Welche Seewassertiere sind Meldepflichtig?

  • Hallo,

    ich komme aus Baden Württemberg. Dort sind die Bestimmungen bezüglich dem Kauf und Haltung von besonderen Tieren (Schildkröten, Echsen, Schlangen, etc.) nicht vorhanden. Das bedeutet, ich kann in einen Tierladen gehen und eine Schlange, eine Schildkröte oder Echse wie ein Stück Butter kaufen.

    Als ich die Cebit-Messe besuchte und bei einem Verwandten eine Woche zu Besuch blieb, konnte ich es mir nicht nehmen, die wichtigsten Meerwasser-Fachgeschäfte in und um Hannover zu besuchen. Ich habe drei Läden besucht, einen in einem Wohngebiet in Hannover, der so klein war, dass es ausgeschlossen war, dort umzufallen. Dafür war der Händler sehr freundlich und Gesprächsbereit.

    Ein anderer Händler war etwas Außerhalb von Hannover und hatte an sich ein schönes großes Geschäft. Leider die meisten Tiere verpunktet und Korallen in teils-desolatem Zustand.

    Der letzte Händler hatte eine Meerwasser-Abteilung in einem größeren Tiermarkt in Hannover. Da gab es ebenfalls max. ein dutzend Fische. Das war's.

    Bisher dachte ich in BaWü wäre nicht sooo viel los, was Meerwasseraquaristik anbelangt. Aber was ich in Niedersachsen sah, war eine einzige Katastrophe. Dort gibt es einfach (fast) nichts. Man kann echt keinem Meerwasseraquarianer wünschen dort zu wohnen. Da bleibt echt nur noch der Versandkauf und der Selbstimport über, wenn man an was besonderes herankommen will.

    Na ja, das nur am Rande.

    Worum es mir hauptsächlich ging, war dass mir einer der Händler beim Gespräch mitteilte, er würde nicht mehr mit Seepferdchen handeln, weil diese Meldepflichtig seien. Wenn man diese kauft, muss man als Käufer seinen Namen und Adresse hinterlassen. Diese Daten werden an das Veterinäramt weitergeleitet. Danach würde das Veterinäramt in vielen Fällen zu Hause beim Halter des Tieres vorbeischauen, um zu gucken, ob es den Tieren gut gehe.

    Er hat auch einige Schaurige Geschichten auf lager gehabt, wo angeblich die Polizei mit dem Veterinäramt inklusive Durchsuchungsbeschluß vom Amtsrichter vor der Türe stehen könnte, wenn jemand solche Tiere hält und nicht angemeldet hätte. Da hätten oft schon Tipps und Hinweise aus der Stasi-Nachbarschaft gereicht, um sowas anzukurbeln. Er meinte "das Amt sei hier ganz scharf drauf".

    Was ist nun tatsächlich dran an solchen Geschichten? Welche Tiere sind in den meisten Bundesländern anmeldepflichtig und was halst man sich damit als Halter solcher Tiere auf?

    Ich sage es Mal ganz offen: Solange der Staat an meinen Steuern ständig schmarotzt - und ich Halte den Staat als weitaus den schlimmeren Schmarotzer als beispielsweise Leute die von der Stütze leben, möchte ich mit Beamten und Ämtern den Kontakt auf das aller-möglichst-geringste einschränken. Daher interessiert mich, was Behörden bei Halten solcher Tiere für Rechte haben?

    Kennt sich jemand diesbezüglich aus?

    Gibt es ggf. gute Informationsseiten, wo die Rechtslage klar und deutlich erklärt ist?

