§11 Genehmigung

  • Hallo,mich beschäftigt schon seit einiger Zeit diese §11 Prüfung für Züchter und Händler, und wer die sonst noch braucht:ylol Kann mir jemand sagen wie so eine Prüfung ausschaut und was die für Fragen stellen??Ich war schon bei uns im Veterinäramt und hab nachgefragt, aber Sie dürfen keine Details preisgeben :geil: Falls jemand von euch schon so ne Prüfung hinter sich hat, würd ich mich freuen wenn Ihr was verratet.:wink Danke.

    mfg
    Ed
    meine Tippfehler ergeben, in der richtigen Reihenfolge, ein Bierrezept.:face_with_rolling_eyes:

  • Hi Peter,
    danke für den Link.
    Den hab ich noch nicht gekannt. Hab immer nur mit den Worten §11, Prüfung, Genehmigung gesucht und nie was gescheites gefunden.
    Also danke nochmal.

    mfg
    Ed
    meine Tippfehler ergeben, in der richtigen Reihenfolge, ein Bierrezept.:face_with_rolling_eyes:

  • @ad,


    normalerweise sollten die Amtsveterinäre im Vorfeld ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen bzw. Literaturhinweisen auf die gesetzlichen Grundlagen sowie Informationsquellen aushändigen. In Thüringen gibt es dafür ein Merkblatt vom Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz. Ich könnte es dir zufaxen. Die Grundlagen sind ja für alle gleich. Die Vorgehensweise ist wohl in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt, normalerweise ist ein Lehrgang beim VDA oder so zu belegen und dann die Sachkenntnis in theoretischen und praktischen Prüfung abzulegen. Wenn du im Vorfeld deinen Amtsveterinär von deiner fachlichen Kompetenz überzeugen kannst reicht ein sogenanntes Sachkundegespräch. Hier in Thüringen darfs du dann im Zoo Erfurt antreten und wirst von einer fünfköpfigen Kommision befragt, z.B. Zoo- und oder Aquariendirektor, Vertretern vom Landesverwaltungsamt, Veterinäre usw., das Gespräch dauert ca. eine Stunde und danach bekommst du gleich eine mündliche Einschätzung. Bei mir hatte es keine 45 Minuten gedauert, mit pravour bestanden :D. Sehr wichtig ist das Thema Artenschutz, Tierschutz und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, darauf sind die richtig heiß.


    @ Peter,


    das mit dem Ordner kann schonmal ein paar Wochen dauern, das Teil ist auch sehr allgemein gehalten bzw. stark auf Süßwasser und Terraristik ausgelegt. Die Meerwasserabteilung ist nicht unbedingt auf dem neusten Stand aber es ist halt Pflichtlektüre und die Abteilung Artenschutz ist schön übersichtlich gehalten und auf das Wesentliche konzentriert .


    Grüße Henry

  • Zitat

    Original von Ed Morrell
    Falls jemand von euch schon so ne Prüfung hinter sich hat, würd ich mich freuen wenn Ihr was verratet.:wink Danke.


    Hallo Ed,


    zuersteinmal wird Unterschieden ob du den Sachkundenachweis der DGHT oder des BNA für Zwecke der Haltungsgenehmigung div. Species benötigst (meist Anhang A Tiere und/oder größere Säuger/Reptilien), oder für Börsenverkäufe von priv. etc. oder den §11 für gewerbl. Zwecke.


    Im folgenden wäre beim Gewerbe dann erstmal der gang zum zuständigen Veterinäramt um dort in Erfahrung zu bringen ob sie die Richtlinien des DGHT anerkennen. Sollte dies der fall sein -wie es meistens wohl ist - erkennt das Amt den Sachkundenachweis des DGHT auch als Prüfung für den §11 an, was im beisein des zuständigen DGHT Prüfers und des Vetrinär in schriftl. Form abgelegt werden muß.


    Danach gibts noch das typische "Verkaufsgespräch" und das fachgerechte verpacken lebender Tiere was meist in deinen eigenen vier Wänden erfolgt bei entspr. vorhandener Anlage. Es kann aber auch sein daß dies beim Veterinäramt erfolgt, oder einer Stätte dessen Auswahl.


    Zu guter letzt wird deine Verkaufsanlage noch auf die übl. gesetzl. Regelungen hin überprüft wobei auch überwiegend die Richtlinien des DGHT anerkannt werden. Bei Säugern gelten die Mindestanforderungen des BfN.
    Unterschieden wir hier auch zwischen Schauanlage/Dauerhafte Haltung, und/oder Zucht/Verkaufsanlage.


    Was auch Sinnvoll ist -wenn du oft auf Messen /Ausstellungen bist, die dafür benötigte Anlage von deinem zust. Veterinär auch gleich prüfen zu lassen, dann brauchst du das Gutachten am Ausstellungsort nur noch den dortigen Kontrolleuren hinhalten und gut ist. Ansonsten sagt dir der dortige Veterinär dann was Ok ist und was nicht bzw. was er gern anders haben will wenn du nicht wieder heimfahren willst :winking_face:


    Auch sollten immer alle Papiere mitgeführt werden, auch die für die Tiere wenn sie einem entspr. Anhang unterliegen. Also Cites, Kaufverträge, Einfuhrgenemigungen etc.


    In der Meerwasseraquaristikszene ist das aber alles noch nicht so Intensiv. Den großteil betrifft die Terraristikszene und Säugetierhalter.



    Grüße Thilo

  • Zitat

    Original von Esther&Thilo
    In der Meerwasseraquaristikszene ist das aber alles noch nicht so Intensiv. Den großteil betrifft die Terraristikszene und Säugetierhalter.


    dieser Satz ist doch großer Blödsinn - die Bestimmungen in §11 beteffen jeglichen gewerblichen Handel mit Wirbeltieren - da gehören auch Futtertiere wie (Ratten und Mäuse) und eben auch Meerwasser(-wirbel-)tiere dazu.
    Und auch auf Börsen und Messen werden die Hälterungsanlagen kontolliert. Warum sollten denn die Amtsveterinäre unterschiede zwischen Süßwasserhändlern und Meerwasserhändlern machen?

    MfG, Frank



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    Bremsen ist die Umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme....

  • Hallo Frank,


    du mußts ja Wissen :grinning_squinting_face:


    das einzige was großer Blödsinn ist, ist die Tatsache daß du nicht nachfrägst wenn du etwas nicht verstehst und es dann als Blödsinn abtust :face_with_rolling_eyes:


    Es ging mir lediglich um die Einstufung der Schutzmaßnahmen von Tieren (Anhang A, B / WA l, ll etc.) und nicht darum daß ein Veterinär Unterschiede macht bei versch. Tierbereichen bzw. deren Hälterungsanlagen wenn es um artgerechte Unterkünfte geht!


    Oder hast du schonmal etwas von einer bedrohten Fischart in unseren Aquarien gehört die z.b. gechipt sind, oder man ein Bildband als Dokument führen muß etc...


    Hier ist es einfach so daß die Schutzregelungen -von einigen Ausnahmen abgesehen - vielmehr auf Landlebende Tiere gemünzt sind. Das hat aber überhaupt nichts mit der Überwachung durch Veterinäre zu tun.


    Schutzstatus, §11, und Sachkundenachweis - jedes Thema ein extra Kapitel für sich.


    So ist es also zu verstehen. Und darum stand der letzte Satz auch unter dem vorletzen wie das so üblich ist, und nicht oben Eingangs oder sonst wo. - auch wenn du ihn da gerne hättest....

    2 Mal editiert, zuletzt von Esther&Thilo ()

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