Import von Niederen Tieren und Fischen in die Schweiz...

  • Hallo zusammen
    Wollte mal fragen, ob Ihr Erfahrung gemacht habt mit dem Import von solchen Tieren. Braucht es da irgendwelche Papiere? Wenn man z.B. in Deutschland in einem Verkaufsladen Tiere kauft und diese mit dem Auto über den Zoll fährt, was muss man da machen oder sagen.
    Einfach auf gut Glück und sagen man hat nichts zum verzollen? :D:D
    Was passiert dann? Die Tiere werden eim weg genommen?

    Einmal editiert, zuletzt von olivier (18. Mai 2006 um 13:24)

  • Hallo

    Wir melden das einen Tag vorab mit einer Proformarechnung an und dann geht es ohne Probleme.
    Allerdings geht dies nur mit Tieren, die nicht im WA aufgenommen sind, also Steinkorallen sind nicht möglich OHNE CITES

    Es müsste der "Züchter" ein Stammbuch führen und die Fragmente müssen gekennzeichnet sein.
    Zum Beispiel über ein Kabelbinder, der MIT dem Fragment verwachsen ist.
    Oder eben eine Cites beantragen, was aber wohl den Rahmen sprengen dürfte.

    Gruss Michael

  • Hallo Olivier
    Ich habe schon viele Fische und Lederkorallen in Konstanz gekauft und dann über den Zoll genommen und hatte noch nie Probleme.Mich haben sie schon immer angehalten am Zoll.Wenn der Zöllner mich gefragt hat was ich gekauft habe sagte ich Aquariumfische und Korallen und zeigte den grünen Schein für die Mehrwertsteuerrückerstattung,dieser darf den Wert von 300.-SFr. nicht überschreiten,sonst muss man Zoll zahlen.Wie Du siehst alles Legal und ohne Probleme.Versuch es mal
    Grüsse Domenico aus Herisau (Schweiz)
    :wink

  • Das kann ich bestätigen

    Solange du das als Eigenbedarf verkaufen kannst, hast du keine Probleme am Zoll.

    Wenn du Legal importieren willst, kurz am schweizer Zoll anhalten und dem Beamten sagen was du gekaufst hast.

    Es gilt folgende Regelung:

    - Technik hat 15% MwSt
    - Lebendes hat was kanapp unter 10 % MwSt.

    Lass dir auf jeden Fall von dem Händler ein Export/Mehrwetrsteuerrückvergütungsformular ausfüllen.

    Bis sFr. 300.- oder Euro 200.- pro Person kannst du die Ware ohne dafür die Schweizer Mehrwertsteuer zu zahlen einführen. In dem Fall lass dir das Formular am deutschen Zoll abstempeln. So bekommst du die MwST von deinem deutschen Verkäufer zurück, wenn du ihn in den nächsten 6 Monaten nochmals besuchst.

    Ist dein Einkaufswert über sFr. 300.- und d bist alleine und willst das Gesetz einhalten, musst du unbedingt a deutschen Zoll erwähnen, dass du Ware zu verzollen hast. Das Prodzedere ist dan; am deutschen Schalter das Formular abstempeln zu lassen und danach am CH Schalter die Schweizer MwSt zu bezahlen. Auch in diesem Fall bekommst du deine deutsche MwSt vom Händler zurück, falls du ihm innert 6 Monaten dass Formular zurückk bringst.

    Natürlich gibt es ein paar schlaue Füchse, die sich mehrere Quittungen austellen lassen und dan nur eine Deklarieren. Oder dann in Konstanz für sFr. 300.- einkaufen, die Ware über die Grenze bringen, abstämpeln lassen und dann die Ware in einem Bahnhoffschliesfach nahe der schweizer Grenze deponieren und anschliesend retour auf Deutschland fahren, dort dass Rückerstattungsformular abgeben und die nächste Lieferung von den max. sFr. 300.- holen. So könnte mann die bis zu 15% MwSt. einsparen. Fragt sich nur, ob sich der Aufawnd lohnt?

    Auf Jedenfall ist das Importieren von Meerwasserfischen und niederen Tieren, in die Schweiz, legal und sicher für die Zöllner auch Alltag - Ich hatte auf jeden Fall noch nie Probleme.

    Grüessli us Zürich

    Stephan

  • Hallo zusammen!

    Besten dank für eure Antworten und natürlich auch ein Dankeschön an Andi.
    Habe von Ihm ein Formular bekommen (Einfuhrgesuch für lebende Wildtiere geschützt, CITES), dass man ausfüllen "sollte" :grinning_squinting_face: und an das Veterinäramt senden. Danach wird abgeklärt, ob Arten darauf stehen die bewilligungspflichtig sind. Wenn nein, dann ab nach Deutschland und Grosseinkauf "unter 200 Euro" pro Fracht :grinning_squinting_face: . Ansonsten eine Frachtbewilligung beim Bund einholen, kostet so ca. CHF 36.-- alles zusammen und ordnungsgemäss über den Zoll Basel oder St. Margrethen. Für eine bewilligungspflichtige Sendung, existieren nur diese zwei Zölle. Nun das Problem ist ja, wenn man zu einem Händler geht, sieht man vielleicht noch etwas anderes und dies hat man dann halt nicht auf der Liste. Pech gehabt!!! Darf nicht importiert werden :baby:
    Nun mein Lösungsansatz:
    Ich werde dies mal testen, bezüglich einfach ohne grossen administrativen Aufwand und den Zoll einfach überqueren. Wenn es trotzdem irgend eine Art ist, die nicht ganz so einfach geht oder geschützt ist, kein Problem, denn die vom Zoll wissen bestimmt nicht welche Fisch i.O. sind oder welche nicht. Respektive der Händler schreibt einfach irgendetwas anderes an z.B. bei einer Steinkoralle halt Anemone oder so was 8o:D

    Bin Fertig!

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