• Hallo Klugschei.sserchen,

    ja, ich nenne dich weiterhin so, da du das scheinbar nicht anders willst :winking_face:

    Zitat

    Original von Michael Riediger
    Kleine Einführung in den deutschen Sprachgebrauch:


    ----> Da brauchst mir nix erzählen, denn neben meinem abitur habe ich auch das große deutsche sprachdiplom des goethe instituts. Nebenbei bemerkt ist meine frau mama auch deutschreferendarin an einem gymnasium für die kollegstufe.


    Zitat


    iPsi ist eine sogenannte "Verniedlichung", kann im Kontext vielleicht als Sarkasmus ausgelegt werden, ist aber sicher keine Beleidigung wie die von Dir verwendeten Anreden "Würstchen" (gegenüber Markus de Greiff) und "Klugscheisser" (mir gegenüber).


    ----> Mir egal wie du dir wieder was hinbiegst, da steht "iP" und entweder nennst du mich so, bzw. "Ian" oder du läßt es einfach ganz sein. Aber scheinbar ist das für dich zu hoch.... :face_with_rolling_eyes:


    Zitat


    So wie Du gerne verallgemeinerst, werfe ich dann auch gerne den AMG mit in den Topf. :winking_face:


    ----> DU klinkst dich laufend in threads ein, bei denen ich was geschrieben habe, und gießt ständig öl ins feuer. Das ist das einzige was du drauf hast, aber selbst das machst du schlecht.... Sag mal was kannst du eigentlich???


    Zitat


    Und "mal wieder falsch" bedeutet nicht "wie immer falsch" sondern eben wieder einmal und bezieht sich auf Deine falschen Äußerungen zum deutschen Waffenrecht (Signalwaffen seien erwerbscheinpflichtig und dürften nicht "geführt" werden) sowie zum Straßenverkehrsrecht (verbotenerweise Rechtsüberholende müßten vor einem hereingelassen werden).


    ----> Liebster klugschei.sser, jetzt sag ich dir mal wer recht und unrecht hat. Mag sein dass du nen waffenschein hast, doch wie schon mal erwähnt, warst du scheinbar am tage der prüfung im supermarkt für qualitätsschwachsinn und hast ein paket verwirrtheit nach dem anderen in deinen warenkorb gelegt :winking_face:
    Ausserdem bist du nicht der einzige, der nen waffenschein hat. Mein bester freund von kindheit an besitzt einen, mein lieblings-haupttürsteher eines clubs in dem ich auflege hat einen und meine heiligkeit besitzt einen T2-schein, sowie einen schein für vorderlader, wiederlader und einen sprengstoff-erwerbschein. Im gegensatz zu dir kann ich auch dingens legal erwerben, die explizit munitionserwerbscheinpflichtig und somit für dich offensichtlich nicht zu erwerben sind [Bsp: Pyro-Knallpatronen].
    Schreckschusswaffen:
    Sind seit Erfurth zwar frei zum erwerb, jedoch muss die waffen bei jedem transport frei von munition und nicht griffbereit gelagert werden. Diese ausnahme sieht nur der transport von der einen wohnung in die andere, sowie zur wartung und reparatur vor. So habe ich das geschrieben und so ist es gesetz, kannst sagen was du willst. Da ich hier sowieso nur von bescheuerten waffennarren umgeben bin (sorry meine freunde :)), kannst du dir sicher sein, dass ich zu diesem thema keinen müll schreibe. Während der eine gerade von K-M Waffentechnik übernommen wurde (K-M kennst du doch sicher, nicht wahr?), und der andere bei der EADS in der entwicklung für irgendwelchem geheimen kriegs-schrott arbeitet, werde ich von den beiden typen rund um die uhr über alle waffentechnischen aspekte auf dem laufenden gehalten, wozu ich aber auch sagen muss, dass mich das echt langweilt und es mit der zeit auch zuviel wird. Aber wenn ein guter freund ein ohr braucht, leiht man es ihm. Auch wenn man pazifist ist. Also nochmal, groß und fett geschrieben, damit du es nicht übersiehst:
    DU BIST NICHT DER EINZIGE DER SO EINEN UNSINN DRAUF HAT.
    Ich hoffe das war klar und deutlich ausgedrückt.

