Genehmigung bei Wohnungsvermieter

  • Hallo alle miteinander,

    heute habe ich ersteinmal mit meiner versichrung geredet und sie bezahlt den schaden :smiling_face:

    Vom vermieter habe ich noch keine post oder so bekommen das das ding weg soll, sollte eigentlich heute im briefkasten sein so wurde es mir gesagt.
    Morgen gehts dann aber zur hausverwaltung und sag denen das der schaden beglichen wird von meiner versichrung.
    Mal sehen ob die dann immer noch rumnerven wegen dem aquarium.

  • Hallo alle miteinander,
    heute kahm der brief vom vermieter und es ist echt der hammer was da drin steht.

    Sehr geehrter Frau ****, sehr geehrter Herr Marcus *****,
    am 23.10.06 teilte uns Herr **** mit, dass er einen großen Wasserschaden, verurschacht durch Ihr Aquarium, erlitten hat.

    Sie können sich bis zum 01.11.06 noch persönhlich mit dem Herrn **** bezüglich der Schadensregulirung in Verbindung setzen. Sollte dies nicht geschen, werden wir ab 02.11.07 Aufträge zur Schadensregulierung auslösen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen.

    Empfehlenswert ist es, das Sie eine Hausrat- und Haftplichtversichrung abschließen.

    Im Mietvertrag, Seite 12, Nr. 6 steht geschrieben:
    Zustimmungspflichtige Handlungen des Mieters
    (1) Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Mieter im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Hauses und der Wohnung bedarf der Mieter der vorherigen Zustimmung des Wonungsunternehmens wenn er ...
    h) Um-,An- und Einbauten sowie Installationen vornimmt, die Mieträume, Anlagen oder Einrichtungen verändert, dies gilt auch, so weit die Maßnahmen für die behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zug zu ihr erforderlich sind...

    Eine Zustimmung zum Einbau eines großen Aquariums liegt nicht vor und wird von uns nicht erteilt.

    Ein Rückbau hat bis zum 30.10.06 zu erfolgen. Diesbezüglich werden wir am 03.11.06 eine Wohnungsbesichtigung vornehmen.


    Habe jedoch für nächste woche ein termin bei meinem rechtsanwalt.

    Meines erachtens ist das was sie schreiben müll.
    Denn was ich hätte machen müssen wären wände rausreißen bzw neue hochziehen dann wären es bauliche veränderungen doch so nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von marcus1986 (26. Oktober 2006 um 17:15)

  • einmal freundlich nachfragen hätte das sicher alles verhindern können. ich denke nachwievor du wirst das teil abbaun müssen. aber nun wissen wir ja bald wie's ausgeht.

  • ja, dies ist "Mül"

    Du brauchst und wirst das Becken hoffentlich nicht abbauen.

    Auch die Frist für die Beseitigung des Schadens ist sicherlich viel zu kurz.
    Eine Frist muss angemessen sein, d. h. innerhalb der Frist muss es möglich sein die Leistung zu erbringen.

    Wem ist eigentlich der Schaden entstanden. Dem Vermieter, somit an der Mietsache selbst, oder an Gegenständen des Nachbarn ???
    Wenn Zweites der Fall ist, hat Dich der Vermieter nicht zu einer Schadenbeseitigung aufzufordern.

    Hast Du denn den Mietgegenstand verändert, d. h. sieht die Wohnung noch so aus, wie Du sie angemietet hast oder hast Du Estrich entnommen bzw. ein Untergestell gemauert ???

    Gruß

    Guido

  • Hallo Zusmmen!

    Da ich ja auch grade umgeogen bin mit meinen AQua kann ich nur eins sagen:
    In ein meiner Haftpflichtvericherung ist bei mir das Aqua bis 3000l inhalt gegen schäden versichert! und zwar gegen wasserschäden und Substanzschäden! Boden senkt sich risse und so weiter! Vorrausetzung wahr das Das Becken von einem Fachmann gebaut wurde und es ordnungs gemäss aufgebaut ist!
    zudeutsch nicht auf Bierkisten :grinning_squinting_face:
    So und was das mit dem Vermiter angeht: geh mal zu einem Miterbund da bin ich auch!
    da wird dir geholfen!
    Meien Vermiter wollte nur die Versicherungs polise sehen das da das Aqua augefürt ist!

