Wut und Frust über Händlerverhalten

  • Hi,


    um nochmal auf den ursprünglichen Sachverhalt zu kommen.


    Ich habe keine Ahnung von der Rechtslage in Österreich, nehme aber an dass diese der Deutschen sehr ähnlich ist.


    Und bei uns wäre das ein klarer Verstoß gegen § 2 Nrn. 1-3 TierSchG, zumindest was die Fische betrifft.
    In Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nr. 3 (Genehmigung) und § 11 V TierSchG müsste die Aufsichtsbehörde demjenigen die Lizenz entziehen. Das kann sie nur wenn sie davon was weiß.


    Also nicht selbstständig zum teuren Rechtsanwalt, sondern zur Tierschutzbehörde. Kann sein dass das in Österreich die Landesobmannschaft ist, aber wie gesagt, kenne mich da nicht so aus.

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