (manchmal aber nur bis 200l), dieses sind dann auch die Versicherer, die in der Regel nen Euro mehr kosten.
    Bei anderen Versicherern bekommt man im Schadenfall zu hören, dass dieser Schaden nicht reguliert wird, dieses sind in der Regel die aus der Werbung bekannten Niedrigpreisversicherer.

    Fazit:
    Versicherungsverträge sind verhandelbar!
    Also, bei Vertragsschluss explizit ein Aquarium mit Literzahl als Größenangabe) einschließen lassen. Wenn dieses zur Prämienerhöhung führt, sollten andere Versicherer ebenfalls die Möglichkeit bekommen ein Angebot abzugeben. :winking_face:

    Gruß
    Christian

  • Es gibt auch Fälle in denen ein Aquarium explizit mit zur Leitungswasserversorgung zählt - bei mir im Vertrag ist das sogar extra aufgeführt. Eine Begrenzung auf eine bestimmte Literzahl steht dort allerdings nicht.

  • Hallo Stefan !


    Zitat

    Original von Stefan F.
    Es gibt auch Fälle in denen ein Aquarium explizit mit zur Leitungswasserversorgung zählt - bei mir im Vertrag ist das sogar extra aufgeführt. Eine Begrenzung auf eine bestimmte Literzahl steht dort allerdings nicht.

    Ihr müsst wissen was ihr macht ! Ich kenne einen Fall wo sich die Versicherung rausgeredet hat weil das ausgelaufene Wasser Salzwasser war. Begründung war das Salzwasser weitaus agressiver ist wie normales Süsswasser, es hätte angegeben werden müssen. Die Versicherung hat vor Gericht gewonnen. Der Versicherungsnehmer ist danach wegen der Versicherung unserem Verein beigetreten.

    Wenn ihr euer Becken bei einer normalen Versicherung habt, last euch "alles" bis ins "kleinste Detail" schriftlich geben ! ! !
    Selbst dann wünsche ich euch viel Glück das ihr Geld bekommt falls mal was passieren sollte ! :smiling_face_with_sunglasses:

    Tretet ihr einem Verein bei, immer dran denken, er "muss" dem VDA angehören !

    Ich muss nochmal editieren . :winking_face: Nicht "jede" Versicherung akzeptiert Wulstverklebte Becken, der VDA ja ! ! ! Nach unserem Infomationen direkt vom VDA haben Wulstverklebete Becken "keine" ISO-Norm ! Hat jemand andere Informationen ?

    Wie gesagt, alles bis ins kleinste Detail schriftlich geben lassen !

    Viele Grüße, Gerd

    2 Mal editiert, zuletzt von Gerd Guddat (13. August 2007 um 08:34)

  • Zitat

    Original von Gerd Guddat


    Hier kann ich die HUK Coburg empfehlen (eigene Erfahrung).


    [quote] Ich muss nochmal editieren . :winking_face: Nicht "jede" Versicherung akzeptiert Wulstverklebte Becken, der VDA ja ! ! ! Nach unserem Infomationen direkt vom VDA haben Wulstverklebete Becken "keine" ISO-Norm ! Hat jemand andere Informationen ?


    Mir ist nicht bekannt daß Wulstverklebte Becken von Versicherungen abgelehnt werden. Warum auch :confused_face: In der ISO-Norm ist meines Wissens keine Verklebungsart vorgeschrieben und diese Norm gilt doch sowieso nur bis 2m Aquarien..

  • Hi Klaus

    Ich weiss es nicht ob oder ob nicht. (Ablehnung von Wulst)

    Was ich aber weiss ist, dass Wulstverklebte Becken nicht der DIN Norm entsprechen, da gab es einen interessanten Artikel dazu vor nicht mal einem Jahr im MW oder koralle.

    Müsste ich raussuchen ich meine ich habe mich sogar in einem Artikel darauf bezogen.