    Einmal editiert, zuletzt von freeman303 (17. April 2010 um 16:58)

  • Moin Artur,

    also das Seepferde meldepflichtig sind, das stimmt!!
    (Es gibt hierzu auch einige Beiträge dazu hier im Forum)

    Jedoch musst du nicht deine Anschrift beim Händler lassen sondern er muss dir eine Herkunfts-
    bestätigung geben (Quittung lang) und damit meldet man dann die Tiere beim zuständigen
    Naturschutzamt an ( In Schleswig Holstein langt sogar eine E-Mail ) ab diesem Tage muss man
    dann auch Buch führen (Tod/Geburten/Verkauf).
    Es gibt auch eine Liste (hier im Forum oder auf Korallenriff??) wo die zuständigen Ämter aufgelistet sind.

    Grundsätzlich sind alle Tiere die citespflichtig sind auch meldepflichtig (so hat mir meine Ansprechperson beim NaBu gesagt).

    MfG
    Olaf

    2 Mal editiert, zuletzt von OlafB (17. April 2010 um 20:03)

  • Hallo!

    Ein paar kleine Korrekturen:

    Zitat

    Jedoch musst du nicht deine Anschrift beim Händler lassen sondern er muss dir eine Herkunfts- bestätigung geben

    Da der Händler den Verbleib der Tiere nachweisen können muss, wird ihm nichts anderes übrig bleiben, als den Käufer zu erfassen, wenn er ordentlich arbeitet.

    Zitat

    Grundsätzlich sind alle Tiere die citespflichtig sind auch meldepflichtig (so hat mir meine Ansprechperson beim NaBu gesagt).

    Nein, nur artengeschützte Wirbeltiere sind meldepflichtig. Wirbellose sind nachweispflichtig, d. h., dass man im Zweifel die legale(!) Herkunft nachweisen können muss.

    Hier eine Zusammenfassung, die ich vor Jahren fabriziert habe, wobei es nicht ganz so schlimm gekommen ist, wie ich damals befürchtet habe:

    http://www.meerwasserforum.com/index.php?page…d&threadID=7099

    Gruß

    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfgang S (17. April 2010 um 20:39)

  • Danke für die Infos. Damit hat sich die Sache mit den Seepferdchen für mich persönlich zumindest erledigt.

    Wie schaut es bezüglich der Herkunftsnachweise bezüglich gewisser LPS aus? Die meisten Händler können solche Nachweise gar nicht liefern. Teilweise besitzen sie diese nicht und teilweise sind es Tiere, die von Kunden stammen, die selbst über solche Nachweise nicht verfügten.

    Besteht für die Behörden die Möglichkeit die LPS einzuziehen, wenn ein Herkunftsnachweis nicht erbracht werden kann?

    In dem Fall wäre die sauberste Lösung der Selbstimport direkt aus z.B. Indonesien, wie ich ihn bereits öfters durchführte. So hat man in jedem Fall bereits im Zusammenhang mit der Einfuhr am Frankfurter Flughafen alle erforderlichen Papiere da.

    P.S.
    Angenommen Behörde zieht Seepferdchen oder LPS ein. Angenommen auch der Einzug sei berechtigt gewesen. Ist die Behörde ggf. Schadensersatzpflichtig, wenn die Tiere in der Obhut der Behörde eingehen, weil diese nicht in der Lage war diese erfolgreich zu hältern? Wurde ein solcher Fall bereits prozessiert? Ist diesbezüglich was bekannt? Tipp am Rande: Verpflichtung zum Schadensersatz ist vorsatz*un*abhängig!

    Einmal editiert, zuletzt von freeman303 (17. April 2010 um 20:50)

  • Hallo Artur!

    Zitat

    Besteht für die Behörden die Möglichkeit die LPS einzuziehen, wenn ein Herkunftsnachweis nicht erbracht werden kann?

    Ja, aber ich kenne keinen Fall, bei dem das so gehandhabt wurde.

    Zitat

    Angenommen auch der Einzug sei berechtigt gewesen. Ist die Behörde ggf. Schadensersatzpflichtig, wenn die Tiere in der Obhut der Behörde eingehen, weil diese nicht in der Lage war diese erfolgreich zu hältern?