    Ich kann nur sagen laß dich nicht unter grigen!

  • Zitat

    Original von Guido Immeln
    Wem ist eigentlich der Schaden entstanden. Dem Vermieter, somit an der Mietsache selbst, oder an Gegenständen des Nachbarn ???
    Wenn Zweites der Fall ist, hat Dich der Vermieter nicht zu einer Schadenbeseitigung aufzufordern.

    Hast Du denn den Mietgegenstand verändert, d. h. sieht die Wohnung noch so aus, wie Du sie angemietet hast oder hast Du Estrich entnommen bzw. ein Untergestell gemauert ???

    Gruß

    Guido

    1. Dem vermieter ist kein schaden entstanden.
    Nur der unter mir wohnt doch ich hab heute mit ihm gesprochen und er sagte solange die versichrung zahlt ist für ihn alles okay.
    Ich fragte ihn auch ob er ein problem hat das ich ein 2000l aquarium hab, da sagte er nein ihn störts nicht, auch wenn es mal auslaufen sollte (was ich nicht hoffe).

    2. An der wohnung habe ich so nichts verändert.
    Habe zwar gemauert doch nicht auf dem estrich sondern erst ein holzbalken auf dem estrich gelegt und auf dem holzbalken wurde dann gemauert.

    3. Mit dem Vermieter einer seiner mitarbeiterin die kann mich überhaupt nicht ab.
    Diese Frau war ja auch vor 1 1/2 wochen bei uns in der wohnung und da sagte sie ja auch nicht das das ding raus soll oder so, sie fragte nur ob sie eine versichrung haben worauf wir ja sagten.
    Die haben wahrscheinlich echt nur gehofft das soetwas passiert und das das ding jetzt raus soll.
    Mit der Frau ist es so das ich was mit ihren sohn mal getan hatte, seitdem kann sie mich überhaupt nicht mehr leiden, doch das ist eine andere geschichte.

  • wie kan der mieter unter dir einen schaden erlitten haben und der mietwohnung in der du wohnst dabei nichts passieren?

    Einmal editiert, zuletzt von PeterN (26. Oktober 2006 um 21:01)

  • Zitat

    Original von Peter Nickel
    wie kan der mieter unter dir einen schaden erlitten haben und der mietwohnung in der du wohnst dabei nichts passieren?

    #

    Bei ihm ist das wasser die tapete runtergelaufen und die tapete ist somit von der decke gefallen + wasserflecken an der tapete.

    Bei mir war nur der teppich nass doch der ist mittlerweile wieder trocken (hab ich mittels luftentfeuchter/klimaanlage getrocknet)
    Gruß
    Marcus

  • @Actros u.a.A.
    Wenn man keine Ahnung von Versicherungsangelegenheiten hat sollte man lieber den Mund halten und keinen Mist verbreiten.

    Laut dem vergangenem Geschreibsel einiger Admins ist meine Meinung bzw. mein Wissen ja hier nicht mehr erwünscht, drum werd ich mich zügeln hier im Forum noch jemals jemandem zu helfen.

  • Zitat

    Original von KlausS
    Laut dem vergangenem Geschreibsel einiger Admins ist meine Meinung bzw. mein Wissen ja hier nicht mehr erwünscht, drum werd ich mich zügeln hier im Forum noch jemals jemandem zu helfen.


