ZitatOriginal von Frank Mohr
Ach Klaus, ich hab schon Tiere nach ganz Deutschland und Europa verkauft. Immer mit dem gleichen Nachweis, als ein Tier nach Berlin ging wurde es mit meinem Nachweis sofort beim anmelden geschlagnahmt. Ich hab ne Std mit der Amtstante telefoniert und sie bestand auf Zuchtbuchnummer + Kopie des Zuchtbuches. Deshalb sage ich das es jede Gemeinde oder Stadt anders haben will. Mag ja sein das Nürnberg da locker ist, aber in anderen Städten weht oft ein anderer Wind und da würdest du mit deinem Kassenbong oder deiner Rechnung ziemlich alt aussehn.Es geht ja hier hauptsächlich um die Weitergabe von NZ und da ist bei Anhang B die Citespflicht schon lange weggefallen. Aber du weißt es ja sicher besser
***Das schreib ich doch die ganze Zeit schon, aber du hast ja mit den Regelungen für deine Anhang A Tiere anfangen müßen. Anhang A Verordnungen sind in der Meerwasseraquaristik uninteressant
Gerücht ! was dran ??
-
-
*lach* trotzdem brauch man für Anhang B Tiere einen anständigen Herkuftsnachweis und keinen Kassenzettel. Und das gildet auch für euch.

-
Hallo
War mal wieder bei dem Händler - er hatte nur nicht viel Zeit.
Aber es ist definitiv so das in Heidelberg 2 Beamte abgestellt wurden.
Die durchforsten das ganze Internet/Zeitungen ect. nach Privatleuten die privat Tiere verkaufen.Nicht nur Korallen, sondern generell, da ein Privater ohne §11 keine lebenden Tiere verkaufen darf.
Das ganze wird mit Freiheitsstrafe bis 2 Jahre bzw bis 10000€ geahndet.Das ganze kommt nicht vom Finanzamt sondern von irgendwelchen Tierschutzbunden und wurde auch unterandrem von Händlern angeregt die ne Menge Geld in Tiere/Anlagen/Importe/§11 stecken und den Markt von Privaten abgelaufen bekommen.
Das Finanzamt klinkt sich bei einer Anzeige paralell mit ein
Kenne nur leider keinen Beamten in HD den ich auf Wahrheitsgehalt fragen könnt...
Aber glaub dem Händler schon ( er hat keine Korallen ! ) -
ach ich halte das für völligen quatsch, in heidelberg gibst wahrscheinlich keine 5 leute die ableger verkaufen , dafür soll man 2 beamte einstellen ? ...
... und das würde man ja wohl ziemlich shcnell mitbekommen wenns da jemand "erwischt" -
Hallo
Wir reden hier nicht (mehr) von Ablegern !
Es geht generell um lebende Tiere:
Korallen, Fische, Reptilien, Vögel, Nager ect...
Besonders scharf natürlich bei bedrohten Arten/Exoten
Kann mir das schon vorstellen - bei unsrem Staat !
-
auch das halte ich für blödsinn, es werden doch seit 50 jahren ( oder was weiß ich wie lange ) schon nachzuchten von tieren privat verkauft, wenns da ein neues gesetz gäbe hätte das viel mehr aufsehen erregt weil das hier ja tausende in deutschland machen und die sollen nun alle straftäter sein und ins gefängnis gehören ? also bitte ...
und was soll ich dann als privatmann machen wenn ich statt 2 schildkröten aufeinmal 20 habe ? wegschmeißen ?
-
Klar ist das generell ein Problem mit deinen "Schildkröten"
Aber der §11 ist halt nunmal da !
Wie war der Spruch ? Unwissenheit schütz vor Strafe nicht ?
Ich denk auch mal das sie auf die Leute scharf sind die das auch mengenmässig betreiben - also regelmässig ( Zucht ).. sonst würden auch diese 2 Leute nicht langen dem nachzugehen...
-
Hallo
Hier mal das Tierschutzgesetz zum Nachlesen
-
Zitat
Original von benny1006
Aber es ist definitiv so das in Heidelberg 2 Beamte abgestellt wurden.Kenne nur leider keinen Beamten in HD den ich auf Wahrheitsgehalt fragen könnt...
Aber glaub dem Händler schon ( er hat keine Korallen ! )na, wat denn nun

