HP jetzt online

  • Hallo alle zusammen,

    ich habe auf meiner Seite im Impressum auch keine Telefonnummer angegeben, da mir das zu Riskant erscheint im Bezug auf Spam, mein Email-Account ist schon total zugemüllt.
    Ich berufe mich auf TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten
    2 ( Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post ), dieser Paragraf schreibt mir nicht vor wie ich zu erreichen bin, eine Email-Adresse reicht meiner Meinung vollkommen aus, es handelt sich ja auch um ein Online-Angebot.

    Es ist sowieso kindisch das man sich das heutzutage bieten muß, das Internet war einmal eine freie Welt ohne alberne Gesetze, Erbsenzähler und Möchtegernjuristen.Wirklich grausaum was hier abgeht.

    Frank hat eine private Homepage, keinen Sexversand und auch keinen
    0190 Dialer Service, was soll das alles, will ihn jetzt jemand deswegen anzeigen. Ich finde diese ganze Diskussion total unsinnig.

    Grüße

    Marrakesch

  • Hi IX
    Hast du zuviel Zeit? :grinning_squinting_face: aber es ist wahr, hier haben schon viele angerufen mit denen ich schon Spaß gehabt haben soll. :confused_face: :confused_face: :grinning_squinting_face:
    Werd mal in meiner Gangbang-Gruppe fragen ob den einer kennt :face_with_tongue:
    Gruß Frank

  • ist doch Sonntag, Ferrari hat das erste F1-Rennen gewonnen :veryhappy: (das ich live gesehen habe) - da kann einem jetzt am Abend schn mal ein wenig langweilig werden :grinning_squinting_face:

    MfG, Frank


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    Bremsen ist die Umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme....

    Einmal editiert, zuletzt von iXware (7. März 2004 um 22:16)

  • Hi Marrakessch :smiling_face:

    Ich verstehe die Aufregenung auch nicht ganz.
    Es ist einfach besser wenn sie dabeisteht. Wer es net macht muss selber wissen was er tut :smiling_face: Ich habe sie als der ganze sch... von paragraph 6 MDG oder so dann halt dazu. Abern nur handy :smiling_face: Da ruft keiner an. Glaube mir wenn die Nummer da steht dann kriegst auch ein paar Anrufe. Vor allem von den leuten die mal schnell hilfe brauchen und nicht wissen wie sie was machen sollen.

    Ich kann das zwar verstehen aber irgendwann reicht es halt auch.

    die Impressumpflicht gilt für alle Homepages, im besondern dann wenn sie gewerblich ist. Und als Gewerblich wirst du heute eingestuft wenn du ein Banner drauf hast.

    Hugh habe gesprochen oder so :grinning_squinting_face:

  • Robert
    Außerdem gibt es ja immer die Möglichkeit bei der Denic nachzusehen wem die Seite gehört, diese Person ist dann automatisch für den Webauftritt verantwortlich. Im mom ist noch jemand anderes für Frank's Seite offiziell zuständig, aber in den meisten Fällen ist der Eigentümer der Domain auch für den Inhalt verantwortlich.

    PS: Bei der Denic braucht man auch keine Telefonnummer, dafür muß aber die Email-Adresse stehts aktuell sein.

    Grüße

    Marra

    Einmal editiert, zuletzt von Marrakesch (7. März 2004 um 22:42)

  • Zitat

    keinen Sexversand

    und ich hatte mich schon so gefreut...


    Aber die Sache mit der telefonnummer kann ich verstehen.... Schon schlimm genug das es Programme gibt, die nach Email Adressen in Gästebüchern, Foren, etc suchen um dann Spam Mails zu verschicken... Was passiert erst wenn es sowas mit Telefonnummern gibt...

    Gruß Oliver

  • Hi Marra

    Was ich erwähen wollte, du hast im Bezug auf die Mailadresse absolut recht. Nur noch sch... was so ankommt .wir bekommen zusammen nun so an die 500 Mails am Tag, 95% schrott.
    Wenn das nicht bald aufhört dann ziehe ich den Stecker und schalte nicht mehr ein :smiling_face:
    Das mit der Denic ist okay, an sich sollte das ausreichen. Aber da gibt es einen Anwalt, Graf Freiherr von hastenichtgesehen der lebt von abmahungen. bin halt nur ein vorsichtiger mensch.

