Haftungsausschluß auf Webseiten

  • Hallo zusammen,

    ich habe gerade bemerkt, daß es ein Impressum hier im Forum gibt :face_with_rolling_eyes: Falls das nicht neu ist hab ich wohl ne Weile gepennt :winking_face_with_tongue:

    Aber um Auf den Punkt zu kommen:

    die meisten Leute (so auch ich) haben auf ihrne Webseiten einen so genannten Haftungsausschluß für verlinkte Webseiten. Dieser ist aber total sinnlos und schützt vor Strafe nicht!!!!

    lest euch das hier mal durch: http://www.internetrecht-rostock.de/SNewsH/link-disclaimer.htm

    im übrigen ist der Rest der Seite auch recht interessant für Internet-Shop-Betreiber und solche, die es werden wollen. Ich bin beim Aufbau einens Shops für meine Frau darauf gestoßen.

    http://www.internetrecht-rostock.de

    MfG, Frank


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    Bremsen ist die Umwandlung hochwertiger Geschwindigkeit in sinnlose Wärme....

  • Hallo Thomas,

    ich bin (glücklicherweise) kein Anwalt - aber ich würde sagen - der Haftungsausschluß kann weggelassen werden denn der Webseitenbetreiber haftet ja für die Inhalte der verlinkten Webseiten mit ...

    Möglicherweise wäre eine Lösung, die Haftung auf den Autor des Beitrages zu übertragen - wenn er dafür nicht sowieso haften muß. Auf jeden Fall müß der Betreiber der Webseite die Links auf rechtswidirige Inhalte kontollieren und eventuell löschen. Das ist aber leider mit einen sher hohen Aufwand verbunden. Möglicherwiese gibt es da ja irgendwelche Grundsatzurteile wie damit bei Internetforen zu verfahren ist. Aber da sollte ein Anwalt mit einer Spazialisierung auf Internetrecht helfen können.

    MfG, Frank


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  • Zitat

    Original von iXware
    Hallo Thomas,

    ich bin (glücklicherweise) kein Anwalt - aber ich würde sagen - der Haftungsausschluß kann weggelassen werden denn der Webseitenbetreiber haftet ja für die Inhalte der verlinkten Webseiten mit ... egal ob der Hauftungsausschluß da steht oder nicht

    Möglicherweise wäre eine Lösung, die Haftung auf den Autor des Beitrages zu übertragen - wenn er dafür nicht sowieso haften muß. Auf jeden Fall müß der Betreiber der Webseite die Links auf rechtswidirige Inhalte kontollieren und eventuell löschen. Das ist aber leider mit einen sher hohen Aufwand verbunden. Möglicherwiese gibt es da ja irgendwelche Grundsatzurteile wie damit bei Internetforen zu verfahren ist. Aber da sollte ein Anwalt mit einer Spazialisierung auf Internetrecht helfen können.

    MfG, Frank


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  • Zitat

    Original von iXware
    ich bin (glücklicherweise) kein Anwalt - aber ich würde sagen - der Haftungsausschluß kann weggelassen werden denn der Webseitenbetreiber haftet ja für die Inhalte der verlinkten Webseiten mit ...

    Diese Aussage ist nicht ganz richtig. Der Inhaber einer Homepage verletzt Persönlichkeitsrechte, wenn er auf fremde, ehrverletzende Seiten verlinkt und sich nicht ausdrücklich davon distanziert. Diese Distanzierung kann aber nicht durch einen ALLGEMEINEN Haftungsausschluss erfolgen.

    Das gleiche ist, wenn hier im Forum über eine Person/Firma ehrverletzend geschrieben wird, so haftet nicht nur der Schreiber sondern auch der Inhaltsanbieter (Betreiber des Forums). Auch hier kann sich der Betreiber nicht durch einen allgemeinen Haftungsausschluss aus der Verantwortung ziehen.

  • Hallo zusammen!

    Frank

    Vielen Dank für die interessante Info! Leider zeigt die deutsche Rechtssprechung hier einmal mehr, daß Recht und Nachvollziehbarkeit dieses Rechts sehr unterschiedliche Dinge sind.