  • Hi Klaus

    Ich habe die Stelle gefunden, in wie weit es dann zu einem Problem kommt wegen der Verklebung weiss ich allerdings nicht.

    http://archiv.korallenriff.de/behaeltnis_einsteiger04.html

    Dann Punkt 3 Stoss oder Wulstverklebt?

  • Hi Gerd

    Na ja die Ausführungen sind aber doch etwas vage ob nun da jemand Ärger macht wegen DIN oder nicht ... Die Info wart halt als solches interessant da jeder , so auch wir, dachten das die Wulstverklebten Becken die besseren sind... So kann man sich irren. Muss halt nur mal einer kommen der die DIN angeht .-)

  • Hi Robert,
    ich weiß, dazu war ja mal ne Diskussion hier. Aber wenn ich es richtig in Erinnerung habe wurden nur Vermutungen geäußert. Ein Blick in das DIN-Blatt wäre halt interessant. Hat das vielleicht jemand?

  • Hallo,

    ihr redet hier von der DIN 32622 "Aquarien aus Glas - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung" ! Diese Beinhaltet folgende Punkte:
    Anwendungsbereich Normative Verweisungen
    Begriffe
    Anforderungen und Prüfung
    Statik Durchbiegung Werkstoff Boden und Seitenflächen Kleb- und Dichtstoffe Äußere Gestaltung Glaskanten Fugen Dicke der Glasscheiben Seitenscheiben Selbsttragende Bodenscheiben Gebrauchsanleitung Kennzeichnung

    und ist nur gültig für den
    privaten Nutzungsbereich bis zu einer Länge von 2000 mm, einer Breite von 600 mm und einer Höhe von 600 mm (Außenmaße).

    Mehr kann ich leider dazu nicht sagen da ich kein Glaser bin und somit dieses DIN Blatt auch nicht habe. Man kann es sich bei der Deutschen Institut für Normung e.V. bestellen :ylol für 36,60€......

    Gruß
    Olaf

    Einmal editiert, zuletzt von OlafB (13. August 2007 um 22:17)

  • Hallo,

    also ich komme an die DIN ran und habe sie mal überflogen.

    Ich behaupte mal, dass da sehr viel drin steht, was den normalen Aquarianer gar nicht interessiert, solange er nicht selbst baut.

    Die Norm spiegelt nur den Stand der Technik wider und ist kein rechtsverbindliches, unumstößliches Werk, solange die Einhaltung nicht Vertragsbestandteil ist.

    Weicht man allerdings von der Norm ab, sollte man nachvollziehbar dokumentieren, warum man das anders macht und warum man sich so entschieden hat.

    Gilt die Versicherung also nicht nur für Becken nach der DIN (-> AGB), so darf sie die Regulierung des Schadens deswegen nicht grundsätzlich ausschließen. Allerdings werden im Zweifelsfall dann vermutlich Gutachten fällig, die belegen sollen, ob das Becken stabil genug gebaut war, oder nicht. Und jeder, der sich da etwas auskennt weiß, dass das mit den Gutachten immer so eine Sache ist.

    Ob nun Stoß- oder Wulstverklebung besser, interessiert eigentlich gar nicht so sehr. Wichtig ist meiner Meinung nach nur, dass sie stabil genug ist. Es muss nicht immer das Beste sein, aber die Funktion muss erfüllt ein.

    Grüße
    Christian

  • Hallo,

    hier mal ein Zitat aus der DATZ 07/97 von Guido Uka:

    Zitat:

    Um mich nicht mit ca. 50% der Aquarianer anzulegen, werde ich weder die Stoßverklebung, noch die Rundeckenverklebung hervorheben, noch verurteilen. Ich werde jedoch technisch argumentieren:
    Die hervorstechenden Eigenschaften des Aquarienklebers sind in der Zugkraft zu sehen. Bei der Stoßverklebung haben wir eine sehr gute Ausnutzung der Zugkraft bei der Boden-, Front- und Rückscheibe. Bei den kleinen Seitenscheiben wirken jedoch Scherkräfte, die das Silikon ebenfalls zu kompensieren weiß.
    Bei der Rundeckenverklebung sind die Front- und Rückscheiben etwas höheren Scherkräften ausgesetzt. Wenn man meint, man könnte zu dem Entschluß kommen, daß die Stoßverklebung oder die Rundeckenverklebung besser sei, ist das entscheidenste Thema außer acht gelassen, die Verstrebung.

