Neue Tierschutztransportverordnung!

  • Hallo Tierversender!

    Seit 19.02.2009 gilt in Deutschland die neue Tierschutztransportverordnung.
    Ich möchte da insbesondere auf die §§ 7 und 8 hinweisen, die auch für Tiertransporte gelten, die nicht im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Betätigung gelten, also auch für den privaten Versand. Interessant ist auch, dass für Fische und Wirbellose in § 13 eine besondere Regelung geschaffen wurde.

    Ganz wichtig für Walbesteller: Meeressäuger dürfen nicht gestapelt werden (§ 12 Abs. 1 Satz 2) :D.

    Gruß

    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

  • Hallo Wolfgang,
    erst einaml danke für den Link!! :thup

    Nun stelle ich mir jedoch in Bezug auf § 13 Abs. 2

    Zitat

    2. dürfen Fische bei innerstaatlichen Transporten nur in Behältnissen befördert werden, deren Wasservolumen den Tieren ausreichende Bewegungsmöglichkeiten bietet.

    die Frage: Wieviel ist ausreichend um z.B. einen Doktorfisch zu verschicken??

    Gruß
    Olaf

  • Hi,

    wenn ich §7 Abs. 3 beim Fischversand erfülle kann ich ziemlich sicher sein das kein Fisch lebend ankommt.
    ???

    mfg Uwe

  • Hallo Uwe!

    Zitat

    wenn ich §7 Abs. 3 beim Fischversand erfülle kann ich ziemlich sicher sein das kein Fisch lebend ankommt.

    Ja, ich habe auch schon unseren Postboten vor meinem geistigen Auge Frostfutter in die Beutel schmeißen sehen :D.

    Gruß

    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!