Haustiere keine Sache mehr !

  • Hallo Forum,

    seit heute hat sich im Tierschutz eine drastische Änderung vollzogen. Tiere sind keine Sache mehr sondern genießen als Lebewesen den besonderen Schutz des Grundgesetzes. Welche Änderungen ergeben sich für uns Tierhalter, welche Auswirkungen sind möglich oder wahrscheinlich. Darüber würde ich gerne Diskutieren.

  • Zitat

    Original von Ralph D. Huber
    Hallo Forum,

    seit heute hat sich im Tierschutz eine drastische Änderung vollzogen. Tiere sind keine Sache mehr sondern genießen als Lebewesen den besonderen Schutz des Grundgesetzes. Welche Änderungen ergeben sich für uns Tierhalter, welche Auswirkungen sind möglich oder wahrscheinlich. Darüber würde ich gerne Diskutieren. 


    Hallo Ralph,
    Das nennt sich eine Gute Nachricht! Dann gehöhren WIR ja wohl auch dazu :grinning_squinting_face: :grinning_squinting_face:
    Wie steht's mit niederen Tieren?
    Meine persönliche Beziehung zu den Tieren im Aquarium ist sowieso intensiv. Also werde ich jetzt hoffentlich angezeigt wenn beim Wasserwechsel eine Koralle mal zehn Minuten aus dem Wasser ragt. :] (nicht böse sein)
    Gruss Ampi

  • Hallo Ralph,

    bevor wir in Panik geraten wüßte ich gerne,woher hast Du diese Information,wo kann ich sie nachlesen,welche
    Lebewesen betrifft es,wird da differenziert was ist "Lebewesen"was ist "Tier"oder gibt es jetzt grund-
    sätzlich keinen Unterschied mehr zwischen unserem
    Hund und einer Aiptasienplage ?????

    Gruß Jürgen

    Gruß Jürgen

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  • Im Fernsehen gab es gerade einen Bericht darüber. Es wurde erwähnt, daß wir in Deutschland seit 1998 das europaweit beste Tierschutzgesetz haben. Das Gesetz hätte aber nicht viel gebracht, da es durch höherstehende, im Grundgesetz abgesicherte Werte leicht auszuhebeln war. Das soll nun ein Ende haben. Die meisten Veränderungen seien jetzt in der Rechtsprechung zu erwarten. Man erinnerte an die Urteile über das Schächten von Tieren, das auch weiterhin nur durch Ausnahmeregelungen erlaubt werden könne.

    Ein Beispiel: Da die Freiheit der Wissenschaft im Grundgesetz verankert ist, stand sie oft über dem Recht der Tiere auf Schutz. Das sollte nun vorbei sein, da der Tierschutz nun gleichwertig werden würde.

    Wenn man sich das Tierschutzgesetz näher ansieht, merkt man, daß Tieren, die zu Nahrungszwecken oder als Versuchstiere gehalten werden, sehr viele Paragraphen zugedacht wurden, Haustiere spielen eine eher untergeordnete Rolle. Der Gesetzgeber scheint davon auszugehen, daß der Hunde-, Katzen- und Fischhalter sein Tier eher liebt und nicht quält. Daß Behörden im Falle von Tierquälerei nur auf Anzeige hin tätig werden, habe ich ja schon mal erwähnt.

    Jedes Gesetz kann nur so gut sein, wie das Verfolgen seiner Übertretung. Man sieht mal wieder, wie der Mammon die Welt regiert, für Falschparker gibt es eigene Dienststellen, denn da kann man ordentlich kassieren, wer aber kontrolliert Zoohandlungen oder Importeure ?

    Für mich persönlich ändert sich gar nichts, denn Respekt vor dem Leben kann man nicht durch ein Gesetz verordnen. Diesen Respekt erwirbt man während seiner Erziehung, oder aber nicht.

  • @ Jürgen

    obwohl es eigentlich Raub ist und mein Gewissen strapaziert, folgt ein Ausschnitt aus der Frankfurter Rundschau:

    Tierschutz in Deutschland zum Staatsziel erhoben

    Bundestag verabschiedet Grundgesetzänderung / Keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Forschung

    Von Rainer Jung

    Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am Freitag beschlossen, den Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen. Die EU-weit einmalige Regelung soll Tierschutzbestimmungen mehr Gewicht verleihen, wenn sie gegenüber menschlichen Grundrechten wie der Freiheit von Forschung und Lehre, der Religion oder des Eigentums abgewogen werden müssen.

