Kaufvertrag

  • Hallo Zusammen,
    mal eine Frage.
    Ich kaufe eine Ware und unterschreibe einen Kaufvertrag, da die Ware erst danach bestellt wird.
    Wie viel Zeit bleibt mir, um von diesem Vertrag zurück zu treten ?.
    Besten Dank für eine Antwort.

  • Zitat

    Original von Resa
    Hi Arno,

    so lange bis die Ware kommt und dann noch 14 Tage.

    Cu Resa

    nur bei Online- und Haustürgeschäften. Wenn man selbst zum Händler gegangen ist, hängt es vom Vertrag oder der Kulanz des Händlers ab.... Wenn etwas speziell für einen Besteller gefertigt wird (zB ein Aquarium mit Sondermaßen) und das per Onlinegeschäft passiert, dann kannst Du von diesem Vertrag auch nicht so ohne weiteres zurücktreten. das ist aber alles im BGB geregelt - einfach mal nachschauen... Weil man die Frage so pauschal nicht beantworten kann, hat ja Claude auch nach der Art des Vertrages und dem Artikel gefragt.

    MfG, Frank


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    Bremsen ist die Umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme....

  • Hallo Claude,
    mein Vater, auch wohnhaft in F, hatte einen Verkehrsunfall in D, 0% Schuld !. Nach der Schadensabklärung wurde der 1 jährige Wagen von einem Experten als Totalschaden abgeschrieben, respektive Restwert von etwas über 2000 Euo, Verkehrswert zugesichert von der Versicherung des Verursachers 8000 Euro.

    Auf diesen schriftlichen Bescheid hat mein Vater einen Neuwagen bestellt in D, 8000 Euro + Eigenbeitrag = Verkaufspreis.

    Der Wagen wurde durch die Versicherung meines Vaters zurück nach F gebracht. Dort wurde nochmals eine Expertise für eine Reperatur gemacht. Es wurde fest gestellt, dass ein Versicherungsbetrug versucht wurde. Reperatur 3000 Euro zum Wert des Wagens von 8000 Euro. Der Wagen wird also repariert.

    Nun das Problem, der Verkäufer der Garage will nicht, dass vom Vertrag zurück getreten wird und droht mit Gerichtsverfahren.

  • Hi Arno,

    da wird sicher nur ein Anwalt helfen können... Unter http://www.anwalt.de sogar recht zügig und preiswert. Ich hab mal für ne Sache im Handelsrecht 10,-€ bezahlt)

    MfG, Frank


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  • Hallo Arno,

    ich versuch dir mal weiterzuhelfen, wobei ich von vornherein anmerken muß, daß jeder "Rechtsfall" sowie die Vorschriften des BGB oder eines sonstigen Gesetzes immer verschieden ausgelegt werden können. Als erstes mußt du mal den Kaufvertrag durchsehen, ob eine Regelung getroffen wurde betr. Rücktritt vom Vertrag. Ist dies nicht der Fall, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
    Zutreffend wäre dann meiner Meinung nach § 313 BGB: "Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind nach Vertragsschluß schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anspassung des Vertrags verlangt werden ...Einer Veränderung steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die Grundlage des Vertrags gworden sind, sich als falsch herausstellten.
    Ist eine Anspassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten."
    Dein Vater hätte das Auto wohl nicht gekauft, wenn er gewußt hätte, daß sein altes noch zu reparieren ist.
    Trotzdem könnte man auch in die andere Richtung auslegen und sagen, daß ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist und die Parteien ihre Schuld daraus zu erfüllen haben, d.h. von seitens deines Vaters müßte der Vertrag eingehalten werden.
    Du siehst, so einfach ist die ganze Sache nicht. Am besten ist es, sich mit einem Rechtsanwalt zu beraten oder aber noch besser, sich mit dem Händler zu einigen.
    Hoffe, ich konnte etwas helfen.

    Sonja
    :jumping:

  • Zitat

    Original von Sonja Burk
    Zutreffend wäre dann meiner Meinung nach § 313 BGB: "Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind nach Vertragsschluß schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anspassung des Vertrags verlangt werden ...Einer Veränderung steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die Grundlage des Vertrags gworden sind, sich als falsch herausstellten.
    Ist eine Anspassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten."