  • Zitat

    Original von OliverLandwehr
    Aber die Sache mit der telefonnummer kann ich verstehen.... Schon schlimm genug das es Programme gibt, die nach Email Adressen in Gästebüchern, Foren, etc suchen um dann Spam Mails zu verschicken... Was passiert erst wenn es sowas mit Telefonnummern gibt...

    und aus diesem grund kann man in Franks gästebuch wählen ob man die email adresse angezeigt bekommen möchte oder nicht. und dann muss man auch nicht irgendwelche fakeeingaben machen, gell? :winking_face:

    und ein roboter für telefonnummer ist ineffektiv, viel zu umständlich, spam per email geht einfacher. sms spam währe auch noch effektiv, aber dafür gibt's zuwenig tel nummern im netz, ergo ineffektiv´;)

    grüße

    Peter

  • Zitat

    Original von Robert Baur
    Aber da gibt es einen Anwalt, Graf Freiherr von hastenichtgesehen der lebt von abmahungen. bin halt nur ein vorsichtiger mensch.


    Zu einer Abmahnung gehören noch zwei Dinge: Einer der sie unterschreibt und ein Gericht, daß dem Abmahnenden im Falle einer Ablehnung einer Abmahnung recht gibt. :winking_face:

    Ich weiß, daß deutsche Gerichte mehr und besseres zu tun haben, als fehlender Antwort um 3.00 Uhr nachts am Telefonanschluß eines privaten, nicht-kommerziellen Webseitenbetreibers nachzugehen und zu bestrafen (sie müssen sich um Gartenzwerge in Vorgärten kümmern :grinning_squinting_face: ). Auch wenn die früheren Serienabmahnungen eines profilneurotischen, niederrangig-adeligen Rechtsanwaltes zu einer urbanen Legendenbildung führt, bedeutet daß nicht, daß jetzt jeder Homepagebetreiber in den finanziellen Ruin und unter die nächste Brücke getrieben wird, weil er seine Telefonnummer nicht angegeben hat.

    Gruß,

    Michael

    P.S.: Weiß jemand, welche Strafe einen bei der Angabe einer falschen Telefonnummer, z.B. der Privatnummer des RA Freiherr von Gravenreuth, erwartet? :grinning_squinting_face:

  • Hi Michael

    Für den Spass legen wir doch wohl zusammen :smiling_face:

    Zitat

    Original von Michael Riediger
    P.S.: Weiß jemand, welche Strafe einen bei der Angabe einer falschen Telefonnummer, z.B. der Privatnummer des RA Freiherr von Gravenreuth, erwartet? :grinning_squinting_face:

  • Zitat

    Original von Michael Riediger
    P.S.: Weiß jemand, welche Strafe einen bei der Angabe einer falschen Telefonnummer, z.B. der Privatnummer des RA Freiherr von Gravenreuth, erwartet? :grinning_squinting_face:

    Zitat

    http://www.homolog.de/faq_impressm.htm#angst
    Auch hier hat das TDG in §12 eine klare Antwort parat:

    (1): Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.
    (2): Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

    :winking_face:

  • Zitat

    Original von Peter Nickel


    :winking_face:


    Na was für ein Glück, daß meine Anmeldedaten bei denic falsch sind ... :winking_face:

  • Zitat

    Original von Michael Riediger
    P.S.: Weiß jemand, welche Strafe einen bei der Angabe einer falschen Telefonnummer, z.B. der Privatnummer des RA Freiherr von Gravenreuth, erwartet? :grinning_squinting_face:

    ich bin ja auch für solche Späße zu haben, aber mit dem möchte ich mich nicht wirklich anlegen. (zumal - das ist gar nicht sein richtiger Name - der hat mit dem Adel noch weniger zu tun als eine Schlange im Urwald) Bei so einer Aktion wirft der Dir noch Mißbrauch und Anmaßung von was auch immer vor und verlangt Schadenersatz.

