Hallo,
ihr alle.
Soweit mir ein Schweizer Händler(wohne 10km von der Grenze entfernt) mitteilte kann er beispielsweise bei Haien für die artgerechte und kompetente Haltung des Haies beim Kunden mitverantwortlich gemacht werden. Soweit er sagte muß er bei einigen Tieren den Na und Anschrift des zukünftigen Halters zwecks Erteilung der Cites angeben.Wenn das gesetzlich so geregelt ist finde ich das gerade bei gewissen Tieren eine gute Lösung. Probleme kann es natürlich immer geben, aber ich kannte auch einen Aquarianer der sagte was soll ich mir Technik und Wassertests kaufen, wenn ich auch neue Tiere kaufen kann.
gruß Frank