    Die Frage lässt sich so nicht eindeutig beantworten. Aber wenn die Einziehung berechtigt war, dann sind die Tiere weg und an Schadensersatz könnte man allenfalls denken, wenn der Herkunftsnachweis nachträglich noch erbracht werden kann. Aber auch in diesem Fall wird es sicher sehr schwierig. In der Regel werden eingezogene lebende Tiere an Zoos oder andere Halter abgegeben. Denkbar ist auch, dass die Tiere eingezogen werden, aber beim Halter bleiben (der dann nicht mehr darüber verfügen darf).

    Gruß

    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfgang S (17. April 2010 um 21:00)

  • Hallo Artur,

    ich weiß zwar nicht welche seltsamen Erfahrungen du schon mit Ämtern erlebt hast, und es ist auch egal, aber desshalb die Seepferdchenhaltung zu verwerfen wäre nach meinem Ermessen Unsinn, denn wie ich schon in einem parallelen Thread geschrieben habe: Schreibe einen neutralen oder besser höflichen Brief oder E-mail mit der Meldenummer der Tiere und deiner Adresse. Dann bekommst du eine Meldebestätigung und wenn ein Tier Stirb oder abgegeben wird, dann ist es auch nur ein Zweizeiler und die Sache ist vergessen.
    Nur bei Nachzuchten könnte ein Besuch anstehen, aber wenn man freundlich bleibt und du die Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend pflegst, dann bleiben die eher neugierig und sicher freundlich.

    Da ich auch Landschildkröten habe, stehe ich häufiger im Kontakt und da kann ich mir inzwischen schon kleine Patzer erlauben (habe mal vergessen ein Tier rechtzeitig anzumelden) ohne das das SEK ausrückt (Die CITES hatte ich natürlich). Wenn man sich Mühe gibt und aus der Masse der gleichgültigen Tiersammler heraussticht kann es sogar geschehen, dass man Tiere vermittelt bekommt die sonst viel Geld kosten und ein langes Suchen erfordern :]

    Überlege es dir also, natürlich sind Seepferdchen heikle Beckenbewohner, da sehe ich die wirklichen Probleme, aber die Behörde sollte es definitiv nicht sein.

    Gruß
    Benjamin

    Edit: Wesshalb befürchtest du dass sie deine Tiere beschlagnahmen? Wenn du einen Herkunftsnachweis mit den Tieren bekommst, dann können sie dir garnichts anhaben, es wäre auch nicht in ihrem Interesse, bedeutet schließlich einen großen Mehraufwand.

    Einmal editiert, zuletzt von Benjaminb (17. April 2010 um 22:10)

  • Hallo zusammen


    ich kann hier Benjamin nur Recht geben...

    Ich habe auch schon genug von diesen Horrorgeschichten gehört und kann davon absolut nichts
    bestätigen.

    Man muss eben lediglich seine Seepferdchen anmelden (kostenlos) und daran kann ich nichts Schlimmes finden, wenn man die Tiere legal erworben hat.

    Dann gebe ich einmal im Jahr eine aktuelle Bestandsmeldung durch und die Tante vom Amt war auch schon mal bei mir. Dies geschah eher aus Neugier ihrerseits und wenn man seine Tiere einigermaßen vernünftig hält, muss man sich doch da auch keine Gedanken machen? Auf jeden Fall war die Dame sehr angetan und es gibt keinerlei Probleme.

    Wer sich allerdings vor einem solch (vergleichsweise) kleinen Aufwand scheut, für den sind sicherlich Seepferde sowieso nicht das Richtige.


    Viele Grüße

    Kathrin

  • Hallo,

    das hat bei mir nichts mit erhöhtem finanziellem oder zeitlichen Aufwand zu tun. Wäre es mit einer schriftlichen An- und Abmeldung erledigt, hätte ich nichts dagegen.

    Es ist vielmehr, dass ich es gar nicht begrüße, die "Staatsgewalt" in mein Haus lassen zu müssen, weil ich bestimmte Tiere gerne pflegen würde.