-
Hallo
Aussage des Händlers: 2 abgestellte Beamte !
ICH kanns net nachprüfen - glaubts oder lasst es...
-
Hi Benny,
da scheint der besagte Händler ja bei dir an der richtigen Adresse gelangt zu sein um Panik? und Angst? unter den Meerwasser-Aquarianern zu verbreiten. Genau das scheint meiner Meinung nach der Zweck seiner Aussage gewesen zu sein.
Von seiner Seite aus verständlich, denn wer lässt sich schon gerne sein Geschäft aus der Hand nehmen. Kann mir vorstellen das Händler in Heidelberg und Umgebung nicht grad reichlich vorhanden sind und da kann der private Anbieter von Korallen schon eine Konkurrenz darstellen. Ich bin in einer Behörde beschäftigt und kann dir sagen dass für solch einen „Schmarrn“ keine 2 Beamte abgestellten werden. -
Ich finde diesen thread sehr amüsant (fast schon so amüsant dass er ins unterhaltungsboard gehört)

Aber was ist nun? Interessant ists auf alle fälle... Ists nun legal oder nicht?
-
Interessant ist meiner Meinung nach nur wie schnell man Menschen beeinflussen und verunsichern kann. Ein Gerücht streuen und an Leute weiter reichen die mit der Materie nicht 100% bekannt sind und schon hat man Ruhe vor der ungeliebten Konkurrenz.
Da ich eine etwas andere außendienstliche Tätigkeit ausführe, mich im speziellen mit Tierschutzgesetzen nicht beschäftigt habe und partu keine Lust habe hier evtl. falsche Aussagen schriftlich zu hinterlassen, werde ich auch nix verbindliches dazu schreiben. -
Hi zusammen
Wenn dem so wäre mit Angst machen - dann würd ich das aber von dem Kreis behaupten aus dem er/ich kommt - und nicht ein ganz andren Kreis !?
-
Zitat
Original von KlausS
für solch einen „Schmarrn“ keine 2 Beamte abgestellten werden.HUHU

[Ironie=on] das würde aber die geringe Arbeitslosenquote erklären [Ironie=off]

Sorry aber das finde ich einfach nur köstlich, glaubst du das die 2Leute anstellen die im Monat zusammmen mal min.2000€ in die Kasse schlagen, ich denke das dann keiner mehr in Heidelberg und Umgebung eine Hobby mit Nachzucht aussübt, was sehr schade wäre (zwinker
da ich immer gerne in diese Richtung fahre)Sorry aber das ist totaler Humbug

hätte dein Händler mit einem ''Beamten'' die Aussage getroffen, wäre das schon zweifelhaft, aber 2Stk. ????
(wieso nicht 20???)und ich weiß was Klaus meint, ich bin ebenfalls im beamtenähnlichen Status und habe daher auch ein bisschen Einblick, wenn ich das Drama bei uns sehe wie man um jeden Cent sich winden muss bleibt nur noch ein Schmunzeln wenn ich das sehe