    BERLIN, 17. Mai. Die Abgeordneten nahmen einen Kompromissentwurf an, den SPD, Grüne, FDP und Union gemeinsam vorgelegt hatten. Mit der Verfassungsänderung wird der Artikel 20a des Grundgesetzes um drei Worte ergänzt. Der Staat schützt künftig die natürlichen Lebensgrundlagen "und die Tiere". Die Debatte verlief ruhig, war aber nicht nur von Harmonie geprägt. Schließlich beendet der Beschluss eine lange Kontroverse.

    So erinnerte der SPD-Rechtsexperte Hermann Bachmaier daran, dass sich seine Partei mehr als ein Jahrzehnt lang für das Staatsziel Tierschutz eingesetzt habe - gegen vehementen Widerstand aus der Union. SPD sowie Grüne, PDS und FDP hatten in den vergangenen Jahren eigene Initiativen vorgebracht. Doch keine fand die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit.

    Redner der Union, deren Kanzlerkandidat Edmund Stoiber erst vor gut zwei Monaten den Schwenk Richtung Zustimmung eingeleitet hatte, bemühten sich, ihre langjährige Skepsis zu rechtfertigen. Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis meinte, anders als die jetzt vorliegende seien manche frühere Formulierungen für ein Staatsziel von der Absicht geprägt gewesen, die Verfassung "ökozentrisch umzugestalten". Zudem habe Deutschland längst eines der besten Tierschutzgesetze der Welt. Wolfgang Freiherr von Stetten (CDU) betonte die Interessen von Wissenschaftlern, Landwirten und Jägern.

    Rainer Funke (FDP) sprach von einem "guten Tag, nicht nur für den Tierschutz, sondern auch für die Menschlichkeit". Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) trat Bedenken entgegen, die Regelung werde die Forschung unzumutbar belasten. Staatsziele wie beispielsweise das Recht auf Arbeit und nun der Tierschutz können im Gegensatz zu Grundrechten auch nicht individuell eingeklagt werden. Dennoch habe die Regelung mehr als symbolische Bedeutung, weil sie die deutsche Politik stärker verpflichte, sich im eigenen Land und international für das Wohlergehen von Tieren einzusetzen, sagte Künast. Mit der Verfassungsänderung "hört unsere Arbeit nicht auf, sie fängt erst an". Als drängende Aufgaben nannte die Ministerin Tiertransporte und "vermeidbare Tierversuche". Eva Bulling-Schröter (PDS) forderte darüber hinaus ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände.


    [ document info ]
    Copyright © Frankfurter Rundschau 2002
    Dokument erstellt am 17.05.2002 um 21:05:47 Uhr
    Erscheinungsdatum 18.05.2002

  • Hallo Jürgen, Thomas, Ampi, @ll,

    Thomas hat die Infoquellen ja schon genannt. Zunächst vermag ich keine Differenzierung von Tier und Tier zu erkennen. Ich nehme aber schon an, daß zwischen Wirbeltiere und Wirbellose unterschieden wird (bloße Vermutung). Auch denke ich, daß nicht zwischen einer Milchkuh, einer Hauskatze und einem Hausfisch unterschieden werden kann. Wie soll das aussehen, Haustiere 1. , 2. oder 3. Klasse ? Möglicherweise wird es aber Durchführungsverordnungen geben die das Nähere Regeln. Fakt ist jedenfalls daß sich alles an das Grundrecht (Grundgesetzt) orientieren muß, meiner Meinung nach egal um welches Tier es sich handelt.
    Aber auch die mir verhaßten Fliegen ? :angry_face:

    An Ampi,

    keine Ahnung wie das in der Schweiz aussehen wird.

  • Nicht erst seit heute, sondern seit 4 Jahren in Deutschland GESETZ:


    § 1

    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


    Grundsätzlich wird nicht zwischen Wirbel- und wirbellosen Tieren unterschieden. Viele der einzelnen Regelungen betreffen aber ausdrücklich nur Wirbeltiere.

    Als Beispiel § 11 Absatz 3: Wer ...3. gewerbsmäßig ... Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Jagd frei auf Ameisen, Aptasien, Fliegen und Glasrosen.


    Wichtig für Aquarianer kann § 13 Absatz 3 werden:

    (3) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, das Halten von Tieren wildlebender Arten, den Handel mit solchen Tieren sowie ihre Einfuhr oder ihre Ausfuhr aus dem Inland in einen Staat, der der Europäischen Gemeinschaft nicht angehört (Ausfuhr) zu verbieten, zu beschränken oder von einer Genehmigung abhängig zu machen. Als Genehmigungsvoraussetzung kann insbesondere gefordert werden, daß der Antragsteller die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und nachweist sowie daß eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere sichergestellt ist. In der Rechtsverordnung können ferner Anforderungen an den Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit und der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nach satz 2 festgelegt sowie das Verfahren des Nachweises geregelt werden.


