Hallo zusammen!
Die meisten kennen mich als heftigen ebay-Kritiker, aber wie ich schon einmal äußerte, kaufe und verkaufe ich dort auch. So wollte ich jetzt 13 Jahrgänge von "Das Aquarium" erwerben, bis vier Stunden vor Schluß kein Bieter. Ich hatte mir von der Verkäuferin noch via email zusichern lassen, daß es um die kompletten Jahrgänge von 90-02 geht. Sie äußerte auch, daß die Hefte vorher zu einem höheren Startbetrag eingestellt waren, dabei aber kein Gebot kam und sie deswegen die Hefte jetzt zu diesem Startgebot einstellte.
Drei Stunden vor Ablauf gab ich ein Gebot von 1,- Euro (Startgebot) ab. Eiine halbe Stunde später erhielt ich eine email der Verkäuferin, es täte ihr leid, sie würde nur im Auftrag eines anderen die Hefte versteigern und der wolle jetzt diese für einen Euro nicht abgegen, ich solle doch bitte das Gebot zurückziehen und verzichten. Als ich wieder auf die Seite mit dem Artikel ging stand dort:
"Das Angebot ist beendet. Der Verkäufer hat diese Auktion vorzeitig beendet, da er sich zum Zeitpunkt der Einstellung des Artikels bezüglich dessen maßgeblicher Beschaffenheit geirrt hat." ![]()
Das ich doch die Härte! Da hat die Verkäuferin die einzige Möglichkeit genutzt, eine Auktion nach Abgabe von Geboten ohne Annahme der Gebote zu beenden unter Angabe einer Schutzbehauptung! Sie wußte ganz genau, was sie da tat, als sie die Hefte einstellte für einen Euro, das beweisen ihre beiden emails an mich. Und jetzt behauptet sie, sie habe sich geirrt. Das ist dreist! ![]()
Ich habe mich jetzt an ebay gewandt, mit der Forderung, die Rücknahme des Angebots als unzulässig zu erklären, da die Verkäuferin wußte, was sie tat. Wie ich ebay aber einschätze, wird die Firma bei ihrer Politik bleiben, Verkäufer zu schützen, denn die bringen ja Geld.
Hat jemand Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten mit ebay? Verbraucherschutz o.ähn.? Ich bin nämlich nicht gewillt, die Verkäuferin so leicht davonkommen zu lassen. Allerdings muß ebay erst die Rücknahme als unzulässig erklären, sonst komme ich wohl juristisch nicht an die Verkäuferin heran.
Gruß,
Michael
P.S.: Die Verkäuferin hat ein Bewertungsprofil mit 100% positiven Bewertungen, soviel dazu! Das zeigt, was man von Bewertungsprofilen halten kann. Ich habe nämlich keine Möglichkeit, sie jetzt zu bewerten und in ihrer Statistik taucht diese Rücknahme nicht auf! Wie oft Verkäufer so etwas machen, will ich gar nicht wissen. ![]()
