Verarsche bei ebay

  • Hallo zusammen!

    Die meisten kennen mich als heftigen ebay-Kritiker, aber wie ich schon einmal äußerte, kaufe und verkaufe ich dort auch. So wollte ich jetzt 13 Jahrgänge von "Das Aquarium" erwerben, bis vier Stunden vor Schluß kein Bieter. Ich hatte mir von der Verkäuferin noch via email zusichern lassen, daß es um die kompletten Jahrgänge von 90-02 geht. Sie äußerte auch, daß die Hefte vorher zu einem höheren Startbetrag eingestellt waren, dabei aber kein Gebot kam und sie deswegen die Hefte jetzt zu diesem Startgebot einstellte.

    Drei Stunden vor Ablauf gab ich ein Gebot von 1,- Euro (Startgebot) ab. Eiine halbe Stunde später erhielt ich eine email der Verkäuferin, es täte ihr leid, sie würde nur im Auftrag eines anderen die Hefte versteigern und der wolle jetzt diese für einen Euro nicht abgegen, ich solle doch bitte das Gebot zurückziehen und verzichten. Als ich wieder auf die Seite mit dem Artikel ging stand dort:

    "Das Angebot ist beendet. Der Verkäufer hat diese Auktion vorzeitig beendet, da er sich zum Zeitpunkt der Einstellung des Artikels bezüglich dessen maßgeblicher Beschaffenheit geirrt hat." :mauer:

    Das ich doch die Härte! Da hat die Verkäuferin die einzige Möglichkeit genutzt, eine Auktion nach Abgabe von Geboten ohne Annahme der Gebote zu beenden unter Angabe einer Schutzbehauptung! Sie wußte ganz genau, was sie da tat, als sie die Hefte einstellte für einen Euro, das beweisen ihre beiden emails an mich. Und jetzt behauptet sie, sie habe sich geirrt. Das ist dreist! :angry_face:

    Ich habe mich jetzt an ebay gewandt, mit der Forderung, die Rücknahme des Angebots als unzulässig zu erklären, da die Verkäuferin wußte, was sie tat. Wie ich ebay aber einschätze, wird die Firma bei ihrer Politik bleiben, Verkäufer zu schützen, denn die bringen ja Geld.

    Hat jemand Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten mit ebay? Verbraucherschutz o.ähn.? Ich bin nämlich nicht gewillt, die Verkäuferin so leicht davonkommen zu lassen. Allerdings muß ebay erst die Rücknahme als unzulässig erklären, sonst komme ich wohl juristisch nicht an die Verkäuferin heran.

    Gruß,

    Michael

    P.S.: Die Verkäuferin hat ein Bewertungsprofil mit 100% positiven Bewertungen, soviel dazu! Das zeigt, was man von Bewertungsprofilen halten kann. Ich habe nämlich keine Möglichkeit, sie jetzt zu bewerten und in ihrer Statistik taucht diese Rücknahme nicht auf! Wie oft Verkäufer so etwas machen, will ich gar nicht wissen. :angry_face:

  • Man kann nicht unendlich Angebote zurueck nehmen. Steht irgendwo auf der ebay HP. Ist mir aber auch schon passiert. dachte ich bekomme nen Schnaeppchen und kurz vor Ende loescht der Anbieter die Auktion. :angry_face:

  • Hallo,
    soweit ich mich erinnere, steht aber im Profil zumindestens die Anzahl der zurückgezogenen Gebote der letzten sechs Monate.

  • Wenn sich keiner über den Verkäufer beschwert dann denke ich mal das er seine Auktionen so oft zurückziehen kann wie er möchte.