    Sollten wir soweit kommen, daß das Halten auch nur eines unserer Tiere durch eine solche Rechtverordnung geregelt wird, räumt § 16 Absatz 7 den Behörden weitreichende Überwachungs- und Eingriffsrechte ein.

    Wer Interesse hat, kann den vollen Wortlaut des Tierschutzgesetzes im Internet lesen.

    Einen guten Kommentar zur Entscheidung des Bundestags findet man bei der Süddeutschen Zeitung.

  • Hallo Thomas,

    Du machst Dir ja eine Arbeit mit der Recherche !!!

    Wenn das auch nur teilweise umgesetzt wird, dann sind wir schneller davon betroffen als ich es noch vor zwei Tagen hier befürchtet habe. Andererseits ist es fraglich ob z.B. ein Haltungsverbot bzw. ein Vermarktungsverbot für Wildtiere nur auf die BRD beschränkt werden kann. Als Beispiel siehe das Verbot von Falter- und Kaiserfische bis vor einigen Jahren, Im Wege der Europäisierung mußte das auch wieder eingestampft werden. Ich denke, daß ein weitreichendes Vermarktungsverbot nur für ganz Europa gelten kann, von wegen der Gleichheit. In Holland oder Belgien ja aber in der BRD nein ? Na mal sehen wie sich das entwickelt.

  • Hallo @lle,

    ich habe gerade den Kommentar der Süddeutschen gelesen.

    Ist echt sehr interessant und ich sehe schon den VDA wieder in vorderster Front mit Unterschriftenrolle (für die Unterwerfungserklärung) in der einen und dem Henkersbeil in der anderen Hand !

    Auch könnte ich mir einen Geheimbund denken, ähnlich den Rotkreuzrittern, wie wir in geheimen Gewölben unsere Aquarien betreuen, gesichert durch Fallgruben und Felsentore. Brrrrrrrrrrrrrrr.........!!!

    Jedoch können wir nicht einerseits Begrüßen das endlich die Tiere nicht mehr als Sache angesehen werden und andererseits sagen wir "aber unsere Meerestiere bitte nicht " ???

  • Hallo Ralph,

    Eigentlich betreibe ich keine Recherche, sondern Wissensbildung. Wenn du mich schon neugierig auf ein Thema machst, brauchst du dich nicht zu wundern, wenn ich anfange, tiefer zu bohren. :winking_face:

    Zitat

    Original von Ralph D. Huber
    Ich denke, daß ein weitreichendes Vermarktungsverbot nur für ganz Europa gelten kann, von wegen der Gleichheit. In Holland oder Belgien ja aber in der BRD nein ?


    das wird in § 12 geregelt, Import-Verbote können nur im Rahmen der Europäischen Gesetzgebung verordnet werden.

    Ein echt komplizierter Satz: Eine Rechtsverordnung nach Satz 1 Nr. 1, 2 oder 3 kann nicht erlassen werden, soweit diese nicht zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf diesem Gebiet erforderlich ist oder völkerrechtliche Verpflichtungen entgegenstehen.

    bin ich froh, kein Rechtsanwalt zu sein

    Zitat

    Original von Ralph D. Huber
    Wenn das auch nur teilweise umgesetzt wird...

    wie gesagt, das Gesetz gibt es so schon seit 1998, und was ist passiert ? Sollen die drei kleinen Worte "und die Tiere" auf einmal soviel mehr bewegen ?

  • Hallo Ralph
    Kurz will ich mich zu deiner Aussage Haustiere 1,2,3 Klasse mit einem Beispiel äusern.
    Ich war bis vor einem Jahr einer der wenigen Krokodilhalter in Deutschland. Für die Haltung solcher Tiere braucht man in Bayern eine Haltegenehmigung zur Haltung gefährlicher Tiere. Habe damals eine Reihe Auflagen erfüllen müssen um die Genehmigung zu erhalten. Eine davon war das ich einen Kontrollbesuch des Vetereamtes der Stadt Würzburg bekam. Also der Tierarzt kam. Schaute sich das Terrarienzimmer kurz an und meinte perfekt. Kein nachmessen keine Temperaturkontolle garnichts. Dann erwähnte ich das ich Ratten zu Futterzwecken züchte. Der Doc wurde sofort hellhörig und wollte gleich alles sehn. Hat gleich mit Zollstock Käfige nachgemessen und Futter, Wasser, Einstreu, sauberkeit der Käfige und Nestmaterial kontruliert. Will dir damit sagen das da schon sehr sehr große Unterschiede zwischen den Tieren gemacht werden Bevor jetzt der Aufschrei KROKODILE kommt. Es was alles i.o. :smiling_face:
    Gruß Frank

  • tag frank,

    macht eher den eindruck, dass man dir einen geschickt hatte, der von krokodilen absolut keine ahnung hatte.

    und sich dann auf dass stürtzte, was er kannte.

    dabei wurde der angestrebte 'verwaltugsakt' zwar zur farce, aber er hatte seine daseinsberechtigung nachgewiesen.