    ...

    is ja unglaublich, was sich die gesetzgebung so einfallen lässt.... :angry_face:

    bedeutet das, dass sich jemand 'n 3000 liter becken bestellen kann und kurz vor der lieferung vom vertrag zurüktreten kann, weil die geschossdecke die last nicht aushält... :confused_face:

    oder der besteller 'ne seewasseralergie bekommen hat...?

    kann ich mir nicht vorstellen :frowning_face:

  • Hallo Joe,
    wie schon erwähnt, meistens ist das bei Gericht reine Auslegungssache, vorausgesetzt, die Sachlage ist nicht eindeutig. Manche Gesetze kann man in alle Richtungen "biegen", wenn man will. Nur als Beispiel: bei der KLausurenabgabe während meines Studiums konnte es sein, daß 2 verschiedene Leute, die das Ganze korrigiert haben, ein und denselben Sachverhalt verschieden ausgelegt haben und somit auch zu verschiedenen Endergebnissen/Urteilen gekommen sind. Und sieht es auch bei den Gerichtsprozessen ins unserem Land aus. Aber keine Panik, welcher Noramalbürger kennt sich schon damit aus, ich meine, du brauchst jetzt sicher keine Angst zu haben, daß jemand aus solchen Gründen, wie "Wegfall der Geschäftsgrundlage", einen bei dir abgeschlossenen Kaufvertrag "storniert". Und von alldem mal abgesehen, es ist immer besser, wenn Verkäufer und Käufer versuchen, bei Eintritt eines solchen oder ähnlichen Falles, einvernehmlich eine Lösung zu finden. Ein Gerichtsprozess dauert nur Jahre und kostet tierisch viel Geld.

    Sonja
    :jumping:

  • Es wurde vergessen zu erwähnen, dass im Falle eines Rücktrittes dem Verkäufer ein Schadensersatz wegen Nichterfüllung zusteht. Dieser Ersatz wird i. d. R. 15% des Kaufpreises betragen bzw. bei Nachweis auch ein höherer tatsächlich entstandener Schaden (Mindererlös).

    Joe
    Im Falle eines Aquariums würde ich eine Anzahlung i. H. von 50% verlangen, mit dem SCHRIFTLICHEN Hinweis, dass dieser im Falle einer Nichtabnahme bzw. eines Rücktrittes verfällt.
    Vorbeugen ist besser als bohren :smiling_face:

    Im Falle des Kfz stellt sich zunächst die Frage, ob der Verkäufer und der Gutachter in einer wirtschaftlichen Verbindung stehen, bzw. ob der Gutachter vom Verkäufer beauftragt oder empfohlen wurde. Dann würde ich auch dem Verkäufer eine Klage wegen versuchten Betruges ankündigen.
    Der Verkäufer gilt in einem Gerichtsverfahren als "Fachmann" und hätte das überzogene Gutachten und damit den Betrug erkennen müssen.
    Die Grundlage für das Zustandekommen dieses Vertrages ist ein betrügerisches Gutachten. Damit bekommt der Verkäufer vor Gericht ein Problem und wird einen Prozess wahrscheinlich vermeiden wollen.

    Gruß RS

  • Ich würde es auf einen Zivilprozeß ankommen lassen (Vorausgesetzt gute Rechtsschutzversicherung, nach vorheriger Absprache mit dieser).
    Da mein Bruder KFZ-Sachverständiger ist, ist mir bekannt, dass öfters Diskrepanzen zwischen Gutachten freien und versicherungsbebundenen Gutachtern bestehen. Desweiteren kommt dazu, dass ein Gutachten in Deutschland gefertigt, nicht unbedingt einem Gutachten in Frankreich entsprechen muß, da hierbei ja nicht nur Materialkosten sondern auch Arbeitskosten für das Gutachten zu berücksichtigen sind, und jeder Gutachter erkennt an Hand des Schadens, welche Tätigkeiten auszuführen sind bzw. welche Teile zuersetzen sind, um den Zustand vor dem Unfall herzustellen.
    Durch das Gericht kann dann ein unabhängiges Gutachten angefordert werden, über einen vereidigten Sachverständigen. Empfehlenswert auf jedenfall Hinzuziehung eines Rechtsanwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat.
    Nach nochmaligem Lesen ergibt sich jedoch die Frage, in jeweils welchem Land das Gutachten erstellt wurde. Warum wurde angeblicher Versicherungsbetrug nicht zur Anzeige gebracht? Wer unterstellt Versicherungsbetrug?

    Gruß Jens

  • Hallo Zusammen,
    erst mal Danke für die Hinweise. Wird eine komplizierte Sache :-).
    Wegen Betruges wird im Moment eine polizeiliche Untersuchung eingeleitet. Etwas mehr zu sagen wer, wie was, wo, währen Vermutungen.
    Was den Verkäufer betrifft, sehe ich es auch so, das er Anspruch auf einen gewissen Betrag hat. Nur ist es einfach nicht ersichtlich, wer dies übernehmen soll.
    Ich habe nun meinem Vater angeraten, die gesamte Sache vollumfänglich der Versicherung zu überlassen, da er ja da auch Rechtsschutz versichert ist.

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