    Ich habe zumindest bisher noch nirgendwo gesehen das die Anzahl der zurückgezogenen Auktionen irgendwo festgehalten wird. Wenn das irgendwo festgehalten werden würde dann müßte der Verkäufer darüber informiert sein. Ich habe zwar bisher nur 2-3 Auktionen gestoppt aber in allen Fällen gab es noch keine Gebote. Wenn ich also dafür Ärger bekommen könnte dann müßte ich irgendwo nachlesen können wann ich die Grenze überschritten habe. Das ist aber nicht der Fall also gehe ich davon aus das man ohne Beschwerde eines Käufers so viele Auktionen vorzeitig beenden kann wie man möchte.

    So jemanden Juristisch dran zu bekommen dürfte wohl auch nicht allzu leicht sein. Du kannst meiner Meinung nach keinen Schaden nachweisen/einklagen da du nicht weißt wieviel du hättest bezahlen müßen wenn die Auktion regulär ausgelaufen wäre.

    Genau genommen weißt du nichteinmal ob du die Auktion überhaupt gewonnen hättest.

    Schließlich kommen die meisten Gebote erst ganz am Ende. Ich biete z.B: immer nur wenige Sekunden vor Schluß.

  • Hallo Michael,
    kann sein das es etwas dauert, aber sonst würde das ja da unten nicht stehen.
    Und ich habe auch schon Bewertungsprofile gesehen, wo zurückgezogene Angebote angegeben waren.
    Aber es ist so oder so ärgerlich. Viele machen es auch so, das sie Bekannte darauf bieten lassen und so den Preis hochschrauben.

  • Zitat

    Ich habe zwar bisher nur 2-3 Auktionen gestoppt aber in allen Fällen gab es noch keine Gebote. Wenn ich also dafür Ärger bekommen könnte dann müßte ich irgendwo nachlesen können wann ich die Grenze überschritten habe. Das ist aber nicht der Fall also gehe ich davon aus das man ohne Beschwerde eines Käufers so viele Auktionen vorzeitig beenden kann wie man möchte.

    So jemanden Juristisch dran zu bekommen dürfte wohl auch nicht allzu leicht sein. Du kannst meiner Meinung nach keinen Schaden nachweisen/einklagen da du nicht weißt wieviel du hättest bezahlen müßen wenn die Auktion regulär ausgelaufen wäre.


    Hallo Manfred!

    Wenn Du als Verkäufer Dein Angebot vor dem Eingang von Geboten zurückziehst, ist das in Ordnung. Daran scheint mir nichts verwerfliches zu sein. Wenn Du es aber nach dem Eingang eines Gebotes zurückziehst, weil Du über den erreichten Betrag unzufrieden bist, dann ist das nicht in Ordnung. Erstens hättest Du Dich durch ein höheres Startangebot absichern können, zweitens ist das keine Verhandlung, in der ein Preis zwischen Verkäufer und Käufer ausgehandelt wird, sondern eine Auktion, bei der der Preis zwischen den Käufern ausgemacht wird ohne Einflußnahme durch den Verkäufer. Das ist das Risiko des Verkaufens bei ebay! Und wer sich da im Nachinein herausmanövrieren will, handelt moralisch verwerflich. :angry_face:

    Recht gebe ich Dir, daß es wahrscheinlich schwierig bis unmöglich sein wird, auf juristischen Wege etwas zu erreichen. Erst wenn ebay die Rücknahme der Auktion als unzulässig anerkennt, kann es weiter gehen. Entweder wird die Auktion mit 2,5 Stunden Laufzeit wieder eingestellt oder der Artikel wird an den einzigen Bieter (mich) vergeben für den Betrag von einem Euro. Macht das die Verkäuferin nicht mit, dann kann ich mit ihr in einen Rechtsstreit gehen. Bei diesem hätte sie aber dann die deutlich schlechteren Karten, da sie einen Vertrag eingegangen ist! Zivilrechtlich dürfte das gut klärbar sein.