  • Hallo Joe
    Da muß ich dir leider Recht geben. Der hatte wirklich keinen Plan von Kroks. Hätte aber auch keine Probleme gehabt wenn er Ahnung gehabt hätte. Meinte damit ja nur das Unterschiede gemacht weden um was für Tiere es sich handelt. Finde das auch nicht ok das es so ist. Ich glaube auch das bei diesen Amthockern keiner für Fische interesiert geschweigeden Ahnung hat.
    Gruß Frank

  • An Ampi,

    keine Ahnung wie das in der Schweiz aussehen wird.
    [/QUOTE]

    Hallo Ralph,
    Mach Dir mal keine Sorgen wie das in der Schweiz aussehen wird , da hier die Tierschutzregelungen in einigen Punkten eher schärfer als in der EU sind.
    Wie die Differenzierung von Haustieren und Exoten oder niederen Tieren geregelt sind, weiss ich nicht. Aus Erfahrung weiss ich aber, dass der Import von z.Bsp. Korallen als Privatperson (sprich Eigenbedarf), um Einiges einfacher ist als zu komerziellen Zwecken der Fall ist. Aber wahrscheinlich geht es nur darum, dass die Händler mehr in die Kasse greifen müssen und nicht unbedingt der Tiere wegen. Ausgenommen Tiere auf denen eine Einfuhrsperre hängt.
    Mal abgesehen vom Gesetz, will ich schwer hoffen, dass uns Hobbyaquarianer die Tiere am Herzen liegt und nicht an der Geldbörse! 
    Gruss, Ampi

  • Hallöle!

    Also, ich weiß nicht wie's Euch geht, aber Tiere waren noch nie Sachen! Sie wurden vielleicht von Menschen bzw. vom Gesetzgeber so behandelt. Da wir Meeresaquarianer jedoch eh Liebhaber sind, betrifft uns das eh nicht.
    Mich regt es auch schon auf, wenn jemand erzählt, ihm sei ein Fisch 'kaputt' gegangen. Die gehen nicht kaputt wie eine Kaffeemaschine, die sterben!!!
    Ich denke dass die niederen Tiere nicht unter dieses Gesetzt fallen. Zum einen, weil sie vom Wesen her eher Pflanzen entsprechen (z.T. vegetative Vermehrung, Sessilität,fehlendes neuronales System,va. ZNS), zum anderen sind mit 'tiere' wahrscheinlich die 'höheren Tiere' gemeint, da sonst Bakterien, Amöben usw. auch darunter fallen würden und man somit sein WC nicht mehr desinfizieren dürfte.
    Jedoch auch hier: Wer kauft sich um €100 eine Koralle, um sie dann schlecht zu behandeln?

    Einfach die bisherigen Tugenden - artgerechte Haltung, Zucht usw. - beibehalten und alles ist gut.

  • Hallo Matthias,

    Zitat

    Original von Matthias Wucherer
    Also, ich weiß nicht wie's Euch geht, aber Tiere waren noch nie Sachen! Sie wurden vielleicht von Menschen bzw. vom Gesetzgeber so behandelt. Da wir Meeresaquarianer jedoch eh Liebhaber sind, betrifft uns das eh nicht.

    Jedoch auch hier: Wer kauft sich um €100 eine Koralle, um sie dann schlecht zu behandeln?

    Einfach die bisherigen Tugenden - artgerechte Haltung, Zucht usw. - beibehalten und alles ist gut.

    Vom Gesetz her waren Tiere eine Sache, ob es sich um eben die von mir verhaßten Fliegen handelt oder um ein Zuchtpferd von edler Rasse. Und Sachen gehen nunmal kaputt und sterben nicht. Daran konnte auch die Einstellung eines Liebhabers nichts ändern und wir waren und sind immer davon betroffen.

