Hallo Tierversender!
Seit 19.02.2009 gilt in Deutschland die neue Tierschutztransportverordnung.
Ich möchte da insbesondere auf die §§ 7 und 8 hinweisen, die auch für Tiertransporte gelten, die nicht im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Betätigung gelten, also auch für den privaten Versand. Interessant ist auch, dass für Fische und Wirbellose in § 13 eine besondere Regelung geschaffen wurde.
Ganz wichtig für Walbesteller: Meeressäuger dürfen nicht gestapelt werden (§ 12 Abs. 1 Satz 2) :D.
Gruß
Wolfgang