    MfG, Frank


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  • Zitat

    Original von Michael Riediger

    Hallo Stephan!

    Den tollen Ratschlägen und wilden Stories aus solchen Foren, wie dem auf das Du verlinkt hast, zu glauben ist so, wie mit einer geladenen Selbstladepistole Russisches Roulette zu spielen. Todsicher! :grinning_squinting_face: :winking_face:

    Alleine schon die Behauptung, man würde sich strafbar machen bzw. es würde eine Abmahnung drohen, wenn man an der Telefonnummer, die man angeblich im Impressum angeben muß, nicht rund um die Uhr erreichbar ist. Da fragt man sich, wie naiv Menschen denn noch sein können? Glaubst Du so etwas wirklich?

    Das kommt dadurch, dass viele User viele Verschiede Urteile lesen und dann vieles zusammenwuerfeln. Die Rechtssprechung ( vor allem in Sachen Onlinerrecht ) ist in Deutschland sowieso in der Regel extreme Auslegungssache.

    Um zur Telefonnummer zu kommen. Es gab Faelle, da wurde das gefordert. Es gab auch Faelle, da hatte man bei einer Abmahnung via Fax eine Reaktionszeit von 45 Minuten und das wurde vor Gericht auch bestaetigt. Ist aber nicht die Regel, nur in dem Fall war es so.

    Genauso wie es viel zu viele verschiedene Meinungen von Anwaealten gibt zum Thema "Muss eine Telefonnummer drauf oder nicht" Muss er ueberhaupt ein Impressum haben ? Keine Werbung, keine Gewinnerzielung, eine ganz normale private Page. Warum Impressum ? u.s.w. Das Uebel hat aer die Regierung verbockt, die in diesen Gesetzen nicht eindeutig ist. So kann Richter A die eins reindruecken, waerend richter B Dich wegen dem gleichen Theme freisprechen kann...

  • Zitat

    Original von Robert Baur
    Hi Marra

    Was ich erwähen wollte, du hast im Bezug auf die Mailadresse absolut recht. Nur noch sch... was so ankommt .wir bekommen zusammen nun so an die 500 Mails am Tag, 95% schrott.
    Wenn das nicht bald aufhört dann ziehe ich den Stecker und schalte nicht mehr ein :smiling_face:
    Das mit der Denic ist okay, an sich sollte das ausreichen. Aber da gibt es einen Anwalt, Graf Freiherr von hastenichtgesehen der lebt von abmahungen. bin halt nur ein vorsichtiger mensch.

    Der lebt von anderen Taetigen. Macht nur ab und zu ne Abmahnung. Viel schlimmer ist so ein 2 Mann Verein aus Frankfurt, der auch nur nach den kleinsten Fehlern in den AGB sucht und sofort ne Abmahnung raus haut. Frueher macht man jemand per Mail aufmerksam "Eh Du, da ist was falsch ..." heute wird gleich mit Anwaelten geschossen.

  • Hallo zusammen!

    Der Sinn einer Abmahnung (meist mit Unterlassungserklärung) ist, daß jemand, der sich in seinen Rechten durch einen anderen verletzt fühlt, diesen durch seinen Rechtsanwalt auffordern läßt, das beanstandete, rechtswidrige Verhalten einzustellen. Dabei wird ein Gerichtsverfahren zunächst vermieden. Das bedeutet, daß zumindest zwei Dinge für eine rechtskräftige Abmahnung gegeben sein müssen (von formalen Aspekten der Abmahnung abgesehen):

    1. Ein zivilrechtlich widriges Verhalten des Abgemahnten
    2. Ein nachweisbarer Nachteil des Abmahnenden

    Wenn im Impressum einer Website die vollständige Adresse des Betreibers plus eine Kontaktmöglichkeit via email angegeben ist, wird kaum eine relevante Schädigung eines Abmahnenden durch das Fehlen einer Telefonnummer belegbar sein. Und nur dadurch, daß einer gesetzlichen Vorgabe nicht Folge geleistet wurde, entsteht auch nicht zwangsläufig ein zivilrechtlicher Schaden.