    Problem wird die Haltung von ebay sein und die werden - so meine Vorhersage - die Verkäuferin schützen. Wahrscheinlich werde ich sogar von ebay abgemahnt. Das kam in der Vergangenheit schon oft bei ebay vor, das geprellte Käufer nach Beschwerden von ebay selbst abgemahnt wurden. Zum Thema ebay stand auch schon mehrfach negatives in der c´t.

    gruß,

    Michael

  • Hallo Michael!
    Zurückgezogene Angebote und Gebote stehen im Bewertungsprifiel.
    Aber sind wir mal erlich! Jeder der bei Ebay was rein setzt, möchte Geld für seinen Artikel bekommenund nichts verschenken. :angry_face: Ich würde bei einem Euro auch mein Angebot löschen und lieber zur Mülltonne statt zur Post laufen. :loudly_crying_face:

    Gruß

    Peter T.

  • Zitat

    Original von Peter Tennhard
    Hallo Michael!
    Zurückgezogene Angebote und Gebote stehen im Bewertungsprifiel.
    Aber sind wir mal erlich! Jeder der bei Ebay was rein setzt, möchte Geld für seinen Artikel bekommenund nichts verschenken. :angry_face: Ich würde bei einem Euro auch mein Angebot löschen und lieber zur Mülltonne statt zur Post laufen. :loudly_crying_face:

    Gruß

    Peter T.


    So was nennt man Futterneid! :winking_face:

  • Hallo Michael,

    ich wette die Dame stellt die Hefte nochmal ein, entweder unter ihrem Namen oder einem Fake. Wenn ja, dann hast du sie ganz sicher.

    Zu EBAY kann ich nur sagen, das sie dir nicht helfen. Ich hatte mal Ärger mit einer IXUS die ich zwar anzahlte aber nie bekam. Ebay hielt sich komplett aus der Sache raus, auch mit der Rückerstattung des Verlustes. Das Verfahren ist seit 2 Jahren anhängig, Gesamt Schaden ca. 500,000.00 DM. Lt. Staatsanwalt eine Chance auf 20 % des Verlustes, also 80.00 DM. Müsste aber Privatklage ienreichen. Lohnt sich nicht.

  • Hallo Michael,

    das ist mit Sicherheit mist was die Tante da mit Dir gemacht hat, aber das bei Ebay der Preis unter den Käufern ohne den Verkäufer ausgehandelt wird ist aber leider auch Internetromantik.

    Jeder Verkäufer hat i.d.R. einen oder mehrere Bekannte die auch bei Ebay sind und im Bedarfsfall den Preis nach oben "korrigieren".

    Ebay ist ein Glücksladen, entweder man hat Glück oder eben nicht! :grinning_squinting_face:

    Andreas!

  • Klar, aber mit dem Risiko Höchstbietender zu bleiben. Und bei Artikeln die mehrere Hundert Euro oder noch mehr kosten geht so ein Versuch ganz schön aufs Geld, die Verkaufsprovision an ebay ist ja trotzdem fällig.

    Gruß
    Sven

  • Ebay wird gar nicht unternehmen, habe auch schon solche Fälle erlebt. Rechtlich bewegt man sich auch auf dünnem Eis, es ist keiner zum Verkauf oder Kauf der Ware gewzungen. Auch wenn Ebay drauf besteht, das die Gebote bindend sind, es handelt sich ja um einen Internetverkauf und man hat z.B. auch 14 Tage Rückgaberecht (bei Shops) u.v.m.

  • kenny: ja, bei shops. Aber davon ist hier wohl nicht die rede.

    TimoM: Zurückholen geht, aber nur mit Abmahnung des Käufers durch ebay. Bei mehreren verstößen fliegt er doch, oder?

    Gruß
    Sven

  • Hi,

    jo nach den 3. oder 4. mal fliegt derjenige.

    Aber dieses Hochbieten geschiet oft mit ganz neuen (Fake) Accounts.

    Gruß
    Timo

  • Zitat

    Original von kenny
    Ebay wird gar nicht unternehmen, habe auch schon solche Fälle erlebt. Rechtlich bewegt man sich auch auf dünnem Eis, es ist keiner zum Verkauf oder Kauf der Ware gewzungen. Auch wenn Ebay drauf besteht, das die Gebote bindend sind, es handelt sich ja um einen Internetverkauf und man hat z.B. auch 14 Tage Rückgaberecht (bei Shops) u.v.m.