    Mir ist es absolut rätselhaft, wie derart realitätsferne und unpraktikable Rechtsauffassungen vertreten werden können. Wenn ich einen Link auf eine interessante und bisher rechtskonforme Internetseite lege und auf einmal kriegt der Betreiber einen Haschmich und äußert sich z.B. diffamierend über jemanden, und ich kriege das nicht sofort mit, dann hafte ich dafür!? :haeh:

    Also, die gleiche Logik anwendend: Wenn in der Straßenbahn plötzlich die ältere Dame, der ich als anständiger Mensch gerade meinen Sitzplatz überlassen habe, den Arm hochreißt und nicht mehr aufhört, "Heil, Hit..." zu rufen, dann werde ich mitangeklagt, weil ich durch das Sitzüberlassen eine Verbindung (einen "link") zu ihr habe? :mauer:

    Da würd´ ich ja lieber als P. imperator in einer 110-Liter-Pfütze schwimmen, als mich weiter dieser Diktatur schwachsinniger, realitätsferner, bürokratischer Juristen zu beugen!!! (Lieber Tech. Admin: An dieser Stelle fehlt ganz klar ein kotzender Smiley!)

    Lieber Robert, lieber Michael: Löscht diesen Beitrag lieber gleich, bevor Ihr noch dafür haften müßt!:miesdrauf:

    Mit (juristisch hoffentlich erlaubten) freundlichen Grüßen

    Michael

  • Nur ruhig, Freunde...

    nichts wird - und vor allem in der Rechtsprechung - so heiss gegessen wie es gekocht wird. Wenn nicht mal die Telekom für die Abzocke-Dialer und unseriöse Dienste haftbar gemacht werden kann, obwohl sie dran verdient, brauchen wir kleinen, nichtkommerziellen Anbieter nicht um unsere Existenz bangen.

    Der Haftungsausschluss für verlinkte Seiten, der ja mittlerweile auf jeder HP zu finden ist, kam letztendlich durch ein Urteil zustande, das genau dieses gefordert hat. Wäre schon sehr unwahrscheinlich, dass eine andere Instanz dieses nun ins Absurde führen würde.

    Das lass ich mal ganz locker auf mich zu kommen.

  • Hallo Stefan!

    Zitat

    nichts wird - und vor allem in der Rechtsprechung - so heiss gegessen wie es gekocht wird.

    Da stimme ich Dir zu. Vieles kriegt man eiskalt serviert, nachdem es sehr lange kochte. Es gibt genügend Themen, bei denen sich deutsche Gerichte lange um ein richtungsweisendes Urteil drückten, um dann plötzlich mit einem völlig unverständlichen und realitätsfernen grundsätzlichen Urteil herauszurücken.

    Zitat

    Wäre schon sehr unwahrscheinlich, dass eine andere Instanz dieses nun ins Absurde führen würde.

    Irgendwie vermute ich, daß Du kein Jurist bist - oder?

    Zitat

    Nur ruhig, Freunde...

    Ich bin ruhig! :grinning_squinting_face:

    Was mich aufregt ist die Tatsache, daß vermutlich gutmeinende Juristen ohne Kenntnisse realer Vorgänge und ihrer Bedeutungen anhand rechtsphilosophischer Betrachtungen versuchen, Mißbrauchsmöglichkeiten zu verhindern und dadurch neue schaffen (Thema Serienabmahnungen durch Rechtsanwälte) bzw. einen normalen Ablauf von reelen Handlungen und Vorgängen unpraktikabel machen.

    Im Ernst. Will ich einen Internetauftritt ansprechend gestalten, so werde ich auch Links setzen müssen. Ab einer bestimmten Anzahl von Links, gerade wenn diese auf Seiten verweisen, die oft aktualisiert werden, ist es dann aber ohne einen gigantischen Aufwand an Manpower nicht mehr möglich, den Inhalt der verlinkten Seiten auf Rechtsverstöße (die ja uns Nicht-Juristen auch immer soooo offensichtlich sind) zu kontrollieren.