    Wenn denn der Hund einer einsamen alten Dame auf der Straße überfahren und getötet oder verletzt wurde dann war das eine Sachbeschädigung eines Lebensgefährten . Solche Gesetze können aus der Sicht eines ernsthaften Tierfreundes schon tragischkomisch erscheinen. Ich bin schon gespannt wie die ersten Gerichtsurteile nach der neuen Gesetzeslage aussehen werden. Es wird immer Menschen geben die ihre Tiere lieben und es wird immer Menschen geben die so etwas als verzichtbares Viehzeug einordnen, die enttäuscht sein werden das man nicht mal eben eine Sache kaputt machen kann.

    Schauen wir mal wie in Zukunft differenziert wird.

  • aloha, allzusammen

    um gleich einmal ein wenig kaltes wasser in die dusche zu lassen:

    die naemliche diskussion gab es bereits 1990, als in das (deutsche) buergerliche gesetzbuch (BGB) der paragraph 90 a) eingefügt wurde. "tiere sind keine sachen" heisst es dort und sie werden durch besonderes gesetz geschuetzt. allerdings, der naechste satz der vorschrift bestimmt, dass auf tiere die für sachen geltenden vorschriften anzuwenden seien.

    voellig richtig bemerkt dazu der einschlaegige standardkommentar: "im ergebnis ist §90a) eine gefuehlige deklamation ohne wirklichen rechtlichen inhalt".

    nach meiner auffassung aendert die aufnahme des tierschutzes als staatsziel in die verfassung ebenso wenig. das bringt fuer die verwaltung und die gerichte nur ein weniges an begruendungsaufwand mehr. lautete die begruendung bislang "tierschutz geniesst keinen verfassungsrang. die bestehende huehnerfarm ist eigentum von xy und als eigentum verfassungsrechtlich geschuetzt, also hat der tierschutz hintan zu stehen", so wird es nun heissen "tierschutz und eigentum geniessen beide verfassungsschutz, es war daher eine gueterabwaegung vorzunehmen". wie das ergebnis dieser abwaegung in den allermeisten faellen aussehen duerfte, ueberlasse ich der lebenserfahrung der user.

    der fortschritt ist und bleibt eine schnecke und es waere vergebens von ihm handfestes zu erwarten, was nichts daran aendert, dass dies ein schritt in die richtige richtung war. andererseits... sollte es irgendwann tatsaechlich ein recht des tieres auf angemessene artgerechte unterbringung und lebensweise sowie ernaehrung geben (was wohl hier zunaechst niemanden zum widerspruch aufruehren wird), so bitte ich zu bedenken, dass dann die allermeisten von uns (mich nicht ausgenommen), einen guten anwalt brauchen :smiling_face:

    beste gruesse
    y.

  • Hallo Yurian,

    Zitat

    Original von yurian
    die naemliche diskussion gab es bereits 1990, als in das (deutsche) buergerliche gesetzbuch (BGB) der paragraph 90 a) eingefügt wurde. "tiere sind keine sachen" heisst es dort und sie werden durch besonderes gesetz geschuetzt. allerdings, der naechste satz der vorschrift bestimmt, dass auf tiere die für sachen geltenden vorschriften anzuwenden seien.

    so wie Du es beschreibst steht es noch im BGB. Hier geht es aber darum, daß dem Tier verfassungsmäßige Rechte zuerkannt worden sind. Jedes Gesetzt ist nichtig, daß die verfassungsmäßigen Grundrechte beschneidet oder sonstwie einschränkt. Das verfassungsmäßige Recht eines Tieres kann demnach nicht irgendwo hintenangestellt werden, Es gibt keine Verfassung 1., 2. oder 3. Klasse. Ich bin kein Rechtsanwalt und den genauen Wortlaut der diesbezüglich geänderten Verfassung kenne ich auch nicht. Fallbezogene Beispiele wird es ja auch noch nicht geben.

    Vielleicht könnte aber einer der hier dem Forum angehörigen Rechtsanwälte sich dieser Sache einmal annehmen und das so erklären das ein Normalbürger das auch versteht ? Denn nach dem wie ich das interpretiere hat ja auch Nutzvieh demnach ein Recht auf Leben und dürfte also nicht mehr geschlachtet werden. Da das so auch nicht sein kann, nutzt mir die bloße Bekanntgabe auch nichts wenn ich nicht weiß wie das umgesetzt werden soll.

  • Aloha Ralph,

    (es mögen alle Juristen unter uns sich die Augen zuhalten, denn das Folgende ist nicht juristisch korrekt).