    Zitat ende

    @ Tsumi: wenn ich dich also richtig verstanden habe, solange in der AGB nur das Wort Aquarium auftaucht ist es egal ob Norm/DIN hauptsache es hält einem Gutachten stand??
    Jedoch ist man mit einem NORM/DIN Aquarium auf der sicheren Seite egal ob Stoß- oder Wulstverkebung....

    Gruß
    Olaf

  • Hallo Olaf,

    hast mich aber richtig verstanden. So wurde mir das immer beigebracht.

    Wenn das wulstverklebte Becken bei sachgerechter Ausführung des Handwerks nachweislich der Belastung hätte standhalten müssen, dann darf die Wulstverklebung meiner Meinung nach nicht als Ursache angesehen werden.

    Das Problem ist nur immer, dass Theorie und Wirklichkeit nicht immer übereinstimmen und Recht haben und Recht bekommen sind auch noch 2 Paar Schuhe. Wenn eine Versicherung nicht zahlen will, muss man als Geschädigter oft ganz schöne Klimmzüge machen.

    Der zitierte Text aus der DATZ ist ja ganz nett. Aber eigentlich sagt er nicht viel aus.
    Zug- oder Schubkräfte... bei beiden Verklebungen muss der Kleber beides ertragen. So pauschal kann man das also nicht sagen. Der Autor kommt ja in diesem Auszug selbst zu keinem Ergebnis und reicht den schwarzen Peter an die Verstrebungen weiter.


    Interessant wäre mal zu erfahren, warum Becken kaputt gehen und das ganze mit Zahlen zu unterlegen.

    Glasbruch durch falsche Aufstellung, Glasbruch durch Materialfehler, gerissene Verklebung aufgrund von schlecht gereinigten Klebeflächen, altes Silikon, falscher Klebstoff, falsche Auslegung der Materialstärke, eigenes Verschulden, Manipulation,...

    Ich schätze, die Art der Verklebung ist da eine seltene Ursache.

  • Hallo,

    ich habe da noch einen 6 Seiten langen Artikel auf der I-Net Seite von Firstfish.de gefunden
    der dieses Thema auch sehr intensiv behandelt. Den Link hierzu kann ich leider nicht einstellen
    da der Autor ( Markus Schwarz ) ausdrücklich darauf hinweist das er das Copyright auf den Text hat und eine weitergabe seine Zustimmung benötigt. Eine Mail hatte ich ihm schon geschrieben jedoch ist sein Postfach voll......und die Mail konnte nicht zugestellt werden.

    Ich habe heute mal bei meiner Versicherung nachgefragt und siehe da, Aquarium ist nicht gleich Aquarium obwohl in der AGB nur das Wort Aquarium auftaucht.


    Grüße
    Olaf

  • Hi,

    also ich habe damals mir von der Versicherung schriftlich geben lassen das Meerwasser auch versichert wird was auch echt gut war. Durch ein defelt in meiner Anlage ist vor einem halben Jahr in dritter Etage Mietswohnung mein 1400l Becken ausgelaufen fast komplett. Schaden war ca 5000 Euro und ist anstandslos bezahlt worden. Und das alles kurz vor meinem Auszug und dazu noch frischem Parkett. Ganz geschweige davon das ich zwei Tage nicht da war das wärend dessen passiert ist und bis auf ein Fisch alles kaputt gegangen ist.

