ZitatOriginal von Helmut Strutz
Hallo Harald,
glaubts Du und das Forenteam ernsthaft, daß dieser Passus rechtlichen Bestand hätte?
Das Eigentum an Wort und Bild wird noch ziemlich hoch eingeschätzt. Also macht Euch da mal nix vor.
MfG Helmut
Nach allgemeiner Expertenmeinung - im Internet zu recherchieren unter 123recht.net und ähnlichen - geht die Tendenz dahin, auf Beiträge die in Usergroups und Internetforen veröffentlicht werden, das Urheberrecht nicht anzuwenden. Im Unterschied zu einem vom Urheberrecht geschützten Text ist ein Forums-Beitrag kontextabhängig zu bewerten. Einfaches Beispiel - werden die Beiträge eines Users aus einem Thread gelöscht, kann dieses den kompletten Thread ad absurdum führen - es ist fraglich ob ein Richter hier für den einzelnen User entscheiden wird; es gibt noch kein Urteil in einem solchen Fall.
Unabhängig davon könnte man durchaus die Forenregeln so abfassen, dass mit Veröffentlichung eines Beitrages das Recht an demselben auf den Forenbetrieber übergeht - vergleichbar mit vielen Fotowettbewerben, bei denen mit der Einsendung das Verwertungsrecht komplett an den Veranstalter übergeht (natürlich nur dieses).