    Rechtsüberholen:
    Gehen wir erstmal davon aus, du wirst links überholt, bist aber ein ego-schwein und willst den typen nicht mehr einscheren lassen. Tja, dann hast du im falle eines unfalls verkackt, denn dann bist zu fast 100% dran. Einscheren lassen ist pflicht und wird in diesem land leider nicht beachtet. Gleiches gilt, wenn dich jemand regelwidrig von rechts überholt. Zwar verstößt der typ dadurch gegen die straßenverkehrsordnung, aber du bist mit mindestens 50% schuld mit dabei, wenn du ihn nicht mehr reinläßt. Ruf von mir aus den ADAC an, sprich mit dem Super-Oberkomissar von schönen schwabenland selbst, oder tu sonstwas, aber diese regelung ist nunmal so und nicht anders. Behaupte ruhig weiterhin das gegenteil, denn ich muss dich von diesem quatsch nicht üerzeugen. Das einfachste beispiel ist die autobahneinfahrt, auch "beschleunigungsstreifen" genannt. Diese spur sollst du nützen, um mit mindestens 80 km/h in die AB einzufahren. Doch auf diesem streifen gilt kein tempolimit und es gilt auch nicht als rechtsüberholen, wenn du mit 200 km/h in die AB einfährst, und dabei alle quasi "rechts überholst", die noch auf der rechten spur fahren. Das selbe gilt für 300, 400 und 800 km/h.


    Die beiden punkte habe ich exakt so niedergeschrieben, aber du weisst ja natürlich alles besser, und benutzt dein nichtwissen weiterhin um deppert öl ins feuer zu giessen, statt eine angenehme schreibatmosphäre zu bevorzugen. Sicherlich schreibe ich nun auch agressiv und auf keinen fall mit besserem stil als du, aber wie du in den wald rufst, so tönt es auch heraus.


    Zitat


    Nachdenken solltest Du allerdings einmal darüber, ob es klug von Dir ist, Beleidigungen wie "Würstchen" und "Klugscheisser" in einem Forum für Zeugen sichtbar und somit juristisch bestens verwertbar zu posten. :winking_face:


    ----> Ohhhh... angst... ganz große angst..... drohst du mir jetzt :st:


    Um gottes willen... lächerlicher gehts nicht mehr. Ich zappe mich bei den zukünftigen diskussionen mit dir aus, hat doch keinen wert. :] :smiling_face_with_sunglasses:

    :grinning_squinting_face: iP!!

    iP's Most Rated Sept/06:
    1. ENUR - Calabria 2006
    2. Pete Heller - Big Love[Steven Lee Remix]
    3. Roger Sanchez - Lost[Eddie Thoneick Remix]
    4. Mashtronic - Supernova[Demis 16 Bit Remix]
    5. Justin Timberlake - Sexy Back[Dean Coleman Remix]

    2 Mal editiert, zuletzt von iP (10. Mai 2004 um 23:36)

  • Hi Klaus,

    zu 1) Brauch ich nicht, das ist gesetz. Das geht auch ohne rechtsverdreher. Läßt du einen legal überholenden nicht rein, weil du zusätzlich beschleunigst, bist du dran.

    zu 2) Gleiches wie punkt 1), jedoch andere gewichtsverteilung

    zu 3) Das ding heisst beschleunigungsstreiffen und nicht bremsstreifen. Auch auf der rechten sind autos mit 100 sachen unterwegs, wenn du also mit 40 da einbiegst, wirds knapp :winking_face: Wurde mir so in der fahrschule beigebracht, gleiches hat mir mein DCX Fahrtrainer erzählt (mit den nötigen gesetzesgrundlagen), gleiches hörst du beim AMG-Training und bei Porsche. Ausserdem ist mein nachbar "leider" fahrlehrer... Leider deswegen, weil er jeden zu schnell gefahrenen kilometer in der strasse erkennt :grinning_squinting_face:

    zu 4) Da hast du verdammt recht :D:D:D Soweit sollte man es nicht kommen lassen, wobei du mit 300 theoretisch auch einfach über das hindernis hinausfliegen kannst :grinning_squinting_face:

    :grinning_squinting_face: iP!!

    iP's Most Rated Sept/06:
    1. ENUR - Calabria 2006
    2. Pete Heller - Big Love[Steven Lee Remix]
    3. Roger Sanchez - Lost[Eddie Thoneick Remix]
    4. Mashtronic - Supernova[Demis 16 Bit Remix]
    5. Justin Timberlake - Sexy Back[Dean Coleman Remix]

