E-Motor Verschleißteil???

  • Hallo,
    nun mal eine ganz Blöde Frage,warum drückt sich AM dauernd vor der Herstellergarantie bei Elektormotoren wie in der SP 3000?
    Der Händler muß für dieses Bauteil 2 Jaher geradestehen,weil ein E-Motor kein Verschleißteil ist,und wenn muß dieser mindestens 2 Jahre halten.Wenn Sie zum Autohänder gehen sagt der Auch nicht,der Motor kostet 12000€ ist verschlissen,bei übermäßigem gebrauch 200000km in 1jahr gilt dieses auch noch als Garantie.Muß der Hersteller mit rechnen.
    Ich finde dies nur echt Witzig,bei Ihnen wird die Garantie abgelehnt,wo Andere mit gleichen Produkten,sowie der Händler 2 Jahre Zahlen müssen,Gleiches gilt für die Sunbeam 12 Monate?? In Deutschland sind wir bei 24 Monate,und wenns eine Tasche ist,die durch Produktfehler Aufgibt.Fragen Sie mal wies in unserem Lande ist.
    Mit der Meinung bin nicht nur ich hier
    bis dann
    Es soll keine Diskriminierung oder Anklage sein,nur mal klare Verhältnisse,weil es nur innen in der Beschreibung steht und nicht auf der Verpackung,dann würde ich Ihre Artikel nicht mehr kaufen.

    140x60x60,200er MWT-Abschäumer.,OR3500,Tunze6025+6060 ,20W-UV,4xT5(Aqua-conect),Technikbecken

  • Nabend!
    Warum AM sich da so anstellt, weiß ich auch nicht.
    Jedoch gibt es in Deutschland soweit ich weiß keine gesetzliche mindest-Garantiezeit mehr, seitdem die 24 Monate Gewährleistung eingeführt wurden.


    Und die Gewährleistung bezieht sich nur auf Herstellungsfehler. Man muß dem Hersteller also beweisen, dass der Fehler schon bei der Produktion entstanden ist.


    Tolles Gesetz, oder??? :face_with_tongue:

  • Zitat

    Original von efyzz
    Und die Gewährleistung bezieht sich nur auf Herstellungsfehler. Man muß dem Hersteller also beweisen, dass der Fehler schon bei der Produktion entstanden ist.


    Hi,
    erst ab dem 7. Monat. Das ist in diesem Fall aber anhand der vielen Meldungen in versch. Foren leicht zu beweisen. Von mir sind auch schon wieder zwei SP 3000 beim Händler bzw. Hersteller. Eine davon bekam ich vor einiger Zeit als funktionierend zurück uns beim Austausch stellte sich heraus daß sie doch nicht fördert (ausgeschalagene Achse). Die alten Motoren haben bei mir 1 - 1 1/2 Jahre gehalten (Zulauf für Jetstream 1), die neuen nur noch einige Monate :angry_face:


    Aqua Medic,
    so vergrault ihr eure Kunden.

  • Na gut, dann ist die gesetzliche Garantie wohl 6 Monate.
    Wenn ich das so lese, bin ich froh, dass ich mir gerade Tunze Pumpen gekauft habe. Hätte nämlich aufgrund des Preisunterschiedes auch schon fast AM gekauft.

  • Es gibt keine gesetzliche Garantie, nicht für 6, nicht für 12 oder 24 Monate. Garantie ist absolut freiwillig.


    Gewährleistung, die ist gesetzlich. Und zwar 24 Monate bei Neuware (Lebensmittel o.ä. ausgenommen). Innerhalb der ersten 6 Monate gilt, wenn ein Fehler aufgetreten ist, wird davon ausgegangen das dieser bereits bei der Herstellung geschehen ist. Zwischen Monat 7 und 24 müsste der Kunde dem Hersteller beweisen, dass er nicht für den Schaden schuldhaft gemacht werden kann.



    Keine Rechtsberatung :wink

  • Hallo,


    es geht nicht um Dinge wie Garantie oder Gewährleistung bzw. des sich darum drückens. Der von uns eingesetzte Motor hat bei Dauerbetrieb laut Herstellerangaben nur eine bestimmte Lebensdauer. Der Motor ist genauso wie pH und mV-Sonden oder Leuchtmittel ein Verschleißteil.


    Um beim Beispiel Auto zu bleiben, weder für Bremsbeläge, noch für Ölfilter, Keilriemen oder Reifen gibt es zwei Jahre lang kostenlosen Ersatz, wenn die Teile verbraucht sind.



    MfG
    Stephan Gohmann

  • Hallo,
    in der Anleitung zur SP3000 steht


    "Die Dosierpumpe ist mit einem langlebigen Synchronmotor ausgestattet......"


    Unter Technische daten steht dann :
    Lebensdauer des Synchronmotors > 10000 Stunden
    Dauerbetieb möglich : ja


    Selbst wenn der Motor als Verschleissteil gewertet werden sollte, ist ein Ausfall des Motors innerhalb der ersten 416 Tage ein Reklamationsgrund. (und das bei Dauerbetrieb !)



    Ob man es sich so einfach machen kann und dem Motor eine Lebensdauer bescheinigt, die unter der Gewährleistungspflicht liegt und ihn dann als Verschleissteil zu bezeichnen ,wage ich mal zu bezweifeln.


    Da könnte ja jeder Hersteller alles einfach als Verschleissteil deklarieren und sich so vor der Gewährleistung drücken.
    Wenn die Pumpe eine nicht ausreichend Haltbarkeit hat, dann muss man halt eine andere verbauen.
    Ich würde es mir jedenfalls nicht so einfach gefallen lassen

    2 Mal editiert, zuletzt von Thomas Labuske ()

  • Hallo,


    das "langlebig" in unserer Bedienungsanleitung und die bei Dauerbetrieb angegebene Lebensdauer von etwas über einem Jahr erscheinen zunächst paradox. Man ist von normalen Magnetkreiselpumpen was anderes gewohnt. Solche Pumpen halten jahrelang.


    Es gibt aber halt auch Synchronmotoren die nur 1000 Stunden Lebensdauer haben. Im Vergleich dazu sind 10000 Stunden halt langlebig.


    Trotzdem ändert das nichts an der Tatsache, das dieser Motor ein Verschleißteil ist. Die 10000 Stunden sind übrigens nicht auf unserem Mist gewachsen um uns aus der Verantwortung zu stehlen, das sind Angaben des Motorenherstellers.


    Und mal eben einen anderen Motor zu verbauen, ist so einfach denn auch nicht. Da muß man erst mal was Gescheites finden und das darf denn auch nicht beliebig teuer sein.


    Im übrigen ist ja auch nicht so, dass wir generell keine Motoren ersetzen. Aber wenn denn Geräte ohne Kaufbeleg an uns eingeschickt werden, bei denen wir anhand der Bauweise oder des Aufklebers erkennen können, dass die Pumpe schon deutlich älter als ein Jahr ist, dann zicken wir schon mal ein bißchen rum.


    Im Zweifelsfall einfach mal anrufen.



    MfG
    Stephan Gohmann

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