    § 90 a) BGB habe ich erwähnt um deutlich zu machen, dass entgegen dem Ausgangsposting Tiere schon länger keine Sachen mehr sind. Die Sache mit dem Verfassungsrang: Du hast Recht, es gibt keine Verfassung 1. oder 2. Klasse, wohl aber Schutzgüter -oder Rechte- 1. und 2. Klasse.

    Da gibt es zunächst die Grundrechte, die verfassungsmäßig wohl als Trumpfkarte bezeichnet werden können, aber selbst diese sind nicht gleichgewichtig untereinander. Wir sollten dabei schon jetzt im Auge behalten, dass diese Fragen erst dann interessant werden, wenn eine durch ein Grundrecht geschützte Position bedroht ist. Die Bedrohung -so merkwürdig das auch klingen mag- geht dabei meist von einer anderen grundrechtlich geschützten Position eines anderen aus (siehe das Beispiel mit der Hühnerfarm). Da sagt einem der gesunde Menschenverstand aber schon, dass dann Grundrechte wohl nicht immer und überall absolut gelten können, sondern dass es in weiten Teilen um einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen geht. Die Grundrechstfrage wird dadurch noch verkompliziert, dass mit wenigen Ausnahmen, Grundrechte als Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe zu werten sind, in einer privaten Rechtsbeziehung somit allenfalls mittelbar wirken.

    Beispiel: Die Stadt gibt seit 10 Jahren einen Zuschuss bei Geburt eines vierten Kindes, ohne (wir lassen jetzt haushaltsrechtliches ausser Acht), dass das in der Satzung oder sonst geregelt wäre. Frau X, die seit Jahren den Gemeinderat mit Eingaben belästigt, gebiert ihr viertes Kind, der Scheck kommt nicht. Auf Nachfrage erklärt man ihr, der Anspruch auf den Zuschuss sei nicht fetgelegt und sie bekäme eben keinen, das hätte sie nun davon. Keine Frage, Frau X hat Anspruch auf den Zuschuss, denn die Stadt hat sich selbst gebunden, indem sie in bestimmten Fällen, nämlich Geburt des vierten Kindes, als Stadt immer gleich handelte. Gleiches ungleich zu behandeln verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz, ein Grundrecht. Millionär Y macht das gleiche. Erfährt er von der Geburt eines vierten Kindes gibt es immer einen Scheck über € 5000.- für die Mutter. Auch hier wundert sich Frau X, das kein Geld eintrifft und sie geht zu Y. "Falls sie's noch nicht wussten", sagt sie zu ihm, "ich habe mein viertes Kind geboren". "Das weiss ich, und sie bekommen nichts von mir, denn ihre Nase passt mir nicht", sagt Y und schlägt die Tür zu, vollkommen zurecht, denn er kann mit seinem Eigentum, sprich seinem Geld, tun und lassen, was er will.

    Damit hätten wir das erste Lernziel: Grundrechte gelten (meist) nicht gegenüber jedermann, sondern lediglich gegenüber staatlichem Handeln.

    Zweites Lernziel: Grundrechte sind unterschiedlich stark. Art. 4 Grundgesetz (GG), bestimmt das religiöse und weltanschauliche Bekenntnis als unverletzlich. Niemand kann z.B. verbieten, dass sich jemand als Kommunist oder Nazi bekennt, das Grundrecht ist wie gesagt unverletzlich. Aber der bekennende Kommunist ist ja nun auch noch Träger anderer Grundrechte, dem der Berufsfreiheit (Art. 12 GG), z.B. Dort sieht die Sache anders aus. Erstens gilt das Recht -wie eine Reihe anderer Rechte auch- nur für deutsche Staatsangehörige und zweitens steht dort, dass dieses Recht durch Gesetz beschränkt werden darf, sogar aufgrund einer bloßen Verordnung. Das bringt uns unmittelbar zum dritten Lernziel: Wenn es möglich ist, durch Gesetz die Ausübung eines Grundrechtes zu beschränken und gleichzeitig das Grundrecht denoch nicht aufgehoben werden soll, dann muss es so etwas wie "höherwertige" Interessen zumindest im Einzelfall geben. Hier genau setzt das an, was ich in meinem Posting als Interessensabwägung bezeichnet habe.