    Weitere Infos:

    http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r61.html

    Gruß,

    Michael

    P.S.: Dies war natürlich keine Rechtsberatung! :winking_face:

  • Nachtrag zu meinem letzten posting:

    In der Computerzeitschrift c´t 5/2004 wird im Artikel "Ärgermacher im Blick" auch die Problematik mit der Erreichbarkeit via Telefon angeschnitten. Der Witz ist, wörtlich steht dies nicht im Teledienstgesetz (TDG), sondern nur in dessen Begründung. Dennoch sei die Angabe einer Telefonnummer verpflichtend. Allerdings wird diese Aussage nur in Zusammenhang mit komerziell betriebenen Seiten gemacht. Von privaten, nichtkommerziellen Seiten ist nicht die Rede.

    Ein Impressum, das den aktuellen juristischen Anforderungen entspricht, kann man sich hier generieren lassen. Auf diesen Seiten ist auch zu lesen, das rein private Seiten von der Impressumspflicht ausgenommen sind (http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/privat.php).

    Gruß,

    Michael

  • Es gibt im Internet keine rein privaten Seiten - ausser denen, zu denen nur ein ausgewählter Userkreis per Passwort Zugang hat. Alles andere ist öffentlich
    und per Gesetz wie folgt geregelt:

    "Der neue Mediendienste Staatsvertrag gilt seit 01.07.2002. Wichtig für Betreiber entsprechender Internetangebote ist die Informationspflicht, bei der Sie zahlreiche Angaben zum Unternehmen bzw. Betreiber gut sichtbar auf der Internetseite anbringen müssen. Davon betroffen ist, wer bei seinem Internetangebot die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit in den Vordergrund stellt. Damit sind unter anderem die Internetpräsenzen der Zeitungen und Zeitschriften bzw. eZines gemeint, aber auch Internetportale und Verzeichnisdienste können darunter fallen. Hier tritt immer ein Individuum einem allgemeinen Angebot gegenüber, das sich so in seiner Form an alle Interessierten wendet, ohne auf Individuen einzugehen.Die Angaben, die nun im Impressum von Mediendiensteanbietern gemacht und leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden müssen, finden sich in § 10 Abs. 1 MDStV. Es sei jedem Anbieter dringend geraten, sich den neuen Mediendienstestaatsvertrag anzuschauen und sein Angebot daraufhin zu prüfen, ob es den neuen Anforderungen entspricht."


    Da nun der Frank, der Tom, meiner einer und viele andere hier ausser bunten Bildchen auch Berichte veröffentlichen, trifft hier der obige fettgedruckte Satz zu.
    Alles kein Problem - wo kein Kläger, da kein Richter.
    Und da wir ja alle keine Feinde haben..... :tongue:

    Im übrigen hatte ich kürzlich bei einem Kunden das Problem - eine Shopseite,
    und irgendwo standen dann auch Tips zur Anwendung der angebotenen Artikel.
    Wurde als redaktioneller Beitrag gewertet, die Abmahnkosten beliefen sich auf 500 Euro, und wir hatten trotz Einschaltung von IHK, Berufsverband und Anwalt keine Möglichkeit der Abwehr. In einem zweiten Fall musste der Kunde einen Artikel zum Preis von 0,00 an den Kunden ausliefern - die Sache ging vor Gericht und wurde so bestätigt.
    Ich würde mich auf gar nichts mehr verlassen und Impressum u.a. Dinge wie gefordert ausfüllen.

  • Hallo Stefan!