    FALSCH!

    Zitat Fernabsatzgesetz:

    § 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    (1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

    ...

    (4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

    1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

    2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,

    3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,

    4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder

    5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden.

    Ende Zitat


    Soviel dazu,

    Gruß,

    Michael

  • Ebay sind keine Versteigerungen sondern verkäufe gegen Höchstgebot. Deshalb ist der Verkäufer auch nicht gezwungen zu liefern, falls durch das Ebay System ein Preis ausgehandelt wird der ihm nicht passt und vice versa.

    Ein Bekannter von mir ist Anwalt und meinte man hat da rechtlich überhaupt keine Handhabe, das Gericht könnte so oder so entscheiden.

    Es hat ja auch schon Fälle gegeben wo Verkäufer zur Herausgabe der Ware gewzungen wurden. Aber wer fängt schon wegen solchen Peanuts einen Rechtstreit an.

    Natürlich gibt es da noch die Berwertungsfunktion, aber wenn der Artikel gestrichen worden ist, dann kannst du ja leider nichts machen.

    Ich habe selber auch schonmal einen Artikel gestrichen, allerdings weil ich ihn zerstört habe (fallen lassen) - da waren die Bieter natürlich einverstanden.

    Vielleicht solltest du versuchen, mit dem Verkäufer einen Festpreis auszuhandeln, außerhalb von Ebay?

  • Hallo kenny

    dann brauche ich ja auch die Ware nicht abnehmen wenn es mir in den Sinn kommt, das es wohl doch zu teuer ist. :confused_face: :grinning_squinting_face:

    Alex

  • Zitat

    Original von kenny
    Ebay sind keine Versteigerungen sondern verkäufe gegen Höchstgebot. Deshalb ist der Verkäufer auch nicht gezwungen zu liefern, falls durch das Ebay System ein Preis ausgehandelt wird der ihm nicht passt und vice versa.

    Ein Bekannter von mir ist Anwalt und meinte man hat da rechtlich überhaupt keine Handhabe, das Gericht könnte so oder so entscheiden.


    Na gut, dann wird halt so herum ein Schuh draus: Fernabsatzgesetz gilt für gewerblich Handelnde, nicht für Privatleute, die nicht-regelmäßig, nicht-dauerhaft und ohne nachweisbare Gewinnabsichten Waren verkaufen.

    Gruß,

    Michael

  • Zitat

    Original von Alexander W
    Hallo kenny

    dann brauche ich ja auch die Ware nicht abnehmen wenn es mir in den Sinn kommt, das es wohl doch zu teuer ist. :confused_face: :grinning_squinting_face:

    Alex


    Auch falsch! Siehe hier unter K2.

    Gruß,

    Michael

  • Ich habe doch geschrieben, das es schon Fälle gegeben hat in denen Gerichte so entschieden haben.

    Mein Anwalt meinte aber ein Rechtstreit wäre nach derzeitiger Gesetzeslage eher aussichtslos. Ich hatte vor kurzem den Fall das ein Käufer einen Artikel von mir nicht abnehmen wollte mit fadenscheniger Begründung.

    Meine Rechtschutzversicherung hätte die Kosten getragen - das hat den Rat des Anwaltes sicher nicht beeinflusst.

    Aber das lenkt vom Thema ab: Willst du den Verkäufer verklagen?

  • Hallo Michael,

    wenn das so ist dann K3 8), wenn ich lange genug suche finde ich auch einen Mangel.
    Oder um es anders auszudücken ist mann als Käufer immer der dumme bei dieser Art von Geschäften (Privat an Privat) :angry_face: , da mann im Prinzip keinerlei Rechte hat.
    Gruß Alexander

  • Hallo zusammen!