    Naja, einige Admins stimmt nicht. ICH war der einzigste Admin, der sich dazu geäussert hat. Aber es war halt Mist, was Du geschrieben hast und wenn Du das zukünftig unterlässt, tuste mir in der Tat einen grossen Gefallen... falls nicht, werd ich mich halt dann wieder passend dazu äussern und Du bist dann wieder derjenige, der sich zum Affen macht... ganz wie Du es gerne hättest :grinning_squinting_face:

    Viele Grüsse Kathrin

    150x50x60=450l, 2x4x54Watt Lumimaster, Tunze DOC Skimmer 9015, Tunze Stream 6060, Marea Stream 6000

    Einmal editiert, zuletzt von brombeere (26. Oktober 2006 um 21:21)

  • Zitat

    Original von marcus1986
    Bei ihm ist das wasser die tapete runtergelaufen und die tapete ist somit von der decke gefallen + wasserflecken an der tapete.
    Bei mir war nur der teppich nass doch der ist mittlerweile wieder trocken (hab ich mittels luftentfeuchter/klimaanlage getrocknet)

    wie ein(e) boden/decke aufgebaut ist, ist dir bekannt?

  • Hallo KlausS;

    soso keine ahnung?
    Wo her willst du den die Ahnung haben???
    Es gibt bei einigen versicherungen für Aquarien sowas wie eine Haftpflicht für Aquarien!
    Oder möchtst du behaupten das die versicherung die ich habe nicht exstiert!
    Ausserden gibte es versicherungen die haben mehr zubieten wenn man persönlich vorbei kommt! Ausserdem wer will hier am falschen platz sparren?
    Ausserdem wenn du richtig gelessen hast habe ich den Tip gegeben zum Mieterbund zugehen und nichts anderes!
    Da ist kein Mist bei!

  • Hallo Marcus,

    dann sorg dafür, dass die entstandenen Schäden beseitigt werden. Auch die die Du nicht siehst. Sicherlich ist der Estrich schwimmend verlegt und kein Verbundestrich.
    Hierunter wird sicher noch Wasser stehen, welches nicht so einfach und schnell wieder verschwindet.
    Du hast ja ne Versicherung. Dann beauftrage ein sprez. Trocknungsunternehmen mit der Trockung des Estrich, gleiche den Schaden bei Deinem Nachbarn aus und laß Deinen Vermieter mal Schreiben.

    Wie gesagt, ich bin Verwalter von ca. 500 Mietwohnungen und würde dies aus dieser Erfahrung heraus äußerst gelassen sehen.
    Der Vermieter muss ja tätig werden. Dir das Becken aus der Wohnung tragen soll er mal versuchen :D.

    Keep cool, kann ich da nur sagen !

    Kann Dir auf Wunsch auch gerne mit einer Antwort an Deinen Vermieter behilflich sein, solange dies nicht zu unerlaubter Rechtsberatung wird. Per PN !!!

    Gruß

    Guido

  • Zitat

    Original von Guido Immeln
    Sicherlich ist der Estrich schwimmend verlegt und kein Verbundestrich.
    Hierunter wird sicher noch Wasser stehen, welches nicht so einfach und schnell wieder verschwindet.
    Gruß

    Guido

    moin,

    genau da liegt das problem!

    eine trocknung bei salzwasser ist nicht möglich!

    das verbliebene salz wird immer wieder feuchte ziehen, auch wenn dann da kein wasser mehr unterm estrich steht, bleibt das mauerwerk feucht.

    ich in meinem haus kann (muß) damit leben, frage ist, wie es der vermieter sieht. und eine grundsanierung ist schweineteuer und auch nicht so einfach zu bewerkstelligen :winking_face_with_tongue:

    mfg
    michael

  • Hi,

    also zum Thema Wasserbett.

    Wir haben eins und das wiegt bei einer Größe von 2,00*2,20m genau 600 Liter. Die Versicherung übernimmt das.

    Außerdem habe ich mich auch, eher im Zusammenhang mit dem Wasserbett informiert, wie es aussieht mit der Statik.

    Häuser die vor 1965 gebautworden sind, sind haben eine andere Statik, als Häuser danach. Ich kenn mich ehrlich gesagt nicht damit aus. Aber es schein einen Unterschied zu geben in der Deckenbelastung.
    Also würde ich vorzugsweise einfach nach Häusern schauen, die später gebaut worden sind.

    Viel Glück noch!!!

