Hallo,
weiß zufällig jemand wo ich online die Trinkwasserverordnung lesen oder sie downloaden kann? Ich finde sie einfach nicht.
Trinkwasserverordnung
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Hallo Klaus,
Eine weitere Möglichkeit:
http://www.bmgesundheit.de/downloads-gese…sundheit/tw.pdfEs gibt seit Anfang des Jahres einige wichtige Neuerungen:
Die neue Trinkwasserverordnung gilt ab 1. Januar 2003. Mit ihr erhöht sich die Verantwortung der Immobilienunternehmen für die Trinkwasserqualität im Haus. Die Betreiber nichtöffentlicher Gebäude – wie z. B. Mietshäuser – müssen künftig unverzüglich auf bekanntgewordene Mißstände in der Trinkwasserversorgung reagieren. § 16 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung verpflichtet das Wohnungsunternehmen, in den Fällen, in denen die Feststellung von Tatsachen bekannt wird, nach welchen das Wasser in der Hausinstallation in einer Weise verändert ist, daß es den Anforderungen der § 5 bis 7 (mikrobiologische Anforderungen, chemische Anforderungen, Einhaltung festgelegter Grenzwerte etc.) nicht mehr entspricht, erforderlichenfalls unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache und Maßnahmen zur Abhilfe durchzuführen oder durchführen zu lassen und darüber das Gesundheitsamt unverzüglich zu unterrichten.
Noch strenger in die Pflicht nimmt die neue Verordnung die Betreiber von Gebäuden mit Wasserinstallationen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit, insbesondere in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Gaststätten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen bereitgestellt wird. Hier sind Untersuchungen vom Gesundheitsamt nicht nur bei Verdacht auf Mißstände, sondern regelmäßig vorzunehmen. Die Überwachungen sind für diese Gebäude mindestens einmal jährlich anzusetzen; wenn die Überwachung während eines Zeitraumes von vier Jahren keinen Grund zu wesentlichen Beanstandungen gegeben hat, kann das Gesundheitsamt die Überwachung auch in Zeitabständen von bis zu zwei Jahren durchführen.
Des weiteren werden in der Trinkwasserverordnung 2003 die Grenzwerte für mikrobiologische und chemische Inhaltsstoffe zum Teil erheblich herabgesetzt. Dies gilt insbesondere für neue Hausinstallationen mit Kupfer und für Blei in alten Installationen.
Neu ist auch die Informationspflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter: Informationen über die Wasserqualitäten müssen den Mietern zugänglich gemacht werden, z. B. durch Aushang am Schwarzen Brett oder per Post. Das betrifft nicht nur Informationen über Mißstände, sondern auch allgemeine Mitteilungen der Wasserwerke, wie z. B. die Wasserhärte.
Größere Wohnanlagen verfügen zudem oftmals über eigene Aufbereitungsanlagen. Hier dürfen ausschließlich Zusatzstoffe verwendet werden, die in einer Liste des Bundesministeriums für Gesundheit bekannt gemacht wurden. Die zur Aufbereitung verwendeten Stoffe müssen den Mietern ab 2003 ebenfalls mitgeteilt werden.
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Hallo Thomas, Ralph,
ihr seid spitze. Danke.
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