    Für mich ist die Unverletzlichkeit meiner Privatsphäre in meiner Wohnung oder in meinem Haus ein sehr hohes Gut, welches meiner Meinung nach unverhältnismäßig eingeschränkt wird, indem ich Beamte reinlassen müsste, damit sich diese davon überzeugen können, ob ich die Tiere artgerecht halte.

    Ich rede hier schon gar nicht davon, dass hier die Beweislast quasi ungedreht wird und durch solche Gesetzgebung jedem Halter der Tiere unterstellt wird, er würde diese nicht artgerecht halten, bis er das Gegenteil bewiesen hat. Denn überlegt mal was dem Halter wohl passiert, wenn er den Beamten die "Beschauung" der Tiere verweigert?

    Das Ganze erinnert mich ein wenig in seinen Zügen an die VDS aus dem Telekommunikationsbereich, wo jeder Telekommunikationsteilnehmer quasi unter Generalverdacht einer Straftat gestellt wurde und deshalb seine Telekommunikationsdaten gesammelt wurden.

    Woher die Schauergeschichten stammen weiß ich auch nicht. Möglicherweise wird es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hart gehandhabt. Der Fachhändler in Hannover erzählte mir von einem Fall eines privaten Züchters der Seepferdchen züchtete jedoch kenerlei Papiere zur Herkunft seiner Tiere hatte, noch Papiere seinen Kunden mitgab. Eines Tages soll anscheinend das Amt mit Hilfe der Polizei seine Kundenliste in die Finger bekommen haben. Darauf ist das Amt bei sämtlichen Käufern (ca. 30 Leuten) aufgekreuzt und hat die Tiere beschlagnahmt, weil natürlich keiner die Papiere für die Tiere hatte. Diese Aktion sollen nur eine handvoll der Tiere überstanden haben. Der Händler schüttelte über dieses Vorgehen selbst den Kopf und hat auf Grund ständiger Probleme mit Behörden in seiner Umgebung den Handel mit Pferden komplett eingestellt. Er meinte, man kann an den Tieren nicht genug verdienen, als dass es die Komplikationen mit den Behörden wett machen würde.

    Ist hier jemand aus der Umgebung Hannover oder allgemein aus Niedersachsen und kann über die Behörden hier berichten?

    Wie es in BaWü ist, weiß ich selbst. Da wohne ich schließlich. Hier interessiert es wirklich keine Sau. Die Händler, die aus BaWü kommen und im Forum tätig sind, wie z.B. Claude, werden mir sicher recht geben.

  • Hallo,

    Inwieweit man mal wieder ein staatskritischer Individualist sein möchte, bleibt jedem selbst überlassen- wer in dieser Sache nicht mit dem Staat in Berührung kommen möchte, sollte eben auf solche Tiere verzichten.

    Die staatliche Regelung ist meiner Meinung nach insofern sinnvoll, als dass ich es in anderen Bereichen furchtbar finde, wie viele Tiere aus Dämlichkeit, Unkenntnis und einem absoluten Mangel an Lernbereitschaft schlicht und einfach gequält und verheizt werden- dass da zumindest die bedrohten und geschützten Arten kontrolliert werden, ist doch nur sinnvoll. Der Generalverdacht der falschen Haltung erscheint mir auch generell gar nicht so falsch- die breite Masse der Tierhalter hat nun mal keine/kaum Ahnung von dem, was sie da eigentlich macht; das lässt sich in Privatgesprächen und Internetforen oder auf Börsen oder auch in Zooläden immer wieder gut sehen. Da zugunsten der 1% der "weißen Schafe" komplett auf Kontrollen zu verzichten und darauf zu vertrauen, dass auch die anderen 99% ihre eben seltenen/bedrohten/heiklen/geschützten Arten richtig hält, ist sehr blauäugig- in der heutigen Gesellschaft ist das Misstrauen nun mal mehr als berechtigt, und darum melde ich meine Tiere lieber an und lasse mich auch kontrollieren und liefere damit auch ein Gegenbeispiel zu den anderen, die immer wieder negativ auffallen.