    War ne mächtige Katastrophe kann ich euch sagen. Wie auch immer man sollte mit der Versicherung genau abklären was die versichern.....literanzahl sowie ob auch meerwasser und sich das dann schriftlich geben lassen...es sei denn es steht ausdrücklich in den AGB's

    liebe Grüße,

    Lars :smiling_face:

    PS. ebenso kann es ein problem geben ab bestimmten größen wenn man kein Statikergutachten hat.....kenne jemanden wo das ein problem war als er dann mal nachgefragt hatt

  • Hi Olaf,

    Zitat

    Original von OlafB
    ich habe da noch einen 6 Seiten langen Artikel auf der I-Net Seite von Firstfish.de gefunden
    der dieses Thema auch sehr intensiv behandelt. Den Link hierzu kann ich leider nicht einstellen
    da der Autor ( Markus Schwarz ) ausdrücklich darauf hinweist das er das Copyright auf den Text hat und eine weitergabe seine Zustimmung benötigt. Eine Mail hatte ich ihm schon geschrieben jedoch ist sein Postfach voll......und die Mail konnte nicht zugestellt werden.


    verlinken kannst du jederzeit, nur nicht den Text kopieren

    Zitat

    Ich habe heute mal bei meiner Versicherung nachgefragt und siehe da, Aquarium ist nicht gleich Aquarium obwohl in der AGB nur das Wort Aquarium auftaucht.


    Kannst du das etwas genauer erklären :confused_face:

  • Hallo,

    dann nun hier mal der Link: http://www.firstfish.de/cms/front_cont…cat=27&idart=47

    @KS: nun nachdem ich hier im Forum auf einige Dinge welches die Versicherung von Aquarien betrifft habe ich doch gleich mal die AGB meiner Versicherung durchgelesen. Dort fand ich das Thema Aquarium als Unterparagraph beim Leitungswasser. Als wir damals die Versicherung abgeschloßen haben, hatten wir gesagt das wir ein Aquarium haben jedoch nicht explizit das es sich um ein Meerwasseraqua handelt. Daraufhin bekamen wir als Antwort das es sich hierbei um Leitungswasser handelt im Falle das ein Schaden auftritt.
    Nun haben wir gestern und heute nochmal bei der Versicherung angerufen um das schriftlich zu bekommen das es sich hierbei um Leitungswasser handelt dazu haben wir auch extra betont das es ein Salzwasserbecken ist. Nun dann das Ende vom Lied ist das die Mitarbeiterin dazu keine genaue Auskunft mehr geben kann weil A. Die Beckengröße (sind ja leider nur 560 Liter) und B. Salzwasser, sie hat luns an die Direktionsabteilung verwiesen wo wir jedoch heute noch keinen Erfolg hatten jemanden zu erreichen. Schauen wir mal was der morgige Tag bringt....
    Ach so wenn ich in der wir Form schreibe ist es so das ich diese Telefonate mit meiner Lebensabschnitspartnerin (die übrigens mein Hobby sehr teilt) getätigt habe.

    Gruß
    Olaf

  • Hi Olaf,
    mach das lieber per Mail, dann hast du w3as schriftliches. Ich habe noch gar nicht nachgesehen was in unserem Vertrag (HUK Coburg) steht, aber die Hausratversicherung hat schon anstandslos einen Teppich bezahlt, der mit Meerwasser aus dem Aquarium getränkt war und dadurch (meine Argumentation) unbrauchbar geworden ist.

  • Hallo Klaus,

    ich bin auch bei der HUK und ich nerve den Verein fast JEDES MAL, wenn in einem Forum die Diskussion auftritt. Manchmal per Telefon, manchmal per Post, manchmal per E-Mail.

    Ich frage immer ganz speziell. Die meisten Fragen werden erst nach Rücksprache mit irgendeiner zuständigen Abteilung beantwortet.

    Also Meerwasser ist mitversichert. Ist es aber bei der HUK von Anfang an, muss man nicht extra angeben. Das habe ich auch schriftlich und die HUK ist in mehreren Schreiben darüber informiert.

