Ich würde es auf einen Zivilprozeß ankommen lassen (Vorausgesetzt gute Rechtsschutzversicherung, nach vorheriger Absprache mit dieser).
Da mein Bruder KFZ-Sachverständiger ist, ist mir bekannt, dass öfters Diskrepanzen zwischen Gutachten freien und versicherungsbebundenen Gutachtern bestehen. Desweiteren kommt dazu, dass ein Gutachten in Deutschland gefertigt, nicht unbedingt einem Gutachten in Frankreich entsprechen muß, da hierbei ja nicht nur Materialkosten sondern auch Arbeitskosten für das Gutachten zu berücksichtigen sind, und jeder Gutachter erkennt an Hand des Schadens, welche Tätigkeiten auszuführen sind bzw. welche Teile zuersetzen sind, um den Zustand vor dem Unfall herzustellen.
Durch das Gericht kann dann ein unabhängiges Gutachten angefordert werden, über einen vereidigten Sachverständigen. Empfehlenswert auf jedenfall Hinzuziehung eines Rechtsanwalt, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat.
Nach nochmaligem Lesen ergibt sich jedoch die Frage, in jeweils welchem Land das Gutachten erstellt wurde. Warum wurde angeblicher Versicherungsbetrug nicht zur Anzeige gebracht? Wer unterstellt Versicherungsbetrug?
Gruß Jens