    Neues zum Thema "Versand von ebay-Artikeln":

    Viele ebay-Verkäufer behaupten, daß der Kunde das Versandrisiko tragen muß. FALSCH. Siehe:

    http://www.foto-walser.de/ebay_online/sites/porto.htm

    Ich habe leider bis jetzt noch kein AZ dazu gefunden.

    Die Konsequenz wird allerdings sein, daß alle Verkäufer in Zukunft als Postpaket (oder analoge Versandart bei anderen Diensten) versichert versenden werden, was teurer sein wird.

    Allerdings wird so einigen Verbrechern, bei deren unversicherten Versendungen von Waren immer wieder (ganz zufällig) die Ware verlorengeht (zu Lasten des Kunden) das Handwerk gelegt. Es gibt einige ebay-Händler, bei denen jede zehnte Sendung verschwindet (was man an Bewertungskommentaren feststellen kann). Genau diese Händler haben zufälligerweise extrem hohe Versandgebühren für versicherte Sendungen. :winking_face:

    Gruß,

    Michael

  • Zitat

    Original von kenny
    Ich habe doch geschrieben, das es schon Fälle gegeben hat in denen Gerichte so entschieden haben.

    Mein Anwalt meinte aber ein Rechtstreit wäre nach derzeitiger Gesetzeslage eher aussichtslos. Ich hatte vor kurzem den Fall das ein Käufer einen Artikel von mir nicht abnehmen wollte mit fadenscheniger Begründung.

    Meine Rechtschutzversicherung hätte die Kosten getragen - das hat den Rat des Anwaltes sicher nicht beeinflusst.

    Aber das lenkt vom Thema ab: Willst du den Verkäufer verklagen?


    Gegen die Verkäuferin kann ich nichts machen, solange ebay die Rücknahme des Artikels als regelgerecht bezeichnet.

    Ich habe mich mit ihr allerdings jetzt mal in Verbindung gesetzt, was sie für die Hefte haben will. Mal sehen.

    Gruß,

    Michael

  • Zitat

    Original von Alexander W
    Hallo Michael,

    wenn das so ist dann K3 8), wenn ich lange genug suche finde ich auch einen Mangel.
    Oder um es anders auszudücken ist mann als Käufer immer der dumme bei dieser Art von Geschäften (Privat an Privat) :angry_face: , da mann im Prinzip keinerlei Rechte hat.
    Gruß Alexander


    Nicht unbedingt. Der "Dumme" ist man, wenn man "dumm" handelt. Also Angebote nicht genau liest oder das hineinliest, was man gerne lesen möchte. Dann sieht man bei Nichtgefallen des Artikels nacher alt aus. Ich lese sehr gerne in den Bewertungskommentaren von ebayern. Da gibt es recht häufig negative Bewertungen von Käufern, die ganz offensichtlich die Artikelbeschreibung nicht genau durchgelesen haben und auch zu blind für die Fotos waren.

    Natürlich kann man auch der "Dumme" sein, wenn ein gerissener Händler Gesetzeslücken exakt auslotet und für seine Zwecke ausnützt. Da ebay, wie schon gesagt, am Schutz der Verkäufer interessiert ist, werden die sich zurückhalten, solange Ihnen kein Staatsanwalt droht.

    Und der "Dumme" ist man sicher, wenn man betrogen wird und das hinnimmt in der Hoffnung, daß es das nächste Mal schon wieder klappen wird. Leider laufen zu viele Betrüger bei ebay herum.

    Gruß,

    Michael

  • Hi Michael,

    du hättest eher Jurist werden sollen, dann hättest du das Wissen, aber nicht die Zeit um sich über so was zu ärgern . :winking_face:

    Grüße Resa

  • Zitat

    Original von Resa
    Hi Michael,

    du hättest eher Jurist werden sollen, dann hättest du das Wissen, aber nicht die Zeit um sich über so was zu ärgern . :winking_face:

    Grüße Resa


    LOL

    Wäre im übrigen für mich die Alternative zum Medizinstudium gewesen. Da ich aber über den damaligen "Test für medizinische Studiengänge" als einer der 10% besten sofort einen Studienplatz bekam, war Jura dann gelaufen.