    Grüße, Sarah

  • ^

    Das wasser was ausgelaufen war, war kein salzwasser sondern süßwasser.
    Ob der Estrich schwimmend verlegt ist bzw ein Verbundestrich kann ich jetzt garnicht sagen.

    Das hochhaus wo ich wohne wurde in den 80/90 jahre gebaut (war die zeit mit den plattenbauten), wohne aber im 1 og.

    Gruß
    Marcus

  • Zitat

    Original von marcus1986
    Ob der Estrich schwimmend verlegt ist bzw ein Verbundestrich kann ich jetzt garnicht sagen.
    Gruß
    Marcus

    ich denke, du hattest einen statiker?

    das ist doch eine der zentralen fragen!

    mfg
    michael

  • Hi,

    also ich weis nicht! Ein so schweres Teil braucht schon die Zustimmung des Eigentümers!!! Es ist nun mal keine normale Nutzung des Wohnraumes! Und wenn du das Teil einfach aufgestellt hast... Pech gehabt und selbst schuld!
    Das "normale" Aquarium was keine Genehmigung braucht ist trotz Spielraum bis etwa 400kg eben nicht mehr normal!

    Gruss Sven

  • Zitat

    Original von Guido Immeln
    Sven,

    wo steht denn das geschrieben ?

    ... ohne es auf ein bestimmtes Gewicht festzulegen... es ist als Wohnraum gebaut und von der Deckenbelastung nicht dafür vorgesehen. Schäden an der Bausubstanz sind bei der Größe nicht auszuschließen und spätesdens dann hat der Eigentümer recht!!!

    Gruss Sven

  • Soweit ich weiß sprechen Richter von Standard Aquarien also Aquarien die man überall Kaufen kann die mehr oder weniger Maschinell hergestellt werden. Ein 2000L Becken wird meiner Kenntnis nach nicht mehr Maschinell hergestellt sondern von Aquarienbauern. Und somit ergibt sich nach deutscher Rechtsprechung eine nicht Ordungsgemäße Nutzung des Wohnraums.

    Unabhängig davon wann welches Gebäude errichtet wurde.
    Ein weiterer Punkt ist die Große offene Wasserfläche die Verdunstung und somit Schimmel fördert! Allein von diesem Gesichtspunkt hat der Vermieter bei Schäden an der Wohnsubstanz auch wenn diese nicht vom Aqua Stammen das Recht auf Schadensersatz denn kein Gutachter der Welt kann ausschließen das dieses nicht vom Aqua kommt.

    ( kann aus erfahrung sprechen meine Vermieterin inkl Gutachter machen TERROR wegen nem 240er Becken!

    LG

    Matze

  • Zitat

    Original von Matzaton
    Soweit ich weiß sprechen Richter von Standard Aquarien also Aquarien die man überall Kaufen kann die mehr oder weniger Maschinell hergestellt werden. Ein 2000L Becken wird meiner Kenntnis nach nicht mehr Maschinell hergestellt sondern von Aquarienbauern. Und somit ergibt sich nach deutscher Rechtsprechung eine nicht Ordungsgemäße Nutzung des Wohnraums.

    Unabhängig davon wann welches Gebäude errichtet wurde.
    Ein weiterer Punkt ist die Große offene Wasserfläche die Verdunstung und somit Schimmel fördert! Allein von diesem Gesichtspunkt hat der Vermieter bei Schäden an der Wohnsubstanz auch wenn diese nicht vom Aqua Stammen das Recht auf Schadensersatz denn kein Gutachter der Welt kann ausschließen das dieses nicht vom Aqua kommt.

    ( kann aus erfahrung sprechen meine Vermieterin inkl Gutachter machen TERROR wegen nem 240er Becken!

    Hi,
    Wo werden Aquarien maschinell hergestellt :confused_face: :confused_face: Die werden immer von Menschen mehr oder weniger gut zusammengepappt und laufen nicht von automatischen Fertigungsstrassen.

    Welcher Richter an welchem Gericht hat diese Unterscheidung getroffen? Hast du ein Aktenzeichen?

