Hallo Olaf,
hast mich aber richtig verstanden. So wurde mir das immer beigebracht.
Wenn das wulstverklebte Becken bei sachgerechter Ausführung des Handwerks nachweislich der Belastung hätte standhalten müssen, dann darf die Wulstverklebung meiner Meinung nach nicht als Ursache angesehen werden.
Das Problem ist nur immer, dass Theorie und Wirklichkeit nicht immer übereinstimmen und Recht haben und Recht bekommen sind auch noch 2 Paar Schuhe. Wenn eine Versicherung nicht zahlen will, muss man als Geschädigter oft ganz schöne Klimmzüge machen.
Der zitierte Text aus der DATZ ist ja ganz nett. Aber eigentlich sagt er nicht viel aus.
Zug- oder Schubkräfte... bei beiden Verklebungen muss der Kleber beides ertragen. So pauschal kann man das also nicht sagen. Der Autor kommt ja in diesem Auszug selbst zu keinem Ergebnis und reicht den schwarzen Peter an die Verstrebungen weiter.
Interessant wäre mal zu erfahren, warum Becken kaputt gehen und das ganze mit Zahlen zu unterlegen.
Glasbruch durch falsche Aufstellung, Glasbruch durch Materialfehler, gerissene Verklebung aufgrund von schlecht gereinigten Klebeflächen, altes Silikon, falscher Klebstoff, falsche Auslegung der Materialstärke, eigenes Verschulden, Manipulation,...
Ich schätze, die Art der Verklebung ist da eine seltene Ursache.