Hallo,
kann mir jemand sagen ob zur Einfuhr von Lebenden Steinen eine Cites Bescheinigung nötig ist? Der Händler ging so weit, zu behaupten daß für alle Korallen an denen ein Substratstein größer als 3x3x3cm ist, zur Einfuhr eine Cites-Bescheinigung benötigt wird.
Lebende Steine & Cites
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Hallo KS
Ich weiss schon wen Du meinst
aber mir und dem Bundesamt ist nichts bekannt.Auch wenn das schon im Gespräch war
Gruss
Claude -
Hallo
Mag sein sein das die von nix wissen, aber es gibt komischerweise in der Statistik von Cites eben Zahlen dazu. Das da kaum einer Bescheid weiß, ist ne andere Geschichte, vom Zoll und wie das kontrolliert werden soll.Also Lebende Steine werden erfasst!
Mfg Michael Hannig
Ps ich weiß wer hier fragt und antwortet.
Angefügt:
Da habt ihr aber doch nichts mit zu tun. Das muß im Ursprungslang ablaufen -
Hallo Michael
Ja klar werden die Steine erfasst aber sie sind nicht in Anhang A oder B erfasst und darum geht es
Es hängt vom Land ab ob diese erfasst werden oder nicht und nicht alle Steine kommen aus Indonesien
Gruss Claude
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Hallo Claude
Ja das ist die Handhabung und Auslegung verschiedener Staaten.
Mfg Michael hannig
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Hallo Klaus,
soll, laut Lerbs, sogar für Korallensand und Trockengestein (ehemals lebendes) gelten.
Ich bekam dies ebenfalls von Fr. Preis bestätigt. (hatte gerade 3 Tonnen Riffgestein bekommen) -
Hallo Simon
Wie gesagt kommt darauf an woher
gruss Claude
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Hallo,
ein paar Links zu aktuellen Dokumenten der CITES, die sich u. a. auf Lebende Steine beziehen.
Aus den Doks wird klar ersichtlich, daß die exportierenden Länder die Regeln einzeln bestimmen dürfen:Trade in stony corals - No. 2002/072, Resolution Conf. 10.2 (Rev.) I i) - k), Resolution Conf. 11.10
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Hallo,
an alle ein Danke Schön
Ich fasse zusammen, eine Cites-Bescheinigung ist zur Einfuhr von LS nach Deutschland nicht nötig, aber das LS wird von manchen Ländern statistisch erfaßt. Für das Substratgestein an z.B. Krusten und Scheibenanemonen ist ebenfalls keine Cites nötig. -
Hallo,
ich habe auf Anfrage von einer Frau Rödelsperger folgende Antwort bekommen:Bei den sog. "lebenden Steinen" handelt es sich in der Regel um
abgestorbene Steinkorallen mit lebendem Bewuchs.
Ein- und Ausfuhrdokumente hierfür sind notwendig, wenn der Durchmesser
dieser Steinkoralle mehr als 3 cm beträgt.
Kleineres Material oder Sand sind vom Genehmigungsverfahren
ausgenommen.Also wird doch eine Cites-Bescheinigung für die Einfuhr von LS benötigt.
Da kann ich mir ja aus dem Urlaub Steinkorallenableger mitbringen, wenn sie kleiner als 3x3cm sind.
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Zitat
Original von KS
Da kann ich mir ja aus dem Urlaub Steinkorallenableger mitbringen, wenn sie kleiner als 3x3cm sind.
hallo klaus,
ja, aber da müssen dann bestimmt 3 kg gestein dranhängen...
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Hallo
ZitatOriginal von KS
Da kann ich mir ja aus dem Urlaub Steinkorallenableger mitbringen, wenn sie kleiner als 3x3cm sind.
Bei 3*3 Kantenlänge währe der Durchmessr aber größer als 3 cm
Hat zumindest mal ein Grieche behauptetViele Grüße
Bernd
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Zitat
Original von BerndQ
Bei 3*3 Kantenlänge währe der Durchmessr aber größer als 3 cm
Hat zumindest mal ein Grieche behauptet
Hallo Bernd,
stimmt
Aber so ein Acropora-Ast mit 2,5cm Durchmesser und 40cm Länge (oder gibt es da auch eine Beschränkung
, Da muß ich nochmal fragen
) hat ja auch was an sich 
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Ist euch aufgefallen, daß sich die liebe Frau mit den 3 cm auf die "abgestorbene Steinkoralle" bezieht und nicht auf das lebende Anhängsel ?
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Hallo
Ja hierbei geht es um das Gestein um eine Koralle herum nicht um das Korallenfreie Lebende Gestein
Ausserdem sind nch Gesetz schon kleinste Steinkorallenstücke Gehnemigungspflichtig , da das Gesetz keine Grössenangabe macht.
Leicht zu verwechseln :-))
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