    Woher weißt du daß das 2000l Aquarium offen betrieben wird?
    Ein Gutachter kann die Schadensursache schon sicher feststellen. Wenn nicht das Lüftungsverhalten des Bewohners schuld ist müßen ja Bauschäden feststellbar sein.

  • Hi KS,

    hier stehts gesamter Text hier
    Gesetzliche Rechtslage
    Fehlen vertragliche Regelungen (z.B. weil kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen wurde oder weil eine entsprechende Vertragsklausel unwirksam ist), gelten subsidär die Regeln des Mietrechts im BGB. Dort wiederum ist die Tierhaltung jedoch nicht speziell geregelt, so dass man auf allgemeine Grundsätze zurückgreifen muss. Ansatzpunkt der Beurteilung der Zu- oder Unzulässigkeit einer Tierhaltung ist hier der Begriff des "Wohngebrauch", also die Frage, ob und inwieweit die Tierhaltung heutzutage zur allgemeinen Lebensführung und zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört. Vom Grundsatz her zählt die Haltung von Haustieren nach wohl einhelliger Rechtsmeinung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Dies ist zunächst einmal unstreitig bei Kleintieren, von denen keine Störungen und Belästigungen ausgehen können, wie z.B. Zierfischen, kleineren Vögeln (z.B. Wellensittichen), Goldhamstern, Schildkröten usw.. Offen ist hier allerdings noch die Frage, inwieweit das Umfeld der an sich harmlosen Tiere zu bewerten ist: So sind z. B. hundert Zierfische für sich gesehen völlig harmlos und störungsfrei, das Aquarium mit 1.000 I Fassungsvermögen stellt jedoch eine ganz erhebliche Gefahr für die Mietsache dar.
    Auch kommt es nicht allein auf die Größe und potentielle Lautstärke der Haustiere an, auch deren Gefährlichkeit und "Ekligkeitsgrad" ist zu berücksichtigen. So gilt die Haltung einer Ratte nicht mehr als vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache (LG Essen, Urt. v. 21.12.90, Az. 1 S 497/90, ZMR 1991, S. 268 ff). Gleiches gilt für die Haltung von Schlangen, Vogelspinnen und Skorpionen, zumindest soweit der Mieter nicht nachweisen kann, dass diese Tiere völlig ungiftig und ungefährlich seien und ein Entweichen völlig ausgeschlossen ist (AG Hamm, Urt. v. 11.1.96, Az. 26 C 329/94, PuR 1996, S. 234 ff). Dagegen ist die Haltung zweier Bartagamen (harmlose Echsen) im Terrarium einer Mietwohnung grundsätzlich keine unerlaubte Haustierhaltung, zumindest dann nicht, wenn "die Haltung von Zierfischen oder Ziervögeln" erlaubt ist (AG Essen, Urt. v. 18.7.95, Az. 9 C 109/95, ZMR 1996, S. 37 ff.).

    Zitat

    Wo werden Aquarien maschinell hergestellt verwirrt verwirrt Die werden immer von Menschen mehr oder weniger gut zusammengepappt und laufen nicht von automatischen Fertigungsstrassen.


    Stimmt ja wie ich sagte mehr oder weniger es gibt extra maschinen zur Herstellung von Aquarien! Neulich erst noch bei sowas ähnlichem wie ebay gesehen.

    Zitat

    Woher weißt du daß das 2000l Aquarium offen betrieben wird?


    Hab noch kein 2000er Becken gesehen welches ne Abdeckung hatte.