mfg Chris
-
HUHU IAN
es gab hier mal ein paar Anmerkungen, wobei es auch nicht klar und sicher ist!, ab welcher Summe / oder doch erst wenn Gewinn gemacht wird!?!?!?
mfg Chris
-
Zitat
Original von benny1006
Nicht nur Korallen, sondern generell, da ein Privater ohne §11 keine lebenden Tiere verkaufen darf.
Das stimmt nicht. Für Wirbellose ist z.B. kein §11 nötig und bei anderen Tieren nur bei gewerbsmäßigen Handel. Was Gewerbe und was Privater Handel ist sagt dir dein zuständiges Finanzamt. Es wäre vielleicht besser wenn du solche Gerüchte erst auf den Wahrheitsgehalt überprüfst bevor du sie weiterverbreitest. -
Hi Klaus
ZitatEs wäre vielleicht besser wenn du solche Gerüchte erst auf den Wahrheitsgehalt überprüfst bevor du sie weiterverbreitest.
Da kann man Benny meines erachtens keinen Vorwurf machen. Wenn mir jemand, von dem ich ausgehen kann das er sich mit der Materie auskennt (Händler), etwas erzählt, gehe ich davon aus das es schon stimmt und prüfe das nicht unbedingt nach. -
-
Hi KS
Meine Vermutung geht ja auch auf gewerbsmässigen Handel - wenn dem so sein sollte.
Aber les mal die Eröffnung des Treads :
Ich hab was gehört, dessen ich aufgrund meines Beinbruches leider nicht nachgehen kann....
aber wenn es stimmt, dann wirds blöd...ich habs satt wenn hier nur rumgepöbelt wird. Ich habs gepostet um herauszufinden obs sein kann.
Und nicht um dumm angemacht zu werden ! Ich habs nich erfunden - sonder wollte wissen ob da was Wahres dran ist ! Wenn dem nicht so ist - umso besser !!ENDE
@Moderator : Schlies den Tread bitte - es ufert mal wieder aus
EDIT :
Bitte nicht falsch verstehen - aber mit Antworten : "glaub ich nicht" oder "Kann ich mir nicht vorstellen" kommen wir hier nicht weiter ! -
Zitat
Original von benny1006
Bitte nicht falsch verstehen - aber mit Antworten : "glaub ich nicht" oder "Kann ich mir nicht vorstellen" kommen wir hier nicht weiter !
Auf Beiträge wie "Ich habe gehört daß..." mußt du halt mit solchen Antworten rechnen. Ich glaube aber ich habe dir sachliche Antworten gegeben. Wenn dir diese nicht gefallen ist es deine Sache aber in dieser Hinsicht bist du scheinbar etwas empfindlich. Wenn du es genau wissen willst, nimm doch einfach das Telefon und rufe bei der zuständigen Behörde an.Edit: Im Ausgangsposting hast du geschrieben "Es soll jeglicher Korallenverkauf von Privat an Privat unterbunden werden !
Die Stadt Heidelberg hätte schon 3 Leute eingestellt die per Internetrecherche private Korallenzüchter ausfindig macht.
Korallenverkauf nur an Händler mit diesem §11 ( ? ), oder von Händlern an Privat"
Jetzt sind es aufeinmal 2 Beamte und es betrifft den Verkauf von jeglichen Tieren von Privat
-
Das wird das Beste sein - hatte gedacht das vielleicht jemand was weis - war eben ein Gerücht.
Will ja auch das es eins ist/bleibt und nicht durch rumtelefonieren evtl. schlafende Hunde wecken...
-
Zitat
Original von benny1006
Das wird das Beste sein - hatte gedacht das vielleicht jemand was weis - war eben ein Gerücht.jetzt ist es nur ein gerücht, warum verkaufst du das dann aber zunächst mal als tatsache, die du ganz genau weißt?
ZitatOriginal von benny1006
Aber es ist definitiv so das in Heidelberg 2 Beamte abgestellt wurden.
Die durchforsten das ganze Internet/Zeitungen ect. nach Privatleuten die privat Tiere verkaufen. -
Hallo
Das bezog sich auf die Ausage des Händlers - stimmt, etwas verwirrend geschrieben
-
naja ich mach dir auch keinen vorwurf dass du hier nachgefragt hast, aber es ist eben ziemlich abwegig... es werden wahrscheinlich jeden tag zig geschützte tiere von privat an privat verkauft und dann würde soetwas schon mehr aufsehen erregen ... red doch mal mit deinem händler offen drüber und schreib uns mal was er dazu meint ...