    Beispiel: Vor nicht allzulanger Zeit war es in der BRD quasi erlaubnisabhängig, sich als Apotheker niederzulassen. Das Interesse des Staates an einer ordnungsgemäßen und zuverlässigen Versorgung der Bevölkerung hieß es, gebietet darüber zu wachen, dass es nicht zu viele Apotheken gebe. Gibt es zu viele Apotheken, so der Gedanke, gehen alle pleite und die Bevölkerung kann nirgendwo mehr Medikamente kaufen oder die Apotheker tun alles für Geld und halten sich nicht mehr an gesetzliche Bestimmungen, z.B. die Rezeptpflicht bei bestimmten Medikamenten. Damit wurde den Apothekern versagt, ihren Beruf so auszuüben, wie es ihnen richtig erschien, bis ein paar Pfiffige sich sagten "Das war vielleicht schon immer so, aber ich finde mich damit nicht ab" und zum Bundesverfassungsgericht marschierten. Das entschied "Lieber Staat, wir wollen mal nicht übertreiben. Du bist uns jeden Beleg schuldig geblieben, dass tatsächlich das eintritt, wovor du dich fürchtest. Es ist nichts dafür ersichtlich, dass die Versorgung der Bevölkerung gefährdet ist, wenn wir es jedem Apotheker selbst überlassen, ob und wo er seine Apotheke aufmacht. Das Gesetz ist nicht dazu da, die Pfründe alteingesessener Apotheker zu sichern, indem es Konkurrenz verhindert". Hier hat das Gericht gesagt, eine Abwägung der Interessen führt dazu, dass das Recht der Apotheker an der freien Berufsausübung überwiegt.

    Aber: Es geht noch weiter, nämlich mit dem vierten Lernziel: Im Apothekenfall hat das Gericht gesagt "Verfassungswidrig, die entsprechende Bestimmung ist nichtig". Insoweit hast du Recht, wenn Du sagst, "jedes Gesetz ist nichtig, sofern es verfassungsmäßige Rechte beschneidet..." aber auch in dreierlei Hinsicht unrecht. Erstens MUSS zunächst das BVerfG entscheiden, das Gesetz ist nicht ohne weiteres unbeachtlich, zweitens kann das BVerfG auch sagen, die und die Regelung sind verfassungswidrig, dem Gesetzgeber aber auch sagen, "die Bestimmung lassen wir trotzdem wie sie ist, du, Gesetzgeber, besserst aber nach, indem du bis dann und dann ein ordentliches Gesetz vorlegst. Wenn nicht, dann tritt das Gesetz, was wir jetzt geprüft haben, nach Fristablauf ausser Kraft und du guckst wo du bleibst". Der dritte und wesentliche Punkt (und Quelle Deines grundlegenden Irrtumes aber ist folgender: Es fehlt das Wort "ungerechtfertigt" in dem Zitat. Es müsste heissen, "Jedes Gesetz, das verfassungsmäßige Rechte ungerechtfertigt, also in nicht verfassungsnmäßiger Weise, beschneidet ist verfassungswidrig und kann vom BVerfG für nichtig erklärt werden". Ich schätze an Dir Deine direkte und manchmal etwas absolute Meinungsäusserung, aber in diesem Fall liegst Du damit schief, denn nicht jeder Eingriff in eine grundrechtlich geschützte Rechtsposition ist verfassungswidrig.

    Nun aber mal rasch zu Lernziel fünf: Wo kein Kläger, da kein Richter, lautet ein alter und allerdings auch zutreffender Spruch. Gehen wir einmal davon aus, ein Kaiserfisch hat das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Er schwimmt in einem 120 l Becken alleine seine "Runden" und wird einseitig ernährt. Nun kann der Kaiserfisch schlecht eine Klage formulieren (abgesehen von Lernziel 1), aber wenn nicht der Fisch, wer dann? Unsere Rechtsordnung sieht (sah) vor, dass in diesem Fall (denn für den Fisch als Tier gelten ja die Vorschriften über Sachen), der Eigentümer alleine berechtigt ist, "Ansprüche aus dem Fisch" geltend zu machen. Das wird also nichts auf diesem Weg mit der Klage des Fisches (dass der Eigentümer möglicherweise gegen das TierSchG verstößt und auf Anzeige ein Bußgeld bekommen könnte, lasse ich beiseite, denn das hilft dem Fisch wenig). Im BundesNatSchG und anderen Vorschriften hat man den Weg über die sogenannte Verbandsklage beschritten. Der staatliche Wald soll abgeholzt werden, damit der Staat eine Autobahn bauen kann. Hier haben Naturschutzverbände das Recht, "im Namen des Waldes" gegen den Staat zu klagen. Das funktioniert in einem öffentlich zugänglichen Raum, aber in keiner Privatwohnung, wie Du Dir vorstellen kannst.

