Richtlinien zur Haltung von Seepferdchen...aus: Homepage von Jens Thölke

  • @ Olaf:
    Gibt es für Seepferdchen irgendwelche Richtlinien (Größe der Unterbringung u.s.w.) oder wie entscheiden die
    Mitarbeiter vom Landesnaturschutzamt was nun artgerecht ist?
    Ich habe einige angemeldete exotische Vögel, und bei denen ist genau vermerkt wieviel Platz pro cm Vogel u.s.w.
    Würde mich mal interessieren wie das bei Seepferdchen ist.
    Übrigens, in den vielen Jahren Vogelzucht hat sich noch nie jemand vom Landesnaturschutzamt blicken lassen...

  • Hallo Julia,


    sicherlich habe die Richtlinien dazu aber darüber haben wir uns heute morgen nicht unterhalten -gg-
    Kaffee und Marubis e.V. waren die Themen nachdem sie kurz ins Becken geschaut haben.


    Das sie mal bei mir vorbei gekommen sind lag nur daran weil sie gerade auf dem Weg nach Flensburg in die Tiergeschäfte waren (quasi lag ich auf dem Weg).


    Zu den Richtlinen glaube ich kann Sabine was sagen sie hatte ja in SiFi ähnliches zu erfragen.


    Gruß
    Olaf

  • Hallo,


    ich kenne leider auch nicht alle Kriterien, aber ganz genau nehmen sie es mit den Beckenmaßen. Für die dauerhafte Haltung von Fischen muß ein Aquarium mindestens 60 cm lang sein, sowie 30cm Hoch und Tief.
    Außnahmen für besonders kleinbleibende Arten sind aber möglich. Ansonsten richtet sich die Beurteilung wohl hauptsächlich nach dem Zustand der Becken und seiner Insassen, also wie sauber usw. das Becken ist und wie die Fische aussehen (abgemagert).


    Gruß Benjamin

  • Hallo Ihr,


    nun nach langen "googels" und einem Hinweis auf einen Link durch meine Tierschutzbeamten
    muss ich leider passen, es gibt in der BRD wohl eine Gesetzeslücke.....


    Für Süßwasserfische (Zierfische) gibt es ein Tierschutzgutachten (ist aber kein Gesetz)
    jedoch für Meerwasserfische (Zierfische) ist im ganzen I-Net nichts zu finden.


    Da kann man ja mal von ausgehen das die Beamten/Mitarbeiter sich wohl an das Gutachten
    für Süßwasserfische halten ???!!!



    Gruß
    Olaf

  • Vielen Dank für die Antworten.


    Habe mir schon gedacht, dass es keine Tabellen änlich wie bei anderen exotischen Tieren gibt.
    Also liegt es wohl im Ermessen des Beamten, was artgerecht ist und was nicht. Dürfte sich bei der Fülle
    an Orgamismen die im Meerwasseraquarium vorkommen als schwierig gestalten.

  • Zitat

    Original von OlafB
    Zu den Richtlinen glaube ich kann Sabine was sagen sie hatte ja in SiFi ähnliches zu erfragen.


    Hallo Zusammen,


    Richtlinien in dem Sinn habe ich leider auch nicht.
    Die Richtlinien, die für die Becken auf dem Messestand galten, sind speziell für die kurzfristige Unterbringung auf Messen, Ausstellungen etc.


    Mit Richtlinien für die permanente Haltung haben diese meines Wissens nichts zu tun.


    Viele Grüße,
    Sabine

    Hobby zum Beruf gemacht - daher keine Privatbecken mehr :smiling_face:
    www.seaspirits.de
    ________________________________


    Nur was Menschen kennen, können sie lieben.
    Nur was Menschen lieben, werden sie schützen.

  • Hallo!


    Österreich hat so etwas und angeblich arbeitet auch die EU an so etwas. Das Regelwerk in Österreich sieht für 1 - 2 Seepferdchen als Näherungswert mindestens 200 L vor. Ist ganz interessant nachzulesen, vor allem auch, was zu den anderen Fischarten (= Anlage 5) so verlangt wird:
    http://www.tulln.at/gemeinden/…erhaltungsverordnung2.pdf


    Gruß


    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

  • Hallo Wolfgang,


    schade dabei ist nur (Auszug):

    Zitat

    Zur Zuchtvorbereitung,Zucht, bei Ausstellungen von Einzeltieren oder Paaren und bei Wettbewerben sind geringere Beckenmaße zulässig.


    Jeder kann sich somit wenn er ein Pärchen oder auch 2 hält mit " Ich will doch aber Züchten" rausreden und muss die Beckenmaße nicht einhalten.


    Gruß
    Olaf

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