  • Zitat

    Original von iP
    Hi iP,

    zu 3) Das ding heisst beschleunigungsstreiffen und nicht bremsstreifen. Auch auf der rechten sind autos mit 100 sachen unterwegs, wenn du also mit 40 da einbiegst, wirds knapp :winking_face: Wurde mir so in der fahrschule beigebracht, gleiches hat mir mein DCX Fahrtrainer erzählt (mit den nötigen gesetzesgrundlagen), gleiches hörst du beim AMG-Training und bei Porsche.
    ****Na ja, die Autobahn wird nicht nur von AMG's und Porsche benützt. Vielleicht solltest Du mal Lkw oder Fiat Uno fahren

    Ausserdem ist mein nachbar "leider" fahrlehrer... Leider deswegen, weil er jeden zu schnell gefahrenen kilometer in der strasse erkennt :grinning_squinting_face:
    ****Wenn ich mir das verkehrswidrige Verhalten der Fahrschulen (Falschparken usw.) anschaue habe ich nicht viel Vertrauen zu den Aussagen eines Fahrlehrers. Mal ganz im Ernst. Hier sollte man nur auf die Aussage eines Verkehrsrichters oder Fachanwalts hören. Das andere erinnert mich an die Werbung "Ich als Zahnarztfrau sage....". Wir haben in der Fa. regelmäßig Seminare mit Richtern für Verkehrsrecht. Hier werden oft genug Aussagen von (Verkehrs)Polizisten zerpflückt.

    zu 4) Da hast du verdammt recht :D:D:D Soweit sollte man es nicht kommen lassen, wobei du mit 300 theoretisch auch einfach über das hindernis hinausfliegen kannst :grinning_squinting_face:

  • Hallo iPsi,

    Du kennst ja noch nicht einmal den Unterschied zwischen Waffenbesitzkarte und Waffenschein, da solltest Du Dir die Belehrung anderer sparen! :winking_face: Signal- und Gaswaffen waren bereits vor "Erfurt" erwerbscheinfrei von Personen über 18 Jahren zu erwerben, daran hat sich nichts geändert (auch wenn Deine Formulierung anderes andeutet).

    Ich zitiere noch mal Deine ursprüngliche Aussage aus dem "Kampfhunde-Thread":

    Zitat

    ... Zum besitz einer PTB-Schreckschusswaffe benötigst du den "kleinen waffenschein" und du bist damit berechtigt, die waffe getrennt von der munition und nicht griffbereit zu transportieren (beispiel: zur reparatur/wartung oder zu einem "freund" ). ...

    Diese Aussage ist falsch. Zum Erwerb und Besitz einer "Schreckschußwaffe" genügt ein Lebensalter von 18 oder höher, es wird keine behördliche Genehmigung benötigt. Der sog. "kleine Waffenschein" genehmigt das Führen (also die Ausübung der tatsächlichen Gewalt). Das Führen beinhaltet aber, daß die Waffe geladen mitgeführt werden kann, also nicht wie Du behauptest getrennt von der Waffe (sonst wäre ein Führen der Waffe ja auch nicht sinvoll). :winking_face:

    Deine damalige Ausführung war falsch, Du versuchst sie jetzt durch Umformulieren zu korrigieren! :winking_face:

    Was Deine Ausführungen zum "Nichteinscherenlassen von Rechtsüberholern" angeht, so variierst Du auch hier das damalige Thema zu Deinen Gunsten. :angry_face: Es war damals nicht die Rede von Beschleunigungsstreifen und es war auch nicht die Rede von einem Unfall.

    Zitat

    Ich zappe mich bei den zukünftigen diskussionen mit dir aus, hat doch keinen wert.


    Och, da bin ich aber traurig! Wer soll den dann das Niveau aufrechterhalten? :grinning_squinting_face: :face_with_tongue:

    Wenn Du tatsächlich einen T2-Schein besitzt solltest Du Dir mal einige der T2-Motoren in den Hintern schieben und starten. Vielleicht erreichst Du ja eine stabile Umlaufbahn. :grinning_squinting_face:

    Eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz habe ich als Wiederlader übrigens auch, so what?

