Scheibe zerschlagen...

  • Wozu ein neuer thread :confused_face:

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  • Zitat

    Original von iP
    Wozu ein neuer thread :confused_face:

    nur eine Versehen. Mods bitte verschieben wenn möglich.

  • Hallo Günther,

    ich versuche es dir mal recht zu machen.
    Erstens treffe ich meine Aussagen dann wenn ich mir sicher bin das sie stimmen.Sollte ich mich mal irren bin ich wenigstens so frei und gebe es zu.
    Wenn du den Thread genauer gelesen hättest,dann hättest du gesehen das das mit den Schadenfreiheitsrabatten schon erwähnt worden wäre..
    Wenn jemand keine Vollkasko hat,dann bleibt er eventuell auf seinem Schaden sitzen (sofern es ein Vollkaskoschaden ist).
    Hat jemand Vollkasko,dann ist die Teilkasko immer dabei.

    Und was die grobe Fahrlässigkeit betrifft,da warte ich immer noch auf eine PN von dir welche deine Faxnummer beinhaltet...Ich hoffe das du dich jetzt erinnerst..
    Hier irgendwelche Paragraphen aus Bedingungen zu zitieren bringt mal garnichts,da jedes Unternehmen andere Bedingungen hat..

    Ich offe ich war jetzt mit meiner Aussage vorsichtiger und genauer..


    Gruß Matthias

  • Zitat

    Hat jemand Vollkasko,dann ist die Teilkasko immer dabei.


    Richtig. Meine Vollkasko beinhaltet auch eine Teilkasko.

  • Matthias hat mir gerade einen Link zu kommen lassen der mich überrascht hat. In dem Link bestätigt eine Haftpflicht-Versicherung das sie auch den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit mit abdeckt.

    Zitat Prospekt:
    Wer anderen einen Schaden zufügt haftet dafür in unbegrenzter Höhe. Das ist sinngemäss die Aussage des § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

    Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig angerichtet wurde. Die private Haftpflichtversicherung deckt fahrlässig, grob fahrlässig und bedingt vorsätzlich angerichtete Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme ab.

    http://www.asuro.de/versicherungen…id=a-zcm7rGWHne

    Danke Matthias - hast mich überzeugt.

    Einmal editiert, zuletzt von Günter Carstens (24. Februar 2004 um 08:29)

  • Hallo zusammen!

    Was mich mehr überrascht ist, daß die Haftpflicht auch Schäden deckt, die durch einen "bedingten Vorsatz" entstanden sind, also wenn jemand den Effekt nicht vorsätzlich herbeiführt, aber weiß, daß er sich aus seiner Handlung ergeben kann und die Handlung trotzdem ausführt. Das ist interessant.

    Gruß,

    Michael

  • Die schäden die dem typen widerfahren sollten, wird sie aber nicht decken :grinning_squinting_face:

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  • Zitat

    Die schäden die dem typen widerfahren sollten, wird sie aber nicht decken


    Bei vorsätzlicher "Entmannung" sicher nicht. :grinning_squinting_face:

  • Die cracknigger sind sowieso nicht versichert, geschweige denn gemeldet :D:D:D

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  • Zitat

    Original von iP
    Die cracknigger sind sowieso nicht versichert, geschweige denn gemeldet :D:D:D


    Dir ist bekannt, daß Du solche "Haushaltshilfen" ordentlich sozialversichern mußt? :grinning_squinting_face:

  • Die versichern sich selber:D

    "Insurance please...."

    "Black Jack strikes 21 to 15" :D:D:D

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  • Wenn etwas gestohlen worden währe, dann wäre der Glasbruch durch die Teilkasko abgedeckt (so du denn eine hast). Bei Teilkasko hat man ja üblicherweise keine SB .
    Jedenfalls macht eine SB bei Teilkasko keinen Sinn, schließlich sind die meisten Teilkasko Schäden ja immer so gering.

    Dir fehlt nicht zufällig noch ein Autoradio oder eine Kopfstütze hinten?

    Einmal editiert, zuletzt von kenny (24. Februar 2004 um 16:03)

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