    Eine gerissene Silikonnaht zählt als mein Verschulden, die Haftpflicht zahlt. Bei neuen Becken wird allerdings geprüft, ob der AQ-Bauer geschlampt hat und es wird geprüft, ob er zur Kasse gebeten werden darf.

    Technikbecken oder nicht ist egal, es muss allerdings in der Volumenangabe auftauchen.

    Trockengelaufende Pumpen werden aufgrund eines ausgelaufenen BEckens zerstört. Sie sind nicht über die Hausrat als Wasserschaden versichert, da sie durch das Ausbleiben von Wasser zerstört wurden und nicht durch die Durchnässung.

    So, ein kleiner Auszug. Habe ich soweit ich weiß auch alles schriftlich und auch am Telefon wurde es mehrmals bestätigt.

    Grüße
    Christian

    Einmal editiert, zuletzt von Tsumi (15. August 2007 um 07:50)

  • Hi Olaf

    der gleich link zu dem artikel von firstfish ist doch auch in unserem Bericht bzw. vom Autor Jim angegeben ? Wieso sollte man nicht darauf verweisen dürfen?


    http://archiv.korallenriff.de/07_aquarienversichern.html ganz unten sind zwei Links einer davon ist der auch von dir genannte.

  • Zitat

    Original von florianh79

    Der Inhalt Ihrer Aquarien ist über die Hausratversicherung mit versichert, vorausgesetzt die Versicherungssumme wird angepaßt!
    Natürlich betrifft das nicht jeden technischen Effekt sondern nur die versicherten Gefahren: Sturm, Leitungswasser, Feuer, Einbruch u. Vandalismus.

    r

    Hi Florian ,
    Der inhalt eines Aquariums ist nur bei den versicherten Gefahren: Feuer/Blitzschlag; Sturm; Einbruchdiebstahl/Vandalismus versichert.
    Bei Leitungswasserschäden, nur wenn der Schaden daraus enstanden ist....
    z. B. Über dem Aquarium wird eine Wasserleitung undicht und zerstört/beschädigt den Inhalt dess Beckens darunter.

    Unser Problem ist doch, was ist wenn das Becken nur undicht wird, oder zerbricht.....
    Da gibts leider nichts, Wenigstens nicht mir bekannt....


    Gruß Jim

    Einmal editiert, zuletzt von VISREF (16. August 2007 um 21:32)

  • Hallo Jim !

    Zitat

    Original von VISREF
    Unser Problem ist doch, was ist wenn das Becken nur undicht wird, oder zerbricht.....
    Da gibts leider nichts, Wenigstens nicht mir bekannt....

    Doch gibt es, wie weiter oben schon erwähnt. Man muss einem Verein beitreten der dem VDA angehört.

    Viele Grüße, Gerd

  • Zitat

    Original von Gerd Guddat
    Hallo Jim !

    [quote]Original von VISREF
    Doch gibt es, wie weiter oben schon erwähnt. Man muss einem Verein beitreten der dem VDA angehört., Gerd

    Ich hörs gerne, kanns aber nicht glauben.
    Wiil/Kann denn keiner im Forum mir mal zufaxen (09622/704988 , wo genau oder so ähnlich darin steht.
    Bei Auslaufenden oder zerbrochenen Aquarien ist der inhalt mitversichert........

    Hier der Auszug vom Angebot des VDA
    Eigenschadenversicherung
    Die Eigenschadenversicherung (ESV) ist für VDA-Vereine und VDA-Mitglieder. VDA-Mitglieder, die gewerblich mit Aquarien handeln, können an der Eigenschadenversicherung nicht teilnehmen.
    1. Versicherte Gegenstände, Gefahren und Schäden
    a) Unbeschädigte, fertig eingesetzte Scheiben in Aquarien und Terrarien.
    b) Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Wasser, das aus Aquarien und/oder Terrarien bestimmungswidrig ausgetreten ist, zerstört oder beschädigt worden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden gekommen ist.
    Versicherte Sachen:
    Versichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, außerdem Bargeld.