    Einmal editiert, zuletzt von Michael Riediger (11. Mai 2004 um 01:12)

  • Hi KS,

    Zitat

    Original von KS

    ---->

    zu 3) Ich habe nie gehört, dass ein Fiat keine 80 fährt :winking_face:
    Ausserdem bin ich mir da mehr als 100%ig sicher, da wir das seltsamerweise erst vor kurzem im mercedes forum hatten, wo sowohl ein deutscher, als auch ein schweizer verkehrsrichter anwesend sind, und uns über die sachlage per zitat aus dem verkehrsgesetzdings aufgeklärt haben. Generell hat sich diese meinung/aussage aber nicht von der des DCX, AMG oder Porsche trainings unterschieden.

    Viele Grüße,

    :grinning_squinting_face: iP!!

    iP's Most Rated Sept/06:
    1. ENUR - Calabria 2006
    2. Pete Heller - Big Love[Steven Lee Remix]
    3. Roger Sanchez - Lost[Eddie Thoneick Remix]
    4. Mashtronic - Supernova[Demis 16 Bit Remix]
    5. Justin Timberlake - Sexy Back[Dean Coleman Remix]

  • Meine damalige aussage war nicht falsch, ich habe lediglich statt "führen", was der richtige begriff ist, "besitzen" geschieben. Ansonsten ist alles so wie ichs geschrieben habe. Wir reden um den gleichen brei.

    Zum rechtsüberholen: nur weil keine unfallsituation da ist, darfst du den von rechts kommenden nicht abdrengen, durch zusätzliches gas geben, bzw. die lücke schliessen. Unfall wäre der worst case, beschleunigungsstreifen erklärt sich von selbst.

    Vorderlader habe ich nur gemacht, um an das pulver legal kommen zu können. Ansonsten ists, genauso wie deine raketentheorie, für den a.rsch :winking_face:

    :grinning_squinting_face: iP!!

    iP's Most Rated Sept/06:
    1. ENUR - Calabria 2006
    2. Pete Heller - Big Love[Steven Lee Remix]
    3. Roger Sanchez - Lost[Eddie Thoneick Remix]
    4. Mashtronic - Supernova[Demis 16 Bit Remix]
    5. Justin Timberlake - Sexy Back[Dean Coleman Remix]

    2 Mal editiert, zuletzt von iP (11. Mai 2004 um 01:57)

  • Hallo

    Manche Autos sollten aber nicht auf die Autobahn. Ich hatte mal nen Mietwagen von Nissan. So nen Micra, da habe ich mich an den Kassler Bergen geschämt auf der Autobahn zu sein. Kann doch keiner Ahnen das man da den Buckel nur mit 40km/h hoch kommt. Also mir wurde angst und bange wenn da Lkws angerast kommen und nichts im Ggaspedal ist. Zurück wäre ich Landstrasse gefahren wenn ich gemußt hätte.

    Mfg Michael Hannig

    Ps ich denke die wenigsten wissen wie es im Lkw aussieht und haben Null Plan wann es gefährlich für ihn wird. Und ich meine nicht das es für den Fahrer des LKW´s gefährlich wird sondern für kleinen Pkws. In dem Verhältnis sind auch Mercedes und Porsche kleine Furzer.

    Mir ist ne volle Autobahn mit LKW`s lieber als so ne Sonntagsschleichfahrt um halb drei Mittags auf leerer Autobahn. Bin schon von Hannover bis Dortmund hinter drei Autos gefahren und vorne waren km Platz. Die haben fast 2 Stunden mit 100 keinen vorbei gelassen.

  • Hi,

    will zwar nicht klugsch.eissen, aber min. 80 km/h auf dem Beschleunigungsstreifen ist Unsinn, da man nur min. 60 km/h fahren können muss, um auf die Autobahn zu dürfen und rechts schneller fahren als links heißt nicht automatisch rechts überholen. Rechts überholen ist nur dann gegeben, wenn du auf der linken Spur hinter einem Wagen herfährst, nach rechts wechselst, beschleunigst und dann wieder vor dem anderen Wagen einscheren willst.
    Allerdings bin ich mir sicher, dass man Mitschuld bekommt, wenn man einen Rechtsüberholer nicht rein lässt, denn das würde im Prinzip Selbstjustiz bedeuten (ein rechtswidriges Verhalten selbst abzustrafen).

    Und was sagt uns das jetzt über impfen/nicht-impfen?

    Grüße
    Hanno

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!