    Jetzt aber -es läuft mir auch die (Arbeits-) Zeit davon- zum grundlegenden Problem. Ich habe bislang nur über Grundrechte gesprochen und das war zum vorbereitenden Verständnis auch wichtig, aber es geht bei der von dir aufgeworfenen Frage eben nicht um ein Grundrecht, noch nicht einmal um eine irgendwie verfassungsmäßige Rechtsposition, sondern alleine um ein so genannten Staatsziel. Die Erreichung eines Staatszieles ist grundsätzlich nicht einklagbar. Das -entschuldige die primitive Art der Argumentation- sieht man schon an der Arbeitslosenstatistik. Die Abschaffung der Arbeitslosigkeit und Herbeiführung der Vollbeschäftigung ist ebenfalls Staatsziel, genauso wie bisher schon verfassungsrechtlich in Art 20 a) GG abgesichert, der Schutz der Umwelt. Und? Hindert das einen Unternehmer an Entlassungen? Heisst das, dass seit Einführung des Staatszieles Umweltschutz keine Bäume mehr gefällt werden dürfen? Du hast Recht. Nein, das tut es nicht.

    Das Tier wird durch die neue Bestimmung nicht mit (von wem?) einklagbaren Rechten versehen, sondern lediglich der Staat in seinem Handeln (nicht einklagbar!) verpflichtet, möglichst bitteschön auf die Belange des Tierschutzes Rücksicht zu nehmen. Das bedeutet, dass selbstverständlich der Ochse weiter geschlachtet wird, denn er hat kein Recht auf Leben oder körperliche Unversehrtheit, selbstverständlich können Tiere weiter als Handelsware oder Hobby dienen, denn sie haben keine Würde, die unantastbar im Sinne von Art. 1 GG wäre. Soweit "fortschrittliche" Geister davon sprechen, dass nunmehr eine neue Qualität im gesetzgeberischen Umgang mit den Tieren eingeführt worden wäre, stimmt das nur nominell, ganz abgesehen davon, dass "fortschrittliche" Geister meist nicht die Angewohnheit haben, an entscheidender Stelle in Verwaltung und Rechtsprechung zu sitzen, wenn Du weißt, wie ich meine...

    Darüber hinaus: Die Vorschrift lautet: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

    Erstens bedeutet "im Rahmen der verfasssungsmäßigen Ordnung" eben auch "unter Berücksichtigung von Eigentum und Wissenschaftsfreiheit oder der Selbstentfaltung etc. pp.", zweitens bedeutet "nach Maßgabe der Gesetze" eben den derzeitigen und in mancher Hinsicht unbefriedigenden Stand der Gesetzgebung und drittens wird man aufgrund des Wortlautes und Gesamtzusammenhanges trefflich streiten können, ob nicht etwa nur einheimische Tiere gemeint sein können. Schließlich ist es ja nun auch wohl kaum Staatsziel der BRD, die natürlichen Lebensgrundlagen auf Fidschi zu erhalten oder nach Polen einzumarschieren, nur weil dort ein Naturschutzgebiet bebaut wird. Ein Scherz, der dritte Punkt, denn es ist natürlich die Gesamtheit der auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aufenthältlichen Tiere gemeint. Dabei fällt mir auf... anders als bei den Menschen unterscheidet man da offenbar nicht zwischen legalem oder illegalem Aufenthalt?

    Fazit: Die Neufassung des Art. 20 a) GG bringt dem Heimtier als solchem nichts. Selbst wenn das vom Gesetzgeber so gewollt wäre, bliebe das Problem der Kontrolle, von dem wir alle wissen, dass es ungefähr so leicht handhabbar sein dürfte wie Syssiphos' Stein. Möglicherweise wird der Gesetzgeber -und das wird eine politische, keine rechtliche Frage sein- sich vor dem Hintergrund des Art. 20 a) GG dazu entscheiden, einen spezifizierten Sachkundenachweis bei Ersteinrichtung eines Handels mit solchen Tieren verlangen. Aber dann hört es auch schon auf. In Zeiten der öffentlichen Armut fehlt es an den Mitteln und damit an dem Willen, jedes Aquaristikgeschäft regelmäßig heimzusuchen oder gar, gäbe es eine Meldepflicht für tropische Fische, Privatwohnungen. Nein, hielte der Gesetzgeber Regelungen auf diesem Gebiet für wünschenswert, wird er einfach den parlamentarisch nicht kontrollierten Weg über Brüssel mit den wenigsten Folgekosten gehen und das heisst, pauschale Einfuhrverbote per EU-Verordnung wählen. Grenzbeamte haben wir genug und die Finanzverwaltungen wissen ohnehin seit dem Schengener Abkommen nicht wohin mit ihren unterbeschäftigten Beamten.
    Beste Grüße
    y.

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