    Da steht immmer noch nichts vom Inhalt ............
    zum Nachlesen: http://www.vda-online.de/asp/framemaster.asp?menu=9 dann auf Fachgruppen verzweigen
    Gruß jim

    4 Mal editiert, zuletzt von VISREF (16. August 2007 um 22:02)

  • Zitat

    Original von VISREF
    Wiil/Kann denn keiner im Forum mir mal zufaxen (09622/704988 , wo genau oder so ähnlich darin steht.
    Bei Auslaufenden oder zerbrochenen Aquarien ist der inhalt mitversichert........

    z.B. hier

  • Hi Klaus,
    danke. Nun haben wir das Problem etwas eingegrenzt.
    Abgesehen vom Preis ab 500l - 1000l zwischen 300-600 € wow....
    Ne Hausrat und Haftpflicht brauch ich auch noch "nochmal per DAumen 300 €" wow wow....
    Hier nun der auszug davon, was oben bei hier angeboten/versichert ist..

    Glasbruch
    Vergiftung von Wasser oder Luft durch Implodieren der Leuchtkörper
    Glasbruch an oder Durchbrennen von Elektrogeräten
    Mechanische Überbelastungen ( z.B. Sturz, verbiegen, Ab- oder Zerbrechen, Erschütterung oder Implosion )
    Thermische Überbelastungen
    Netzbedingtem Stromausfall

    Und versichert sind dann:
    Fische, Terarrientiere, Niedere Tiere, Pflanzen, Kies, Steine, Wurzeln, sowie alle Elektrogeräte und alle mit den Elektrogeräten verbundenen Bestandteile, die sich innerhalb des Becken befinden.

    Nun der inhalt aus zerbrochenen aquarien scheint versichert...
    Mir fehlt immer noch der Begriff der "auslaufenden/undichtwerdenden Aquarien"

    Gruß Jim

    4 Mal editiert, zuletzt von VISREF (17. August 2007 um 00:20)

  • in den den Versicherungsbedingungen steht nichts davon, dass die Tiere im Becken mitversichert, sofern dieses ausläuft.

    Eigenschadenversicherung
    1 b) Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Wasser, das aus Aquarien und/oder Terrarien bestimmungswidrig ausgetreten ist, zerstört oder beschädigt worden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden gekommen ist.

    Versicherte Sachen:
    Versichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, außerdem Bargeld

    Quelle: http://www.vda-online.de/bezirk99/99901.htm

    Tiere im Aquarium gehören nicht zu "Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen", also sind diese auch nicht veim VDA mitversichert. Oder täusche ich mich, hat jeamnd Erfahrung hiermit?

    viele Grüße
    Jens

  • Hi Jens,
    da täuscht Du dich nicht.
    Ich habe zwar keine Erfahrung mit der Versicherung beim VDO.
    Aber ich kann Versichersicherungsbestimmungen lesen und da steht bis jetzt nirgendwo drin,
    dass der Inhalt bei auslaufenden Becken versichert wäre

    Es wird zwar eine inhaltsversicherung bei Zerbrechen Glasscheiben eines Aquariums angeboten.
    OK für einen Beitrag von 25€ ist eine maximale Entschädigung von 614€ geboten. Immer besser als gar nichts.

    Der Link zu zu http://www.aquaristik-forum.de/bericht_versicherung2.htm
    ist nicht mehr taufrisch, da z. B: der Rote Ring dies nichtmehr anbietet, wenigstens habe ich kein Angebot gefunden..

    Gruß Jim

    2 Mal editiert, zuletzt von VISREF (24. August 2007 um 00:02)

  • Zitat

    Original von VISREF
    Ich habe zwar keine Erfahrung mit der Versicherung beim VDO.


