Lebende Steine & Cites

  • Hallo,
    kann mir jemand sagen ob zur Einfuhr von Lebenden Steinen eine Cites Bescheinigung nötig ist? Der Händler ging so weit, zu behaupten daß für alle Korallen an denen ein Substratstein größer als 3x3x3cm ist, zur Einfuhr eine Cites-Bescheinigung benötigt wird.

  • Hallo KS

    Ich weiss schon wen Du meinst :smiling_face: aber mir und dem Bundesamt ist nichts bekannt.

    Auch wenn das schon im Gespräch war

    Gruss
    Claude

  • Hallo

    Mag sein sein das die von nix wissen, aber es gibt komischerweise in der Statistik von Cites eben Zahlen dazu. Das da kaum einer Bescheid weiß, ist ne andere Geschichte, vom Zoll und wie das kontrolliert werden soll.Also Lebende Steine werden erfasst!

    Mfg Michael Hannig

    Ps ich weiß wer hier fragt und antwortet.

    Angefügt:
    Da habt ihr aber doch nichts mit zu tun. Das muß im Ursprungslang ablaufen

    2 Mal editiert, zuletzt von Michael Hannig (7. Februar 2003 um 22:54)

  • Hallo Michael

    Ja klar werden die Steine erfasst aber sie sind nicht in Anhang A oder B erfasst und darum geht es

    Es hängt vom Land ab ob diese erfasst werden oder nicht und nicht alle Steine kommen aus Indonesien


    Gruss Claude

  • Hallo Claude

    Ja das ist die Handhabung und Auslegung verschiedener Staaten.

    Mfg Michael hannig

  • Hallo Klaus,
    soll, laut Lerbs, sogar für Korallensand und Trockengestein (ehemals lebendes) gelten.
    Ich bekam dies ebenfalls von Fr. Preis bestätigt. (hatte gerade 3 Tonnen Riffgestein bekommen)

  • Hallo,
    an alle ein Danke Schön :]
    Ich fasse zusammen, eine Cites-Bescheinigung ist zur Einfuhr von LS nach Deutschland nicht nötig, aber das LS wird von manchen Ländern statistisch erfaßt. Für das Substratgestein an z.B. Krusten und Scheibenanemonen ist ebenfalls keine Cites nötig.

  • Hallo,
    ich habe auf Anfrage von einer Frau Rödelsperger folgende Antwort bekommen:

    Bei den sog. "lebenden Steinen" handelt es sich in der Regel um
    abgestorbene Steinkorallen mit lebendem Bewuchs.
    Ein- und Ausfuhrdokumente hierfür sind notwendig, wenn der Durchmesser
    dieser Steinkoralle mehr als 3 cm beträgt.
    Kleineres Material oder Sand sind vom Genehmigungsverfahren
    ausgenommen.

    Also wird doch eine Cites-Bescheinigung für die Einfuhr von LS benötigt.
    Da kann ich mir ja aus dem Urlaub Steinkorallenableger mitbringen, wenn sie kleiner als 3x3cm sind. :grinning_squinting_face:

  • Zitat

    Original von KS
    Da kann ich mir ja aus dem Urlaub Steinkorallenableger mitbringen, wenn sie kleiner als 3x3cm sind. :grinning_squinting_face:

    hallo klaus,

    ja, aber da müssen dann bestimmt 3 kg gestein dranhängen...

  • Hallo

    Zitat

    Original von KS
    Da kann ich mir ja aus dem Urlaub Steinkorallenableger mitbringen, wenn sie kleiner als 3x3cm sind. :grinning_squinting_face:

    Bei 3*3 Kantenlänge währe der Durchmessr aber größer als 3 cm :grinning_squinting_face: Hat zumindest mal ein Grieche behauptet

    Viele Grüße

    Bernd

  • Zitat

    Original von BerndQ

    Bei 3*3 Kantenlänge währe der Durchmessr aber größer als 3 cm :grinning_squinting_face: Hat zumindest mal ein Grieche behauptet


    Hallo Bernd,
    stimmt :grinning_squinting_face: Aber so ein Acropora-Ast mit 2,5cm Durchmesser und 40cm Länge (oder gibt es da auch eine Beschränkung :confused_face: , Da muß ich nochmal fragen :] ) hat ja auch was an sich :grinning_squinting_face:

  • Ist euch aufgefallen, daß sich die liebe Frau mit den 3 cm auf die "abgestorbene Steinkoralle" bezieht und nicht auf das lebende Anhängsel ?

  • Hallo


    Ja hierbei geht es um das Gestein um eine Koralle herum nicht um das Korallenfreie Lebende Gestein

    Ausserdem sind nch Gesetz schon kleinste Steinkorallenstücke Gehnemigungspflichtig , da das Gesetz keine Grössenangabe macht.


    Leicht zu verwechseln :-))

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