ZitatDas Urheberrecht garantiert den Schutz des geistigen Eigentums. Insbesondere die Urheberpersönlichkeits- und Verwertungsrechte werden umfaßt. Eine Verletzung des Urheberrechts kann nicht nur zivilrechtliche Schadensersatzforderungen auslösen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen bewirken.
Die Benutzung eines geschützten Werkes ohne Einwilligung bzw. Genehmigung des Urhebers ist in der Regel verboten.
Nicht nur die Persönlichkeitsrechte des Urhebers sind geschützt, sondern auch seine wirtschaftlichen Interessen durch die Urheberverwertungsrechte. Das Urheberrecht schützt unter anderem das Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe.
Wie ist das mit euren Avataren? Habt ihr alle auch das Recht, die Bilder öffentlich zu publizieren?
Bitte, bringt unsere Forenbetreiber durch schludrigen Umgang mit Rechten Anderer nicht in Schwulitäten.
Kommt die erste Abmahnung, ist alles zu spät !!!
PS.
nicht wundern, daß dies eine Ankündigung ist: durch diesen Trick erscheint der eine Beitrag in allen Foren. Ich werde diesen Beitrag zu gegebener Zeit wieder in den normalen Status versetzen.