    Mit Deinem "Das lass ich mal ganz locker auf mich zu kommen." meinst Du ja sicher, daß die Wahrscheinlichkeit, mit seiner Homepage juristisch anzuecken gering sei. Nun, das dachten sicher einige engagierte Homepagebetreiber, die dann plötzlich Post von einem Juristen bekamen, der sie wegen einer Lächerlichkeit abmahnte (natürlich gegen eine kleine Gebühr :D).

    Ich sehe solche juristischen Sichtweisen nicht so locker, denn solche unrealistischen Denkensweisen findet man leider zunehmend in allen Gebieten des täglichen Lebens, und mit Vernunft hat dies alles nichts mehr zu tun.

    Gruß,

    Michael

  • Nein, ich bin kein Jurist.
    Ich leide aber auch nicht unter Verfolgungswahn. :winking_face:
    Und solange die Rechtsgrundlagen - wie momentan der Fall - für die meisten Vorgänge im Internet fehlen, kann man dem sehr gelassen entgegensehen.
    Abmahnversuche bezüglich Homepages - siehe die kfz-Geschichte - verlaufen in der Regel im Sande, besonders dann, wenn man keine kommerzielle Homepage betreibt.

    Für die Ängstlichen unter uns empfiehlt sich das Medium Internet ja sowieso nicht.

  • Zitat

    Nein, ich bin kein Jurist. Ich leide aber auch nicht unter Verfolgungswahn. :winking_face:

    Dann leiden Juristen also unter Verfolgungswahn?! Das würde allerdings vieles erklären. :grinning_squinting_face: Falls Du mich damit meinst, ich leide auch nicht unter Verfolgungswahn, zumindest seit ich diese schwarzen Männer abhängen konnte. :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face:

    Ich würde Dir nun gerne noch was über meine Schwarzseherei und die Erfolge, die sie mir brachte erzählen, aber erstens muß ich als alter Mann jetzt langsam ´mal in´s Bettchen und zweitens sind die Stories zu lang, um sie hier unterzubringen (20000-Zeichen-Limit, oder?). Vielleicht später ´mal bei einem Bierchen.

    Gruß,

    Michael

    P.S.: Den Stein der Weisen habe auch ich nicht! Den hat doch Harry Potter. :grinning_squinting_face:

  • Hi,

    Zitat

    Original von Stefan Ott
    Der Haftungsausschluss für verlinkte Seiten, der ja mittlerweile auf jeder HP zu finden ist, kam letztendlich durch ein Urteil zustande, das genau dieses gefordert hat. Wäre schon sehr unwahrscheinlich, dass eine andere Instanz dieses nun ins Absurde führen würde.

    Falsch. Genau das hat das Gericht festgestellt reicht NICHT aus, um sich von etwaigen rechtsverletztenden Seiten zu distanzieren.

    Desweiteren gibt es ein Urteil von OLG München zum Thema "Haftung für Äußerungen in einem Internet-Forum". Wenn es jemanden interessiert kann ich ihm das Urteil gerne zuschicken.

  • Carsten, kannst du mir das bitte mal zusenden?

    Was den Haftungsausschluss betrifft, mache ich mir dennoch keine Sorgen :]
    Könntest Du mir auch da mitteilen, welches Gericht in welcher Strafsache tätig war
    und dabei ein entsprechendes Urteil gefällt hat??


    Nachtrag: Unter der Voraussetzung, dass durch die Äußerungen eine Straftat begangen wurde (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung) kann der Betreiber einer privaten Website durchaus haftbar gemacht werden, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt.
    die wird wohl momentan so definiert, dass die Inhalte vom Betrieber mindestens einmal wöchentlich überprüft werden.

  • Hallo Carsten, Hi Stefan,
    das Urteil vom 17.5.02 ist sogar als PDF im Internet zu finden.

    Weitere Links zu Urteilen findet man bei JURpc. Man muß sich allerdings bewußt sein, daß jeder Rechtstreit einzigartig und nicht unbedingt zu verallgemeinern ist. Bei der Urteilsfindung kommt es manchmal auf Dinge oder Tatsachen an, die wir Laien überhaut nicht erkennen können.

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