    Letztlich ist es wohl auch insofern sinnvoll, als dass der Umgang mit geschützten Arten damit von vornherein abschreckend wirkt, insbesondere in Bezug auf Spontankäufe. Es sorgt einfach dafür, dass man sich entweder näher mit der Art auseinandersetzt oder direkt darauf verzichtet- und das ist sinnvoll, weil ein ernsthafter Halter sich von soetwas wohl kaum abschrecken lässt. Dementsprechend sind die geschützten Arten auch seltener im Handel vertreten, der Halterkreis kleiner, aber deutlich besser informiert- im Gegensatz zur "Massenware", also jener Tiere, die mehr oder minder wie Wegwerfartikel gekauft und "produziert" werden...

    Zumal die Aquaristik davon ja auch nicht wirklich betroffen ist, ausser man importiert eben selbst Steinkorallen oder hält Seepferdchen- ersteres dürfte aber nun wirklich selten vorkommen, und letztere sind eben nur eine kleine Gruppe in der breiten Masse der verfügbaren Tiere, und wenn der Handel mit diesen Tieren überwacht wird- was solls? Das kommt eben der Art zugute und auch den Individuen; und wenn der Halter damit ein wenig Aufwand hat, wird er das wohl auch verkraften, wenn er die Pflege solch vergleichsweise aufwendiger Tiere auf sich nimmt- und wer glaubt, dass der Kontrolleur der "Staatsgewalt" bei solchen Kontrollen direkt das ganze Haus auf den Kopf stellt und mithilfe des deutschen Gesetzbuches alles notiert und den entsprechenden Behörden weitermeldet, sollte sich vielleicht doch mal Gedanken machen...

    In der Terraristik sind im Übrigen weit mehr Arten davon betroffen.

    Einmal editiert, zuletzt von Jannes Freiberg (18. April 2010 um 15:54)

  • Hallo Arthur,

    ich glaube du verstehst da etwas falsch, die Besuche dienen weniger der Klärung ob die Tiere richtig gehalten werden, sondern der Kontrolle das da wirklich junge Seepferdchen, d.h. Nachzuchten angemeldet werden und keine adulten Importtiere legalisiert werden.
    Da mein Aquarienraum ausserhalb des Wohnraumes liegt, ist meine Privatssphäre zwar eh kaum betoffen, aber selbst wenn sie in die Wohnung gehen müssten, hätte ich nichts dagegen, hilft es mir doch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den schwarzen Schafen zu erhalten.

    Die Story von deinem Händler könnte schon stimmen, aber wie du schreibst hatte der Züchter keine Papiere und damit gegen geltendes Recht verstoßen. Das so wenige Tiere die Beschlagnahmung überlebt haben sollen ist allerdings seltsam, denn wie schon geschrieben wurde übernehmen i.d.R. Zoos und Züchter solche Tiere.

    Generell scheint Hannover recht hart durch zu greifen, aber das ist von den einzelnen Sachbearbeitern abhängig und nicht vom Bundesland. Ein Züchter von Landschildkröten erzählte mir bei einem Besuch, dass der Amtstierarzt einmel alle Tiere beschlagnahmen wollte weil er einige Schlüpflinge zu spät gemeldet hat, aber ich denke, da ist vorher schon etwas vorgefallen, denn so unverhältnismäßige Aktionen sind nicht die Regel.

    Möchtest du denn überhaup züchten, denn bei der reinen Haltung kommt es praktisch nie vor, dass die Behörden auf einen (vorher angekündigten) Besuch vorbei kommen.

    Letzten Endes musst du entscheiden wie du dich verhälst, aber allen Anderen die sich ernsthaft mit der Seepferdchenhaltung und Zucht befassen möchten sei gesagt, das Amt ist kein Problem, die Haltung selber kann allerdings eines sein.

    Gruß
    Benjamin

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