Getrocknete Seepferdchen

  • Hi Tom,


    du kennst dich aus mit Import / Export Bestimmungen ...
    na dann lies mal hier http://www.bfn.de/0305_pers_gebrauch.html


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    Ausnahmen von den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 bei der Ein-, Aus- oder Wiederausfuhr von persönlichen oder Haushaltsgegenständen aus geschützten Arten


    Bevor Sie sich mit den Regelungen zum persönlichen Gebrauch vertraut machen, beachten Sie bitte die im folgenden aufgeführten allgemeinen Hinweise.


    Wichtig: Die Ausnahmen für den persönlichen Gebrauch können ausschließlich für tote Tiere/Pflanzen oder Teile bzw. Erzeugnisse daraus angewandt werden. Für lebende Tiere oder Pflanzen gelten diese Ausnahmen nicht.



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    Was zählt zum persönlichen Gebrauch ?
    Sämtliche toten Tiere/Pflanzen, Teile oder Erzeugnisse daraus, die im Rahmen eines Umzuges mit dem gesamten Hausrat in die Europäische Gemeinschaft ein- oder aus der Europäischen Gemeinschaft wieder ausgeführt werden.
    Tote Tiere/Pflanzen, Teile oder Erzeugnisse daraus, die ohne kommerzielle Absichten für den eigenen Gebrauch in die Europäische Gemeinschaft ein- oder aus der Europäischen Gemeinschaft wieder ausgeführt werden. Die Exemplare müssen im Besitz einer Privatperson und Teil deren normalen Hab und Guts sein und sich in deren Reisegepäck befinden. Hierzu zählen z.B.



    Jagdtrophäen (mit der Ausnahme, dass selbst erjagte Trophäen auch zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt oder nachgeschickt werden können)
    Teile oder Erzeugnisse aus Reptilleder
    Pelzmäntel
    Schnitzereien aus Knochen, Zähnen etc.
    Schmuck
    bis zu drei Rainsticks (Regenstöcke aus Kakteenholz)
    bis zu 125 g Kaviar in einzeln und vorschriftsmäßig gekennzeichneten Behältern
    bis zu drei Gehäusen von Fechterschnecken
    bis zu drei Riesenmuscheln
    bis zu vier Erzeugnisse von toten Krokodilen
    bis zu vier tote Seepferdchen
    und ähnliches mehr


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    ohne Worte .... fangen, trocknen und an die Wand nageln darf ich ... für den pers. Gebrauch ...
    Züchten und weitergeben ohne Genehmigung ist strafbar.



    Gruß
    Ralf

  • Hallo Angi


    Weil SOWAS! in diesen Ländern normal ist und einfach zum Alltag gehört.
    Da haben Tiere meist einen anderen Stellenwert als bei uns. Man sieht ja was dort alles gegessen wird...


    Aber natürlich darf man nicht alle über einen Kamm scheren!


    Mein erster Beitrag und gleich so ein Thema, aber es hat mich gerade sehr gewurmt...
    Ich werde mich natürlich noch vorstellen und erläutern aus welchem Grund ich mich hier angemeldet habe :smiling_face: mitlesen tu ich ja schon länger :winking_face:


    Liebe Grüße
    Stefan

  • Naja schon essen. Vorher halt malen und schon klappts wieder in der Hose :grinning_squinting_face:

    Beleuchtung: ATI Sunpower 8x80 Watt T5,Strömung: 2x Tunze 6105, Abschäumer: RE Double Cone 180 mit RD3 speedy, Balling Zeo und blaue Flaschen nach Gusto
    Extra bavariam non est vita et si est vita non es ita




    Viele Grüße
    Stefan

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