-
Hallo zusammen,
ihr seit schon niedlich und ich gebe iP recht, gehört eigentlich ins ubord.
Wo ist eigentlich das problem mal bei der Stadt Heidelberg anzurufen und nachzufragen? Das geht auch mit kaputten bein oder mangelden sozialkontakten zu beamten.
Die Obere Naturschutzbehörde in Kassel welche für mich zuständig ist konnte mir die aussage jedenfalls nicht besätigen.mfg
Peter
-
Hallo
Ihr hattet Recht - war zum Glück nur ein Gerücht ! ( für die die vereinzelt mal was verkaufen )
Hab mal auf der Sadt angerufen.
Kontrolliert wird es von der unteren Naturschutzbehörde.
Kontrolliert wird bei privaten Verkäufen wenn der Verdacht auf gewerbsmässigen Handel
(mit Gewinnabsicht ) besteht.Von der Satdt selber hab ich dann noch diese Email mit dem selben Inhalt bekommen :
Sehr geehrter Herr Schatz,
eine Erlaubnis nach §11 TSchG benötigt nur, wer gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt oder sie gewerbsmäßig hält oder züchtet. Für Wirbellose trifft das nicht zu, ebenso wie für den privaten Handel. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Gewerbsmäßigkeit im Sinne des Tierschutzgesetzes keine Gewerblichkeit im Sinne des Gewerberechtes voraussetzt. Das heißt, das Handeln mit Wirbeltieren, wenn es eine gewisse Grenze überschreitet, kann auch dann gewerbsmäßig im Sinne des Tierschutzgesetzes sein, wenn Sie kein Gewerbe angemeldet haben. Gewerbsmäßig im Sinne des Tierschutzgesetzes handelt, wer die entsprechende Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt. Überwacht wird die gewerbsmäßige Tätigkeit regelmäßig; beim privaten Verkauf wird nur dann kontrolliert, wenn es Hinweise auf tierschutzwidrige Zustände gibt oder wenn der Verdacht auf Gewerbsmäßigkeit besteht. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen -
Jo,
habe mir heute morgen erst den §11 mal durchgelesen und fühlte mich auch absolut nicht angesprochen ...
Gruß
Roger -
Nunja Roger, §11 bezieht sich ja auch auf Wirbeltiere (habe die Prüfung selbst gemacht).
Der Witz in diesem gesammten Nachweissystem ect. ist dass es heute eh keiner mehr 100%ig nachvollziehen kann, wer wann, was, wie, zumindest bei den meissten Wirbeltieren.
Selbst Citis Papiere (Wer noch welche hat; ich selbst habe in den vergangenen Jahren nur noch eine einzige zu Gesicht bekommen) sind kein Garant dafür, dass das "vorliegende" Tier auch das Tier ist, welches auf dem Papier steht (Papier ist geduldig).
Und selbst hier ist der ich sage mal "Verwaltungsaufwand" welcher bei Privatpersonen gemacht wird vollkommen überschätzt. Mitlerweile reicht es ja, wenn man bei meldepflichtigen Wirbeltieren eine "Kauf, bzw. Übergabe-bestätigung" der Unterennaturschutzbehörde zukommen lässt. "Geprüft" ob die Tiere nun wirklich da vorher gemeldet waren oder nicht machen die meissten eh nicht. Da wird ne Akte angelegt, das ganze abgeheftet und ggf. mal dem Halter ein Besuch abgestattet zwecks Gehege genemigungen (Besonders bei Primaten, Schleichkatzen, Großkatzen oder Panzerechsen) oder aber wenn es etwas "ausgefalleneres" ist.Nachweispflicht... welche ja prinzipell für alle WA 1 + 2 und Anhang A und B Tiere besteht. Eigentlich "nur" für jemanden "interessant" welcher das ganze Gewerblich betreibt, denn NUR bei diesen wird das auch sporadisch geprüft!
Wobei aber kein Hahn danach kräht. Der Verwaltungsaufwand ist einfach zu gross, bzw. auch teilweise überhaupt nicht "möglich"! -
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!