    Zitat

    Ein Gutachter kann die Schadensursache schon sicher feststellen. Wenn nicht das Lüftungsverhalten des Bewohners schuld ist müßen ja Bauschäden feststellbar sein


    Ja und was glaubst du was der Gutachter angibt? Er gibt an das diese Schäden durch das Aquarium entstanden sind! Denn zuwenig Lüften tust ja auch zwangsläufig wenn die Wände ohne dein Verschulden feucht sind. ( Habs Gutachten hier liegen )

    Liebe Grüße

  • Hallo,

    Zitat

    Original von marcus1986
    Werd aber mit dem vermieter nochmals reden wenn er sagt das ding soll raus gehts auf zum rechtsstreit.

    mal im ernst, für das Geld das bei einem Rechtsstreit draufgehen würde kannst du genauso gut einen weiteren Umzug finanzieren, bei dem du dir vorher explizit eine Genehmigung des Vermieters einholst. :face_with_rolling_eyes:

    Zur Sachlage, sofern etwas über die Norm herausgeht ist es eigentlich üblich, dass man sich mit dem Vermieter absprechen muss.

    Für genauere Informationen wird dir aber sicherlich bei dem folgenden Link geholfen:

    http://www.mieterbund.de/

  • Zitat

    Original von marcus1986
    Ein Rückbau hat bis zum 30.10.06 zu erfolgen. Diesbezüglich werden wir am 03.11.06 eine Wohnungsbesichtigung vornehmen.

    nun sollte sich ja wieder etwas neues ergeben haben. wie schaut es denn aus?

  • So die leute von der wohnungsgenossenschaft waren heute hier und wir haben mit denen nochmal geredet.
    Sie sagten das ding kommt ab da es für ihnen ein einbau sei.

    Am 02.10.06 waren wir beim rechtsanwalt und er sagte das wir recht haben und das das man sich da streiten kann ob es ein einbau wäre.

    Das ganze wird jetzt wohl vor gericht landen. (so wie es momentan aussieht)

    Der anwalt probiert jetzt mit der wohnungsgenossenschaft nochmals zu reden und sämtliche unterlagen vorlegendas alles abgesichert ist.
    Glaube aber kaum das die ihre meinung ändern, die sagten eh das verlieren sie vor gericht, ich sagte dazu naja wenn sie meinen.

    Werd weiter berichten was rauskommt.
    Gruß
    Marcus

  • ich find ja klasse wie schnell hier die meisten Aquarianer die Segel streichen würden und ihr Becken abbauen.
    Fänd ich klasse wenn alle Mieter so denken würden !!!

    Viel Glück. Ich bin sicher, wenn Du einen pfiffigen Anwalt hast, kommst Du damit durch und die Wohnungsgesellschaft hat das Nachsehen.
    Nur ein`s ist auch sicher: Mit der Wohnungsgesellschaft wirst Du so oder so nicht mehr glücklich.

    Gruß

    Guido

  • Zitat

    Original von Guido Immeln
    ich find ja klasse wie schnell hier die meisten Aquarianer die Segel streichen würden und ihr Becken abbauen.
    Fänd ich klasse wenn alle Mieter so denken würden !!!

    Viel Glück. Ich bin sicher, wenn Du einen pfiffigen Anwalt hast, kommst Du damit durch und die Wohnungsgesellschaft hat das Nachsehen.
    Nur ein`s ist auch sicher: Mit der Wohnungsgesellschaft wirst Du so oder so nicht mehr glücklich.

    Gruß

    Guido

    Also schlau scheint der anwalt zu sein den ich mir ausgesucht habe.
    Er hat uns viele tips gegeben was wir alles sagen sollen.
    Hab da nähmlich schon andere anwälte kennen gelernt die gesagt hätten " da haben sie pech".

    Ja da geb ich dir recht, sollte ich vor gericht gewinnen so bin ich bei denen unten durch und die werden mir das leben zur hölle machen.

    Aber das machen die ja jetzt schon, die sagen ihre satellitenschüssel soll ab da keine genehmigung vor liegt (komischerweise haben mindestens noch 6 andere leute in diesem haus eine satellitenschüssel und da sagt auch keiner was.
    Nur das kabel fernsehen kann man hier in die tonne treten, dauert ist das bild schlecht, zudem ist das digitale bild auf dem plasma tv viel besser als das olle kabel tv.
    Dann soll ich noch die deckenplatten abreißen, dann soll noch der ganze teppich rausgerissen werden da darunter alles nass ist was aber nur zum teil stimmt, bin dabei den stoff zu trocknen der unter den linoleum liegt.
    Nur den teppich kann man nicht rausreißen da das aquarium dort oben steht und das ding zu 3/4 schon voll ist und ich 10000l wasser schon verbraucht habe um das ding zu füllen.