    VDA :grinning_squinting_face:

    Zitat

    Aber ich kann Versichersicherungsbestimmungen lesen und da steht bis jetzt nirgendwo drin,
    dass der Inhalt bei auslaufenden Becken versichert wäre


    Wie kommst du darauf :confused_face:

    Zitat

    Es wird zwar eine inhaltsversicherung bei Zerbrechen Glasscheiben eines Aquariums angeboten.


    Wo :confused_face:

    Zitat

    OK für einen Beitrag von 25€ ist eine maximale Entschädigung von 614€ geboten. Immer besser als gar nichts.


    Ich lese es so, daß bei Glasbruch bis zu 614.- Euro für das Aquarium/Terrarium bezahlt werden.
    Für durch das Wasser beschädigte Gegenstände werden bis zu 25.565,-Euro ersetzt. Das ganze für 25.- Euro. Da verlangen andere Versicherungen viel höhere Prämien.

  • @all
    Beim Lesen, ist mir immer wieder aufgefallen, dass der eine wissen will, was die Versicherung beim anderen zahlt. Wie gesagt wurde, ist alles individuell.
    Eine Email oder Brief mit dem Sachverhalt an die eigene Versicherung schicken und um schriftliche Klärung bitten, da hat man es schwaz auf weiss und ist auf der sicheren Seite.

    Tsumi
    Ich bin auch bei HUK Coburg versichert (Hausrat-Haftpflicht-Kombi).
    Wenn Du nach paar schrfitliche Infos und Anworten seitens der HUk hast, wäre nett wenn Du es mir als PN schicken könntest.

    @Thema VDA:
    nach meinen Versicherungs-AGBs (HUK-Coburg) wird Aquarienwasser explizit als Leitungswasser definiert und schadensrechtlich als solches behandelt (Ein Aquarium muss nicht nicht angeben werden, die Größe spielt uach keine Rolle). Welchen Vorteil würde mir dann noch eine VDA-Versicherung bieten?

    viele Grüße
    Jens

  • Zitat

    Original von OcellarisFFM
    Welchen Vorteil würde mir dann noch eine VDA-Versicherung bieten?


    Preis :confused_face:

  • Glasbruch bis 614 EUR, naja...für Großaquarien nicht zu gebrauchen, für mittelgroße Aquarien nicht wirklich interessant, für kleine lohnt es sich nicht -> meine Meinung.
    Haftpflichtmäßig sind Aquarienschäden durch meine Police bis 50 Mio EUR (Personen- und Sachschäden) abgedeckt. Hausrat bis 60.000 EUR, dafür gegen alle Schäden inkl. Aquawasser versichert -> günstiger als VDA-Versicherung.


    viele Grüße
    Jens

    Einmal editiert, zuletzt von OcellarisFFM (24. August 2007 um 00:47)

  • Zitat

    Original von KS


    Preis :confused_face:

    ganz klar nein, denn meine Policce bei der HUK Coburg deckt - zumindest versicherungsrechtlich - auch das ab, was die VDA-Policce abdeckt. (Es sei denn der Aquarieninhalt ist gegen auslaufendes Wasser versichert, das konnte ich aber in den VDA-AGBs nicht entdecken)

    60 EUR nur für eine Aquarienverischerung finde ich eigentlich auch nicht günstig, wenn man berücksichtigt, dass man sein Aquarium in seiner Hausrat/und Haftpflicht gegen ein viel geringeres Entgeld oder gar keins mitversichern kann. Wer mehr als 60 EUR zusätzlich zahlen muss, sollte die Versicherung wechseln.

    Ein Pro-Argument für die VDA-Versicherung wäre vielleicht unbürokratische Hilfe, aber da sind mit zu wenig Vergleichsfälle bekannt (VDa und andere Versicherungsunt.)

    Einmal editiert, zuletzt von OcellarisFFM (24. August 2007 um 00:57)

  • Na ja, eigentlich kostet die Eigenschadenversicherung des VDA 20,45 Euro :grinning_squinting_face: Da ist allein die Aquarienglasbruch für 600l bei der HUK (da bin ich auch versichert) deutlich teurer.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!