    Das es im Internet keine rein privaten Seiten gibt, ist etwas, worum die Rechtssprechung ringt, aber sich nicht dafür entscheiden konnte. Es werden in der praktischen Rechtssprechung (und die ist relevant, nicht was im Gesetz steht) schon Unterschiede gemacht, ob eine Website "privat" ist oder nicht. Wobei als Kriterium meistens ein gewerbliches/kommerzielles Anliegen herangezogen wird, aber auch die "redaktionellen Inhalte". Letzteres sind "meinungsbildende Aussagen". Auch hier ringt die Rechtssprechung noch um eine einheitliche Linie, wird wahrscheinlich auch keine finden (wie so oft). Wenn einmalig Texte eingebracht werden, die zwar meinungsbildend sein können, aber nie aktualisiert oder nur alle 6 Monate aktualisiert werden, dann ist dies lt. gängiger Rechtssprechung kein redaktioneller Inhalt.

    Die von Dir angesprochenen Beispiele sind gewerblicher Natur und haben somit (naturgemäß) weit häufiger mit Abmahnungen zu tun, als es "private" Seiten haben. Allerdings kann die Nachfrage auf einer Homepage, ob jemand Korallen tauschen will, bereits als Gewerbe gesehen werden!

    Im übrigen war es ursprünglich Ziel der Vorschriften, daß es der Staatsmacht möglich gemacht wird, den Betreiber einer Internetseite rasch zu identifizieren, und nicht, daß irgendein Pisser mich nachts um 3 Uhr anrufen kann, um mir zu sagen, daß ihm die Farbgestaltung meiner Seite nicht paßt!

    Allen noch viel Spaß im Land der Bürokraten! BRD = Bürokratische Republik Deutschland

    Michael

  • Seit Anfang MAerz verdienen sich ja die Anwaelte mit IDN Abmahnungen wieder mal ein paar Euro dazu. Folgendes habe ich heute gefunden.

    Zitat


    Noch wilder lief es bei einem anderen frischgebackenen Domainbesitzer, der auch eine Münzdomain erhalten hatte: Während er in der Arbeit war und gar nichts von seinem Glück - oder Unglück - wusste, weil Denic die Daten des Inhabers bis 2. März 16 Uhr noch gar nicht im Whois anzeigte, hatte Tobias Honscha bereits seine Privatnummer herausbekommen. Da er sich dort nicht meldete, Webseiteninhaber aber laut Meinung der Juristen ständig Tag und Nacht telefonisch erreichbar sein müssen, ging Nahme & Reinicke auf der Stelle ans teure Werk: Bei der Heimkehr am 2. März um 18 Uhr lag die Abmahnung samt Rechnung über 841,58 Euro bereits im Briefkasten. Inzwischen zeigt das Denic-Whois auch die private Telefonnummer des Abgemahnten an, obwohl eigentlich seit Juli 2000 keine Telefon- und Faxnummern mehr ausgegeben werden sollen, weshalb wir hier auch den Domainnamen nicht nennen dürfen.

  • Man kann es bei so grotesken Dingen auch ruhig einmal darauf ankommen lassen! Bei einer Abmahnung ist der Anmahnende nämlich kaum in Gefahr, sich selbst Kosten zu verursachen. Wird die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung aber verweigert bleibt ihm nur der Gang vor Gericht, und dort können Kosten auf ihn zukommen, selbst wenn er im Recht sein sollte!

  • In dem Fall da oben, wird der Abmahner aber vor Gericht wohl gewinnen. Die Domain hat sich naemlich ein Domaingrabber geschnappt. Bloed nur, dass der Domainname gleichzeitig ein eingetragenes Markenzeichen ist.

  • Zitat

    Original von Diana
    In dem Fall da oben, wird der Abmahner aber vor Gericht wohl gewinnen. Die Domain hat sich naemlich ein Domaingrabber geschnappt. Bloed nur, dass der Domainname gleichzeitig ein eingetragenes Markenzeichen ist.


    Tja, Domain-grabbern geschiet das recht! Auf der anderen Seite haben deutsche Gerichte bereits entschieden, daß Internetsurfer durchaus zwischen einer Internetseite namen "xyz" und einer Marke (z.B. einem Fruchsaft) namens "xyz" unterscheiden können und durchaus nicht automatisch die Domain der Firma zufällt bzw. das Markenrecht durch die Domain verletzt wurde. Aber die Rechtsprechung ist da variabel.

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