    Also irgendwie machen die einen das leben jetzt schon schwer.

    Doch dann dürfte im haus auch keiner einen hund haben,doch hier im haus haben mindestens 4 leute hunde und im mietvertrag steht das hunde/katze nicht erlaubt sind.


    Aber ich hoffe trotzdem noch das man mit denen noch reden kann, schließlich will ich mir noch gewerberäume mieten für meine firma, nicht das sie sagen nein sie bekommen keine, das wäre dann echt blöd.
    Gruß
    Marcus

    Einmal editiert, zuletzt von marcus1986 (3. November 2006 um 19:29)

  • na wie schaut es denn nun aus. steht dein aquarium noch und hat dein anwalt mitlerweile auch eins in der einfahrphase? :winking_face:

  • Hallo,

    was hindert eigentlich einen Vermieter daran, den Mietvertrag unter Wahrung der entsprechenden Frist zu kündigen? Darf er das ohne Anlaß nicht?

    Wäre ja aus Vermietersicht die sinnvollere und sicher auch günstigere Lösung, um ein Problem mit einem Mieter aus der Welt zu schaffen.

    Viele Grüße
    Christian

  • Hi Tsumi,

    dachte das wäre nur bei Eigenbedarf möglich und oder bei verstößen gegen den Mietvertrag. Bzw bei befristeten Mietverträgen.

    Weiß nich hab ich aber so in Errinnerung. ( aber das Recht ändert sich ja eh ständig )

    LG Matze

  • Hallo Matze,

    genau das wollte ich wissen, deshalb die Frage.

    Erklärt aber dann auch, warum es überhaupt so viele Streitigkeiten gibt.

    Viele Grüße
    Christian

  • Hallo Marcus,

    mal eine andere Möglichkeit:
    wenn der Vermieter doch so ein A********* ist ( schon allein wegen der Satelitenschüssel Sache ) , warum kein Umzug.

    Die Mietpreise sind in D momentan ein bisschen im Keller und Wohnungen gibt es auch genug ( bei uns zumindest).
    Selbst wenn vor Gericht alles gut geht, wohnen würde ich da nicht mehr wollen.

    Jeder Richter kann das anders sehen und dann kommen:
    +Gerichtskosten
    +Anwaltkosten ( auch von der Gegenpartei )
    + noch höhrere Reparaturkosten
    + Umzug
    oder Becken weg, was aber für keinen hier im Forum in Frage kommen würde.

    Wünsche Dir viel Glück

    Gruß Oli

  • So nun mal wieder ein update:

    Mit vermieter wurde sich immer noch nicht geeinigt.

    Habe aber nochmals einen brief bekommen und dort wird mir eine letzte chance gegeben um das ding bis zum 15.12.06 abzubauen.
    Danach leiten die erst rechtliche schritte ein.
    (komischer weise wollten die schon vor etwa 2 wochen rechtliche schritte einleiten) naja, vllt merken die das wir recht haben.

    Find es aber wirklich lächerlich was die da abziehen.

    Kündigen könnte uns der vermieter fristlos, doch ob die kündigung dann rechtswirksam ist, wäre eine andere frage sagte mein anwalt.


    Zudem soll ich auch noch die sat anlage bis zum 15.12.06 abbauen da keine genehmigung vorliegt.
    Andere leute im haus haben auch eine und das seit über 1 jahr und was ist da?!? nichts.