    Aber selbst als Anwalt mit wenig Zeit könnte man (zunehmend) mehr mit ebay zu tun haben - nur dann beruflich. :grinning_squinting_face: :winking_face:

    Gruß,

    Michael

  • So, kleiner Nachtrag zu dieser Sache:

    ebay hat doch tatsächlich auf meine Beschwerdemail reagiert. Ob sie sie dazu gelesen haben, wage ich aber nicht zu vermuten. Man nannte mir die Gründe, aus denen ein Artikel nach Eingang eines Gebotes noch zurückgezogen werden kann, gab einen Link zu den ebay-regeln, erwähnte, daß man keine Rechtsberatung durchführen könne und versprach, die Verkäuferin zu überprüfen. Eine Mitteilung über Konsequenz könne jedoch nicht gemacht werden, da dies evtl. mit dem Datenschutz nicht vereinbar wäre. Kein Wort über meine Argumentation, daß die Rücknahme des Verkaufsangebotes nicht zulässig sei, weil die Verkäuferin doch sehr genau über die Art und den zu erwartenden Verkaufswert des Artikels Bescheid wußte.

    Ein Schelm, wer arges dabei denkt! :winking_face: So hätte man als Beschwerdeführer eigentlich keine Chance, zu überprüfen, ob etwas geschieht. Allerdings meldete sich zwei Stunden später eine etwas angepißte Verkäuferin bei mir mit der Frage, was ich denn ebay erzählt hätte, denn sie sei gesperrt mit der Angabe, sie hätte sich als ein anderes Mitglied ausgegeben (?).

    Ich klärte sie über den Inhalt meiner Beschwerde auf, die keinen derartigen Vorwurf enthielt und setzte sie über den Inhalt der email von ebay an mich in Kenntnis.

    Kleverer Schachzug von ebay: Da ebay die Rücknahme selbst nicht als regelwidrig ansieht, komme ich juristisch nicht an die Verkäuferin heran. Ein erneutes Einstellen des Artikels (also eine Rücknahme der Artikelrücknahme) kann ich von ebay nicht fordern, da die antworten würden, daß das nicht mehr ginge, da die Verkäuferin ja kein ebay-Mitglied mehr sei. Und so vermeidet ebay, daß es (einmal mehr) zu unschönen Rechtsstreitigkeiten zwischen Käufer (bzw. Interessent) und Verkäufer (bzw. Anbieter) kommt, die womöglich ein schlechtes Licht auf ebay werfen würde. Und der Verlust einer Kundin, die jetzt nicht gerade soviel verkauft, sondern mehr gekauft hat, läßt sich noch einigermaßen verschmerzen. Und ich darf ja nichts sagen, denn immerhin haben sie auf meine Beschwerde reagiert. :angry_face:

    Gruß,

    Michael

  • Hallo Michael,

    versteh dich voll und ganz, aber da beisst du in eine Betonmauer. Man sollte eher gegen Ebay vorgehen, denn Kundenservice sieht anders aus.

    Doch da wir sicher alle wichtigeres zu tun haben, würd ich halt darüber hinwegsehen, die Chancen sind mehr als gering, und so vergeudest nur eine menge Zeit und regst dich nachher doppelt so auf. Sprech aus Erfahrung :angry_face:

    Gruß Thilo

  • Hallo Thilo!

    Für mich ist die Sache damit eh erledigt, denn es ist wahrscheinlich als Ansichtssache zu betrachten, ob die Verkäuferin ihr Angebot regelgerecht oder nicht regelgerecht zurückgezogen hat. Somit werden auch weitere Schreiben an ebay gerade soviel bringen, wie wenn man "einem Ochsen in´s Horn petzt".

    Gruß,

    Michael

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