    Ich frag mich wirklich was das soll, denn das ding hängt schon 7 monate dran und keiner sagte was und auf einmal machen die so ein theater.
    Schließlich hat man doch recht darauf auch andere tv kanäle zu empfangen außer die 30 stück im kabel, so ist es meine meinung.
    Gruß
    Marcus

  • Ja ans umziehen habe ich auch schon gedacht doch das kostet auch wieder eine menge geld.
    Wohnungen sind hier sehr viele frei und preiswert auch noch.
    Aber erst einmal sehen was hier jetzt rauskommt, schließlich bin ich ja im recht.
    Gruß
    Marcus

  • Zitat

    Original von marcus1986
    Zudem soll ich auch noch die sat anlage bis zum 15.12.06 abbauen da keine genehmigung vorliegt.
    Andere leute im haus haben auch eine und das seit über 1 jahr und was ist da?!? nichts.

    Sat-Anlagen sind aber grundsätzlich vom Vermieter genehmigen zu lassen, da sie die Außenansicht des Gebäudes verändern. Das ist auch so, wenn schon andere Mieter eine Schüssel hängen haben. Da kannst Du nichts machen.
    Du kannst natürlich auch die Schüssel auf nem 3 Bock auf den Balkon stellen ohne diesen am Gebäude zubefestigen, am besten so, daß sie von unten nicht sichtbar ist... dann gilt das als mobile anlage und ist normalerweise genehmigungsfrei

    MfG, Frank


    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Bremsen ist die Umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme....

  • Zitat

    Original von iXware

    Sat-Anlagen sind aber grundsätzlich vom Vermieter genehmigen zu lassen, da sie die Außenansicht des Gebäudes verändern. Das ist auch so, wenn schon andere Mieter eine Schüssel hängen haben. Da kannst Du nichts machen.
    Du kannst natürlich auch die Schüssel auf nem 3 Bock auf den Balkon stellen ohne diesen am Gebäude zubefestigen, am besten so, daß sie von unten nicht sichtbar ist... dann gilt das als mobile anlage und ist normalerweise genehmigungsfrei


    Hallo IXware,
    das ist falsch.

    Schau mal im internet, jeder hat das recht auf eine sat-anlage, solange die bausubstanz nicht verändert wird (was bei mir ja nicht passiert ist).
    Rechtssprechung:
    "Das Landgericht Hamburg hat erneut bestätigt, dass Mieter auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters berechtigt sind, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen – Gleiches gilt auch für die Terrasse (Urteil vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02). Voraussetzung ist, dass das bloße Aufstellen oder Festklemmen nicht mit einem Eingriff auf die Gebäudesubstanz durch Bohren und Ähnliches verbunden ist."

    Das wäre auch noch mein Recht zu klagen.
    "Falls Vermieter die Zusage versagt: Klage auf Duldung der Antenneninstallation. Begründung: Vorrang der Informationsfreiheit vor den Interessen des Vermieters an Gebäudeoptik. Auflagen möglich (z.B. Rückbauverpflichtung bei Auszug)."

    Ich glaub aber wenn ich wirlich mich gegen alles durchsetze dann bin ich bei denen durch. :st:
    Gruß
    Marcus

  • Zitat

    Original von marcus1986
    "Das Landgericht Hamburg hat erneut bestätigt, dass Mieter auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters berechtigt sind, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen – Gleiches gilt auch für die Terrasse (Urteil vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02). Voraussetzung ist, dass das bloße Aufstellen oder Festklemmen nicht mit einem Eingriff auf die Gebäudesubstanz durch Bohren und Ähnliches verbunden ist."
    ***genau das hat Frank geschrieben :confused_face:

    Das wäre auch noch mein Recht zu klagen.
    "Falls Vermieter die Zusage versagt: Klage auf Duldung der Antenneninstallation. Begründung: Vorrang der Informationsfreiheit vor den Interessen des Vermieters an Gebäudeoptik. Auflagen möglich (z.B. Rückbauverpflichtung bei Auszug)."
    ****Das gilt aber meines Wissens nur für unsere ausländischen Mitbürger

    Das Landgericht Dortmund z.B. kann aber ganz anders entscheiden als Hamburg. Die Richter in Nbg sind z.B. dafür bekannt daß ihre Urteile eher Geschädigtenfreundlich sind. Gerichtsurteile sind für den Laien nicht besonders aussagekräftig, aber das wirst du auch noch lernen.

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